Standort-Zwischenlager
Brunsbüttel |
11.
Januar 2013
Ausfall
einer Batterie in der vom äußeren Netz unabhängigen Spannungsversorgung des
Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel
In
einer Pressemitteilung vom 15.01.13 mit dem Titel "Batterieausfall
im atomaren Zwischenlager Brunsbüttel" wird
von dem für
die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Umweltministerium in Kiel
("Ministerium für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein")
über ein 'Vorkommnis' im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
berichtet: "Im
Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente des Kernkraftwerks Brunsbüttel
ist es am 11.01.2013 zu einem Ausfall einer Gelbatterie in der vom äußeren
Netz unabhängigen Spannungsversorgung gekommen. Die Betreiberin des
Standort-Zwischenlagers meldete dies fristgerecht am heutigen 15.01.2013."
"Der Ausfall der Batterie", so das Kieler Umweltministerium,
"hat nach Angaben der Betreiberin keinen Einfluss auf den sicheren
Betrieb des Zwischenlagers. Für den Fall, dass das äußere
Stromnetz nicht zur Verfügung steht, sind temporäre Ersatzmaßnahmen
geregelt."
"Nach vorläufiger Einschätzung der Atomaufsicht hatte der
Batterieausfall keine sicherheitstechnischen Auswirkungen", versichert
das Umweltministerium in Kiel in der Mitteilung. "Die Aufsichtsbehörde
prüft zurzeit unter Beteiligung von Sachverständigen, ob weitere
Batterien vergleichbaren Typs Mängel aufweisen. Die
defekten Gelbatterien werden ausgetauscht, sobald die Begutachtung durch
die Sachverständigen abgeschlossen ist."
Seitens
des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums über das Standort-Zwischenlager
Brunsbüttel informiert: "Das
Standort-Zwischenlager ist ein separates Gebäude auf dem Gelände des
Kernkraftwerks Brunsbüttel. Im Zwischenlager werden die Brennelemente,
die im Reaktor des Kernkraftwerkes eingesetzt worden waren, in
CASTOR-Behältern aufbewahrt. Auch nach Stilllegung und Abbau des
Kernkraftwerks ist das Standort-Zwischenlager zu betreiben, bis eine
Endlagermöglichkeit für Kernbrennstoff zur Verfügung steht."
Vattenfall
Europe: "Fehler
in der Spannungsversorgung des Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel"
Von
der Vattenfall Europe Nuclear Energy (Vattenfall
GmbH)
wird
am 15.01.13 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Fehler
in der Spannungsversorgung des Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel"
über das 'Ereignis' im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel bekannt gegeben:
"Bei Überprüfungen im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks
Brunsbüttel kam es am 11.01.2013 zum Ausfall von drei Blöcken einer der
Batterieanlagen. Die Abweichung hatte keine Auswirkung auf den sicheren
Betrieb des Standort-Zwischenlagers", wird von dem Atomenergie-Konzern
versichert. "Die Ursachenklärung erfolgt in Abstimmung mit der
atomrechtlichen Aufsichtsbehörde."
"Beim Standort-Zwischenlager handelt es sich um ein vom Kernkraftwerk
unabhängiges Gebäude auf dem Kraftwerksgelände, das der Lagerung abgebrannter
Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb dient", wird in der
Vattenfall-Pressemitteilung weiter mitgeteilt.
"Der
Sachverhalt wird der Aufsichtsbehörde fristgerecht am 15.01.2013 als
Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Das
Ereignis liegt", laut der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb
der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in
kerntechnischen Anlagen ('INES 0')."
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02.
Februar 2011
BfS: "Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf standortnahe
Zwischenlager"
Das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) gibt auf seiner Website (bfs.de) unter
der Überschrift "Auswirkungen
der Laufzeitverlängerung auf standortnahe Zwischenlager"
mit Stand vom 02.02.11
bekannt: "Die
Zwischenlager an den Standorten der Kernkraftwerke sind für genau festgelegte
Mengen an abgebrannten Brennelementen (definiert in Tonnen Schwermetall) sowie für
eine genau festgelegte Anzahl an Stellplätzen für die CASTOR-Behälter
genehmigt."
"Die genehmigten Mengen an
Schwermetall bzw. Stellplätze richten sich nach der im Jahr 2002 mit dem
Atomausstieg festgelegten Laufzeit der Kraftwerke von maximal 32 Jahren."
Nach
Einschätzung des BfS kann die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu
Lagerungsengpässen in den Standort-Zwischenlagern führen: "Die
Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke kann dazu führen,
dass die anfallenden
hochradioaktiven Abfälle die genehmigten Mengen der Zwischenlager überschreiten."
Das BfS führt
dazu näher aus: "Nach
derzeitiger Genehmigungslage sind an den Kernkraftwerkstandorten Biblis,
Brokdorf, Gundremmingen,
Isar, Krümmel
und Neckarwestheim ohne weitere
Maßnahmen (z.B. verdichtete Aufstellung der Behälter) Engpässe zu erwarten."
"An den
Standorten Brunsbüttel,
Grafenrheinfeld,
Grohnde, Lingen,
Philippsburg
und Unterweser würden die
genehmigten Mengen", nach derzeitiger Prognose des BfS, "voraussichtlich
ausreichen. Werden
Strommengen von älteren auf jüngere Meiler übertragen, führt das dazu,
dass an manchen Standorten der
Platzbedarf noch größer ist, an
anderen aber niedriger als prognostiziert."
=> Ende
2010 waren im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel nach den Angaben des BfS 6
Atommüll-Behälter des
Typs CASTOR V/52 mit
abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Brunsbüttel eingelagert.
Nach Auffassung
des BfS können die Lagerengpässe in den Standort-Zwischenlagern folgende Auswirkungen
haben: "Konsequenzen
- Die Kraftwerksbetreiber haben
bei Engpässen die Möglichkeit, einen
Antrag auf Erhöhung der Aufbewahrungskapazität zu stellen. Dies
könnte in einigen Jahren nötig werden. In der Genehmigung
eines Zwischenlagers ist unter anderem festgelegt, wie viele Behälter
aufbewahrt werden können, welche Inventare die Behälter enthalten und in
welchem Abstand sie zueinander aufgestellt werden müssen. Der für die Lagerung
notwendige Abstand der Behälter leitet sich davon ab, wie viel Wärme sie
absondern. Durch Abklingen kann
sich die Wärmeabsonderung reduzieren, so
dass die Behälter dichter zueinander aufgestellt werden könnten.
Grundsätzlich möglich wäre",
laut Aussage des BfS, "auch
die bauliche Erweiterung eines Zwischenlagers oder der Transport in
Zwischenlager, die
zu diesem Zeitpunkt noch über Einlagerungskapazität verfügen." "Alle
Varianten bedürften der Genehmigung nach vorheriger teils aufwändiger Prüfung."
"Wie
viel zusätzlicher Abfall tatsächlich anfallen wird, kann
nicht genau prognostiziert werden." Vom BfS wird dazu erklärt: "Schon
heute sind die Kraftwerksbetreiber in der Lage, aus einem
Brennelement wesentlich mehr Strom zu gewinnen als früher. Die
Ausnutzung des Brennstoffs wird in den nächsten Jahrzehnten wahrscheinlich noch
steigen."
Zu
den in Betrieb befindlichen norddeutschen Standort-Zwischenlagern (SZL) für
abgebrannte Brennelemente informiert das BfS:
- SZL Brokdorf:
Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 28.11.2003 / Baubeginn: 05.04.2004 /
Inbetriebnahme: 05.03.2007 / Masse Schwermetall: 1000 Tonnen / Stellplätze
gesamt (Ende 2010 belegt): 100 (13) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14
Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 106 /
Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren)
voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): 2030
- SZL Brunsbüttel: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 28.11.2003 /
Baubeginn: 07.10.2003 / Inbetriebnahme: 05.02.2006 / Masse Schwermetall: 450
Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (6) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 8 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern
bei Laufzeitende (maximal): 32 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei
Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
- SZL Grohnde: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 20.12.2002 / Baubeginn:
10.11.2003 / Inbetriebnahme: 27.04.2006 / Masse Schwermetall: 1000 Tonnen /
Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 100 (13) / Geplante Laufzeit-Verlängerung
des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende
(maximal): 102 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von
Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka):
Kapazität etwa ausreichend
- SZL Krümmel: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 19.12.2003 / Baubeginn:
23.04.2004 / Inbetriebnahme: 14.11.2006 / Masse Schwermetall: 775 Tonnen /
Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (19) / Geplante Laufzeit-Verlängerung
des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende
(maximal): 94 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von
Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): 2027
- SZL Lingen: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 06.11.2002 / Baubeginn:
18.10.2000 / Inbetriebnahme: 10.12.2002 / Masse Schwermetall: 1250 Tonnen /
Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 125 (32) / Geplante Laufzeit-Verlängerung
des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende
(maximal): 119 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von
Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka):
Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
- SZL Unterweser: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 22.09.2003 /
Baubeginn: 19.01.2004 / Inbetriebnahme: 18.06.2007 / Masse Schwermetall: 800
Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (7) / Geplante Laufzeit-Verlängerung
des KKWs: 8 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende
(maximal): 59 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von
Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka):
Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
"Die
voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende wurde", nach Angaben
des BfS, "anhand der zu erwartenden Anzahl abgebrannter Brennelemente
und der Kapazitäten der Behälter Castor V/19 (19 Brennelemente) für
Druckwasserreaktoren bzw. Castor V/52 (52 Brennelemente) für
Siedewasserreaktoren errechnet."
