Kurzmeldungsarchiv
Sommer 2000 (TATblatt Nr. +150) |
Kriminalisierung
regierungskritischer AktivistInnen in Graz!
Flugblatt gegen die blau-schwarze Regierung wird Gegenstand
gerichtlicher Vorerhebungen
von MayDay 2000 Graz
Im August verteilte MayDay 2000 in der Grazer Innenstadt mehrmals eine antifaschistische "Touristeninformation", der den UrlauberInnen einen Stadtrundgang der anderen Art anbot und kritische Informationen zur Politik der FPÖ und der Bundesregierung enthielt. Als Schlussfolgerung wurden die TouristInnen aufgefordert, keinen Urlaub mehr in Österreich zu verbringen, solange diese Koalition an der Macht ist (Original unter www.blubb.at/mayday, unter "info"). Diese "Touristeninformation" haben wir offen unter unserer Gruppenbezeichnung MayDay 2000 Graz produziert, aufgelegt und verteilt. Auf Grund der heftigen medialen Reaktion ("grazfeindlich", "Agitation gegen die eigene Heimat" etc.) haben wir auch als Gruppe in LeserInnenbriefen öffentlich dazu Stellung bezogen.
Ende August übermittelte die Grazer Staatspolizei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen die VerfasserInnen unserer "Touristeninformation". Im Akt lag eine Kopie des Flugblatts mit einem strafrechtlich relevanten Zusatz, der uns allerdings bis dahin völlig unbekannt war: "Hergestellt auf Kosten des Landes Steiermark". Auf diesen Satz stützt sich nun die Anzeige der Staatspolizei wegen "Verbreitung eines politischen Pamphlets gegen die derzeitige Regierung unter Vortäuschung einer amtlichen Information". Das Landesgericht für Strafsachen hat daraufhin Vorerhebungen gegen eine Aktivistin von MayDay wegen §297 Verleumdung eingeleitet (= fälschlicher Vorwurf der Veruntreuung nach §153), der Strafrahmen dafür liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Das Flugblatt wird zwar der gesamten Gruppe vorgeworfen, diese eine Person ist aber laut Staaspolizei - ohne nähere Begründung - "Führungsfigur".
Noch einmal: Der Zusatz "Hergestellt..." stammt nicht von MayDay, er findet sich weder auf unseren Originalen noch auf unseren Lay-out- und Kopiervorlagen, auf keinem einzigen Flugblatt, das wir verteilten, nicht in der Version, die seit Wochen öffentlich im Internet steht, und auch Polizeimeldungen, die die "Touristeninformation" auf Grund ihres Anti-Regierungs-Inhaltes erwähnen, stellen diesen Zusatz nicht fest. Dieser Zusatz existiert nur auf der Kopie, die die Abteilung I (Stapo) der Grazer Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat!!!
Nur auf den Zusatz, der nicht von uns ist, kann sich die momentane strafrechtliche Verfolgung stützen! Der Text, den wir schrieben und verteilten, ist völlig legal, wenn auch regierungskritisch.
Was dem Akt sonst noch beiliegt: ein ausführlicher Auszug aus der MayDay-Homepage, z.B. die Beschreibung sämtlicher widerständiger Aktivitäten in Graz, Kopien aus unserem E-Mail-Verkehr, und eine politische Beurteilung der Gruppe MayDay 2000 Graz.
Noch bedenklicher: Als belastend führt die Staatspolizei in ihrer Anzeige auch politische Aussagen an wie "Unterstützen Sie den Widerstand gegen Rassismus, Sexismus und Faschismus in Österreich!" oder die Bezeichnung der FPÖ als "rassistisch" bzw. "rechtsextrem". Passanten übergaben laut Akt das Flugblatt der Polizei nur auf Grund seines regierungskritischen Inhaltes. Und eine Polizeistreife leitete die "Touristeninformation" ausschließlich deswegen weiter, weil sie bei der "Durchsicht der Broschüre" feststellte, dass "diese Aussagen bzw. eine Stimmungsmache gegen die derzeitige Bundesregierung beinhaltet".
