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WTO up up down down

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 19
Empfehlungen des Panels und des Berufungsgremiums

  1. Kommt ein Panel oder das Berufungsgremium zu dem Schluß, daß eine Maßnahme mit einem unter die Vereinbarung fallenden Übereinkommen unvereinbar ist, so empfiehlt es, daß das betreffende Mitglied [9] die Maßnahme mit dem Übereinkommen in Einklang bringt. [10]. Zusätzlich zu seinen Empfehlungen kann das Panel oder das Berufungsgremium Möglichkeiten vorschlagen, wie das betreffende Mitglied die Empfehlungen umsetzen könnte.
     
  2. Nach Artikel 3 Absatz 2 können das Panel und das Berufungsgremium mit ihren Feststellungen und Empfehlungen die in den unter die Vereinbarung fallenden Übereinkommen enthaltenen Rechte und Pflichten weder ergänzen noch schmälern.
     

Artikel 20: Zeitrahmen für Entscheidungen des DSB up

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