Chronik: Standort-Zwischenlager

Brunsbüttel

Kurzübersicht
Standort 25535 Brunsbüttel
Betreiber Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH
  (Gesellschafter: 66,7% Vattenfall Europe, 33,3% E.ON Kernkraft)
Anzahl Lagerplätze für Castoren 80
Behälter-Typ CASTOR V/52
Max. Lagermenge 450 Tonnen Atommüll
Atomrechtlich beantragt 30.11.1999
Atomrechtlich genehmigt 28.11.2003
Baurechtlich genehmigt 24.09.2003
Offizieller Baubeginn 07.10.2003
Inbetriebnahme (Einlagerung des
ersten Atommüll-Behälters)
05.02.2006
Bislang genehmigte Lagerdauer 40 Jahre

 

(Letzte Aktualisierung: 17.01.2013)

 Standort-Zwischenlager Brunsbüttel 
11. Januar 2013
Ausfall einer Batterie in der vom äußeren Netz unabhängigen Spannungsversorgung des Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel

In einer Pressemitteilung vom 15.01.13 mit dem Titel "Batterieausfall im atomaren Zwischenlager Brunsbüttel" wird von dem für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Umweltministerium in Kiel ("Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein") über ein 'Vorkommnis' im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel berichtet: "Im Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist es am 11.01.2013 zu einem Ausfall einer Gelbatterie in der vom äußeren Netz unabhängigen Spannungsversorgung gekommen. Die Betreiberin des Standort-Zwischenlagers meldete dies fristgerecht am heutigen 15.01.2013."
"Der Ausfall der Batterie", so das Kieler Umweltministerium, "hat nach Angaben der Betreiberin keinen Einfluss auf den sicheren Betrieb des Zwischenlagers. Für den Fall, dass das äußere Stromnetz nicht zur Verfügung steht, sind temporäre Ersatzmaßnahmen geregelt."
"Nach vorläufiger Einschätzung der Atomaufsicht hatte der Batterieausfall keine sicherheitstechnischen Auswirkungen", versichert das Umweltministerium in Kiel in der Mitteilung. "Die Aufsichtsbehörde prüft zurzeit unter Beteiligung von Sachverständigen, ob weitere Batterien vergleichbaren Typs Mängel aufweisen.
Die defekten Gelbatterien werden ausgetauscht, sobald die Begutachtung durch die Sachverständigen abgeschlossen ist."
Seitens des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums über das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel informiert: "
Das Standort-Zwischenlager ist ein separates Gebäude auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel. Im Zwischenlager werden die Brennelemente, die im Reaktor des Kernkraftwerkes eingesetzt worden waren, in CASTOR-Behältern aufbewahrt. Auch nach Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks ist das Standort-Zwischenlager zu betreiben, bis eine Endlagermöglichkeit für Kernbrennstoff zur Verfügung steht."

Vattenfall Europe: "Fehler in der Spannungsversorgung des Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel"

Von der Vattenfall Europe Nuclear Energy (Vattenfall GmbH) wird am 15.01.13 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Fehler in der Spannungsversorgung des Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel" über das 'Ereignis' im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel bekannt gegeben: "Bei Überprüfungen im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel kam es am 11.01.2013 zum Ausfall von drei Blöcken einer der Batterieanlagen. Die Abweichung hatte keine Auswirkung auf den sicheren Betrieb des Standort-Zwischenlagers", wird von dem Atomenergie-Konzern versichert. "Die Ursachenklärung erfolgt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde."  
"Beim Standort-Zwischenlager handelt es sich um ein vom Kernkraftwerk unabhängiges Gebäude auf dem Kraftwerksgelände, das der Lagerung abgebrannter Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb dient", wird in der Vattenfall-Pressemitteilung weiter mitgeteilt.  
"Der Sachverhalt wird der Aufsichtsbehörde fristgerecht am 15.01.2013 als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Das Ereignis liegt", laut der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in kerntechnischen Anlagen ('INES 0')."      

02. Februar 2011
BfS: "Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf standortnahe Zwischenlager"

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt auf seiner Website (bfs.de) unter der Überschrift "Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf standortnahe Zwischenlager" mit Stand vom 02.02.11 bekannt: "Die Zwischenlager an den Standorten der Kernkraftwerke sind für genau festgelegte Mengen an abgebrannten Brennelementen (definiert in Tonnen Schwermetall) sowie für eine genau festgelegte Anzahl an Stellplätzen für die CASTOR-Behälter genehmigt."
"Die genehmigten Mengen an Schwermetall bzw. Stellplätze richten sich nach der im Jahr 2002 mit dem Atomausstieg festgelegten Laufzeit der Kraftwerke von maximal 32 Jahren."

Nach Einschätzung des BfS kann die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu Lagerungsengpässen in den Standort-Zwischenlagern führen: "Die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke kann dazu führen, dass die anfallenden hochradioaktiven Abfälle die genehmigten Mengen der Zwischenlager überschreiten."

Das BfS führt dazu näher aus: "Nach derzeitiger Genehmigungslage sind an den Kernkraftwerkstandorten Biblis, Brokdorf, Gundremmingen, Isar, Krümmel und Neckarwestheim ohne weitere Maßnahmen (z.B. verdichtete Aufstellung der Behälter) Engpässe zu erwarten."

"An den Standorten Brunsbüttel, Grafenrheinfeld, Grohnde, Lingen, Philippsburg und Unterweser würden die genehmigten Mengen", nach derzeitiger Prognose des BfS, "voraussichtlich ausreichen. Werden Strommengen von älteren auf jüngere Meiler übertragen, führt das dazu, dass an manchen Standorten der Platzbedarf noch größer ist, an anderen aber niedriger als prognostiziert."

=> Ende 2010 waren im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel nach den Angaben des BfS 6 Atommüll-Behälter des Typs CASTOR V/52 mit abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Brunsbüttel eingelagert.

Nach Auffassung des BfS können die Lagerengpässe in den Standort-Zwischenlagern folgende Auswirkungen haben: "Konsequenzen - Die Kraftwerksbetreiber haben bei Engpässen die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung der Aufbewahrungskapazität zu stellen. Dies könnte in einigen Jahren nötig werden. In der Genehmigung eines Zwischenlagers ist unter anderem festgelegt, wie viele Behälter aufbewahrt werden können, welche Inventare die Behälter enthalten und in welchem Abstand sie zueinander aufgestellt werden müssen. Der für die Lagerung notwendige Abstand der Behälter leitet sich davon ab, wie viel Wärme sie absondern. Durch Abklingen kann sich die Wärmeabsonderung reduzieren, so dass die Behälter dichter zueinander aufgestellt werden könnten.
Grundsätzlich möglich wäre", laut Aussage des BfS, "auch die bauliche Erweiterung eines Zwischenlagers oder der Transport in Zwischenlager, die zu diesem Zeitpunkt noch über Einlagerungskapazität verfügen." "Alle Varianten bedürften der Genehmigung nach vorheriger teils aufwändiger Prüfung." 

"Wie viel zusätzlicher Abfall tatsächlich anfallen wird, kann nicht genau prognostiziert werden." Vom BfS wird dazu erklärt: "Schon heute sind die Kraftwerksbetreiber in der Lage, aus einem Brennelement wesentlich mehr Strom zu gewinnen als früher. Die Ausnutzung des Brennstoffs wird in den nächsten Jahrzehnten wahrscheinlich noch steigen."

Zu den in Betrieb befindlichen norddeutschen Standort-Zwischenlagern (SZL) für abgebrannte Brennelemente informiert das BfS:

- SZL Brokdorf: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 28.11.2003 / Baubeginn: 05.04.2004 / Inbetriebnahme: 05.03.2007 / Masse Schwermetall: 1000 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 100 (13) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 106 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): 2030
- SZL Brunsbüttel: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 28.11.2003 / Baubeginn: 07.10.2003 / Inbetriebnahme: 05.02.2006 / Masse Schwermetall: 450 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (6) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 8 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 32 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
- SZL Grohnde: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 20.12.2002 / Baubeginn: 10.11.2003 / Inbetriebnahme: 27.04.2006 / Masse Schwermetall: 1000 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 100 (13) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 102 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): Kapazität etwa ausreichend
- SZL Krümmel: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 19.12.2003 / Baubeginn: 23.04.2004 / Inbetriebnahme: 14.11.2006 / Masse Schwermetall: 775 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (19) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 94 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): 2027
- SZL Lingen: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 06.11.2002 / Baubeginn: 18.10.2000 / Inbetriebnahme: 10.12.2002 / Masse Schwermetall: 1250 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 125 (32) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 119 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
- SZL Unterweser: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 22.09.2003 / Baubeginn: 19.01.2004 / Inbetriebnahme: 18.06.2007 / Masse Schwermetall: 800 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (7) / Geplante Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 8 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende (maximal): 59 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze (cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht

"Die voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende wurde", nach Angaben des BfS, "anhand der zu erwartenden Anzahl abgebrannter Brennelemente und der Kapazitäten der Behälter Castor V/19 (19 Brennelemente) für Druckwasserreaktoren bzw. Castor V/52 (52 Brennelemente) für Siedewasserreaktoren errechnet."
"Volllast-Jahr: Kraftwerksbetrieb mit 100 % Leistung über ein Jahr - Bei Volllast-Jahren wird die erzeugte Strommenge in Jahre umgerechnet - unter der Annahme, dass das Atomkraftwerk in dieser Zeitspanne unter voller Leistung läuft", wird vom BfS erläutert. "Volllast-Jahre sind damit eine fiktive Größe, da ein Atomkraftwerk wegen Betriebsunterbrechungen - etwa bei Revisionen oder Störfällen - nie ein ganzes Jahr durchläuft und zeitweise mit geringerer Leistung betrieben wird." 
"Erreichen der Kapazitätsgrenze bedeutet", nach Aussage des BfS", dass die Summe der Brennelemente (neben den im Standort-Zwischenlager befindlichen abgebrannten Brennelementen sind das auch die Brennelemente aus der aktuellen Nutzung im Reaktor sowie aus dem Kühlbecken, welche nach Gebrauch und Abklingzeit ebenfalls im Standort-Zwischenlager in Behältern aufbewahrt werden müssen) so groß ist, dass diese eben noch ohne weitere Maßnahmen (zum Beispiel einer Erweiterung des Zwischenlagers) in das jeweilige Standort-Zwischenlager aufgenommen werden können."