Nachdem also vor einigen Wochen die Polizei uns öffentlich eine illegale Aktion vorgeworfen hat, mit der wir nichts zu tun haben, und MayDay-AktivistInnen seit Monaten mit Anzeigen überhäuft, ist sie nun einen Schritt weitergegangen: Wegen eines zumindest von uns legal verfassten Flugblattes, das sich gegen die schwarz-blaue Regierung richtet, laufen gegen MayDay bzw. eine MayDay-Aktivistin Ermittlungen des Landesgerichts! Ein solches Vorgehen der Staatspolizei bedeuet: Alle Leute, deren Namen in Zusammenhang mit MayDay bekannt werden, laufen Gefahr, sich beim Straflandesgericht als Beschuldigte wieder zu finden.
Wir protestieren aufs Schärfste gegen die Kriminalisisierung unseres Widerstandes!!! Und wir hoffen, dass auch Leute, die mit unseren politischen Inhalten nicht übereinstimmen, einer solchen Vorgehensweise der Exekutive und der Justiz nicht gleichgültig gegenüberstehen.
6.
September 2000:
Hauptverhandlung gegen Charles Obiora C-Ik Ofoedu
vertagt
aus widerst@nd-MUND
vom 7.9.00
Mittwoch, 6.9.2000 um 9.30h: Die Staatsanwältin eröffnet
damit, dass die Verhandlung gegen Charles O. wegen der Demonstration vor
den Toren des Grauen Hauses wohl unter keinem guten Stern stehe (hihi).
Selbstverständlich handle es sich um keinen politischen Prozess. Dagegen
verwehre sie sich, weil die Staatsanwaltschaft doch der Objektivität
und Wahrheitsfindung verpflichtet sei. Die Anklage gegen Charles nach dem
Suchtmittelgesetz sei wohlgemerkt nur im Zweifel fallen gelassen worden.
(weil sich im 11 Bände umfassenden Akt dazu leider kein Hinweis hat
finden lassen).
Die Wahrheitsfindung beginnt mit einem Eröffnungsplädoyer, in dem die Staatsanwältin eigentlich nur über das ominöse Chinarestaurant "Willkommen" in der Währingerstraße spricht. Dort sei ein Umschlagplatz für größere Mengen von Drogen gewesen, die von den Mitgliedern des nigerianischen Kartells im After transportiert wurden (sic!). Dort hätte es in der oberen Etage die Chairman-Tische gegeben, wo die Geldtransaktionen abgewickelt wurden. Dort hätten jene, die sich von der Polizei verfolgt fühlten, am WC die Kleidung gewechselt. Dort sei Geld für RechtsanwältInnen gesammelt worden. Rundherum noch ein paar Ausschmückungen, was so ein Kartell noch mit sich bringt: Falsche Dokumente, Begleitung beim Straßenverkauf durch erfahrenere DealerInnen, Gegenobservationen (cool) und internationale Überweisungen, zumeist über Western Union.
Charles wird konkret zur Last gelegt, er habe wissentlich zwischen April 1997 und Mai 1999 über 500.000.- ATS im Auftrag des Kartells an sich gebracht, verwahrt und insgesamt 910.000.- ATS laut Belegen überwiesen. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Protokolle von den Einvernahmen von Charles bei der Polizei und vor der Untersuchungsrichterin sowie ein paar ZeugInnen.
Verteidiger Andreas Fehringer repliziert, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Eröffnungsplädoyer eigentlich eine Themaverfehlung begangen habe. Das Konstrukt einer kriminellen Organisation stehe überhaupt nicht zur Debatte. Vielmehr gehe es nur darum, ob Charles eine solche Organisation kannte und ob er bei den Überweisungen wissentlich für sie tätig wurde. Zu den angeblichen Geständnissen meinte der Rechtsanwalt, dass da wohl eine babylonische Sprachverwirrung im Spiel gewesen sei (sehr nobel ausgedrückt - andere Erklärungen für das Zustandekommen der Vernehmungsprotokolle hätten ihm wohl umgehend eine Verleumdungsklage eingebracht). Charles habe sagen wollen, dass er zum Schluss vermutet habe, dass das von ihm überwiesene Geld nicht sauber sei, weshalb er auch die Überweisungstätigkeit bereits 2 Monate vor seiner Verhaftung aus freien Stücken eingestellt habe.
