Libertäre Liga Innsbruck
Behandelt wurden unter anderem Schlägereien mit Punks in Innsbruck, gefährliche Drohung gegen eine Punkerin, Schlägereien mit Jugendlichen aus dem ehemaligen Jugoslawien (in einem Lokal in Innsbruck), Schlägereien mit "Normal-BürgerInnen" in Innsbruck und Dornbirn, Sachbeschädigungen in Landeck und Innsbruck, Widerstand gegen die Staatsgewalt in Landeck usw...
Der Antrag der ZeugInnen bzw. der StreetworkerInnen (die einen Teil der ZeugInnen betreuten) auf ZeugInnenschutz wurde abgewiesen. Alle ZeugInnen mußten in Gegenwart der angeklagten Skinheads und deren anwesenden KameradInnen aussagen. Nach mehr als 9 Stunden wurden von Richter Böhler folgende Urteile gefällt:
W-1.: (vier mal vorbestraft): 15 Monate wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt
K.: 6 Monate bedingt und ATS 28.800,- Geldstrafe wegen Körperverletzungen in Dornbirn und Innsbruck - gab sich vor Gericht als Aussteiger (längere Haare, "normale" Kleidung)
W-2.: 8 Monate wegen Körperverletzungen in Innsbruck und Dornbirn
W-3.: ATS 28.800,- Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung
W-4.: 6 Monate wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung
in Innsbruck.
Die anderen fünf Skinheads wurden freigesprochen. Da die Vorfälle teilweise schon beinahe ein Jahr zurückliegen, konnten sich die ZeugInnen teilweise nicht mehr genau an Vorgänge und Beteiligte erinnern.
Die Polizei behinderte zeitweise den Prozeßbesuch von Antifas, während "Normal-BürgerInnen" und rechte KameradInnen rein durften wann immer sie es wollten. Erst zwei Stunden vor Schluß der Verhandlung durften mehrere Punks und Antifas in den Saal.
Der nächste Prozeß gegen rechtsextreme Tiroler Skinheads wird in einigen Monaten stattfinden, unter anderem wegen eines Überfalls auf den Punker-Treffpunkt Landhausplatz (siehe unten- oder nebenstehenden Artikel).
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aus: TATblatt Nr. +95 (7/98) vom 9. April 1998
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