Ende 2010
Derzeit sechs Castor-Behälter im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel eingelagert

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt in der Veröffentlichung "Anlagen des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom Dezember 2010 zu dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel bekannt: "Ende 2010 befanden sich 6 Behälter im Zwischenlager."

10. April 2008
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel: Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerecht der AnwohnerInnen von Atomanlagen

Zusammenfassung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, den 10.04.08, in einem Grundsatzurteil das Klagerecht der AnwohnerInnen von Atomanlagen deutlich gestärktSie können die atomrechtliche Genehmigung mit der Begründung angreifen, daß ein ausreichender Schutz gegen terroristische Angriffe nicht gegeben sei. Gerichte müßten auf Verlangen prüfen, ob die Genehmigungsbehörden nötige Schutzmaßnahmen in zureichendem Maße beurteilt hätten. Die Richter entschieden im konkreten Fall eines Klägers, der die Sicherheitsvorkehrungen des Standort-Zwischenlagers beim Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein als unzureichend bezeichnet hatte, die Sache zur Neuverhandlung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückzuverweisen.

Auf PR-inside.com wird am 10.04.08 dazu einleitend gemeldet: "Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag [10.04.08] in einem Grundsatzurteil (AZ: BVerwG 7 C 39.07) die Rechte der Anwohner von Atomanlagen gestärkt. Im konkreten Fall fühlte sich ein Anwohner des Zwischenlagers beim Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nicht genügend vor möglichen Terrorangriffen geschützt und hatte deshalb vor dem Bundesgericht geklagt. Die Umweltorganisation Greenpeace begrüßte das Urteil."
"Die Richter unter Vorsitz von Wolfgang Sailer verwiesen die Sache zur Neuverhandlung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurück, das die Klage des Mannes in erster Instanz abgewiesen hatte", wird auf PR-inside.com berichtet. "Die Anwohner von Atomanlagen seien einem 'besonderen Risikopotenzial' - auch durch mögliche Terroranschläge - ausgesetzt, argumentierte Sailer. Deshalb sei es nach Auffassung des Gerichts 'bundesrechtswidrig', ihnen das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung ihres individuellen Schutzes etwa vor gezielten Flugzeugabstürzen oder Angriffen mit panzerbrechenden Waffen abzusprechen. Die betroffenen Nachbarn solcher Anlagen hätten sogenannten Drittschutz, also ein individuelles Klagerecht, urteilten die Bundesrichter."
Auf PR-inside.com wird weiter zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ausgeführt: "Der Drittschutz ende dort, wo Beeinträchtigungen von Leben und Sachgütern ausgeschlossen sind. Die Betreiber solcher Anlagen müssten den Schutz der Anwohner durch bestimmte Maßnahmen gewähren. 'Der geschützte Personenkreis ist durch den Einwirkungsbereich hinreichend abgrenzbar', betonte Sailer. Ob die subjektiven Schutzansprüche des Klägers aus Brunsbüttel erfüllt sind, müsse im konkreten Einzelfall vom Oberverwaltungsgericht geklärt werden. Dies sei in erster Instanz nicht passiert, kritisierte der Vorsitzende Richter. Deshalb sei ein Zurückverweisen des Falles 'unumgänglich' gewesen."
"Der Kläger, der sechs Kilometer von der Atomanlage entfernt wohnt, hatte die seiner Ansicht nach unzutreffende Rechtsgrundlage für die Genehmigung zur Aufbewahrung von bis zu 80 Castorbehältern im Zwischenlager Brunsbüttel angefochten", so der Bericht auf PR-inside.com rückblickend. "Diese war vom Bundesamt für Strahlenschutz, das in dem Verfahren als Beklagte auftrat, erteilt worden. Seine Klage war Anfang vergangenen Jahres von der Vorinstanz mit der Begründung abgewiesen worden, es bestehe kein individueller Anspruch auf bestimmte Schutzvorkehrungen des Staates vor terroristischen Anschlägen."
"Die Ehefrau des Klägers, Anke Dreckmann, war in Vertretung ihres gesundheitlich beeinträchtigten Mannes zur Verhandlung nach Leipzig gereist", so PR-inside.com. "Sie sagte nach der Urteilsverkündung: 'Das ist positiv - für mich und die Antiatombewegung, aber wir sind ja noch nicht am Ende.'"
"Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital wertete das Urteil als wegweisend. Die hohe Verwundbarkeit von Atomkraftwerken machten die Nutzung der Atomkraft 'völlig unakzeptabel'. Die Meldung auf PR-inside.com schließt mit der Feststellung ab: "Die Bundesregierung müsse den Anwohnerschutz ernst nehmen und eine Energieversorgung ohne Kernkraft schneller als geplant umsetzen, forderte Smital."
Die Nachrichtenagentur AP dazu am 10.04.08 ergänzend: "Greenpeace erklärte, die potenziellen Gefahren, die von einem terroristischen Angriff auf eine unzureichend geschützte Atomanlage ausgehen könnten, müssten Anwohner in Zukunft nicht mehr hinnehmen. Die Organisation forderte die Bundesregierung auf, den Anwohnerschutz bei Atomanlagen Ernst zu nehmen und eine Energieversorgung ohne Atomkraft schneller als geplant umzusetzen."

08. April 2008
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel: Bundesverwaltungsgericht überprüft Genehmigung

Das Hamburger Abendblatt berichtet am 08.04.08: "Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft an diesem Donnerstag [10.04.08] die Genehmigung für das Zwischenlager am derzeit stillstehenden Atomkraftwerk Brunsbüttel. Ein Anwohner will eine Rücknahme der Genehmigung erzwingen, weil er Sicherheitsmängel sieht."
"Aus seiner Sicht mangelt es den Castor-Behältern an Langzeitsicherheit, die in den atomaren Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen verwendet werden. Zudem sei der Schutz gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet, argumentiert der Kläger. Die Leipziger Richter wollen nach Angaben einer Sprecherin", so das Hamburger Abendblatt, "noch am selben Tag ihr Urteil fällen.""
"In den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel kam es in den vergangen Monaten immer wieder zu Pannen", wird vom Hamburger Abendblatt eingeräumt. "Das Werk in Brunsbüttel steht seit vergangenen Sommer still. Es wurde am 28. Juni nach einem Kurzschluss in einer Schaltanlage heruntergefahren und vom Netz getrennt. Am selben Tag war auch der Reaktor im Werk Krümmel bei Geesthacht nach einem Transformatorenbrand abgeschaltet worden. Auch dieses Kraftwerk steht weiter still. Auf dem Gelände der beiden Atomkraftwerke befinden sich jeweils atomare Zwischenlager für Kernbrennstoffe in Castoren."
"In der Vorinstanz hatten Atomgegner auch das Zwischenlager im Werk Krümmel im Visier. Die Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig blieben jedoch im Januar 2007 ohne Erfolg. Das Gericht war der Auffassung, dass Castoren für die Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig' seien", so der Wortlaut in dem Artikel des Hamburger Abendblatt. 
Der Bericht im Hamburger Abendblatt endet mit der Aussage: "Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es nur um das Zwischenlager in Brunsbüttel. Der Kläger lebt etwa sechs Kilometer davon entfernt und besitzt ein Haus. Im Mittelpunkt der Verhandlung in Leipzig steht die Frage, inwiefern ein einzelner Bürger einen Rechtsanspruch darauf hat, die Betreiber von Atomkraftwerken zu weiteren Schutzmaßnahmen zu verpflichten."

03. März 2008
Klage gegen Standort-Zwischenlager Brunsbüttel vor dem
Bundesverwaltungsgericht

Der Streit um das Standort-Zwischenlager (SZL) am Atomkraftwerk Brunsbüttel wird am 10. April 08 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.  
"Jegliche Gefahr, die jetzt und in Zukunft vom Standort-Zwischenlager (SZL) am AKW Brunsbüttel ausgeht, ist von der Bevölkerung hinzunehmen, weil das SZL dem Allgemeinwohl dient." Dieser Rechtsauffassung ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), einer Unterbehörde des Bundesumweltministeriums sowie auch der Nebenkläger, der Betreiber Vattenfall Europe.
Gegenteilige Rechtsauffassung vertritt Rechtsanwalt Dr. Wollenteit, dadurch legitimiert, dass die eigene Wohnimmobilie des Klägers weniger als sechs Kilometer vom Atomkraftwerk Brunsbüttel entfernt steht.
Diese gegenteiligen Auffassungen werden am 10. April 2008 ab 10:30 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
( Info-Quelle: ContrAtom AKW Brunsbüttel- Klage gegen Standortzwischenlager vor Gericht )

15. Februar 2008
"Störungsmeldung am CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brunsbüttel"

Ein Atommüll-Behälter (Typ: CASTOR V/52) mit hochradioaktiven abgebrannten Brennelementen hat auf dem Gelände des Atomkraftwerks Brunsbüttel auf dem Weg ins Standort-Zwischenlager Brunsbüttel eine Störungsmeldung ausgelöst. Ursache war nach ersten Erkenntnissen ein technischer Defekt in einem Druckschalter am äußeren Deckel des Behälters.