Die Vernehmung des Beschuldigten seitens der Staatsanwaltschaft reitet zunächst auf den Polizei-Vernehmungsprotokollen herum, bis sich herausstellt, dass die Dolmetscherin erst nach der Vernehmung dazugekommen ist und Charles zu diesem Zeitpunkt keine Brille hatte. Charles leidet an einer seltenen angeborenen Augenkrankheit, weshalb er ohne Brille rein gar nichts in halbwegs normaler Schriftgröße lesen kann. Angesichts dieses leicht beweisbaren Umstandes, der die Vernehmungsprotokolle der Polizei als Beweismittel faktisch entwertet, wird die Staatsanwältin leicht hektisch. Immerhin: Zur Zeit seiner Vernehmung vor der Untersuchungsrichterin hatte er eine Brille. Charles weist jedoch postwendend darauf hin, dass dies nicht seine Spezialbrille gewesen sei. Diese Brille sei ihm von einer netten Dame in die U-Haft geschickt worden. Auch die Brille, die sein Bruder ins Gefängniss geschickt hat, sei nicht auf sein Augenleiden abgestimmt gewesen.
Daraufhin verlegt sich die Staatsanwältin auf Vorhaltungen, wonach diverse Personen im Dunstkreis des Chinarestaurants "Willkommen" ihn mit Chief angesprochen hätten und dass er den Leuten für die Demo freigegeben habe. Einsetzendes Gekicher im Zuschauerraum wird mit der Drohung, den Saal räumen zu lassen, beantwortet.
Zu den Überweisungen meint Charles: Wenn er gewusst hätte, dass es sich um Drogengeld handelt, hätte er doch nicht bei Western Union seinen Namen angegeben. Er habe mit den Überweisungen den Leuten helfen wollen.
Rechtanwalt Fehringer versucht daraufhin, durch seine Beschuldigtenbefragung verschiedene Punkte nochmals klar herauszuarbeiten: Den Grund, warum Charles überhaupt für andere Leute Überweisungen getätigt hat; die Geschichte mit der Brille; die Anrede "Oga", die nichts anderes bedeutet als "Herr", usw. Den erfreulichen Höhepunkt dieser ersten Verhandlungsrunde liefert die erste Zeugin der Anklage, die - wie der Richter betont - extra und auf Kosten des Steuerzahlers aus Nigeria eingeflogen wurde. Diese Zeugin hat in einem abgehörten Telefonat, in dem von Drogengeschäften in Verbindung mit dem Namen Charles die Rede war, ihren Gesprächspartner gefragt, ob er "diesen Charles" meine. Daraufhin hat dieser geantwortet: "Ja" er meine "Charles Ofoedu, the evil man". Vor Gericht konnte die Zeugin dieses Abhörprotokoll nicht bestätigen. Sie kenne den Angeklagten überhaupt nicht. Es sei wahrscheinlich von einem anderen Charles die Rede gewesen. Ihr damaliger Freund hätte auch Charles geheißen.
Nach der Pause (von 12 bis 12.30 Uhr) wird eine zweite Zeugin diesmal aus der Haft vorgeführt, die sich jedoch wie schon in anderen Verfahren wegen Angst vor Racheaktionen der Aussage entschlägt. Daraufhin wird nur noch über die weiteren Beweisanträge verhandelt. Der Richter meint, dass unbedingt noch der anonymisierte Zeuge 1 zu hören sei, weil dieser Charles wirklich belaste. Der Richter liest auch die Aussage des berüchtigten AZ 1 vor: Er habe Charles im Chinarestaurant Willkommen an einem jener Tische sitzen sehen, die nur den Bossen vorbehalten waren und zu denen normale Dealer wie er selbst keinen Zutritt hatten. Er habe nie gesehen, dass Charles etwas mit Drogen zu tun gehabt hätte, aber er vermute es, da die Leute "Papa" zu ihm gesagt hätten.
