Artikel 6
Einsetzung der Panels
- Falls die beschwerdeführende Partei dies beantragt, wird ein Panel spätestens auf der nächsten DSB-Sitzung nach derjenigen eingesetzt, auf der der Antrag zum ersten Mal als DSB-Tagesordnungspunkt erscheint, sofern das DSB auf dieser Sitzung nicht durch Konsens beschließt, kein Panel einzusetzen. [5]
- Der Antrag auf Einsetzung eines Panels muß schriftlich erfolgen. Er muß Angaben enthalten, ob Konsultationen stattgefunden haben, die einzelnen strittigen Maßnahmen nennen und eine kurze Zusammenfassung der Rechtsgrundlage der Beschwerde geben, die zur Verdeutlichung des Problems ausreicht. Beantragt der Antragsteller die Einsetzung eines Panels, das nicht das übliche Mandat hat, so muß der schriftliche Antrag den vorgeschlagenen Wortlaut des besonderen Mandats enthalten.
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