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium in Kiel hat in einer Pressemitteilung am 15.02.08 unter dem Titel "Störungsmeldung am CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brunsbüttel" bekannt gemacht: "Bei der Einlagerung eines CASTOR-Behälters mit abgebrannten Brennelementen vom Kernkraftwerk in das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel ist es zu einer Störungsmeldung des Überwachungssystems am Behälter gekommen. Betroffen von diesem meldepflichtigen Ereignis ist ein sogenannter Druckschalter im äußeren Behälterdeckel des CASTORs. Der defekte Druckschalter soll kurzfristig ausgetauscht werden."
"Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat Sachverständige mit der Kontrolle des CASTOR-Behälters und des gesamten Einlagerungsvorgangs beauftragt", wird vom zuständigen Kieler Sozialministerium ausgesagt. "Die Vor-Ort-Kontrollen und die behördliche Bewertung haben ergeben, dass die Fehlfunktion des Druckschalters bis zu seiner Reparatur sicherheitstechnisch unbedenklich ist. Die Dichtheit des CASTOR-Behälters ist uneingeschränkt gegeben. Radiologische Auswirkungen sind nicht zu befürchten."

Vattenfall: "Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Brunsbüttel"

"Beim Einlagern eines Castor-Behälters in das Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat ein technischer Defekt eine Meldung ausgelöst", wird von Vattenfall Europe in einer Pressemitteilung vom 15.02.08 zugegeben. "Als der Behälter mit abgebrannten Brennelementen an das Überwachungssystem angeschlossen wurde, erfolgte eine Störungsmeldung."
"Ursache ist nach bisherigem Stand", so Vattenfall Europe, "ein technischer Defekt eines Bauteils des im äußeren Behälterdeckel eingebauten Druckschalters. Die Dichtheit des Behälters war zu keiner Zeit beeinträchtigt", wird von Vattenfall Europe beteuert.
Die Pressemitteilung von Vattenfall Europe endet mit der Aussage: "Am Freitag [15.02.08] wurde diese Auffälligkeit vorläufig als Meldepflichtiges Ereignis in die Kategorie 'N' (Normal) und INES 0 auf der internationalen Skala eingestuft und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Kiel übermittelt."

Ende 2007
Derzeit vier Atommüll-Behälter im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel eingelagert

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt in der Veröffentlichung "Anlagen des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom Juni 2008 zu dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel bekannt: "Ende 2007 befanden sich 4 Behälter im Zwischenlager."

02. Februar 2007
Stellungnahme des BfS zur Abweisung der Klage gegen Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter hat am 02.02.07 auf seiner Homepage eine Stellungnahme zu der Abweisung der Klage gegen die Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel ins Netz gestellt. Unter dem Titel "Klagen gegen Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen - OVG Schleswig verneint Drittschutz im SEWD-Bereich" bezieht das BfS folgenden Standpunkt:

"Das OVG Schleswig hat die Klagen gegen die Genehmigungen von Zwischenlagern zur Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen an den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen."
"Nach Auffassung des Gerichts" (OVG Schleswig) "hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Genehmigungen zu Recht erteilt, weil die Betreiber die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen haben. In Bezug auf den gebotenen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Bereich) stellte das Gericht fest, dass die Kläger keinen Anspruch auf im Besonderen ihnen gegenüber zu ergreifende Schutzmaßnahmen haben." Das BfS weiter: "Die einschlägige Regelung im § 6 des Atomgesetzes (AtG) vermittle keinen Drittschutz, die Vorschrift diene allein dem Schutz der Allgemeinheit und nicht einem individualisierbaren Kreis von Personen (Nachbarschaft)."
"Mögliche Terroranschläge wie beispielsweise die gezielten Flugzeugangriffe am 11.09.2001 in den USA richteten sich gegen den Staat und seine Institutionen. Der Staat und der Betreiber müssten mit den ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln den erforderlichen Schutz der Allgemeinheit sicherstellen." Vom BfS wird dazu ergänzend ausgeführt: "Einen einklagbaren Anspruch Einzelner auf bestimmte Maßnahmen im SEWD-Bereich gibt es nach Auffassung des OVG Schleswig – in Übereinstimmung mit dem jüngsten Urteil des OVG Lüneburg in Sachen Schacht Konradnicht."

"In der mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2007" vor dem OVG Schleswig "wurden deshalb die in den Klagebegründungen vorgetragenen Terrorszenarien nicht näher erörtert und entsprechende Beweisanträge der Kläger mangels Entscheidungserheblichkeit vom Gericht zurückgewiesen", so das BfS in seiner Stellungnahme. "Das Gericht misst der Auslegung von § 6 AtG jedoch grundsätzliche Bedeutung zu, weshalb die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden ist."
"Die Begründung des Urteils des OVG Schleswig wird erst in einigen Wochen vorliegen. Die Kläger müssen innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung entscheiden, ob sie Revision einlegen." In der Erklärung des BfS heißt es weiter: "Das BfS hat ungeachtet der rechtlichen Einordnung des § 6 AtG der Risikoermittlung und Risikobewertungen im SEWD-Bereich immer höchste Bedeutung eingeräumt, ist dessen ungeachtet aber an einer grundsätzlichen Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen auch interessiert."
Das BfS stellt abschließend fest: "Nach dem Atomgesetz sind die Betreiber von Atomkraftwerken verpflichtet, standortnahe Zwischenlager einzurichten. Durch sie wurden die Transporte radioaktiver Abfälle drastisch reduziert. Durch das Zwischenlager-Konzept war es möglich, die Transporte in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen seit dem 1. Juli 2005 ganz zu verbieten. Zwischenlager sind nur auf 40 Jahre befristet genehmigt und sollen die Zeit bis zur Einlagerung des radioaktiven Abfalls in einem Endlager überbrücken."

01. Februar 2007
AtomgegnerInnen scheitern vor Gericht - Klage gegen Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel
abgewiesen

Von der Dithmarscher Landeszeitung wird am 01.02.07 über den Prozeß am 31.01.07 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig berichtet:

"Atomgegner scheitern vor Gericht
Klage gegen Zwischenlager Brunsbüttel abgewiesen - Revision möglich

Brunsbüttel (rd/lno) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat eine Klage gegen die atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen.
Der Senat sei zu der Auffassung gelangt, dass Castoren für die Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig' seien, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Dierk Habermann, gestern in seiner Begründung. Die Revision wurde zugelassen. 'Dass das Gericht sich nicht ganz sicher ist, zeigt, dass es Revision zugelassen hat', betonte der Rechtsanwalt der Kläger. Die Bundesrepublik als Beklagte sowie die Betreiber der Atomkraftwerke hatten bereits die Klage für unzulässig gehalten. (Aktenzeichen: 4 KS 2/04 – Brunsbüttel und 4 KS 6/04 – Krümmel). Klägerin Anke Dreckmann aus Brunsbüttel kündigte an, möglicherweise Revision gegen das Urteil einzulegen. 'Ich habe Recht. Aber das durchzusetzen, ist teuer', sagte sie gestern Abend gegenüber unserer Zeitung.
Die Atomgegner hatten ihre Klage, die Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zurückzunehmen, mit fehlender Langzeitsicherheit der Castor-Behälter begründet, die in den Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen verwendet werden. Zudem sei der erforderliche Schutz gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet. Richter Habermann betonte, es gebe keinen „individuellen Rechtsanspruch des Einzelnen“, die die Betreiber der Atomkraftwerke zu weiteren Schutzmaßnahmen verpflichte.
Eine wesentliche Rolle in der ursprünglich auf zwei Tage angesetzten Verhandlung spielte die Frage, inwieweit die Betreiber der Atomkraftwerke den Schutz ihrer Nachbarn vor terroristischen Angriffen gewährleisten müssen. Der Senat müsse nicht das Risiko bewerten, wohl aber nachvollziehen können, sagte Habermann. Ziel solcher Angriffe sei die Bevölkerung und der Staat. Der Rechtsanwalt der Kläger kritisierte eine Relativierung der Schutzrechte im Atomrecht.
Die Kläger stellten ein wissenschaftliches Gutachten vor, nach dem moderne Panzerfaust-Waffen die Castor-Behälter problemlos zerstören könnten. Die [Atommüll-]Behälter seien lediglich mit veralteten Waffen getestet worden. Es werde im Terrorfall deutlich mehr radioaktive Strahlung frei als von den Betreibern angenommen. Bereits vor der Verhandlung hatten rund 20 Atomkraftgegner vor dem OVG mit Plakaten und Transparenten für ihr Ansinnen geworben.
Zu Beginn war die generelle Nutzung von Kernenergie verhandelt worden, anschließend die Sicherheit und Reparatur der Castoren. Dabei ging es unter anderem darum, ob im Fall eines undichten Behälters ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine radioaktiven Strahlen austreten. Die Atomgegner bezweifelten die Sicherheit sowie die Transportfähigkeit und -erlaubnis der Behälter.
In den Standortzwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castoren bis zu 40 Jahre aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Brunsbüttel war im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden. Das für rund 30 Millionen Euro errichtete Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch nicht absehbaren Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden."