Mit dieser fürwahr höchst inkriminierenden Aussage geht der Verhandlungstag zu Ende. Vertagt wird auf unbestimmte Zeit bis irgendwann Ende Oktober.
>> Bedingte Haftstrafe – Bericht vom zweiten Prozesstag
>> zum Strafantrag
gegen Charles O. siehe anderer Artikel auf dieser Seite
>> umfangreiche Dokumentation
zur Operation Spring bei "Für eine Welt ohne Rassismus"
>> zu
Kundgebung und Demo während des Prozesses siehe TATblatt-"Widerstands-Chronologie"
Wenn Grundrecht zu Strafrecht
wird:
Nach "Opernball"-Donnerstagsdemo von SEK festgenommene
Eva L. zu 5 Monaten bedingt verurteilt
Rechtshilfe Wien
Am Dienstag, den 5. September 2000, wurde das erste Urteil in der Causa
Opernball-Demonstration 2000 gefällt. Eva L. wurde zu 5 Monaten bedingt
auf 3 Jahre verurteilt. Durch diesen skandalösen Schuldspruch, sollen
Demonstrationen, und die Menschen die daran teilnehmen, kriminalisiert
werden – sprich demokratisches Grundrecht zu Strafrecht gemacht werden.
Weiters dient er dazu die, auf Grund fragwürdiger Arbeitsmethoden,
bereits aufgelassene SonderEinsatzgruppe Kriminaldienst (SEK), im Nachhinein
zu legitimieren. Eva wurde nämlich von einem dieser Gruppe angehörigen
Kommando verhaftet.
Das Gerichtsverfahren, welches zu diesem Urteil führte, war eine
Farce. Es gliederte sich in 2 Verhandlungstage. Der Richter (Fritz Zöllner;
Anm. TATblatt) machte von Anfang an klar, dass er sein Urteil bereits gefällt
hat. So warf er Eva z.B. vor, dass ihr Verhalten während und nach
ihrer Verhaftung, nämlich von ihrem Grundrecht auf Aussageverweigerung
gebrauch zu machen, ein Beweis für ihre Zugehörigkeit zum so
genannten harten Kern (der gewaltbereiten DemonstrantInnen) sei. Andererseits
war der Richter stetig bemüht, den Belastungszeugen vom ehem. SEK
bei widersprüchlichen Aussagen unter die Arme zu greifen. Einer der
Polizisten sagte z.B. aus , dass er Eva ab 17:00 Uhr lückenlos beobachtet
hat. Dies konnte mittels Zeitbestätigung einer staatlichen Lehranstalt,
welche besagt, dass Eva an diesem Tag bis 17:55 Uhr anwesend war, widerlegt
werden. Trotzdem hielt der Richter an der Glaubwürdigkeit des Polizisten
fest. Eine Beeidigung des Zeugen wurde abgelehnt.
Ebenso wenig wie die zahlreichen Widersprüche der Belastungszeugen
nicht geklärt oder gänzlich ignoriert wurden, wurde die Legitimität
des versuchten Abtransportes per Taxi in Frage gestellt. Wobei eine derartige
Vorgangsweise an eine Verschleppung erinnert und die anscheinende Normalität
dieser Praxis der Legitimierung der Einführung eines Polizeistaates
dient.
Am Ende der Verhandlung begann Eva eine Erklärung zu dem Prozess
zu verlesen, woraufhin der Richter die Wega einmarschieren lässt,
um den Saal zu räumen, und um Eva den Zettel weg zu nehmen. Zitat
des Richters: "Sie haben hier gar nichts zu sagen, ich habe ihnen schon
gesagt was sie zu sagen haben.".
Daraufhin fällte er das in der Einleitung erwähnte Urteil.
Eva L. soll "versuchten Widerstand" geleistet haben und zwar in genau
der Phase, wo nur der festnehmende Beamte bei ihr war und somit auch die
EntlastungszeugInnen, die ein paar Minuten später am Schauplatz waren,
nichts dazu aussagen konnten.