"Volllast-Jahr: Kraftwerksbetrieb mit 100 % Leistung über ein Jahr - Bei
Volllast-Jahren wird die erzeugte Strommenge in Jahre umgerechnet - unter der
Annahme, dass das Atomkraftwerk in dieser Zeitspanne unter voller Leistung läuft",
wird vom BfS erläutert. "Volllast-Jahre sind damit eine fiktive Größe,
da ein Atomkraftwerk wegen Betriebsunterbrechungen - etwa bei Revisionen oder Störfällen
- nie ein ganzes Jahr durchläuft und zeitweise mit geringerer Leistung
betrieben wird."
"Erreichen der Kapazitätsgrenze bedeutet", nach Aussage des BfS",
dass die Summe der Brennelemente (neben den im Standort-Zwischenlager
befindlichen abgebrannten Brennelementen sind das auch die Brennelemente aus der
aktuellen Nutzung im Reaktor sowie aus dem Kühlbecken, welche nach Gebrauch und
Abklingzeit ebenfalls im Standort-Zwischenlager in Behältern aufbewahrt werden
müssen) so groß ist, dass diese eben noch ohne weitere Maßnahmen (zum
Beispiel einer Erweiterung des Zwischenlagers) in das jeweilige
Standort-Zwischenlager aufgenommen werden können."
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Ende
2010
Derzeit sechs Castor-Behälter im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
eingelagert
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt in der Veröffentlichung "Anlagen
des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom Dezember 2010 zu
dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel bekannt: "Ende
2010 befanden sich 6 Behälter im Zwischenlager."
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10. April
2008
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel:
Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerecht der AnwohnerInnen von Atomanlagen
Zusammenfassung:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, den 10.04.08,
in einem Grundsatzurteil das Klagerecht der
AnwohnerInnen von Atomanlagen deutlich gestärkt. Sie können
die atomrechtliche Genehmigung mit der Begründung angreifen,
daß ein ausreichender Schutz gegen terroristische Angriffe nicht gegeben sei.
Gerichte müßten auf Verlangen prüfen, ob die
Genehmigungsbehörden nötige Schutzmaßnahmen in zureichendem Maße beurteilt hätten. Die
Richter entschieden im konkreten Fall eines Klägers, der die
Sicherheitsvorkehrungen des Standort-Zwischenlagers beim Atomkraftwerk Brunsbüttel
in Schleswig-Holstein als unzureichend bezeichnet hatte, die
Sache zur Neuverhandlung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückzuverweisen.
Auf PR-inside.com
wird am 10.04.08 dazu einleitend gemeldet: "Das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig hat am Donnerstag [10.04.08] in einem
Grundsatzurteil (AZ: BVerwG 7 C 39.07) die Rechte der Anwohner von Atomanlagen
gestärkt. Im konkreten Fall fühlte sich ein Anwohner des
Zwischenlagers beim Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nicht genügend
vor möglichen Terrorangriffen geschützt und hatte deshalb vor dem
Bundesgericht geklagt. Die Umweltorganisation Greenpeace begrüßte das
Urteil."
"Die Richter
unter Vorsitz von Wolfgang Sailer verwiesen die Sache zur Neuverhandlung
an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurück, das die Klage
des Mannes in erster Instanz abgewiesen hatte", wird auf
PR-inside.com berichtet. "Die Anwohner von Atomanlagen seien
einem 'besonderen Risikopotenzial' - auch durch mögliche Terroranschläge -
ausgesetzt, argumentierte Sailer. Deshalb sei es nach
Auffassung des Gerichts 'bundesrechtswidrig', ihnen das Recht
auf eine gerichtliche Überprüfung ihres individuellen Schutzes etwa vor
gezielten Flugzeugabstürzen oder Angriffen mit panzerbrechenden Waffen
abzusprechen. Die betroffenen Nachbarn solcher Anlagen hätten
sogenannten Drittschutz, also ein individuelles Klagerecht,
urteilten die Bundesrichter."
Auf PR-inside.com wird weiter zu dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ausgeführt: "Der
Drittschutz ende dort, wo Beeinträchtigungen von Leben und
Sachgütern ausgeschlossen sind. Die Betreiber
solcher Anlagen müssten den Schutz der Anwohner durch bestimmte Maßnahmen gewähren.
'Der geschützte Personenkreis ist durch den Einwirkungsbereich hinreichend
abgrenzbar', betonte Sailer. Ob die subjektiven
Schutzansprüche des Klägers aus Brunsbüttel erfüllt sind, müsse
im konkreten Einzelfall vom Oberverwaltungsgericht geklärt werden. Dies
sei in erster Instanz nicht passiert, kritisierte der Vorsitzende
Richter. Deshalb sei ein Zurückverweisen des Falles 'unumgänglich' gewesen."
"Der Kläger, der
sechs Kilometer von der Atomanlage entfernt wohnt, hatte die
seiner Ansicht nach unzutreffende Rechtsgrundlage für die Genehmigung
zur Aufbewahrung von bis zu 80 Castorbehältern im Zwischenlager Brunsbüttel
angefochten", so der Bericht auf PR-inside.com rückblickend. "Diese
war vom Bundesamt für Strahlenschutz, das in dem Verfahren als
Beklagte auftrat, erteilt worden. Seine Klage war
Anfang vergangenen Jahres von der Vorinstanz mit der Begründung abgewiesen
worden, es bestehe kein individueller Anspruch
auf bestimmte Schutzvorkehrungen des Staates vor terroristischen Anschlägen."
"Die Ehefrau des Klägers, Anke
Dreckmann, war in Vertretung ihres gesundheitlich beeinträchtigten Mannes zur
Verhandlung nach Leipzig gereist", so PR-inside.com. "Sie sagte nach
der Urteilsverkündung: 'Das ist positiv - für mich und die
Antiatombewegung, aber wir sind ja noch nicht am Ende.'"
"Greenpeace-Atomexperte
Heinz Smital wertete das Urteil als wegweisend. Die
hohe Verwundbarkeit von Atomkraftwerken machten die Nutzung der Atomkraft 'völlig
unakzeptabel'. Die Meldung auf PR-inside.com schließt mit der Feststellung
ab: "Die Bundesregierung müsse den Anwohnerschutz ernst nehmen und
eine Energieversorgung ohne Kernkraft schneller als geplant umsetzen,
forderte Smital."
Die Nachrichtenagentur AP dazu am 10.04.08 ergänzend:
"Greenpeace erklärte, die potenziellen Gefahren,
die von einem terroristischen Angriff auf eine unzureichend geschützte
Atomanlage ausgehen könnten, müssten Anwohner in Zukunft
nicht mehr hinnehmen. Die Organisation forderte die Bundesregierung
auf, den Anwohnerschutz bei Atomanlagen Ernst zu nehmen und eine
Energieversorgung ohne Atomkraft schneller als geplant umzusetzen."
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08.
April 2008
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel:
Bundesverwaltungsgericht überprüft Genehmigung
Das Hamburger Abendblatt berichtet am 08.04.08:
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft an
diesem Donnerstag [10.04.08] die Genehmigung für das Zwischenlager
am derzeit stillstehenden Atomkraftwerk Brunsbüttel. Ein Anwohner
will eine Rücknahme der Genehmigung erzwingen, weil er Sicherheitsmängel
sieht."
"Aus seiner Sicht mangelt es den Castor-Behältern an Langzeitsicherheit,
die in den atomaren Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
verwendet werden. Zudem sei der Schutz gegen terroristische Angriffe
wie einen absichtlichen Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit
modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet, argumentiert der Kläger. Die Leipziger
Richter wollen nach Angaben einer Sprecherin", so das Hamburger
Abendblatt, "noch am selben Tag ihr Urteil fällen.""
"In den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel kam es in den
vergangen Monaten immer wieder zu Pannen", wird vom Hamburger
Abendblatt eingeräumt. "Das Werk in Brunsbüttel steht seit vergangenen
Sommer still. Es wurde am 28. Juni nach einem Kurzschluss in einer
Schaltanlage heruntergefahren und vom Netz getrennt. Am selben Tag war
auch der Reaktor im Werk Krümmel bei Geesthacht nach einem Transformatorenbrand
abgeschaltet worden. Auch dieses Kraftwerk steht weiter still. Auf
dem Gelände der beiden Atomkraftwerke befinden sich jeweils atomare
Zwischenlager für Kernbrennstoffe in Castoren."
"In der Vorinstanz hatten Atomgegner auch das Zwischenlager
im Werk Krümmel im Visier. Die Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht
(OVG) Schleswig blieben jedoch im Januar 2007 ohne Erfolg. Das Gericht
war der Auffassung, dass Castoren für die Langzeitaufbewahrung von
radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig' seien", so der
Wortlaut in dem Artikel des Hamburger Abendblatt.
Der Bericht im Hamburger Abendblatt endet mit der Aussage: "Vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es nur um das Zwischenlager in Brunsbüttel.
Der Kläger lebt etwa sechs Kilometer davon entfernt und besitzt ein Haus. Im
Mittelpunkt der Verhandlung in Leipzig steht die Frage, inwiefern ein
einzelner Bürger einen Rechtsanspruch darauf hat, die Betreiber von
Atomkraftwerken zu weiteren Schutzmaßnahmen zu verpflichten."
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03. März
2008
Klage gegen Standort-Zwischenlager Brunsbüttel vor dem Bundesverwaltungsgericht
Der Streit um das Standort-Zwischenlager
(SZL) am Atomkraftwerk Brunsbüttel wird am 10. April 08
vor dem Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig verhandelt.