Die taz (Nord Aktuell) berichtet am 01.02.07 über den Prozeßverlauf:

"Gericht verhandelt atomare Zwischenlager
Kläger befürchten, dass Hallen in Krümmel und Brunsbüttel einem Terrorangriff nicht standhalten würden. Am Abend zeichnet sich ab, dass die Klage abgewiesen wird, weil die Anwohner keine Schutzrechte geltend machen können.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) hat gestern Abend durchblicken lassen, dass es die Klagen zweier Anwohnerinnen gegen die Atommüll-Zwischenlager in Krümmel und Brunsbüttel abweisen werde. So interpretierte der Anwalt Ulrich Wollenteit die Andeutungen des Gerichts. Demnach könnten die beiden Frauen keinen Schutz vor Anschlägen Dritter auf die Lagerhallen einklagen.
'Das ist eine bedauerliche Entscheidung', sagte Wollenteit. Sie widerspreche der Rechtsprechung anderer Gerichte. Nicht zuletzt deshalb würden die Richter wahrscheinlich eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zulassen. Den Hinweisen des Gerichts zufolge, müssten die Betreiber der Zwischenlager zwar grundsätzlich einen Schutz etwa vor Terroranschlägen gewährleisten, sagte der Anwalt. Den Anwohnern habe der Gesetzgeber aber keine diesbezüglichen Klagerechte eingeräumt.
In dem Prozess geht es um eine Folge des Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den vier größten Energiekonzernen. Im Jahr 2000 hatten sie vereinbart, dass ab Juli 2005 keine verbrauchten Brennelemente mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague transportiert werden sollten. Stattdessen müssen sie in 'Standort-Zwischenlagern' auf dem Gelände des jeweiligen Kraftwerks aufbewahrt werden, bis die Bundesregierung ein Endlager gefunden hat.
Die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel sind seit November 2006 in Betrieb. Es handelt sich um große Stahlbetonhallen mit dicken Wänden. Sie sollen auch Angriffen, wie dem gezielt verursachten Absturz eines Flugzeuges, etwas entgegenzusetzen haben. Die Wände der Brunsbütteler Halle sind 1,2 Meter dick, die Decke 1,3 Meter und der Boden 1,5 Meter.
'Sowohl die mechanischen Belastungen des Aufpralls eines voll betankten Verkehrsflugzeuges als auch das Szenario eines drohenden Kerosinbrandes wurden untersucht', teilte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, bei der Genehmigung mit. 'Eine erhebliche Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe ist ausgeschlossen.' 
Die Klägerinnen sehen das anders. Sie verweisen auf ein Gutachten, das belege, dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Auch ein Beschuss der Atommüllbehälter etwa mit einer Panzerfaust sei nicht durchkalkuliert worden.
Wie die Umweltorganisation Robin Wood kritisieren die Klägerinnen, dass die Hallen mit Lüftungsschlitzen ohne Filter gebaut wurden. Sollten die Castoren undicht werden, könnte Radioaktivität nach draußen dringen. Die Langzeitsicherheit der Behälter sei bloß rechnerisch ermittelt worden. Außerdem stünden für Reparaturen an den Atommüllcontainern keine abgeschotteten Reparaturräume zur Verfügung."

31. Januar 2007
Klagen gegen die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel wurden abgewiesen!

Nach einem aktuellen Bericht auf n-tv.de vom 31.01.07 (abends) sind die Klagen gegen die Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel vom Oberverwaltungsgericht Schleswig abgewiesen worden! - Eine Revision wurde allerdings zugelassen.

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat eine Klage gegen die atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen", so wird von n-tv.de gemeldet. "Der Senat sei zu der Auffassung gelangt, dass Castoren für die Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig' seien, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Dierk Habermann, am Mittwoch in seiner Begründung. Eine Revision wurde zugelassen. Die Bundesrepublik als Beklagte sowie die Betreiber der Atomkraftwerke hatten die Klage für unzulässig gehalten (Aktenzeichen: 4 KS 2/04 - Brunsbüttel und 4 KS 6/04 - Krümmel)."
Von n-tv.de wird weiter dazu aktuell berichtet: "Die Atomkraftgegner hatten ihre Forderung, die Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zurückzunehmen, mit fehlender Langzeitsicherheit der Castor-Behälter begründet, die in den Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen verwendet werden. Zudem sei der erforderliche Schutz gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten nicht gewährleistet. Richter Habermann betonte, es gebe keinen 'individuellen Rechtsanspruch des Einzelnen', die die Betreiber der Atomkraftwerke zu weiteren Schutzmaßnahmen verpflichte."
"Eine wesentliche Rolle in der ursprünglich auf zwei Tage angesetzten Verhandlung spielte die Frage, inwieweit die Betreiber der Atomkraftwerke den Schutz ihrer Nachbarn vor terroristischen Angriffen gewährleisten müssen. Der Senat müsse nicht das Risiko bewerten, wohl aber nachvollziehen können, sagte Habermann" in dem Bericht auf n-tv.de. "Ziel solcher Angriffe seien die Bevölkerung und der Staat. Der Rechtsanwalt der Kläger kritisierte eine Relativierung der Schutzrechte im Atomrecht."
"Die Kläger stellten ein wissenschaftliches Gutachten vor, nach dem moderne Panzerfaust-Waffen die Castor-Behälter problemlos zerstören könnten. Die Behälter seien lediglich mit veralteten Waffen getestet worden. Es werde im Terrorfall deutlich mehr radioaktive Strahlung frei als von den Betreibern angenommen. Zu Beginn war die generelle Nutzung von Kernenergie verhandelt worden, anschließend Sicherheit und Reparatur der Castoren. Dabei ging es unter anderem darum, ob im Fall einer Undichtigkeit ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine radioaktiven Strahlen austreten. Die Atomgegner bezweifelten die Sicherheit sowie die Transportfähigkeit und -erlaubnis der Behälter."
Der Bericht von n-tv.de schließt mit den Worten ab: "In den Standortzwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castoren bis zu 40 Jahre aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht (Schleswig-Holstein) war im November 2006 in Betrieb genommen worden."

31. Januar 2007
Klage gegen die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel vor dem OVG Schleswig (1. Verhandlungstag)

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat am Mittwoch" (31.01.07) "die Klage gegen die atomaren Zwischenlager in Krümmel und Brunsbüttel verhandelt", wird auf NDR.de aktuell berichtet. "Ziel der Atomkraftgegner ist die Rücknahme der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen. Sie begründen ihre Klage damit, dass es an der Langzeitsicherheit der Castoren fehle. Zudem seien die Lager gegen terroristische Angriffe wie einen Beschuss mit panzerbrechenden Systemen oder auch einen Flugzeugabsturz nicht ausreichend geschützt. Die Bundesrepublik als Beklagte hatte die Klage für unzulässig gehalten."
"Am Vormittag ging es" laut dem Bericht auf NDR.de "zunächst um die Kernenergie als solche, anschließend wurde die Sicherheit und Reparatur der Castor-Behälter erörtert. Dabei ging es um die Frage, ob ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine Radioaktivität aus den Behältern austrete, falls diese undicht wären. Die Kläger bezweifelten sowohl die Sicherheit als auch die Transportfähigkeit und -erlaubnis der Castoren. Für die Verhandlung hat das Gericht zunächst zwei Tage angesetzt. Nach Angaben des OVG wird das Thema Terrorschutz voraussichtlich am Donnerstag behandelt. Vor Beginn der Verhandlung hatten etwa 20 Atomkraftgegner vor dem OVG mit Plakaten und Transparenten für ihr Ansinnen geworben."
"In den Zwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castor-Behältern bis zu 40 Jahre lang aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) hatte im November 2006 seinen Betrieb aufgenommen. Das für rund 40 Millionen Euro errichtete Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch nicht absehbaren Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden", so NDR.de in seinem Bericht vom 31.01.07 um 16:10 Uhr abschließend.

30. Januar 2007
Robin Wood: Auch dezentral ist katastrophal

Untenstehend dokumentierten wir die Presseerklärung von Robin Wood vom 30.01.07 zu der Verhandlung zweier Klagen gegen die Atommüll- Zwischenlager an den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig:

"OVG Schleswig verhandelt morgen Klagen gegen Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten Brunsbüttel und Krümmel

Morgen beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig die mündliche Verhandlung zweier Klagen gegen die atomaren Zwischenlager an den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel in Schleswig-Holstein. Zwei Anwohnerinnen fechten die Genehmigungen für die beiden Leichtbauhallen an, weil sie keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Strahlenmüll sicher stellen. ROBIN WOOD sieht die Klagen als berechtigt an und fordert eine Rücknahme der Betriebsgenehmigungen.
Die beiden Klägerinnen - Anke Dreckmann aus Brunsbüttel und Bettina Boll aus Geesthacht - werden dem Oberverwaltungsgericht unter anderem ein Gutachten vorstellen. Es belegt, dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager oder der Beschuss der CASTOR-Behälter - zum Beispiel mit einer Panzerfaust -- in der Genehmigung für die Errichtung der Zwischenlager nicht genügend berücksichtigt wurde. Durch solche Vorkommnisse könnte es aber zu einer weiträumigen radioaktiven Verstrahlung kommen.
Die Hamburgischen Elektrizitätswerke HEW -- heute Vattenfall - hatten Ende 1999 Anträge zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Zwischenlager gestellt. Dagegen gab es insgesamt 8.000 Einwendungen. Seit 2006 sind beide Zwischenlager im Betrieb. ROBIN WOOD hatte in seinen Einwendungen insbesondere die Billigbauweise und die überdimensionierte Größe der Lagerhallen kritisiert:

  • Die Lagerhallen haben zur Kühlung der CASTOR-Behälter offene Lüftungsschlitze. Sollte es zur Freisetzung radioaktiver Partikel aus den Behältern kommen, könnten diese ungehindert in die Umgebung gelangen. Filteranlagen sind nicht eingebaut worden -- im Vertrauen darauf, dass die eingelagerten Behälter dicht halten werden. Der Langzeitsicherheitsnachweis für die Behälter wurde jedoch nur rechnerisch ermittelt, Praxistests über einen Zeitraum von 40 Jahren gibt es nicht.
  • Das Reparatur-Konzept ist unzureichend. Bei Versagen eines Primärdeckels würden die erforderlichen Reparaturmöglichkeiten in der Lagerhalle fehlen. Auf den Einbau einer so genannten "heißen Zelle" wurde aus Kostengründen verzichtet.
  • Die Lagerhallen sind überdimensioniert. Für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel wurde eine Schwermetallmasse von 450 Mg (Megagramm) genehmigt, obwohl bis zur Abschaltung -- wie im Atomgesetz geregelt -- laut Bundesumweltministerium voraussichtlich "nur" 255 Mg anfallen würden. Für das Zwischenlager am AKW Krümmel sieht es ähnlich aus.