Weiters wurde sie wegen Beitragstäterschaft zum versuchten Widerstand
verurteilt. Das eigenhändige Werfen des Tretgitters, welches dem Tatbestand
zu Grunde liegt, wurde in Beitragstäterschaft umgewandelt, da auf
einem Video eindeutig zu erkennen war, dass sich Eva zur Tatzeit nicht
am Tatort befunden hat.
Begründet wurde dies mit der Behauptung des Richters, Eva hätte
alles im Vorhinein geplant und war deshalb auf Grund der Presse vor Ort
im Hintergrund geblieben.
Insgesamt stützt sich das gesamte Urteil lediglich auf widersprüchliche
Aussagen der ehemaligen SEK-Beamten.
Dadurch tritt eine Beweislastumkehr in Kraft. Dies bedeutet, dass nicht
seitens der Polizei ein Verbrechen Evas bewiesen werden muss, sondern sie
zuerst ihre Unschuld nachzuweisen hat. Aus diesem Grund hat dieses Verfahren
gegen jede Form von Rechtstaatlichkeit verstoßen. Juristische Willkür
dieser Art ist ein Angriff auf alle demokratischen Grundrechte. Daher fordern
wir einen sofortigen Stopp dieser Praxis und einen Freispruch für
Eva L..
Ergänzung d. TATblatts: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eva kündigte Berufung an.
zur "Opernball"-Donnerstagsdemo und der Festnahme von
Eva L. siehe TATblatt-Widerstands-Chronologie-Eintrag
vom 2. März und weiterführende Links sowie die umfangreiche
Materialsammlung bei "Für eine Welt ohne Rassismus": http://www.no-racism.net/aufruhr_widerstand/opernball.htm
Graz:
FPÖ-Wahlkampfauftakt in Widerstandschören untergegangen
Südsteiermark: Nicht einmal in Ruhe wandern,
kann die Regierung
Nicht viel zu hören war vom Landtagswahlkampfauftakt der FPÖ
am 1. September am Grazer Hauptplatz. Rund 50 DemonstrantInnen übertönten
die RednerInnen zwei Stunden lang mit Pfiffen und Sprechchören.
Die Polizei hielt sich trotzdem zurück.
Auch am Regierungswandertag in Leutschach in der Südsteiermark hatten die FPÖ- und ÖVP-PolitikerInnen keine rechte Ruhe. RegierungsgegnerInnen erwarteten sie bei einer Hüttenjause und vermiesten mit verbalem Sekkieren den geplanten Hüttenzauber.
Quelle: Ökologische
Linke (ÖKOLI)
Eine Bilanz der Anti-Regierungsdemonstrationen seit Februar zog Innenminister
Ernst Strasser rahmens der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage
der FPÖ. Stichtag für die Daten: 19. Juli 2000.
Seine Behauptungen:
-116 unangemeldete und 14 angemeldete Anti-Regierungs-Demos
-80 Verletzte (davon 72 Polizisten)
-33,1 Millionen Schilling für Überstunden der Exekutive
-797 Sachbeschädigunge (505 davon "an Uniformsorten und Ausrüstungsgegenständen").
Der Schaden betrage zirka 530.000 Schilling. Der Betrag habe für die
Reinigung, die Reparatur bzw. den Ersatz beschädigter Ausrüstungsgegenstände
aufgewandt werden müssen.
-bei 7 Demos sei es zu Ausschreitungen gekommen, "die seitens der Exekutive
u.a. die Anwendung von Zwangsmaßnahmen notwendig machten". Bedarf,
ein Vermummungsverbot einzuführen, besteht nach Ansicht Strassers
aber nicht.
Staatsanwältin
war befangen:
Die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen zwei "Opernball"-Demonstranten
mussten fallengelassen werden
Den nach der "Opernball"-Donnerstagsdemo
vom 2. März festgenommenen Hermann und Werner wird "nur" mehr
"versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Nachdem die
Staatsanwältin Schuhmeister-Schmatral den Fall wegen Befangenheit
endlich abgegeben hatte, wurden die Vorwürfe wegen "Landzwang", "schwerer
Kürperverletzung" und wegen tatsächlichem "Widerstand"
fallengelassen. Somit erwies sich die erfolgte Festnahme, die die beiden
überhaupt erst in die Verlegenheit hätte bringen können,
Widerstand zu versuchen (was sie, wie Videodokumente beweisen, nicht getan
haben), als grundlos.