"Jegliche Gefahr, die jetzt und in Zukunft vom Standort-Zwischenlager (SZL)
am AKW Brunsbüttel ausgeht, ist von der Bevölkerung hinzunehmen, weil das SZL
dem Allgemeinwohl dient." Dieser Rechtsauffassung ist die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), einer Unterbehörde des Bundesumweltministeriums
sowie auch der Nebenkläger, der Betreiber Vattenfall Europe.
Gegenteilige Rechtsauffassung vertritt Rechtsanwalt Dr.
Wollenteit, dadurch legitimiert, dass die eigene Wohnimmobilie des
Klägers weniger als sechs Kilometer vom Atomkraftwerk Brunsbüttel entfernt
steht.
Diese gegenteiligen Auffassungen werden am 10.
April 2008 ab 10:30 Uhr vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
( Info-Quelle: ContrAtom AKW Brunsbüttel- Klage gegen Standortzwischenlager vor Gericht
)
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15.
Februar 2008
"Störungsmeldung
am CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brunsbüttel"
Ein Atommüll-Behälter
(Typ: CASTOR V/52)
mit hochradioaktiven
abgebrannten Brennelementen hat auf dem Gelände
des Atomkraftwerks
Brunsbüttel auf dem Weg ins Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
eine Störungsmeldung
ausgelöst. Ursache war nach ersten Erkenntnissen ein technischer
Defekt in einem Druckschalter am äußeren Deckel des Behälters.
Das für die Atomaufsicht
in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium
in Kiel hat in einer Pressemitteilung
am 15.02.08
unter dem Titel "Störungsmeldung
am CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brunsbüttel" bekannt
gemacht: "Bei der
Einlagerung eines CASTOR-Behälters mit abgebrannten Brennelementen vom
Kernkraftwerk in das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel ist es zu einer Störungsmeldung
des Überwachungssystems am Behälter gekommen.
Betroffen von diesem
meldepflichtigen Ereignis ist ein sogenannter
Druckschalter im äußeren Behälterdeckel des CASTORs. Der defekte
Druckschalter soll kurzfristig ausgetauscht werden."
"Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat Sachverständige mit der
Kontrolle des CASTOR-Behälters und des gesamten Einlagerungsvorgangs
beauftragt", wird vom zuständigen Kieler Sozialministerium ausgesagt. "Die
Vor-Ort-Kontrollen und die behördliche Bewertung haben ergeben, dass die
Fehlfunktion des Druckschalters
bis zu seiner Reparatur sicherheitstechnisch unbedenklich ist.
Die Dichtheit des CASTOR-Behälters
ist uneingeschränkt gegeben. Radiologische
Auswirkungen sind nicht zu befürchten."
Vattenfall:
"Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Brunsbüttel"
"Beim
Einlagern eines Castor-Behälters in das Standort-Zwischenlager auf dem Gelände
des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat ein technischer Defekt eine Meldung ausgelöst",
wird von Vattenfall Europe
in einer Pressemitteilung
vom 15.02.08
zugegeben. "Als
der Behälter mit abgebrannten
Brennelementen an das Überwachungssystem angeschlossen wurde,
erfolgte eine Störungsmeldung."
"Ursache ist nach
bisherigem Stand", so Vattenfall Europe, "ein technischer
Defekt eines Bauteils des im äußeren Behälterdeckel eingebauten
Druckschalters. Die
Dichtheit des Behälters war zu keiner Zeit beeinträchtigt",
wird von Vattenfall Europe beteuert.
Die Pressemitteilung von Vattenfall Europe endet mit der Aussage: "Am
Freitag [15.02.08] wurde diese
Auffälligkeit vorläufig als Meldepflichtiges Ereignis in die Kategorie 'N'
(Normal) und INES
0 auf der internationalen Skala eingestuft
und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Kiel übermittelt."
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Ende
2007
Derzeit vier Atommüll-Behälter im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel eingelagert
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt in der Veröffentlichung "Anlagen
des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom Juni 2008 zu
dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel bekannt: "Ende
2007 befanden sich 4 Behälter im Zwischenlager."
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02.
Februar 2007
Stellungnahme des BfS zur Abweisung der Klage gegen
Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter hat am 02.02.07
auf seiner Homepage eine Stellungnahme zu der Abweisung
der Klage gegen die Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel
ins Netz gestellt.
Unter dem Titel "Klagen
gegen Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen - OVG
Schleswig verneint Drittschutz im SEWD-Bereich" bezieht das
BfS folgenden Standpunkt:
"Das
OVG Schleswig hat die Klagen gegen die Genehmigungen
von Zwischenlagern zur Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen an den
Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen."
"Nach Auffassung des
Gerichts" (OVG Schleswig) "hat das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) die Genehmigungen zu Recht erteilt,
weil die Betreiber die nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik erforderliche Vorsorge zum Schutz
von Mensch und Umwelt getroffen haben. In Bezug auf den gebotenen Schutz
gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Bereich)
stellte das Gericht fest, dass die Kläger keinen Anspruch auf im
Besonderen ihnen gegenüber zu ergreifende Schutzmaßnahmen haben."
Das BfS weiter: "Die einschlägige Regelung im § 6 des
Atomgesetzes (AtG) vermittle keinen Drittschutz, die
Vorschrift diene allein dem Schutz der Allgemeinheit und nicht
einem individualisierbaren Kreis von Personen (Nachbarschaft)."
"Mögliche Terroranschläge wie beispielsweise die gezielten
Flugzeugangriffe am 11.09.2001 in den USA richteten sich gegen
den Staat und seine Institutionen. Der Staat und der Betreiber
müssten mit den ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln
den erforderlichen Schutz der Allgemeinheit sicherstellen."
Vom BfS wird dazu ergänzend ausgeführt: "Einen einklagbaren
Anspruch Einzelner auf bestimmte Maßnahmen im SEWD-Bereich
gibt es nach Auffassung des OVG Schleswig – in Übereinstimmung
mit dem jüngsten Urteil des OVG Lüneburg in Sachen
Schacht Konrad – nicht."
"In der mündlichen Verhandlung
am 31. Januar 2007" vor dem OVG Schleswig "wurden deshalb
die in den Klagebegründungen vorgetragenen Terrorszenarien nicht näher
erörtert und entsprechende Beweisanträge der Kläger
mangels Entscheidungserheblichkeit vom Gericht zurückgewiesen",
so das BfS in seiner Stellungnahme. "Das Gericht misst der Auslegung
von § 6 AtG jedoch grundsätzliche Bedeutung zu,
weshalb die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
worden ist."
"Die Begründung des
Urteils des OVG Schleswig wird erst in einigen Wochen
vorliegen. Die Kläger müssen innerhalb eines Monats
nach Zustellung der Urteilsbegründung entscheiden, ob sie Revision
einlegen." In der Erklärung des BfS heißt es
weiter: "Das BfS hat ungeachtet der rechtlichen
Einordnung des § 6 AtG der Risikoermittlung und Risikobewertungen im
SEWD-Bereich immer höchste Bedeutung eingeräumt, ist
dessen ungeachtet aber an einer grundsätzlichen Klärung der
aufgeworfenen Rechtsfragen auch interessiert."
Das BfS stellt abschließend fest:
"Nach dem Atomgesetz sind die Betreiber von
Atomkraftwerken verpflichtet, standortnahe Zwischenlager
einzurichten. Durch sie wurden die Transporte radioaktiver Abfälle
drastisch reduziert. Durch das Zwischenlager-Konzept
war es möglich, die Transporte in die ausländischen
Wiederaufarbeitungsanlagen seit dem 1. Juli 2005 ganz
zu verbieten. Zwischenlager sind nur auf 40 Jahre
befristet genehmigt und sollen die Zeit bis zur Einlagerung des
radioaktiven Abfalls in einem Endlager überbrücken."
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01.
Februar 2007
AtomgegnerInnen
scheitern vor Gericht - Klage gegen Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel
abgewiesen
Von der Dithmarscher
Landeszeitung wird am 01.02.07 über den Prozeß am 31.01.07
vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig berichtet:
"Atomgegner
scheitern vor Gericht
Klage gegen Zwischenlager Brunsbüttel abgewiesen - Revision möglich
Brunsbüttel (rd/lno) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat
eine Klage gegen die atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel
abgewiesen.
Der Senat sei zu der Auffassung gelangt, dass Castoren für die
Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig'
seien, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Dierk Habermann,
gestern in seiner Begründung. Die Revision wurde
zugelassen. 'Dass das Gericht sich nicht ganz sicher ist, zeigt, dass es
Revision zugelassen hat', betonte der Rechtsanwalt der Kläger. Die Bundesrepublik
als Beklagte sowie die Betreiber der Atomkraftwerke hatten bereits
die Klage für unzulässig gehalten. (Aktenzeichen: 4 KS 2/04 – Brunsbüttel
und 4 KS 6/04 – Krümmel). Klägerin Anke Dreckmann aus Brunsbüttel kündigte
an, möglicherweise Revision gegen das Urteil einzulegen. 'Ich habe
Recht. Aber das durchzusetzen, ist teuer', sagte sie gestern Abend gegenüber
unserer Zeitung.
Die Atomgegner hatten ihre Klage, die Genehmigung für die
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zurückzunehmen, mit fehlender
Langzeitsicherheit der Castor-Behälter begründet, die in den Zwischenlagern
zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen verwendet werden. Zudem sei der erforderliche
Schutz gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen
Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet.
Richter Habermann betonte, es gebe keinen „individuellen
Rechtsanspruch des Einzelnen“, die die Betreiber der Atomkraftwerke zu
weiteren Schutzmaßnahmen verpflichte.