"Die Lagerhallen sind für möglichst kleines Geld gebaut worden", so Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Der Schutz vor radioaktiver Strahlung reicht nur so weit, dass er für Vattenfall & Co. finanziell nicht allzu sehr ins Gewicht fällt. Die Größe der Lagerhallen eröffnet den Betreibern dagegen alle Möglichkeiten. Sie haben von vornherein eingeplant, den Atomkonsens zu knacken und Brunsbüttel länger als gesetzlich vorgesehen am Netz zu lassen."
ROBIN WOOD fordert den sofortigen Stopp der Atommüllproduktion. Der weitere Betrieb der Atomkraftwerke stellt ein unkalkulierbares Risiko für Mensch und Umwelt dar. Das Bundesumweltministerium muss endlich die Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort für den gefährlichen Atommüll auf den Weg bringen, Gorleben taugt dafür nicht.
Die Klage gegen die Zwischenlager an den AKW-Standorten Brunsbüttel und Krümmel beginnt morgen, am 31.1.07 um 9:30 Uhr im Saal sechs des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13. Angesetzt sind zwei Verhandlungstage."

25. Januar 2007
Klage gegen die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel wird am 31.01.07 verhandelt

Von der Dithmarscher Landeszeitung wird am 25.01.07 berichtet: "Das Oberverwaltungsgericht Schleswig verhandelt am kommenden Mittwoch, 31. Januar, eine Klage von Atomkraftgegnern gegen die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel."
"Dabei gehe es um die 'Anfechtung der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen', teilte das Gericht mit." Die Dithmarscher Landeszeitung in der Meldung: "Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Brunsbüttel ist vergangenes Jahr in Betrieb genommen worden. In dem Lagergebäude aus Stahlbeton sollen 80 Castor-V-Behälter (je 32 Brennelemente) Platz finden. Das Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch nicht absehbaren Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden."

Anmerkung: An dieser Stelle ist der Dithmarscher Landeszeitung ein (redaktioneller) Fehler unterlaufen, denn die CASTOR V/52-Behälter enthalten nicht je 32 sondern max. 52(!) abgebrannte Brennelemente.
=> Nach der am 28.11.03 durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilten "Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG" sind diese "Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/52 mit maximal 52 Siedewasserreaktor-Brennelementen der Typen SVEA 96 und SVEA 64 beladen. Zur Aufbewahrung kommen Uran-Brennelemente und Sonder-Brennelemente."
=> Nach der am 19.12.03 vom BfS erteilten "Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Krümmel der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG" sind die "Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/52 mit maximal 52 Siedewasserreaktor-Brennelementen der Typen 9-9Q, 9-9QA, 9x9-5, GE 11 und SVEA 96 oder mit maximal 32 Siedewasserreaktor-Brennelementen dieser Typen und 20 Dummy-Brennelementen beladen. Zur Aufbewahrung kommen Uran-Brennelemente oder Sonderbrennelemente als Uran-Hochabbrand-Brennelemente beziehungsweise Mischoxid-Brennelemente." - Mischoxid-Brennelemente (MOX) enthalten bekanntlich auch Plutonium.

"Die beiden Atomkraftgegner aus Brunsbüttel und aus Krümmel haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, nach dem das Risiko eines Flugzeugabsturzes oder eines Beschusses für beide Standorte nicht genügend berücksichtigt worden sei", so die Dithmarscher Landeszeitung weiter. "Bei einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz könne es zu einer weiträumigen Verstrahlung der Region kommen, hieß es weiter. Zudem gebe es heute stärkerer Waffen, als sie 1992 bei einem Test mit Castor-Behältern verwendet wurden, argumentieren die Kläger. Für die Verhandlung sind mindestens zwei Termine angesetzt."

31. August 2006
Im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel sind bislang zwei Atommüll-Behälter eingelagert worden

Zu einer Kleinen Anfrage der PDS/DIE LINKE im Bundestag zu den Standort-Zwischenlagern wurde in der Drucksache 16/2876 vom 06.10.06 von der Bundsregierung mitgeteilt:
Am 31.08.06 befanden sich im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel in Atommüll-Behältern (Typ: CASTOR/V52) 104 abgebrannte Brennelemente.
Dies entspricht einer Anzahl von zwei Castor-Behältern.

09. Februar 2006
Der zweite Castor-Behälter soll ab dem Sommer im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel eingelagert werden

Nach Aussage des Werksleiters des AKW Brunsbüttel, Lutz-Peter Brandes, in den Kieler Nachrichten vom 09.02.06 wird bereits in der zweiten Jahreshälfte von 2006 der zweite Castor-Behälter in der Atommüll-Lagerhalle von Brunsbüttel abgestellt werden.

"Der nächste Castor folgt in der zweiten Jahreshälfte."
09. Februar 2006
Vattenfall-Geschäftsführer Thomauske im Atommüll-Filz

BI Lüchow-Dannenberg fordert Genehmigungsverfahren für Atomanlagen neu zu überprüfen

„Absolut sauer“ ist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) nach den Äußerungen des Geschaftsführers des Atomstromkonzerns Vattenfall, Bruno Thomauske. Dieser forderte bei der Inbetriebnahme des neuen Atommüllzwischenlagers am AKW Brunsbüttel, die Erkundungen im Gorlebener Salzstock sollten wieder zügig fortgesetzt und das Genehmigungsverfahren zum Abschluss gebracht werden. „Das ausgerechnet Thomauske diese Forderungen stellt, ist ein Skandal sonder Gleichen und zeigt drastisch die Verfilzung von Atomindustrie und Genehmigungsbehörden auf“, empört sich der BI-Sprecher und zählt auf:

Bruno Thomauskes Karriere begann 1983 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dort war er zunächst im Bereich des Strahlenschutzes auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle tätig. 1988 wurde er beim BfS Leiter des Projekts Gorleben. Von 1991 bis 1997 leitete er die Abteilung Projektmanagement für Endlagerprojekte und ab 1999 die Abteilung Endlagerprojekte/Betrieb. Nachdem Bruno Thomauske beim BfS sieben neue dezentrale Atommüllzwischenlager an AKW-Standorten genehmigte, wechselte er im Jahr 2003 zum Atomstromkonzern Vattenfall.

„Bruno Thomauske feiert also in Brunsbüttel, inzwischen von der Betreiberseite bezahlt, sein selbst genehmigtes Zwischenlager“, fasst der BI-Sprecher empört zusammen. Sieben neue Zwischenlager, die keine Lösung des Atommüllproblems darstellen, hat Thomauske unter seiner Ägide zu verantworten. Zig Tausende Einwände der Bevölkerung gegen die Zwischenlager hatte er noch als Leiter der Delegation der Antragsteller bei den Anhörungsverfahren aus dem Wind geschlagen. Egal welche Einwände die Bevölkerung vortrug, über unzureichenden Schutz gegen Flugzeugabstürze, keine Filter in den Lüftungsschlitzen, oder kein definierter Zeitpunkt, an dem der abgestellte Atommüll weggebracht werden soll, die Anhörungsverfahren gerieten zur Farce, weil Thomauske ja trotzdem genehmigte. Unter anderem mit der Begründung, dass Sicherheitseinrichtungen den AKW-Betreibern aus Kostengründen nicht zumutbar seien.

„Es darf nicht sein, dass sich bei der offensichtlichen Interessenverfilzung, derjenige in der Öffentlichkeit Forderungen stellt, der schon seit 1983 beim BfS seinen Alleingang zur Durchsetzung des Endlagerprojekts Gorleben startete“, fasst der BI-Sprecher Thomauskes Werdegang zusammen. Bruno Thomauske ist jetzt technischer Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VENE), die zusammen mit der E.ON Kernkraft GmbH an den Kernkraftwerken Krümmel, Brunsbüttel, Brokdorf und dem stillgelegten AKW Stade beteiligt ist. Alleinvertretungsberechtigte Gesellschafterin bei den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ist die VENE, bei der Thomauske auch die Strahlenschutzverantwortung inne hat.

