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Das
Staudamm-Projekt von Itoiz
Strafrechtliche
Folgen der Aktion
Zwei
Jahre nach der Aktion wurde ein Gerichtsverfahren gegen die 8 Solidari@s
beim Landgericht von Navarra durchgeführt. Gegen sie gab es 5 verschiedene
Klageanträge, unter ihnen der von der Regierung Navarras, die 19 Jahre
Haft pro Angeklagten forderte.
Schließlich
lautete das Urteil auf 4 Jahre und 10 Monate Gefängnis je Angeklagter
wegen der illegalen Festnahme (Freiheitsberaubung) des Wachmannes, und
nur 3 Wochenenden wegen der Sabotage. Eine Geldstrafe als Entschädigung
wurde auf ca. 2 Millionen DM festgelegt.
Das
Kollektiv legte Widerspruch beim Obersten Gerichtshof ein, der im Oktober
1999 zurückgewiesen wurde. Das Urteil steht damit fest und verlangt
den sofortigen Haftantritt.
Die
Justiz kann eine solch saubere Aktion wie diese nicht tolerieren. Wegen
der Sabotage konnte sie keine hohe Haftstrafe verhängen. Ihr hartes
Urteil baut deshalb auf dem fünfminütigen Festhalten des Mannes
auf. Sie machen daraus eine "illegale Festnahme" oder "Entführung",
wobei sie auch noch älteren Gerichtsurteilen widerspricht. Die
Dauer der angeblichen Entführung kann man dem Video entnehmen, das
als Beweisstück benutzt worden ist und allen zur Verfügung steht.
Die
vier Polizisten und Mitglieder des GAL (die neulich verurteilt worden sind),
die Segundo Marey 10 Tage lang gefangen hielten, bekamen das gleiche Strafmaß
für die Freiheitsberaubung. Das zeigt deutlich, daß die spanische
Justiz mit zweierlei Maß mißt, je nach dem, wer gerade verurteilt
wird. Hinzu kommt noch, daß wir sehr stark zweifeln, ob diese Polizisten
jemals ihre Haft antreten werden, da ihre Chefs (Rafael Vera, ehemaliger
Sekretär für Staatssicherheit und José Barrionuevo, ehemaliger
spanischer Innenminister) schon auf freiem Fuß sind. Sie sind nach
kurzer Haft begnadigt worden.
Außerdem
ist es klar, daß das fünfminütige Festhalten nicht Ziel
der Aktion war sondern das Kappen der Kabel.
Der
Oberste Gerichtshof beruft sich auf ein Urteil von 1874, um zu beweisen,
daß dieses Festhalten eine "Entführung" sei.
In
Euskal Herria sind solche Freiheitsberaubungen seitens der verschiedenen
Polizeikorps Teil des Alltags, ohne daß diese als Straftaten verfolgt
würden.
So
sehen wir, wie sich einmal mehr die Justiz mit der Politik und der Wirtschaft
verbündet, um die Irrationalitt, die Illegalität und die absolute
Respektlosigkeit gegenüber der Erde zu verdecken, und wie sie dabei
diejenige, die sie verteidigen, mit exemplarisch harten Strafen bestraft.
Die
Parallele zwischen dem Urteil und dem allgemeinen Fall des Staudammes ist
überdeutlich: Die Justiz ist nicht in der Lage, eine Baustelle zu
stoppen, die sie selbst - und zwar mehrere Male - für illegal erklärt
hat. So wird auch ihre Unterwerfung unter die führenden Kräfte
in Politik und Wirtschaft deutlich:
Gleich
nach der Festlegung des Urteils veröffentlichten sowohl die Coordinadora
de Itoiz, Greenpeace als auch "Ecologistas en Acción" (Umweltschützer
in Aktion, ein Dachverband von über 120 Umweltgruppen aus ganz Spanien)
einen Antrag auf Begnadigung der acht Solidari@s. Diese Tatsache, zusammen
mit der Unterstützung, die wir seitens der Mehrheit der Gewerkschaften,
der Umwelt- und sozialen Bewegungen Euskal Herrias und des ganzen spanischen
Staates bekommen, zeigt uns ganz deutlich, daß das Kollektiv Solidari@s
con Itoiz nicht allein steht. |