Eine wesentliche Rolle in der ursprünglich auf zwei Tage angesetzten
Verhandlung spielte die Frage, inwieweit die Betreiber der
Atomkraftwerke den Schutz ihrer Nachbarn vor terroristischen
Angriffen gewährleisten müssen. Der Senat müsse nicht das Risiko
bewerten, wohl aber nachvollziehen können, sagte Habermann. Ziel solcher
Angriffe sei die Bevölkerung und der Staat. Der Rechtsanwalt der Kläger
kritisierte eine Relativierung der Schutzrechte im Atomrecht.
Die Kläger stellten ein wissenschaftliches Gutachten vor, nach
dem moderne Panzerfaust-Waffen die Castor-Behälter problemlos zerstören
könnten. Die [Atommüll-]Behälter seien lediglich mit
veralteten Waffen getestet worden. Es werde im Terrorfall deutlich mehr
radioaktive Strahlung frei als von den Betreibern angenommen. Bereits
vor der Verhandlung hatten rund 20 Atomkraftgegner vor dem OVG mit Plakaten und
Transparenten für ihr Ansinnen geworben.
Zu Beginn war die generelle Nutzung von Kernenergie verhandelt worden, anschließend
die Sicherheit und Reparatur der Castoren. Dabei ging es unter anderem
darum, ob im Fall eines undichten Behälters ausreichend dafür gesorgt
sei, dass keine radioaktiven Strahlen austreten. Die Atomgegner
bezweifelten die Sicherheit sowie die Transportfähigkeit und -erlaubnis der
Behälter.
In den Standortzwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castoren bis zu 40 Jahre
aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk
Brunsbüttel war im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden. Das für rund
30 Millionen Euro errichtete Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch nicht
absehbaren Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden."
Die taz (Nord Aktuell)
berichtet am 01.02.07 über den Prozeßverlauf:
"Gericht verhandelt
atomare Zwischenlager
Kläger befürchten, dass Hallen in Krümmel und Brunsbüttel einem Terrorangriff
nicht standhalten würden. Am Abend zeichnet sich ab, dass die Klage
abgewiesen wird, weil die Anwohner keine Schutzrechte geltend machen
können.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) hat gestern Abend durchblicken
lassen, dass es die Klagen zweier Anwohnerinnen gegen die Atommüll-Zwischenlager
in Krümmel und Brunsbüttel abweisen werde. So interpretierte der Anwalt
Ulrich Wollenteit die Andeutungen des Gerichts. Demnach könnten die
beiden Frauen keinen Schutz vor Anschlägen Dritter auf die Lagerhallen
einklagen.
'Das ist eine bedauerliche Entscheidung', sagte Wollenteit. Sie
widerspreche der Rechtsprechung anderer Gerichte. Nicht zuletzt deshalb würden
die Richter wahrscheinlich eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht
zulassen. Den Hinweisen des Gerichts zufolge, müssten die Betreiber
der Zwischenlager zwar grundsätzlich einen Schutz etwa vor Terroranschlägen
gewährleisten, sagte der Anwalt. Den Anwohnern habe der Gesetzgeber aber
keine diesbezüglichen Klagerechte eingeräumt.
In dem Prozess geht es um eine Folge des Atomkonsenses zwischen der damaligen
rot-grünen Bundesregierung und den vier größten Energiekonzernen. Im Jahr
2000 hatten sie vereinbart, dass ab Juli 2005 keine verbrauchten
Brennelemente mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague
transportiert werden sollten. Stattdessen müssen sie in 'Standort-Zwischenlagern'
auf dem Gelände des jeweiligen Kraftwerks aufbewahrt werden, bis die
Bundesregierung ein Endlager gefunden hat.
Die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel sind seit November 2006 in
Betrieb. Es handelt sich um große Stahlbetonhallen mit dicken Wänden. Sie
sollen auch Angriffen, wie dem gezielt verursachten Absturz eines Flugzeuges,
etwas entgegenzusetzen haben. Die Wände der Brunsbütteler Halle sind 1,2 Meter
dick, die Decke 1,3 Meter und der Boden 1,5 Meter.
'Sowohl die mechanischen Belastungen des Aufpralls eines voll betankten
Verkehrsflugzeuges als auch das Szenario eines drohenden Kerosinbrandes wurden
untersucht', teilte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz,
Wolfram König, bei der Genehmigung mit. 'Eine erhebliche Gefährdung
von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder der Freisetzung
einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe ist ausgeschlossen.'
Die Klägerinnen sehen das anders. Sie verweisen auf ein Gutachten,
das belege, dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes nicht ausreichend
berücksichtigt worden sei. Auch ein Beschuss der Atommüllbehälter
etwa mit einer Panzerfaust sei nicht durchkalkuliert worden.
Wie die Umweltorganisation Robin Wood kritisieren die Klägerinnen,
dass die Hallen mit Lüftungsschlitzen ohne Filter gebaut wurden. Sollten
die Castoren undicht werden, könnte Radioaktivität nach draußen
dringen. Die Langzeitsicherheit der Behälter sei bloß rechnerisch ermittelt
worden. Außerdem stünden für Reparaturen an den Atommüllcontainern keine
abgeschotteten Reparaturräume zur Verfügung."
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31.
Januar 2007
Klagen gegen die Zwischenlager in
Brunsbüttel und Krümmel wurden
abgewiesen!
Nach
einem aktuellen Bericht auf n-tv.de vom 31.01.07
(abends) sind die Klagen gegen die Atommüll-Zwischenlager
in Brunsbüttel und Krümmel vom Oberverwaltungsgericht
Schleswig abgewiesen worden! - Eine Revision wurde
allerdings zugelassen.
"Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat
eine Klage gegen die atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel
und Krümmel abgewiesen", so wird von n-tv.de gemeldet. "Der Senat
sei zu der Auffassung gelangt, dass Castoren für
die Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig'
seien, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Dierk
Habermann, am Mittwoch in seiner Begründung. Eine Revision
wurde zugelassen. Die Bundesrepublik als Beklagte
sowie die Betreiber der Atomkraftwerke hatten die Klage
für unzulässig gehalten (Aktenzeichen: 4 KS 2/04 - Brunsbüttel
und 4 KS 6/04 - Krümmel)."
Von n-tv.de wird weiter dazu aktuell berichtet: "Die Atomkraftgegner hatten
ihre Forderung, die Genehmigung für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen zurückzunehmen, mit fehlender
Langzeitsicherheit der Castor-Behälter begründet,
die in den Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
verwendet werden. Zudem sei der erforderliche Schutz gegen
terroristische Angriffe wie einen absichtlichen Flugzeugabsturz
oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet.
Richter Habermann betonte, es gebe keinen
'individuellen Rechtsanspruch des Einzelnen', die die
Betreiber der Atomkraftwerke zu weiteren Schutzmaßnahmen
verpflichte."
"Eine wesentliche Rolle in der ursprünglich auf zwei Tage
angesetzten Verhandlung spielte die Frage, inwieweit
die Betreiber der Atomkraftwerke den Schutz ihrer Nachbarn vor terroristischen
Angriffen gewährleisten müssen. Der Senat müsse nicht das
Risiko bewerten, wohl aber nachvollziehen können, sagte
Habermann" in dem Bericht auf n-tv.de. "Ziel solcher
Angriffe seien die Bevölkerung und der Staat. Der Rechtsanwalt
der Kläger kritisierte eine Relativierung der Schutzrechte im Atomrecht."
"Die Kläger stellten ein wissenschaftliches
Gutachten vor, nach dem moderne Panzerfaust-Waffen die
Castor-Behälter problemlos zerstören könnten. Die Behälter
seien lediglich mit veralteten Waffen getestet worden. Es werde
im Terrorfall deutlich mehr radioaktive Strahlung frei als von
den Betreibern angenommen. Zu Beginn war die generelle Nutzung
von Kernenergie verhandelt worden, anschließend Sicherheit und Reparatur der
Castoren. Dabei ging es unter anderem darum, ob im Fall einer Undichtigkeit
ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine radioaktiven Strahlen austreten. Die
Atomgegner bezweifelten die Sicherheit sowie die Transportfähigkeit und
-erlaubnis der Behälter."
Der
Bericht von n-tv.de schließt mit den Worten ab: "In den
Standortzwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castoren bis zu 40 Jahre
aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Krümmel
bei Geesthacht (Schleswig-Holstein) war im November 2006 in Betrieb genommen
worden."
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31.
Januar 2007
Klage
gegen die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel vor dem OVG Schleswig
(1. Verhandlungstag)
"Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat am Mittwoch" (31.01.07)
"die Klage gegen die atomaren Zwischenlager
in Krümmel und Brunsbüttel verhandelt",
wird auf NDR.de aktuell berichtet. "Ziel der
Atomkraftgegner ist die Rücknahme der Genehmigung zur Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen. Sie begründen ihre Klage
damit, dass es an der Langzeitsicherheit der Castoren fehle.
Zudem seien die Lager gegen terroristische Angriffe
wie einen Beschuss mit panzerbrechenden Systemen oder auch
einen Flugzeugabsturz nicht ausreichend geschützt.
Die Bundesrepublik als Beklagte hatte die Klage für
unzulässig gehalten."