Mehr dazu bei www.ballhausplatz.at: "Richterin
im Opernballdemonstrantenprozeß nun doch 'Befangen'"
Juli 2000: Polizei-Gewalt gegen Punx in Linz eskaliert!!
von Anarchist
Black Cross Innsbruck (redaktionell leicht überarbeitet)
Wie erst jetzt publik wurde, kam es In der Nacht von Donnerstag, 20.07.2000
auf Freitag 21.07.2000 laut Aussagen der Betroffenen im Wachzimmer der
Polizeidirektion Nietzschestraße in Linz zu regelrechten Prügelorgien
einiger diensthabender Polizisten gegenüber sechs Personen aus der
Linzer Punkszene. Zum Zeitpunkt der Verhaftungen fand gerade das Linzer
Pflasterspektakel statt. Es ist allgemein bekannt, dass bei solchen Straßenfesten
immer wieder unerwünschte "Elemente", die das heile Stadtbild stören
könnten, entfernt werden.
Im folgenden wird der Vorfall geschildert wie er sich laut Aussagen
der betroffenen Personen zugetragen haben soll.
Zwei der Punks wurden bereits um ca. 19:00 Uhr am Linzer Hauptplatz
wegen einer verbalen Streiterei festgenommen und auf das Wachzimmer Nietzschestraße
gebracht. Dort wurde – laut Bericht der Betroffenen – eine Person zu Boden
gestoßen und am Kopf getreten, dem anderen Punk wurden schwere Prellungen
an einer Hand zugefügt. Vorgeworfen wurde den beiden lediglich eine
Anstandsverletzung (!) und natürlich "Widerstand".
Zu wirklich schlimmen und lebensbedrohlichen Vorfällen kam es den
Berichten der Betroffenen zufolge dann am Freitag (21.7.) um ca.
02:30 als vier Punks auf der Linzer Donaulände verhaftet und anschließend
ebenfalls auf das Wachzimmer Nietzschestraße gebracht wurden.
Einem der Opfer wurde von einem Polizeibeamten des Mobilen Einsatzkommandos
(MEK) die entsicherte Pistole an die Schläfe gehalten. Der Beamte
versicherte nachdem er bis drei gezählt habe, würde er abdrücken.
Danach schlug er sein Opfer mit einer Stabtaschenlampe oder einem Knüppel
bewußtlos. Der Polizist dürft laut Aussagen der Betroffenen
entweder stark alkoholisiert gewesen sein oder unter dem Einfluß
harter Drogen gestanden haben. Die Dienstnummer wurde natürlich verweigert.
Einem 16-jährigen Mädchen, die sich auch unter den Gefangenen
befand und Courage zeigte, indem sie lautstark protestierte, "wie
so etwas in einem RECHTSstaat wie Österreich den nur möglich
sei", wurde von dem Beamten ein paar Ohrfeigen verpaßt, "um
sie zur Vernunft zu bringen". Ein Anruf bei ihrer Mutter wurde ebenfalls
verweigert und ihr wurde gleichzeitig erklärt, daß ihre Mutter
ohnehin eine Polizeibekannte Schlampe sei. Auch sie hat etliche blaue Flecken
und Prellungen.
Ein junger Mann wurde dann noch um einiges schwerer mißhandelt.
Mit Handschellen an den Handgelenken wurde er zu Boden geschlagen. Danach
sprang ein Beamter auf die immer noch angelegten Handschellen und schlug
ihm mit der Faust ins Gesicht – dem noch nicht genug, trat man ihm noch
in die Genitalien und schlug mit einer Stabtaschenlampe gegen seinen Bauch.
Zwei der Beamten waren bereit die Dienstnummer zu nennen, die Richtigkeit
wird jedoch bezweifelt. Die anderen Nummern wurden verweigert. Alle Betroffenen
wurden am Freitag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr mittag wieder aus dem Polizeigewahrsam
entlassen.
