Kurdistan Solidarität Uelzen

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Pressemitteilung

· "Starker Tobak" - Auswirkungen des PKK-Verbots

· Erklärung zum Artikel: "Eklat mit Polizei: "Buntes Haus" als rechtsfreier Raum?" (CZ, 23.02.2002)


Im heutigen Artikel zu unserer Veranstaltung zum PKK-Verbot entsteht unberechtigterweise der Eindruck, das es sich dabei um ein Treffen von "Staats- oder Verfassungsfeinde" handelte. Die diffamierenden und falschen Behauptungen im Artikel weisen wir entschiedenen zurück.

Mit der Veranstaltung sollte die Notwendigkeit der Beendigung der Repressionen gegen kurdische Organisationen und Politikerinnen und Politiker in den Blick der Öffentlichkeit gebracht werden. Hintergründe und Auswirkungen des PKK-Verbotes, die Bilanz der Repressionen gegen Kurdinnen und Kurden und die Folgen des Verbotes für die Demokratie in Deutschland wurden anschaulich thematisiert und diskutiert.
Die Kasernen-Aufsichtsratsvorsitzende Karin Hogenkamp hat Recht wenn sie behauptet, das bei der Veranstaltung "starker Tobak"" geboten wurde: Am 26.11.1993 wurde die PKK in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt und gleichzeitig mehr als dreißig kurdische Vereine, Gruppen, Organisationen und Medien ebenfalls mit einem Verbot belegt und geschlossen.
In der Folge wurden Kurdinnen und Kurden in der BRD konsequent verfolgt und kriminalisiert. Durchsuchungen von Vereinen und Privatwohnungen, willkürliche Personenkontrollen, Veranstaltungsverbote, Beschlagnahmungen von privatem Geld (das angeblich als Spende für die PKK bestimmt sei) wurden zum Alltag der Kurdinnen und Kurden in der BRD, gleichgültig ob sie der PKK besonders nahe standen oder einfach ihrer Identität bewußte Kurdinnen und Kurden waren.
In diesem Zusammenhang wurden im Laufe der vergangenen Jahre Zehntausende zu Personenkontrollen festgenommen, viele Tausend wegen § 129a StGB oder § 20 des Vereinsgesetz zu Haft- oder hohen Geldstrafen verurteilt.

Über den Inhalt wurde im Vorfeld in Presseerklärungen und Flugblättern informiert. Außerdem wurde der Oberbürgermeister der Stadt Celle, Martin Biermann und die Parteien (CDU, SPD, PDS, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) darüber informiert und zur Veranstaltung eingeladen. Auch die CZ erhielt entsprechende Informationen und eine Einladung. Es war also bekannt, das es sich bei unserer Veranstaltung nicht um ein Treffen von "Staats- und Verfassungsfeinden" handelte. Es ging uns neben der Vermittlung von Informationen und Hintergründen zum PKK-Verbot, vor allem darum, demokratische Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, einzufordern.

Im CZ-Artikel wird mit einem angeblichen Zitat aus dem Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2000 gearbeitet. Der genannte Satz findet sich dort allerdings an keiner Stelle. Durch den Artikel entsteht der Eindruck, da nur allgemein von Kurdistan Solidarität geschrieben wird, das das genannte Zitat von der Kurdistan Solidarität Uelzen stammt. Dies ist allerdings nicht der Fall.
Wir fordern hiermit die Cellesche Zeitung auf, dies umgehend in einer der nächsten Ausgaben richtig zu stellen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte zu unternehmen und den Presserat einzuschalten.

Uelzen, 23. Februar 2002
Kurdistan Solidarität Uelzen

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Staatsschutz leitet Strafverfahren ein: Steht "Buntes Haus" vor dem Aus?, Cellesche Zeitung, 27.02.2002
Eklat mit Polizei: "Buntes Haus" als rechtsfreier Raum? Celleschen Zeitung, 23.02.2002
Stellungnahme des Plenums des Bunten Hauses zur Berichterstattung in der CZ vom 23.02.2002