"Am Vormittag ging es" laut dem Bericht auf NDR.de "zunächst
um die Kernenergie als solche, anschließend wurde die Sicherheit
und Reparatur der Castor-Behälter erörtert. Dabei ging es um die Frage,
ob ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine
Radioaktivität aus den Behältern austrete, falls diese undicht
wären. Die Kläger bezweifelten
sowohl die Sicherheit als auch die Transportfähigkeit und -erlaubnis
der Castoren. Für die Verhandlung hat das Gericht zunächst zwei Tage
angesetzt. Nach Angaben des OVG wird das Thema Terrorschutz
voraussichtlich am Donnerstag behandelt. Vor Beginn der
Verhandlung hatten etwa 20 Atomkraftgegner vor dem OVG mit Plakaten und
Transparenten für ihr Ansinnen geworben."
"In den Zwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castor-Behältern bis zu
40 Jahre lang aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am
Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) hatte im
November 2006 seinen Betrieb aufgenommen. Das für rund 40 Millionen Euro
errichtete Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch nicht absehbaren
Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden", so NDR.de
in seinem Bericht vom 31.01.07 um 16:10 Uhr
abschließend.
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30.
Januar 2007
Robin Wood: Auch dezentral ist katastrophal
Untenstehend dokumentierten wir die Presseerklärung von Robin
Wood vom 30.01.07 zu der Verhandlung
zweier Klagen gegen die Atommüll- Zwischenlager an den
Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel vor dem Oberverwaltungsgericht
Schleswig:
"OVG Schleswig verhandelt
morgen Klagen gegen Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten Brunsbüttel
und Krümmel
Morgen beginnt vor dem
Oberverwaltungsgericht Schleswig die mündliche Verhandlung zweier Klagen gegen
die atomaren Zwischenlager an den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel in
Schleswig-Holstein. Zwei Anwohnerinnen fechten die Genehmigungen für die beiden
Leichtbauhallen an, weil sie keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor
dem gefährlichen Strahlenmüll sicher stellen. ROBIN WOOD sieht die Klagen als
berechtigt an und fordert eine Rücknahme der Betriebsgenehmigungen.
Die beiden Klägerinnen - Anke Dreckmann
aus Brunsbüttel und Bettina Boll aus Geesthacht - werden dem
Oberverwaltungsgericht unter anderem ein Gutachten vorstellen. Es belegt, dass
das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager oder der Beschuss der
CASTOR-Behälter - zum Beispiel mit einer Panzerfaust -- in der Genehmigung für
die Errichtung der Zwischenlager nicht genügend berücksichtigt wurde. Durch
solche Vorkommnisse könnte es aber zu einer weiträumigen radioaktiven
Verstrahlung kommen.
Die Hamburgischen Elektrizitätswerke HEW -- heute Vattenfall - hatten Ende 1999
Anträge zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Zwischenlager gestellt.
Dagegen gab es insgesamt 8.000 Einwendungen. Seit 2006 sind beide Zwischenlager
im Betrieb. ROBIN WOOD hatte in seinen Einwendungen insbesondere die
Billigbauweise und die überdimensionierte Größe der Lagerhallen kritisiert:
- Die Lagerhallen haben zur Kühlung der
CASTOR-Behälter offene Lüftungsschlitze. Sollte es zur Freisetzung
radioaktiver Partikel aus den Behältern kommen, könnten diese ungehindert
in die Umgebung gelangen. Filteranlagen sind nicht eingebaut worden -- im
Vertrauen darauf, dass die eingelagerten Behälter dicht halten werden. Der
Langzeitsicherheitsnachweis für die Behälter wurde jedoch nur rechnerisch
ermittelt, Praxistests über einen Zeitraum von 40 Jahren gibt es nicht.
- Das Reparatur-Konzept ist unzureichend. Bei
Versagen eines Primärdeckels würden die erforderlichen
Reparaturmöglichkeiten in der Lagerhalle fehlen. Auf den Einbau einer so
genannten "heißen Zelle" wurde aus Kostengründen verzichtet.
- Die Lagerhallen sind überdimensioniert. Für
das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel wurde eine Schwermetallmasse von 450
Mg (Megagramm) genehmigt, obwohl bis zur Abschaltung -- wie im Atomgesetz
geregelt -- laut Bundesumweltministerium voraussichtlich "nur" 255
Mg anfallen würden. Für das Zwischenlager am AKW Krümmel sieht es
ähnlich aus.
"Die Lagerhallen sind für
möglichst kleines Geld gebaut worden", so Bettina Dannheim,
Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Der Schutz vor radioaktiver Strahlung
reicht nur so weit, dass er für Vattenfall & Co. finanziell nicht allzu
sehr ins Gewicht fällt. Die Größe der Lagerhallen eröffnet den Betreibern
dagegen alle Möglichkeiten. Sie haben von vornherein eingeplant, den
Atomkonsens zu knacken und Brunsbüttel länger als gesetzlich vorgesehen am
Netz zu lassen."
ROBIN WOOD fordert den sofortigen Stopp der Atommüllproduktion. Der weitere
Betrieb der Atomkraftwerke stellt ein unkalkulierbares Risiko für Mensch und
Umwelt dar. Das Bundesumweltministerium muss endlich die Suche nach einem
geeigneten Endlagerstandort für den gefährlichen Atommüll auf den Weg
bringen, Gorleben taugt dafür nicht.
Die Klage gegen die Zwischenlager an den AKW-Standorten Brunsbüttel und
Krümmel beginnt morgen, am 31.1.07 um 9:30 Uhr im Saal sechs des
Oberverwaltungsgerichts Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13. Angesetzt sind
zwei Verhandlungstage."
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25.
Januar 2007
Klage
gegen die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel wird am 31.01.07
verhandelt
Von
der Dithmarscher Landeszeitung wird am 25.01.07
berichtet: "Das Oberverwaltungsgericht Schleswig
verhandelt am kommenden Mittwoch, 31. Januar, eine Klage
von Atomkraftgegnern gegen die Zwischenlager
in Brunsbüttel und Krümmel."
"Dabei gehe es um die 'Anfechtung der Genehmigung zur Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen', teilte das Gericht mit." Die Dithmarscher
Landeszeitung in der Meldung: "Das Zwischenlager für abgebrannte
Brennelemente am Atomkraftwerk Brunsbüttel ist vergangenes Jahr in Betrieb
genommen worden. In dem Lagergebäude aus Stahlbeton sollen 80 Castor-V-Behälter
(je 32 Brennelemente) Platz finden. Das Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines
noch nicht absehbaren Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden."
Anmerkung:
An dieser Stelle ist der Dithmarscher Landeszeitung ein (redaktioneller)
Fehler unterlaufen, denn die CASTOR V/52-Behälter enthalten nicht
je 32 sondern max. 52(!) abgebrannte
Brennelemente.
=> Nach der am
28.11.03 durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilten
"Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im
Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH &
Co. oHG" sind diese "Transport- und Lagerbehälter der
Bauart CASTOR® V/52 mit maximal 52
Siedewasserreaktor-Brennelementen der Typen SVEA 96 und SVEA 64
beladen. Zur Aufbewahrung kommen Uran-Brennelemente und Sonder-Brennelemente."
=> Nach der am 19.12.03
vom BfS erteilten "Genehmigung zur Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Krümmel der Kernkraftwerk Krümmel
GmbH & Co. oHG" sind die "Transport- und Lagerbehälter
der Bauart CASTOR® V/52 mit maximal 52
Siedewasserreaktor-Brennelementen der Typen 9-9Q, 9-9QA, 9x9-5, GE 11
und SVEA 96 oder mit maximal 32 Siedewasserreaktor-Brennelementen dieser Typen
und 20 Dummy-Brennelementen beladen. Zur Aufbewahrung kommen Uran-Brennelemente
oder Sonderbrennelemente als Uran-Hochabbrand-Brennelemente
beziehungsweise Mischoxid-Brennelemente." -
Mischoxid-Brennelemente (MOX) enthalten bekanntlich auch Plutonium.
"Die
beiden Atomkraftgegner aus Brunsbüttel und aus Krümmel haben ein Gutachten
in Auftrag gegeben, nach dem das Risiko eines Flugzeugabsturzes
oder eines Beschusses für beide Standorte nicht
genügend berücksichtigt worden sei", so die Dithmarscher
Landeszeitung weiter. "Bei einem gezielt herbeigeführten
Flugzeugabsturz könne es zu einer weiträumigen Verstrahlung
der Region kommen, hieß es weiter. Zudem gebe es heute stärkerer
Waffen, als sie 1992 bei einem Test mit
Castor-Behältern verwendet wurden, argumentieren die Kläger. Für die
Verhandlung sind mindestens zwei Termine angesetzt."
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31.
August 2006
Im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel sind bislang zwei Atommüll-Behälter
eingelagert worden
Zu einer Kleinen Anfrage der
PDS/DIE LINKE im Bundestag zu den Standort-Zwischenlagern wurde in der Drucksache
16/2876 vom 06.10.06 von der Bundsregierung mitgeteilt:
Am 31.08.06 befanden sich im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
in Atommüll-Behältern (Typ: CASTOR/V52) 104 abgebrannte Brennelemente.
Dies entspricht einer Anzahl von zwei Castor-Behältern.
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09.
Februar 2006
Der zweite Castor-Behälter soll ab dem Sommer im
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel eingelagert werden
Nach Aussage des Werksleiters
des AKW Brunsbüttel, Lutz-Peter Brandes, in den Kieler Nachrichten
vom 09.02.06 wird bereits in der zweiten Jahreshälfte von 2006 der zweite
Castor-Behälter in der Atommüll-Lagerhalle von Brunsbüttel
abgestellt werden.
"Der
nächste Castor folgt in der zweiten Jahreshälfte."
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09.
