Von: www.existenzgeld.de
Liebe KonferenzlerInnen !
Die Arbeitsloseninitiative Kiel hat eine
Existenzgeld-Seite eingerichtet. Hier werden zunächst vorrangig
die Texte des Existenzgeld-Konzeptes der BAG-SHI veröffentlicht,
wie sie für die zukünftige Broschüre entstehen.
Anbei die 1o Thesen zum Existenzgeld.
THESEN zum EXISTENZGELD
In der Beschlußfassung der Bundestagung der
BAG-SHI (BundesArbeitsGemeinschaft der SozialHilfeinitiativen) vom
23.Mai 1998 in Erfurt.
1.- Ein Existenzgeld, das die Teilhabe am
gesellschaftlichen Reichtum sichert, steht allen Personen, die dauerhaft
in der BRD leben, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus,
in gleicher Höhe zu, - ohne Unterhaltspflicht, ohne Bedürftigkeitsprüfung,
ohne Arbeitszwang.
2.- Das Existenzgeld ist eine bedarfsorientierte
Grundsicherung, festgesetzt auf DM 1.5oo.- monatlich incl. DM 2oo.-
für die gesetzliche Krankenversicherung und wird dynamisiert.
Das Existenzgeld ist unpfändbar.
3.- Zusätzlich zum Existenzgeld werden tatsächliche
Wohnkosten bis zu durchschnittlich DM 5oo.- monatlich für eine Einzelperson
übernommen. Regionale Unterschiede, Mietspiegel sowie angemessene
Wohnungsgröße sind zu berücksichtigen.
Kommunale Wohngeldämter müssen einen
angemessenen Beitrag zu diesen Kosten leisten. Dies hält sie zu
einer aktiven Wohnungspolitik an.
4.- Bedarfe, die sich aus besonderen Lebenslagen
ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung usw.), werden vom Allgemeinen
Sozialen Dienst (ASD) gedeckt.
5.- Der Individual-Anspruch auf das volle
Existenzgeld für jedes Mitglied einer Lebensgemeinschaft entschärft
finanzielle Abhängigkeitsverhätnisse, bewirkt insofern einen emanzipatorischen
Effekt, verhindert Kinderarmut und beinhaltet das Recht auf eigenständige
Absicherung von Geburt an.
6.- Das Existenzgeld ist unsere Antwort auf
die Verknappung von existenzsichernder und sinnvoller Erwerbsarbeit,
die ohne Arbeitszwang und unabhängig von der Verwertung der Arbeitskraft
konzipiert ist.
7.- Das Existenzgeld ist ein Mittel, die
Diskriminierung, Disziplinierung und Spaltung unterer Einkommensschichten
aufzuheben und untrennbar verknüpft mit dem Recht auf Erwerbsarbeit
bei gesetzlich garantiertem Mindeststundenlohn.
8.- Das Existenzgeld ersetzt zunächst Sozialhilfe,
Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld
und BAföG.
Einkommen aus Renten, Pensionen und
Arbeitslosengeld werden in die "Take-Half"-Regelung eingebunden.
9.- Das Existenzgeld ist bundesfinanziert
durch:
a) den bisherigen Teil des Steueraufkommens
für soziale Transferleistungen,
b) die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge
und
c) die zukünftige zweckgebundene Existenzgeld-Abgabe
von 50% ("take-half") auf Nettoeinkommen jeglicher Höhe.
Einzelne Steuerarten sind einzuführen
bzw. neu festzusetzen, z.B.: Spekulationsgewinnsteuer, Kapitalexport-Steuer,
Erbschaftssteuer usw.
10.- Das Existenzgeld ist ein Instrument
der gerechten Verteilung des Reichtums und der Abschaffung der Armut.
Es ermöglicht für alle Menschen ein hohes Maß an Solidarität. Dies
birgt zwar die Hoffnung auf eine zukünftige internationale Politik
gegen Ausbeutung, Diskriminierung und ökologischen Raubbau, die
Diskussion hier und heute muß sich jedoch auf unsere nationalen
und europäischen Gegebenheiten beschränken.
Erfurt, Mai 1998
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