Als ehemaliger Verfahrensführer für die Planfeststellungsverfahren Konrad und Gorleben, bergrechtlich verantwortliche Person für das Erkundungsbergwerk Gorleben sowie die atom- und bergrechtlich verantwortliche Person für das marode Endlager Morsleben, ist Thomauske von einem Atomkonzern „aufgekauft“ worden. Das Interesse Vattenfalls an Thomauske zeigt, in welche nicht als neutral zu bezeichnende Richtung seine Vorgehensweise als Behördenleiter ging.

„Sämtliche unter Thomauskes jahrelanger Federführung erteilten Genehmigungen sollten deshalb schnellstens neutral und öffentlich nachvollziehbar überprüft werden, fordert der BI-Sprecher.

Francis Althoff 05843 986789

( BI Lüchow-Dannenberg )

08./09. Februar 2006
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH behauptet: Lagerhalle ist gegen Einwirkungen von außen sicher

m AKW Brunsbüttel fallen im Schnitt jährlich 85 abgebrannte Brennelemente an. Zwei bis drei Castoren sollen pro Jahr in der Atommüll-Lagerhalle in Brunsbüttel abgestellt werden, Platz bietet sie für insgesamt 80 Castoren. Der erste Castor-Behälter mit 52 abgebrannten Brennelementen wurde am 05.02.06 dort eingelagert. - Durch die "Nachzerfallswärme" aus den abgebrannten Brennelementen ist die Oberfläche des Behälters immerhin noch 65 Grad Celsius heiß.
Nach Angaben der Betreiber (KKB GmbH) soll durch die entsprechend dimensionierte Bauweise der Halle die von den abgebrannten Brennelementen ausgehende Strahlung so weit abschwächt werden, daß "die Strahlenbelastung am Sicherungszaun deutlich unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert" liegt. - Bei jedem Flug nach Mallorca erhalte man mehr radioaktive Strahlung, so wird verharmlosend verglichen.
Mit der Aussage zu der Sicherheit der Halle: die "massive Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges" betreibt die Werksleitung des AKW Brunsbüttel jedoch Irreführung.!

"Im Atomkraftwerk Brunsbüttel fallen im Schnitt jährlich 85 Brennelemente an. Der erste Atommüll-Behälter wurde am 5. Februar eingelagert. Nach Angaben der Betreiber bietet das 30 Millionen Euro teure Standort-Zwischenlager Brunsbüttel Platz für insgesamt 80 Atommüll-Behälter: Dabei schirmten die 1,20 Meter dicken Wände und die 1,30 Meter dicke Decke aus Stahlbeton die von den abgebrannten Brennelementen ausgehende Strahlung so weit ab, dass die Strahlenbelastung am Sicherungszaun deutlich unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert liege. "Die massive Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges", erläuterte der Leiter des Werks, Lutz-Peter Brandes." (VERIVOX, 08.02.06)
"Das am Wochenende in Betrieb genommene Zwischenlager wirkt von innen genau wie von außen – völlig unspektakulär, eher wie eine riesige Turnhalle. Die Akustik ist gedämpft und die dicken Stahlbetonwände erzeugen beim Besucher den Effekt, den sie tatsächlich haben: eine komplette Abschirmung von der Außenwelt. „Das Gebäude ist erdbebensicher, und selbst der Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges kann ihm nichts anhaben“, erläutert KKB-Werkleiter Lutz-Peter Brandes der Presse bei einem offiziellen Rundgang." (Kieler Nachrichten, 09.02.06)
"Der Bau des Zwischenlagers hatte im Oktober 2003 begonnen und hat rund 30 Millionen Euro gekostet. Die massiven Wände bestehen aus 1,20 Meter starkem Stahlbeton, das Dach ist 1,30 Meter dick. „Die massive Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges“, sagte der Leiter des Kernkraftwerks Brunsbüttel, Dr. Lutz-Peter Brandes." (Pressemitteilung von Vattenfall, 08.02.06)
"Eine Kette mit Warnungen vor Radioaktivität schottet den ersten eingelagerten Castor-Behälter ab. Nur zur Sicherheit, damit die Journalisten sich nicht die Nase an dem Koloss platt drücken. „An der Oberfläche des Behälters herrschen 65 Grad Celsius“, erklärt Brandes weiter. Die stammt von der Nachzerfallswärme der abgebrannten Brennelemente, die zuvor mehrere Jahre unter Wasser in einem Abklingbecken ruhen, bevor sie in den Castor-Behälter eingelagert werden." (Kieler Nachrichten, 09.02.06)
"Radioaktivität – Gammastrahlung und Neutronenstrahlung – ist in der Halle zu vernachlässigen. Brandes winkt daher ab: „Alles weit unterhalb der zulässigen Werte.“ Bei jedem Flug nach Mallorca erhalte man mehr radioaktive Strahlung, fügt ein Mitarbeiter an. Dennoch steht der Castor-Behälter in einem Hochsicherheitstrakt – wird er per Kamera und elektronischen Messungen rund um die Uhr überwacht. Auch der so genannte Sperrdruck wird gemessen. „Ob der Behälter wirklich dicht ist“, so Jens Seyer, Leiter des Zwischenlagers." (Kieler Nachrichten, 09.02.06)
""Das Brunsbütteler Zwischenlager ist das erste in Deutschland, das nach dem Verbot der Castor-Transporte ab Juli 2005 seinen Betrieb aufgenommen hat. Zwei bis drei Castor-Behälter werden dort pro Jahr eingelagert, schätzt Werkleiter Brandes."" (Kieler Nachrichten, 09.02.06)
 

05. Februar 2006
Erster Castor im Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel eingelagert

Von der Landesregierung Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren) wird in einer Pressemitteilung vom 07.02.06, wird bekannt gegeben: 
Das Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel ist mit der Einlagerung eines Castor-Behälters mit 52 abgebrannten Brennelementen in Betrieb gegangen.
"Erstes atomares Zwischenlager in Schleswig-Holstein auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel in Betrieb -  Das auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel errichtete erste atomare Zwischenlager in Schleswig-Holstein ist mit der Einlagerung eines CASTOR-Behälters mit 52 abgebrannten Brennelementen in Betrieb gegangen. Dies teilte das für die Atomaufsicht zuständige Sozialministerium am 7. Februar in Kiel mit." ...
"Nach den Bestimmungen des Atomgesetzes war für die Genehmigung der Zwischenlager - anders als bei Genehmigungen für Kernkraftwerke - das Bundesamt für Strahlenschutz und nicht die Landesregierung zuständig. Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde im Jahre 2003 erteilt und sieht vor, dass für einen Zeitraum von 40 Jahren bis zu 80 CASTOR-Behälter mit jeweils bis zu 52 abgebrannten Brennelementen dort gelagert werden dürfen."
"Dem schleswig-holsteinischen Sozialministerium obliegt die Aufsicht über die atomaren Zwischenlager. Während der gut zweijährigen Bauzeit hat die Reaktorsicherheitsbehörde die Errichtung intensiv unter Hinzuziehung verschiedener Sachverständigenorganisationen überwacht. Letzte vor der Inbetriebnahme erforderliche Prüfungen konnten mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Der jetzt beginnende Betrieb des Lagers und das Einlagern weiterer CASTOR-Behälter werden mit der gleichen Konsequenz beaufsichtigt."

Nach der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 28.11.03 ausgesprochenen atomrechtlichen Genehmigung 'Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern' dürfen in der Atommüllagerhalle auf dem AKW-Gelände von Brunsbüttel bis zu 80 CASTOR V/52-Behälter mit jeweils 52 abgebrannten Brennelementen abgestellt werden. Insgesamt dürfen dort bis zu 450 Tonnen Atommüll für (erst einmal?) maximal 40 Jahre lagern. - Ursprünglich hatten die Betreiber (Vattenfall Europe) sogar die Einlagerung von 1500 Tonnen Atommüll beantragt.
Gegen das Zwischenlager Brunsbüttel wurden 2300 Einwendungen erhoben.

Nach einem Bericht auf VERIVOX vom 08.02.06 erklärten u.a. der Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy, Bruno Thomauske, und der Leiter vom AKW Brunsbüttel, Lutz-Peter Brandes, am 08.02.06 während der Vorstellung von Schleswig-Holsteins erstem atomaren Zwischenlager auf dem Gelände des Atomkraftwerks Brunsbüttel:
"Das Zwischenlager Brunsbüttel darf insgesamt 40 Jahre lang bis Februar 2046 genutzt werden. Da die Räumung eines Zwischenlagers rund 15 Jahre dauert, müsse ein betriebsbereites Endlager etwa im Jahr 2030 zur Verfügung stehen, sagte Thomauske: "Wenn die Standortsuche jetzt neu beginnt, könnte ein Endlager frühestens 2050 zur Verfügung stehen."
"Im Atomkraftwerk Brunsbüttel fallen im Schnitt jährlich 85 Brennelemente an. Der erste Atommüll-Behälter wurde am 5. Februar eingelagert. Nach Angaben der Betreiber bietet das 30 Millionen Euro teure Standort-Zwischenlager Brunsbüttel Platz für insgesamt 80 Atommüll-Behälter: Dabei schirmten die 1,20 Meter dicken Wände und die 1,30 Meter dicke Decke aus Stahlbeton die von den abgebrannten Brennelementen ausgehende Strahlung so weit ab, dass die Strahlenbelastung am Sicherungszaun deutlich unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert liege. "Die massive Bauweise bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges", erläuterte der Leiter des Werks, Lutz-Peter Brandes."
"Zwischenlager werden benötigt, weil der Gesetzgeber den Transport ausgebrannter Brennelemente in Wiederaufarbeitungsanlagen seit Juli 2005 verboten hat. Das Zwischenlager in Brunsbüttel ist bundesweit das erste von insgesamt elf Standort-Zwischenlagern, das nach dieser Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Energie- Versorgungsunternehmen in Betrieb genommen wurde."