Februar 2006
Vattenfall-Geschäftsführer
Thomauske im Atommüll-Filz
BI Lüchow-Dannenberg fordert Genehmigungsverfahren für
Atomanlagen neu zu überprüfen
„Absolut sauer“
ist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) nach den
Äußerungen des Geschaftsführers des Atomstromkonzerns Vattenfall,
Bruno Thomauske. Dieser forderte bei der Inbetriebnahme des neuen Atommüllzwischenlagers
am AKW Brunsbüttel, die Erkundungen im Gorlebener Salzstock sollten
wieder zügig fortgesetzt und das Genehmigungsverfahren zum Abschluss
gebracht werden. „Das ausgerechnet Thomauske diese Forderungen stellt,
ist ein Skandal sonder Gleichen und zeigt drastisch die Verfilzung von
Atomindustrie und Genehmigungsbehörden auf“, empört sich der
BI-Sprecher und zählt auf:
Bruno Thomauskes
Karriere begann 1983 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dort war
er zunächst im Bereich des Strahlenschutzes auf dem Gebiet der
Endlagerung radioaktiver Abfälle tätig. 1988 wurde er beim BfS Leiter
des Projekts Gorleben. Von 1991 bis 1997 leitete er die Abteilung
Projektmanagement für Endlagerprojekte und ab 1999 die Abteilung
Endlagerprojekte/Betrieb. Nachdem Bruno Thomauske beim BfS sieben neue
dezentrale Atommüllzwischenlager an AKW-Standorten genehmigte,
wechselte er im Jahr 2003 zum Atomstromkonzern Vattenfall.
„Bruno Thomauske
feiert also in Brunsbüttel, inzwischen von der Betreiberseite bezahlt,
sein selbst genehmigtes Zwischenlager“, fasst der BI-Sprecher empört
zusammen. Sieben neue Zwischenlager, die keine Lösung des Atommüllproblems
darstellen, hat Thomauske unter seiner Ägide zu verantworten. Zig
Tausende Einwände der Bevölkerung gegen die Zwischenlager hatte er
noch als Leiter der Delegation der Antragsteller bei den Anhörungsverfahren
aus dem Wind geschlagen. Egal welche Einwände die Bevölkerung vortrug,
über unzureichenden Schutz gegen Flugzeugabstürze, keine Filter in den
Lüftungsschlitzen, oder kein definierter Zeitpunkt, an dem der
abgestellte Atommüll weggebracht werden soll, die Anhörungsverfahren
gerieten zur Farce, weil Thomauske ja trotzdem genehmigte. Unter anderem
mit der Begründung, dass Sicherheitseinrichtungen den AKW-Betreibern
aus Kostengründen nicht zumutbar seien.
„Es darf nicht
sein, dass sich bei der offensichtlichen Interessenverfilzung, derjenige
in der Öffentlichkeit Forderungen stellt, der schon seit 1983 beim BfS
seinen Alleingang zur Durchsetzung des Endlagerprojekts Gorleben
startete“, fasst der BI-Sprecher Thomauskes Werdegang zusammen. Bruno
Thomauske ist jetzt technischer Geschäftsführer der Vattenfall Europe
Nuclear Energy GmbH (VENE), die zusammen mit der E.ON Kernkraft GmbH an
den Kernkraftwerken Krümmel, Brunsbüttel, Brokdorf und dem
stillgelegten AKW Stade beteiligt ist. Alleinvertretungsberechtigte
Gesellschafterin bei den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ist
die VENE, bei der Thomauske auch die Strahlenschutzverantwortung inne
hat.
Als ehemaliger
Verfahrensführer für die Planfeststellungsverfahren Konrad und
Gorleben, bergrechtlich verantwortliche Person für das
Erkundungsbergwerk Gorleben sowie die atom- und bergrechtlich
verantwortliche Person für das marode Endlager Morsleben, ist Thomauske
von einem Atomkonzern „aufgekauft“ worden. Das Interesse Vattenfalls
an Thomauske zeigt, in welche nicht als neutral zu bezeichnende Richtung
seine Vorgehensweise als Behördenleiter ging.
„Sämtliche unter
Thomauskes jahrelanger Federführung erteilten Genehmigungen sollten
deshalb schnellstens neutral und öffentlich nachvollziehbar überprüft
werden, fordert der BI-Sprecher.
Francis Althoff 05843 986789
( BI Lüchow-Dannenberg
)
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08./09.
Februar 2006
Kernkraftwerk Brunsbüttel
GmbH behauptet: Lagerhalle ist gegen Einwirkungen von außen sicher
m AKW Brunsbüttel
fallen im Schnitt jährlich 85 abgebrannte Brennelemente
an. Zwei bis drei Castoren sollen pro Jahr in der
Atommüll-Lagerhalle in Brunsbüttel abgestellt werden, Platz
bietet sie für insgesamt 80 Castoren. Der erste
Castor-Behälter mit 52 abgebrannten Brennelementen
wurde am 05.02.06 dort eingelagert. - Durch die
"Nachzerfallswärme" aus den abgebrannten
Brennelementen ist die Oberfläche des Behälters
immerhin noch 65 Grad Celsius heiß.
Nach Angaben der Betreiber (KKB GmbH) soll durch die entsprechend
dimensionierte Bauweise der Halle die von den abgebrannten
Brennelementen ausgehende Strahlung so weit abschwächt
werden, daß "die Strahlenbelastung am
Sicherungszaun deutlich unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert"
liegt. - Bei jedem Flug nach Mallorca erhalte man mehr
radioaktive Strahlung, so wird verharmlosend verglichen.
Mit der Aussage zu der Sicherheit der Halle: die "massive
Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen
Verkehrsflugzeuges" betreibt die Werksleitung des AKW
Brunsbüttel jedoch Irreführung.!
"Im
Atomkraftwerk Brunsbüttel fallen im Schnitt jährlich 85 Brennelemente
an. Der erste Atommüll-Behälter wurde am 5. Februar eingelagert. Nach
Angaben der Betreiber bietet das 30 Millionen Euro teure
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel Platz für insgesamt 80 Atommüll-Behälter:
Dabei schirmten die 1,20 Meter dicken Wände und die 1,30 Meter dicke
Decke aus Stahlbeton die von den abgebrannten Brennelementen ausgehende
Strahlung so weit ab, dass die Strahlenbelastung am Sicherungszaun
deutlich unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert liege. "Die massive
Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen
Verkehrsflugzeuges", erläuterte der Leiter des Werks, Lutz-Peter
Brandes." (VERIVOX, 08.02.06)
"Das am Wochenende in Betrieb genommene Zwischenlager wirkt von
innen genau wie von außen – völlig unspektakulär, eher wie eine
riesige Turnhalle. Die Akustik ist gedämpft und die dicken Stahlbetonwände
erzeugen beim Besucher den Effekt, den sie tatsächlich haben: eine
komplette Abschirmung von der Außenwelt. „Das Gebäude ist
erdbebensicher, und selbst der Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges
kann ihm nichts anhaben“, erläutert KKB-Werkleiter Lutz-Peter Brandes
der Presse bei einem offiziellen Rundgang." (Kieler
Nachrichten, 09.02.06)
"Der Bau des Zwischenlagers hatte im Oktober 2003 begonnen und
hat rund 30 Millionen Euro gekostet. Die massiven Wände bestehen aus
1,20 Meter starkem Stahlbeton, das Dach ist 1,30 Meter dick. „Die
massive Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen
Verkehrsflugzeuges“, sagte der Leiter des Kernkraftwerks Brunsbüttel,
Dr. Lutz-Peter Brandes." (Pressemitteilung von Vattenfall,
08.02.06)
"Eine Kette mit Warnungen vor Radioaktivität schottet den
ersten eingelagerten Castor-Behälter ab. Nur zur Sicherheit, damit die
Journalisten sich nicht die Nase an dem Koloss platt drücken. „An der
Oberfläche des Behälters herrschen 65 Grad Celsius“, erklärt
Brandes weiter. Die stammt von der Nachzerfallswärme der abgebrannten
Brennelemente, die zuvor mehrere Jahre unter Wasser in einem
Abklingbecken ruhen, bevor sie in den Castor-Behälter eingelagert
werden." (Kieler Nachrichten, 09.02.06)
"Radioaktivität – Gammastrahlung und Neutronenstrahlung –
ist in der Halle zu vernachlässigen. Brandes winkt daher ab: „Alles
weit unterhalb der zulässigen Werte.“ Bei jedem Flug nach Mallorca
erhalte man mehr radioaktive Strahlung, fügt ein Mitarbeiter an.
Dennoch steht der Castor-Behälter in einem Hochsicherheitstrakt –
wird er per Kamera und elektronischen Messungen rund um die Uhr überwacht.
Auch der so genannte Sperrdruck wird gemessen. „Ob der Behälter
wirklich dicht ist“, so Jens Seyer, Leiter des Zwischenlagers." (Kieler
Nachrichten, 09.02.06)
""Das Brunsbütteler Zwischenlager ist das erste in
Deutschland, das nach dem Verbot der Castor-Transporte ab Juli 2005
seinen Betrieb aufgenommen hat. Zwei bis drei Castor-Behälter werden
dort pro Jahr eingelagert, schätzt Werkleiter Brandes."" (Kieler
Nachrichten, 09.02.06)
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05.
Februar 2006
Erster Castor im Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel eingelagert
Von der Landesregierung
Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend
und Senioren) wird in einer Pressemitteilung vom 07.02.06, wird bekannt
gegeben:
Das Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel ist mit der Einlagerung
eines Castor-Behälters mit 52 abgebrannten Brennelementen in Betrieb
gegangen.
