Kurdistan
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Pressemitteilung
·
"Starker Tobak" - Auswirkungen des PKK-Verbots
· Erklärung zum Artikel: "Eklat mit Polizei: "Buntes
Haus" als rechtsfreier Raum?" (CZ, 23.02.2002)
Im heutigen Artikel zu unserer Veranstaltung zum PKK-Verbot entsteht
unberechtigterweise der Eindruck, das es sich dabei um ein Treffen von
"Staats- oder Verfassungsfeinde" handelte. Die diffamierenden
und falschen Behauptungen im Artikel weisen wir entschiedenen zurück.
Mit
der Veranstaltung sollte die Notwendigkeit der Beendigung der Repressionen
gegen kurdische Organisationen und Politikerinnen und Politiker in den
Blick der Öffentlichkeit gebracht werden. Hintergründe und
Auswirkungen des PKK-Verbotes, die Bilanz der Repressionen gegen Kurdinnen
und Kurden und die Folgen des Verbotes für die Demokratie in Deutschland
wurden anschaulich thematisiert und diskutiert.
Die Kasernen-Aufsichtsratsvorsitzende Karin Hogenkamp hat Recht wenn
sie behauptet, das bei der Veranstaltung "starker Tobak""
geboten wurde: Am 26.11.1993 wurde die PKK in Deutschland mit einem
Betätigungsverbot belegt und gleichzeitig mehr als dreißig
kurdische Vereine, Gruppen, Organisationen und Medien ebenfalls mit
einem Verbot belegt und geschlossen.
In der Folge wurden Kurdinnen und Kurden in der BRD konsequent verfolgt
und kriminalisiert. Durchsuchungen von Vereinen und Privatwohnungen,
willkürliche Personenkontrollen, Veranstaltungsverbote, Beschlagnahmungen
von privatem Geld (das angeblich als Spende für die PKK bestimmt
sei) wurden zum Alltag der Kurdinnen und Kurden in der BRD, gleichgültig
ob sie der PKK besonders nahe standen oder einfach ihrer Identität
bewußte Kurdinnen und Kurden waren.
In diesem Zusammenhang wurden im Laufe der vergangenen Jahre Zehntausende
zu Personenkontrollen festgenommen, viele Tausend wegen § 129a
StGB oder § 20 des Vereinsgesetz zu Haft- oder hohen Geldstrafen
verurteilt.
Über
den Inhalt wurde im Vorfeld in Presseerklärungen und Flugblättern
informiert. Außerdem wurde der Oberbürgermeister der Stadt
Celle, Martin Biermann und die Parteien (CDU, SPD, PDS, FDP und Bündnis
90/Die Grünen) darüber informiert und zur Veranstaltung eingeladen.
Auch die CZ erhielt entsprechende Informationen und eine Einladung.
Es war also bekannt, das es sich bei unserer Veranstaltung nicht um
ein Treffen von "Staats- und Verfassungsfeinden" handelte.
Es ging uns neben der Vermittlung von Informationen und Hintergründen
zum PKK-Verbot, vor allem darum, demokratische Rechte, wie Meinungs-
und Versammlungsfreiheit, einzufordern.
Im
CZ-Artikel wird mit einem angeblichen Zitat aus dem Niedersächsischen
Verfassungsschutzbericht 2000 gearbeitet. Der genannte Satz findet sich
dort allerdings an keiner Stelle. Durch den Artikel entsteht der Eindruck,
da nur allgemein von Kurdistan Solidarität geschrieben wird, das
das genannte Zitat von der Kurdistan Solidarität Uelzen stammt.
Dies ist allerdings nicht der Fall.
Wir fordern hiermit die Cellesche Zeitung auf, dies umgehend in einer
der nächsten Ausgaben richtig zu stellen. Andernfalls sehen wir
uns gezwungen rechtliche Schritte zu unternehmen und den Presserat einzuschalten.
Uelzen,
23. Februar 2002
Kurdistan Solidarität Uelzen
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Staatsschutz
leitet Strafverfahren ein: Steht "Buntes Haus" vor dem Aus?,
Cellesche Zeitung, 27.02.2002
Eklat
mit Polizei: "Buntes Haus" als rechtsfreier Raum? Celleschen
Zeitung, 23.02.2002
Stellungnahme des Plenums des Bunten Hauses zur Berichterstattung
in der CZ vom 23.02.2002