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WTO up up down down

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Verantwortlichkeiten des Sekretariats

  1. Das Sekretariat ist dafür verantwortlich, die Panels zu unterstützen, insbesondere in bezug auf die rechtlichen Hintergründe, die Vorgeschichte und Verfahrensfragen der behandelten Angelegenheiten; es leistet Sekretariatsarbeit und technische Unterstützung.
     
  2. Das Sekretariat hilft zwar den Mitgliedern auf deren Antrag bei einer Streitbeilegung, doch kann außerdem die Notwendigkeit bestehen, Mitgliedern, die Entwicklungsstaaten sind, bei einer Streitbeilegung zusätzlich juristischen Rat und rechtliche Hilfe zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck stellt das Sekretariat jedem Mitglied, das Entwicklungsstaat ist und das einen entsprechenden Antrag stellt, einen befähigten Rechtsgelehrten der WTO-Dienste für technische Zusammenarbeit zur Verfügung. Dieser Fachmann hilft dem Mitglied, das Entwicklungsstaat ist, in einer Weise, welche die Unparteilichkeit des Sekretariats weiterhin gewährleistet.
     
  3. Das Sekretariat führt für interessierte Mitglieder spezielle Fortbildungskurse über diese Streitbeilegungsverfahren und -praktiken durch, damit die Fachleute der Mitglieder in dieser Hinsicht besser informiert sind.
     

Anhang 1: Unter die Vereinbarung fallende Übereinkommen up

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