"Erstes atomares Zwischenlager in Schleswig-Holstein auf dem Gelände
des Kernkraftwerks Brunsbüttel in Betrieb - Das auf dem Gelände des
Kernkraftwerks Brunsbüttel errichtete erste atomare Zwischenlager in
Schleswig-Holstein ist mit der Einlagerung eines CASTOR-Behälters mit 52
abgebrannten Brennelementen in Betrieb gegangen. Dies teilte das für die
Atomaufsicht zuständige Sozialministerium am 7. Februar in Kiel mit." ...
"Nach den Bestimmungen des Atomgesetzes war für die Genehmigung der
Zwischenlager - anders als bei Genehmigungen für Kernkraftwerke - das Bundesamt
für Strahlenschutz und nicht die Landesregierung zuständig. Die Genehmigung für
das Zwischenlager wurde im Jahre 2003 erteilt und sieht vor, dass für einen
Zeitraum von 40 Jahren bis zu 80 CASTOR-Behälter mit jeweils bis zu 52
abgebrannten Brennelementen dort gelagert werden dürfen."
"Dem
schleswig-holsteinischen Sozialministerium obliegt die Aufsicht über die
atomaren Zwischenlager. Während der gut zweijährigen Bauzeit hat die
Reaktorsicherheitsbehörde die Errichtung intensiv unter Hinzuziehung
verschiedener Sachverständigenorganisationen überwacht. Letzte vor der
Inbetriebnahme erforderliche Prüfungen konnten mit positivem Ergebnis
abgeschlossen werden. Der jetzt beginnende Betrieb des Lagers und das Einlagern
weiterer CASTOR-Behälter werden mit der gleichen Konsequenz
beaufsichtigt."
Nach der vom Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) am 28.11.03 ausgesprochenen atomrechtlichen
Genehmigung 'Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern' dürfen
in der Atommüllagerhalle auf dem AKW-Gelände von Brunsbüttel bis zu 80
CASTOR V/52-Behälter mit jeweils 52 abgebrannten Brennelementen
abgestellt werden. Insgesamt dürfen dort bis zu 450 Tonnen Atommüll
für (erst einmal?) maximal 40 Jahre lagern. - Ursprünglich hatten
die Betreiber (Vattenfall Europe) sogar die Einlagerung von 1500 Tonnen
Atommüll beantragt.
Gegen
das Zwischenlager Brunsbüttel wurden 2300 Einwendungen erhoben.
Nach
einem Bericht auf VERIVOX vom 08.02.06 erklärten u.a.
der Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy, Bruno
Thomauske, und der Leiter vom AKW Brunsbüttel, Lutz-Peter Brandes, am
08.02.06 während der Vorstellung von Schleswig-Holsteins erstem atomaren
Zwischenlager auf dem Gelände des Atomkraftwerks Brunsbüttel:
"Das Zwischenlager Brunsbüttel darf insgesamt 40 Jahre lang bis Februar
2046 genutzt werden. Da die Räumung eines Zwischenlagers rund 15 Jahre
dauert, müsse ein betriebsbereites Endlager etwa im Jahr 2030 zur
Verfügung stehen, sagte Thomauske: "Wenn die Standortsuche jetzt neu
beginnt, könnte ein Endlager frühestens 2050 zur Verfügung stehen."
"Im Atomkraftwerk Brunsbüttel fallen im Schnitt jährlich 85
Brennelemente an. Der erste Atommüll-Behälter wurde am 5. Februar
eingelagert. Nach Angaben der Betreiber bietet das 30 Millionen Euro
teure Standort-Zwischenlager Brunsbüttel Platz für insgesamt 80 Atommüll-Behälter:
Dabei schirmten die 1,20 Meter dicken Wände und die 1,30 Meter dicke Decke aus
Stahlbeton die von den abgebrannten Brennelementen ausgehende Strahlung so weit
ab, dass die Strahlenbelastung am Sicherungszaun deutlich unter dem gesetzlichen
Jahresgrenzwert liege. "Die massive Bauweise bietet auch Sicherheit
gegen den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges", erläuterte der
Leiter des Werks, Lutz-Peter Brandes."
"Zwischenlager werden benötigt, weil der Gesetzgeber den Transport ausgebrannter
Brennelemente in Wiederaufarbeitungsanlagen seit Juli 2005 verboten hat. Das
Zwischenlager in Brunsbüttel ist bundesweit das erste von insgesamt elf
Standort-Zwischenlagern, das nach dieser Vereinbarung zwischen Bundesregierung
und den Energie- Versorgungsunternehmen in Betrieb genommen wurde."
Eine atomrechtliche Genehmigung für das am
15.08.2000 zeitgleich beim BfS in Salzgitter beantragte Interimslager
auf dem Gelände vom AKW Brunsbüttel ist bislang (05.02.06)
nicht erteilt worden.
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15.
September 2005
Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel
ist fertig gestellt
Nach
einem Artikel in der Print-Ausgabe von der Brunsbütteler Zeitung
(BZ) vom 16.09.05 ist das Standort-Zwischenlager am AKW
Brunsbüttel (KKB) jetzt fertig gestellt worden.
Nach Aussage von Dr. Lutz-Peter Brandes, Leiter des Atomkraftwerkes Brunsbüttel,
gegenüber der BZ ist das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel "technisch
gesehen fertig". Am 15.09.05 war demnach die "Endabnahme
durch die Untere Baubehörde der Stadt Brunsbüttel", die "keine
Beanstandungen" hatte.
"„Die Anlage ist technisch gesehen fertig“, erklärt Dr. Lutz-Peter
Brandes, Leiter des KKB. Gestern [15.09.05] war Endabnahme durch die
Untere Baubehörde der Stadt Brunsbüttel: Es gab keine Beanstandungen."
Für die Inbetriebnahme der Atommüllhalle fehlt laut dem Artikel in der BZ noch
die "atomrechtliche Zustimmung", die das "Sozialministerium
in Kiel" erteilt. Dort wird zurzeit noch der "Anschluss des
Zwischenlagers an den äußeren Sicherheitsbereich des KKB" geprüft. Die
KKB GmbH muß dazu noch einige Nachweise einreichen.
Der Bau des 40 Millionen Euro teuren Atommüllagers, das 83
Meter lang, 27 Meter breit und 23 Meter hoch ist, war laut der KKB GmbH "komplikationslos"
verlaufen. Spatenstich war nach dem Artikel in der BZ im Herbst 2003, Richtfest
wurde im Sommer 2004 "gefeiert". Die Einlagerung von Atommüll
ist für (zunächst) 40 Jahre genehmigt.
Die ersten Castor-Behälter mit
abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Brunsbüttel sollen "Anfang
des kommenden Jahres" in das Standort-Zwischenlager gebracht
werden. - Ein noch unbeladener Castor befindet sich bereits im
Lager.
"Die ersten Castor-Behälter mit ausgebrannten Brennelementen aus dem
Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) sollen Anfang des kommenden Jahres in das
Standort-Zwischenlager rollen, das direkt neben dem Atommeiler liegt."
In dem Standort-Zwischenlager dürfen maximal
80 Castor-Behälter mit je 52 Brennelementen
abgestellt werden. Die Atommüll-Behälter werden unter Wasser im
Abklingbecken des AKW Brunsbüttel mit den abgebrannten Brennelementen
beladen und dann mittels LKW in das "Lager" transportiert. Laut der
KKB sollen "pro Jahr zwei bis drei Castor-Behälter eingelagert"
werden. Bevor die abgebrannten Brennelemente in die Castoren kommen, müssen sie
"zwei bis drei Jahre" im Abklingbecken verweilen, damit die bei der
"Kernspaltung im Reaktor gebildeten, kurzlebigen Radionuklide"
"zerfallen" können.
"Rund
80 Castor-Behälter mit jeweils 32 Brennelementen haben später Platz in dem
Lagergebäude aus Stahlbeton. Die KKB GmbH investiert mehr als 40 Millionen Euro
in den Bau des Zwischenlagers. „Die Behälter werden unter Wasser beladen und
dann per Lkw in das Lager transportiert“, erläutert Ingenieur Jens Seyer,
Betriebsleiter des Zwischenlagers. Er rechnet damit, dass pro Jahr zwei bis drei
Castor-Behälter eingelagert werden. Bevor die Brennelemente in die Castor-Behälter
kommen, müssen sie zwei bis drei Jahre in ein sogenanntes Abklingbecken."
Die radioaktive Strahlung in dem Lager für
den Atommüll ist laut dem Betriebsleiter des Zwischenlagers "minimal
erhöht". Für die Öffentlichkeit findet der KKB-Leiter dazu gleich
beruhigende Worte, denn "deshalb sind die Wände ja auch so dick, so dass
bereits draußen am Zaun die zusätzliche Strahlenbelastung bereits so gering
ist, dass man sie vernachlässigen kann". - Hört, Hört!
„Die
radioaktive Strahlung im Lager wird an verschiedenen Stellen kontinuierlich
gemessen“, erklärt Seyer. ... „Die radioaktive Strahlung im Lager ist
minimal erhöht. Aber deshalb sind die Wände ja auch so dick, so dass bereits
draußen am Zaun die zusätzliche Strahlenbelastung bereits so gering ist, dass
man sie vernachlässigen kann“, sagt Dr. Brandes."
Eine atomrechtliche Genehmigung für das am
15.08.2000 zeitgleich beim BfS in Salzgitter beantragte Interimslager
auf dem Gelände vom AKW Brunsbüttel ist bislang (13.10.05)
nicht erteilt worden.