Eine atomrechtliche Genehmigung für das am 15.08.2000 zeitgleich beim BfS in Salzgitter beantragte Interimslager auf dem Gelände vom AKW Brunsbüttel ist bislang (05.02.06) nicht erteilt worden.

15. September 2005
Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel ist fertig gestellt

Nach einem Artikel in der Print-Ausgabe von der Brunsbütteler Zeitung (BZ) vom 16.09.05 ist das Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel (KKB) jetzt fertig gestellt worden. Nach Aussage von Dr. Lutz-Peter Brandes, Leiter des Atomkraftwerkes Brunsbüttel, gegenüber der BZ ist das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel "technisch gesehen fertig". Am 15.09.05 war demnach die "Endabnahme durch die Untere Baubehörde der Stadt Brunsbüttel", die "keine Beanstandungen" hatte.
"„Die Anlage ist technisch gesehen fertig“, erklärt Dr. Lutz-Peter Brandes, Leiter des KKB. Gestern [15.09.05] war Endabnahme durch die Untere Baubehörde der Stadt Brunsbüttel: Es gab keine Beanstandungen."
Für die Inbetriebnahme der Atommüllhalle fehlt laut dem Artikel in der BZ noch die "atomrechtliche Zustimmung", die das "Sozialministerium in Kiel" erteilt. Dort wird zurzeit noch der "Anschluss des Zwischenlagers an den äußeren Sicherheitsbereich des KKB" geprüft. Die KKB GmbH muß dazu noch einige Nachweise einreichen.
Der Bau des 40 Millionen Euro teuren Atommüllagers, das 83 Meter lang, 27 Meter breit und 23 Meter hoch ist, war laut der KKB GmbH "komplikationslos" verlaufen. Spatenstich war nach dem Artikel in der BZ im Herbst 2003, Richtfest wurde im Sommer 2004 "gefeiert". Die Einlagerung von Atommüll ist für (zunächst) 40 Jahre genehmigt.

Die ersten Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Brunsbüttel sollen "Anfang des kommenden Jahres" in das Standort-Zwischenlager gebracht werden. - Ein noch unbeladener Castor befindet sich bereits im Lager.
"Die ersten Castor-Behälter mit ausgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) sollen Anfang des kommenden Jahres in das Standort-Zwischenlager rollen, das direkt neben dem Atommeiler liegt."

In dem Standort-Zwischenlager dürfen maximal 80 Castor-Behälter mit je 52 Brennelementen abgestellt werden. Die Atommüll-Behälter werden unter Wasser im Abklingbecken des AKW Brunsbüttel mit den abgebrannten Brennelementen beladen und dann mittels LKW in das "Lager" transportiert. Laut der KKB sollen "pro Jahr zwei bis drei Castor-Behälter eingelagert" werden. Bevor die abgebrannten Brennelemente in die Castoren kommen, müssen sie "zwei bis drei Jahre" im Abklingbecken verweilen, damit die bei der "Kernspaltung im Reaktor gebildeten, kurzlebigen Radionuklide" "zerfallen" können.
"Rund 80 Castor-Behälter mit jeweils 32 Brennelementen haben später Platz in dem Lagergebäude aus Stahlbeton. Die KKB GmbH investiert mehr als 40 Millionen Euro in den Bau des Zwischenlagers. „Die Behälter werden unter Wasser beladen und dann per Lkw in das Lager transportiert“, erläutert Ingenieur Jens Seyer, Betriebsleiter des Zwischenlagers. Er rechnet damit, dass pro Jahr zwei bis drei Castor-Behälter eingelagert werden. Bevor die Brennelemente in die Castor-Behälter kommen, müssen sie zwei bis drei Jahre in ein sogenanntes Abklingbecken."

Die radioaktive Strahlung in dem Lager für den Atommüll ist laut dem Betriebsleiter des Zwischenlagers "minimal erhöht". Für die Öffentlichkeit findet der KKB-Leiter dazu gleich beruhigende Worte, denn "deshalb sind die Wände ja auch so dick, so dass bereits draußen am Zaun die zusätzliche Strahlenbelastung bereits so gering ist, dass man sie vernachlässigen kann". - Hört, Hört!
„Die radioaktive Strahlung im Lager wird an verschiedenen Stellen kontinuierlich gemessen“, erklärt Seyer. ... „Die radioaktive Strahlung im Lager ist minimal erhöht. Aber deshalb sind die Wände ja auch so dick, so dass bereits draußen am Zaun die zusätzliche Strahlenbelastung bereits so gering ist, dass man sie vernachlässigen kann“, sagt Dr. Brandes."

Eine atomrechtliche Genehmigung für das am 15.08.2000 zeitgleich beim BfS in Salzgitter beantragte Interimslager auf dem Gelände vom AKW Brunsbüttel ist bislang (13.10.05) nicht erteilt worden.

27. Juli 2004
Richtfest für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel

Nach einem Bericht in der Hamburger Morgenpost (MoPo) vom 28.07.04 wurde am 27.07.04 für die Atommüll-Lagerhalle in Brunsbüttel Richtfest gefeiert. 
"... Jedes Kraftwerk muss sein eigenes Zwischenlager bauen. Gestern wurde Richtfest in Brunsbüttel gefeiert. Das Lager ist so groß wie eine Tennishalle. Ein Drittel der Stahlmenge des Eiffelturms wurde dafür verbaut. ..."
Während der Feierlichkeiten in Brunsbüttel äußerte sich laut MoPo der Geschäftsführer Bruno Thomauske von Vattenfall Europe/HEW auch zu der Sicherheit des Atommüll-Lagers in Brunsbüttel und der Castor-Behälter: "'Die Castorbehälter sind so sicher, dass wir sie auch im Freien aufstellen könnten', sagt Bruno Thomauske, Geschäftsführer der 'Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH' zuversichtlich. Durch diese massive Lagerhalle sei man aber insbesondere vor Terroranschlägen mit Passagierflugzeugen geschützt. Weder das Lager noch die sich darin befindenden Castorbehälter könnten zerstört werden."
Von Seiten des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem früheren Arbeitgeber von Bruno Thomauske, wird diese Ansicht indirekt geteilt: "...Für den Menschen sollen diese Zwischenlager ungefährlich sein. Das Bundesamt für Strahlenschutz versichert 'Die Behälter für die Brennelemente gewährleisten den sicheren Einschluss des radioaktiven Inhalts.' Selbst wenn man ganzjährig am Zaun der Anlage stehe, würde der zulässige Grenzwert deutlich unterschritten. ..."
Nach dem MoPo-Bericht soll das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel im April 2005 in Betrieb genommen werden. Dann sollen auch die ersten Castoren dort eingelagert werden: "Im April 2005 soll das 38 Millionen teure Projekt in Betrieb genommen werden. Dann kommen auch die ersten 80 Castorbehälter hinein. Lutz-Peter Brandes, Betriebsleiter des Kraftwerks, freut sich, dass die Zeit der Transporte in Zwischenlager in Frankreich und England vorbei ist. 'Das führt aber zu einer Konzentration von radioaktivem Material auf einer geringen Fläche', warnt Susanne Ochse, Greenpeace-Atomexpertin."
"... Für 40 Jahre soll der Atommüll in dem Lager beherbergt werden. Dann wird das radioaktive Material ins Endlager transportiert.
Aber eben dieses Endlager gibt es in Deutschland noch nicht. Gorleben wird als möglicher Standort diskutiert. Thomauske schätzt, dass es 50 Jahre dauert, bis ein Endlager gefunden wird. So werden die Zwischenlager faktisch mittelfristig zu Endlagern. ..."

28. November 2003
BfS genehmigt Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 28.11.03 am AKW-Standort Brunsbüttel die atomrechtliche Genehmigung für die "Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern" erteilt. 
Gemäß der erteilten Genehmigung dürfen in der Lagerhalle auf dem AKW-Gelände bis zu 80 CASTOR V/52-Behältern mit bis zu 450 Tonnen Atommüll ("Schwermetallmasse") für maximal 40 Jahre lagern.
Ursprünglich hatten die Betreiber die Einlagerung von 1500 Tonnen Atommüll beantragt. - Gegen das Zwischenlager Brunsbüttel wurden rund 2300 Einwendungen erhoben.

Das BfS begründet in einer Pressemitteilung vom 28.11.03 die erteilte atomrechtliche Genehmigung u.a. mit: "Das BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung der Standorte, der Konzeption des Standort-Zwischenlagers sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hinreichende Vorsorge getroffen und der Strahlenschutz für die Bevölkerung und das Personal gewährleistet ist. Das gilt auch für die Prüfung eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines Flugzeuges auf die Zwischenlager. Selbst bei ungünstigen Annahmen würde dieses Ereignis nicht zu erheblichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe führen."

"Für die Errichtung des Zwischenlagers Brunsbüttel liegt bereits eine baurechtliche Genehmigung der Stadt Brunsbüttel vor."

07. Oktober 2003
Baubeginn für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel

Aus dem 'Jahresbericht 2003' vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht hervor, daß am 07.10.03 mit der Errichtung eines Standort-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel begonnen worden ist. - Die baurechtliche Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde am 24.09.03 erteilt, die atomrechtliche Genehmigung ist hingegen erst am 28.11.03 ausgesprochen worden. - Mit den Bauarbeiten für diese Atommüll-Lagerhalle ist folglich noch vor der Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung vom BfS begonnen worden!

"Am 22.09.2003 hat das BfS die Standort-Zwischenlager Biblis Isar, Neckarwestheim (Tunnel) und Unterweser sowie am 28.11.2003 die Standort-Zwischenlager Brokdorf und Brunsbüttel genehmigt." ...
"Die Zwischenlager Grafenrheinfeld und Brunsbüttel werden seit 22.09.2003 bzw. seit 07.10.2003 errichtet. Mit dem Bau des Standort-Zwischenlagers Grohnde und Biblis wurde am 01.12.2003 bzw. am 01.03.2004 begonnen. Die Errichtung des Zwischenlagers Neckarwestheim erfolgt seit dem 17.11.2003." ...

Nach der vom BfS am 28.11.03 ausgesprochenen atomrechtlichen Genehmigung "Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern" dürfen in der Atommüll-Lagerhalle auf dem AKW-Gelände von Brunsbüttel bis zu 80 CASTOR V/52-Behälter mit bis zu 450 Tonnen Atommüll ("Schwermetallmasse") für maximal 40 Jahre lagern. Ursprünglich hatten die Betreiber sogar die Einlagerung von 1500 Tonnen Atommüll beantragt. - Gegen das Zwischenlager Brunsbüttel wurden 2300 Einwendungen erhoben.

24. September 2003
Baurechtliche Genehmigung für das Standort-Zwischenlager erteilt

Am 24.09.03 hat die Stadt Brunsbüttel als 'Untere Bauaufsichtsbehörde' grünes Licht für das geplante Standort-Zwischenlager gegeben. Voraussetzung dafür war, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, im Genehmigungsverfahren keine Bedenken angemeldet hatte. Die atomrechtliche Genehmigung steht allerdings noch aus. Damit wird von den HEW (Vattenfall) in den nächsten Wochen gerechnet.
Das 30.11.1999 von den Kraftwerksbetreibern beantragte Lagergebäude aus Stahlbeton hat Platz für insgesamt 80 Castor-Behälter mit jeweils 32 ausgebrannten Brennelementen. Sie sollen bis zu 40 Jahre in Brunsbüttel gelagert werden können
Die Bauarbeiten für das rund 1200Quadratmeter große Lagergebäude starten im Oktober 2003. Die Aufträge sind nach Auskunft der Betreiber schon vor Monaten vergeben worden. Die Kraftwerksleitung rechnet mit einer eineinhalbjährigen Bauzeit. Damit kann das neue Lager im Jahr 2005 in Betrieb gehen. Die Kosten betragen rund 30 Millionen Euro.

Das Genehmigungsverfahren für das am 15.08.2000 zeitgleich beim BfS in Salzgitter beantragte Interimslager auf dem Gelände vom AKW Brunsbüttel läuft noch.
Von der  Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (KKB) wird das Interimslager als "Vorübergehende Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem KKB in bis zu 18 Transport- und Lagerbehältern der Bauarten CASTOR® V/52 und TN 900/1-21 (Interimslager)" bezeichnet.

In dem Interimslager sollen 18 Castoren "in mobilen Umhausungen" abgestellt werden. Immerhin 140 Tonnen hochradioaktiver Atommüll...

30. November 1999
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH beantragt Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel

Nach Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 14.05.01 hatte die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (Gesellschafter: 66,7% Vattenfall, 33,3% E.ON) am 30.11.1999 ein Standort-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel atomrechtlich beantragt.
Der (ursprüngliche) Antrag umfaßte die "vorübergehende Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel, die Aufbewahrung von leeren, innenkontaminierten Lagerbehältern sowie die Aufbewahrung von Behältern mit defekten, in Köchern gekapselten Brennstäben" mit bis zu 1500 Tonnen Atommüll ("Schwermetall") in bis zu 150 Transport- und Lagerbehältern der Bauarten CASTOR V/52, TN 900 und NAC-GRM.
"Die Lagerzeit soll 40 Jahre je Behälter nicht überschreiten", wurde vom BfS versichtert.
Vom 30.01. bis 29.03.01 lagen die Antragsunterlagen öffentlich aus. Nach Darstellung des BfS gab es "insgesamt 2311 Einwenderinnen und Einwender mit 16 unterschiedlichen Einwendungen". Der Erörterungstermin fand in Brunsbüttel ab dem 14.05.01 mit dem Verhandlungsleiter Dr. Bruno Thomauske (für das BfS) statt.

 

 

 

Chronik: Interimslager Brunsbüttel

Kurzübersicht
Standort 25535 Brunsbüttel
Betreiber Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH
  (Gesellschafter: 66,7% Vattenfall Europe, 33,3% E.ON Kernkraft)
Anzahl Lagerplätze für Castoren 18
Behälter-Typ CASTOR V/52 und TN 900/1-21
Max. Lagermenge 140 Tonnen Atommüll
Atomrechtlich beantragt 15.08.2000
Atomrechtlich genehmigt atomrechtlicher Antrag wurde in 2006 zurückgezogen
Baurechtlich genehmigt ---
Offizieller Baubeginn ---
Inbetriebnahme (Einlagerung des
ersten Atommüll-Behälters)
---
Bislang genehmigte Lagerdauer ---

 

(Letzte Aktualisierung: 31.12.2007)

 Interimslager Brunsbüttel 
März 2007
Antrag für das Interimslager Brunsbüttel im Jahr 2006 von Vattenfall zurückgezogen

Im Internet wurde vom Umweltbundesamt (UBA) im März 2007 bekannt gegeben, daß Vattenfall den atomrechtlichen Antrag für das Interimslager Brunsbüttel im Jahr 2006 zurückgezogen hat:
...
"Die Betreiber der Kernkraftwerke haben für 13 Standorte (außer Mülheim-Kärlich) in den Jahren 1998 bis 2000 die Errichtung von Standort- Zwischenlagern beantragt. Zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme der Standort-Zwischenlager wurden Anträge für Interimslager an den Standorten Biblis, Krümmel, Neckarwestheim und Philippsburg gestellt. Bis Ende 2003 wurden die Genehmigungen (1. Genehmigungsschritte) für die Standort-Zwischenlager und die Interimslager mit Ausnahme von Brunsbüttel erteilt. Für das Interimslager in Brunsbüttel hatte die Antragstellerin keine Bescheidung im Jahr 2003 angestrebt und den Antrag 2006 zurückgezogen. Der Antrag für das Standort-Zwischenlager in Stade wurde wegen der frühzeitigen Stilllegung des Kraftwerks wieder zurückgenommen. Im April 2005 wurde der Antrag für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente am Standort Obrigheim gestellt." ...

April 2004
BfS: Betreiber haben "keine Bescheidung im Jahr 2003 verfolgt"

Im April 2004 teilte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in der Publikation "BfS aktuell, Ausgabe 02/04" mit: "... Für das Interimslager Brunsbüttel hat die Antragstellerin wegen der eigenen Prioritätensetzung für die Standort Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel keine Bescheidung im Jahr 2003 verfolgt. ..."

30. Dezember 2003
Bundesumweltministerium: Betreiber sehen keinen Bedarf für das Interimslager Brunsbüttel

In einer Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium vom 30.12.03 wird u.a. mitgeteilt: "...Das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat inzwischen für alle beantragten 12 dezentralen Zwischenlager [Standort-Zwischenlager] die Genehmigung zur Einlagerung von abgebrannten Brennelementen erteilt. Die letzten atomrechtlichen Genehmigungen dafür erhielten am 19. Dezember die Betreiber von Philippsburg, Gundremmingen und Krümmel. Neben den drei genannten Standorten werden auch Zwischenlager in Brunsbüttel, Brokdorf, Unterweser, Grohnde, Biblis, Neckarwestheim, Grafenrheinfeld und Isar errichtet. Das Zwischenlager in Lingen ist bereits seit Dezember 2002 in Betrieb. Die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente ist auf maximal 40 Jahre befristet. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können. Neben den 12 dezentralen Zwischenlagern hat das BfS auch 4 Interimslager genehmigt, und zwar in Biblis, Philippsburg, Neckarwestheim und Krümmel. Davon sind 3 bereits in Betrieb. Der Betreiber von Brunsbüttel hat signalisiert, dass er für das Interimslager keinen Bedarf mehr sieht...."
Das Interimslager Brunsbüttel ist bislang vom BfS nicht genehmigt worden. Folglich müßte der atomrechtliche Antrag für das Interimslager Brunsbüttel in absehbarer Zeit zurückgezogen werden. (Dies gilt nicht für das bereits atomrechtlich genehmigte Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel!)

15. August 2000
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH beantragt  Interimslager am AKW Brunsbüttel

Nach Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 09.05.01 hatte die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (Gesellschafter: 66,7% Vattenfall, 33,3% E.ON) am 15.08.2000 ein Interimslager am AKW Brunsbüttel atomrechtlich beantragt.
Der Antrag umfaßte die "vorübergehende Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel" mit bis zu 140 Tonnen Atommüll ("Schwermetall") in bis zu 18 Transport- und Lagerbehältern der Bauarten CASTOR V/52 und TN 900.
"Die beantragte Nutzungsdauer ist auf 6 Jahre befristet", wurde vom BfS versichtert.
Vom 30.01. bis 29.03.01 lagen die Antragsunterlagen öffentlich aus. Nach Darstellung des BfS gab es "insgesamt 1938 Einwenderinnen und Einwender mit 13 unterschiedlichen Einwendungen.". Der Erörterungstermin fand in Brunsbüttel ab dem 09.05.01 mit dem Verhandlungsleiter Dr. Bruno Thomauske (für das BfS) statt.

 

 

 


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