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27.
Juli 2004
Richtfest für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel
Nach einem Bericht in der Hamburger
Morgenpost (MoPo) vom 28.07.04 wurde am 27.07.04 für die
Atommüll-Lagerhalle in Brunsbüttel Richtfest gefeiert.
"... Jedes Kraftwerk muss sein eigenes Zwischenlager bauen. Gestern
wurde Richtfest in Brunsbüttel gefeiert. Das Lager ist so groß wie eine
Tennishalle. Ein Drittel der Stahlmenge des Eiffelturms wurde dafür verbaut.
..."
Während der Feierlichkeiten in Brunsbüttel äußerte sich laut MoPo der Geschäftsführer
Bruno Thomauske von Vattenfall Europe/HEW auch zu der Sicherheit des
Atommüll-Lagers in Brunsbüttel und der Castor-Behälter: "'Die
Castorbehälter sind so sicher, dass wir sie auch im Freien aufstellen
könnten', sagt Bruno Thomauske, Geschäftsführer der 'Vattenfall Europe
Nuclear Energy GmbH' zuversichtlich. Durch diese massive Lagerhalle sei man aber
insbesondere vor Terroranschlägen mit Passagierflugzeugen geschützt. Weder das
Lager noch die sich darin befindenden Castorbehälter könnten zerstört
werden."
Von Seiten des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem früheren
Arbeitgeber von Bruno Thomauske, wird diese Ansicht indirekt geteilt: "...Für
den Menschen sollen diese Zwischenlager ungefährlich sein. Das Bundesamt für
Strahlenschutz versichert 'Die Behälter für die Brennelemente gewährleisten
den sicheren Einschluss des radioaktiven Inhalts.' Selbst wenn man ganzjährig
am Zaun der Anlage stehe, würde der zulässige Grenzwert deutlich
unterschritten. ..."
Nach dem MoPo-Bericht soll das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel im
April 2005 in Betrieb genommen werden. Dann sollen auch die ersten
Castoren dort eingelagert werden: "Im
April 2005 soll das 38 Millionen teure Projekt in Betrieb genommen werden. Dann
kommen auch die ersten 80 Castorbehälter hinein. Lutz-Peter Brandes,
Betriebsleiter des Kraftwerks, freut sich, dass die Zeit der Transporte in
Zwischenlager in Frankreich und England vorbei ist. 'Das führt aber zu einer
Konzentration von radioaktivem Material auf einer geringen Fläche', warnt
Susanne Ochse, Greenpeace-Atomexpertin."
"... Für 40 Jahre soll der Atommüll in dem Lager
beherbergt werden. Dann wird das radioaktive Material ins Endlager
transportiert.
Aber eben dieses Endlager gibt es in Deutschland noch nicht. Gorleben wird als
möglicher Standort diskutiert. Thomauske schätzt, dass es 50 Jahre dauert, bis
ein Endlager gefunden wird. So werden die Zwischenlager faktisch mittelfristig
zu Endlagern. ..."
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28.
November 2003
BfS genehmigt
Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 28.11.03 am AKW-Standort
Brunsbüttel die atomrechtliche Genehmigung für die "Aufbewahrung
abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern" erteilt.
Gemäß der erteilten Genehmigung dürfen in der Lagerhalle auf dem AKW-Gelände
bis zu 80 CASTOR V/52-Behältern mit
bis zu 450 Tonnen Atommüll ("Schwermetallmasse") für maximal 40
Jahre lagern. Ursprünglich
hatten die Betreiber die Einlagerung von 1500 Tonnen Atommüll beantragt.
- Gegen das Zwischenlager Brunsbüttel wurden rund 2300 Einwendungen erhoben.
Das
BfS begründet in einer Pressemitteilung vom 28.11.03 die erteilte
atomrechtliche Genehmigung u.a. mit: "Das
BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung der Standorte, der
Konzeption des Standort-Zwischenlagers sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden
durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach
dem Stand von Wissenschaft und Technik hinreichende Vorsorge getroffen und der
Strahlenschutz für die Bevölkerung und das Personal gewährleistet ist.
Das gilt auch für die Prüfung eines gezielt herbeigeführten Absturzes
eines Flugzeuges auf die Zwischenlager. Selbst bei ungünstigen Annahmen
würde dieses Ereignis nicht zu erheblichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe führen."
"Für
die Errichtung des Zwischenlagers Brunsbüttel liegt bereits eine baurechtliche
Genehmigung der Stadt Brunsbüttel vor."
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07.
Oktober 2003
Baubeginn für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel
Aus
dem 'Jahresbericht 2003' vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht
hervor, daß am 07.10.03 mit der Errichtung eines Standort-Zwischenlagers
am AKW Brunsbüttel begonnen worden ist. - Die baurechtliche
Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde am 24.09.03
erteilt, die atomrechtliche Genehmigung ist hingegen erst am 28.11.03
ausgesprochen worden. - Mit den Bauarbeiten für diese Atommüll-Lagerhalle
ist folglich
noch vor der Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung
vom BfS begonnen worden!
"Am 22.09.2003 hat das BfS die Standort-Zwischenlager Biblis
Isar, Neckarwestheim (Tunnel) und Unterweser sowie am 28.11.2003
die Standort-Zwischenlager Brokdorf und Brunsbüttel genehmigt." ...
"Die
Zwischenlager Grafenrheinfeld und Brunsbüttel werden seit
22.09.2003 bzw. seit 07.10.2003 errichtet. Mit dem Bau des
Standort-Zwischenlagers Grohnde und Biblis wurde am 01.12.2003 bzw. am
01.03.2004 begonnen. Die Errichtung des Zwischenlagers Neckarwestheim
erfolgt seit dem 17.11.2003." ...
Nach
der vom BfS am 28.11.03 ausgesprochenen atomrechtlichen Genehmigung
"Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern"
dürfen in der Atommüll-Lagerhalle auf dem AKW-Gelände von Brunsbüttel
bis zu 80 CASTOR V/52-Behälter mit bis zu 450 Tonnen Atommüll
("Schwermetallmasse") für maximal 40 Jahre lagern. Ursprünglich
hatten die Betreiber sogar die Einlagerung von 1500 Tonnen Atommüll
beantragt.
- Gegen das Zwischenlager Brunsbüttel wurden 2300 Einwendungen
erhoben.
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24.
September 2003
Baurechtliche
Genehmigung für das Standort-Zwischenlager erteilt
Am 24.09.03 hat die Stadt
Brunsbüttel als 'Untere Bauaufsichtsbehörde' grünes
Licht für das geplante Standort-Zwischenlager gegeben. Voraussetzung
dafür war, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, im
Genehmigungsverfahren keine Bedenken angemeldet hatte. Die atomrechtliche
Genehmigung steht allerdings noch aus. Damit wird von
den HEW (Vattenfall) in den nächsten Wochen gerechnet.
Das 30.11.1999 von den Kraftwerksbetreibern beantragte Lagergebäude aus
Stahlbeton hat Platz für insgesamt 80 Castor-Behälter mit
jeweils 32 ausgebrannten Brennelementen. Sie sollen bis
zu 40 Jahre in Brunsbüttel gelagert werden können
Die
Bauarbeiten für das rund 1200Quadratmeter große Lagergebäude starten im
Oktober 2003. Die Aufträge sind nach Auskunft
der Betreiber schon vor Monaten vergeben worden. Die Kraftwerksleitung
rechnet mit einer eineinhalbjährigen Bauzeit. Damit kann das neue
Lager im Jahr 2005 in Betrieb gehen. Die Kosten betragen rund 30
Millionen Euro.
Das
Genehmigungsverfahren für das am 15.08.2000 zeitgleich beim
BfS in Salzgitter beantragte Interimslager auf dem Gelände vom
AKW Brunsbüttel läuft noch.
Von der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (KKB) wird
das Interimslager als "Vorübergehende
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung in Form
von bestrahlten Brennelementen aus dem KKB in bis zu 18 Transport- und Lagerbehältern
der Bauarten CASTOR® V/52 und TN 900/1-21 (Interimslager)" bezeichnet.
In dem Interimslager sollen 18 Castoren "in mobilen Umhausungen"
abgestellt werden. Immerhin 140 Tonnen hochradioaktiver Atommüll...
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30.
November 1999
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH beantragt Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel
Nach
Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 14.05.01 hatte die Kernkraftwerk
Brunsbüttel GmbH (Gesellschafter: 66,7% Vattenfall, 33,3% E.ON) am 30.11.1999
ein Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel atomrechtlich beantragt.
Der (ursprüngliche) Antrag umfaßte die "vorübergehende
Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel, die
Aufbewahrung von leeren, innenkontaminierten Lagerbehältern sowie die
Aufbewahrung von Behältern mit defekten, in Köchern gekapselten Brennstäben" mit bis zu 1500 Tonnen
Atommüll ("Schwermetall") in bis zu 150 Transport- und
Lagerbehältern der Bauarten CASTOR
V/52, TN
900 und NAC-GRM.
"Die Lagerzeit soll 40 Jahre je Behälter nicht überschreiten",
wurde vom BfS versichtert.
Vom 30.01. bis 29.03.01 lagen
die Antragsunterlagen öffentlich aus. Nach Darstellung des BfS gab es
"insgesamt 2311 Einwenderinnen
und Einwender mit 16 unterschiedlichen Einwendungen". Der Erörterungstermin
fand in Brunsbüttel ab dem 14.05.01
mit dem Verhandlungsleiter
Dr. Bruno Thomauske (für das BfS) statt.
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