Die meisten gingen danach zum Arzt oder ins Krankenhaus. Bei einem
der Opfer besteht Verdacht auf innere Blutungen im Kopfbereich!!! Einen
nötigen längeren Krankenhausaufenthalt können sich die meisten
jedoch nicht leisten, da die sie nicht versichert sind.
Hinzu kommt die berechtigte Angst bei wahrheitsgetreuen Aussagen im
Krankenhaus, wie es denn zu solchen Verletzungen gekommen sei, weiteren
Polizeiterror ausgeliefert zu sein. Eine Verleumdungsklage wäre wohl
die mildeste Folge.
Einem der Betroffenen wurde am Samstag danach bei einer Polizeikontrolle
gesagt, "dass sich solche Vorfälle jederzeit wiederholen könnten".
Übrigens: der Vorwurf zur Festnahme lautete: versuchter schwerer
Raub, welcher keiner gewesen sein kann, da nach solch einem schweren Delikt
die verhafteten Personen nach spätestens 48 Stunden dem/der
UntersuchungsrichterIn vorgeführt werden müssen, welcheR
dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Die Personen wurden aber
nach 24 Stunden wieder aus der Gefangenschaft entlassen!
Rechtshilfe Linz E-Mail : rechtshilfe@hotmail.com
Anarchist Black Cross Innsbruck:
LOM
Postlagernd
6024 Innsbruck
Austria
E-Mail (neue Adresse!): abcibk@hushmail.com
Drei Monate unbedingte Haft für Mann aus Afghanistan
von: Ökologische Linke (ÖKOLI), Postfach
28, A-1153 Wien, oekoli_wien@gmx.net
Im Jänner dieses Jahres war ein 36jähriger Mann aus Afghanistan
aus Angst vor der Polizei aus einem Fenster gesprungen und hatte sich dabei
beide Fersenbeine gebrochen. Im Rollstuhl musste der Mann deshalb am 10.
August zur Verhandlung, bei der ihm "Widerstand gegen die Staatsgewalt"
vorgeworfen wurde.
Der Mann hatte im Jänner selbst die Polizei gerufen, da er glaubte,
Einbrecher wären im Hause. Die Polizei rückte jedoch mit drei
Funkwagen an und versuchte mangels Einbrecher, den Mann zu perlustrieren.
Die Polizei behauptet, dass "Geldscheinrollen mit weißen Pulverspuren"
auf dem Tisch gelegen hätten, und der Mann deshalb des Drogenhandels
verdächtig gewesen wäre.
Der Mann war daraufhin in Panik ("Ich war schon öfters in Schubhaft")
aus sechs Meter Höhe aus dem Fenster gesprungen. Weil er angeblich
zuvor einen Beamten zur Seite gespoßen habe wurde er gestern - noch
nicht rechtskräftig - zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Ein weiters Beispiel rassistischer österreichischer Polizeijustiz.
“Operation
Spring”:
Hauptverhandlung gegen den Schriftsteller
Charles Obiora C-Ik Ofoedu
am 6. September 2000
Strafantrag liegt nun vor
Stoppt den staatlichen Rassismus! Solidarität mit Charles Obiora C-Ik Ofoedu und allen anderen Opfern der "Operation Spring"!
Kundgebung am 6. September, 8.30 Uhr, vor dem Gericht: Wien 8, Wickenburggasse 22
Am 20 Juli 2000 fertigte das Landesgericht für Strafsachen
Wien die auf einen Strafantrag von 7. Juli basierende Ladung des Beschuldigten
Charles Obiora C-Ik Ofoedu zur Hauptverhandlung am 6. September 2000 um
9 Uhr, Verhandlungssaal 304, 3. Stock, aus.
Charles Obiora C-Ik Ofoedu war nach seiner Verhaftung im Zuge der “Operation
Spring” am 27. Mai des Vorjahres beschuldigt worden, der Big Boss einer
international agierenden nigerianischen Drogenmafia zu sein. Nicht unwesentlich
daher, dass sämtliche gegen Charles Obiora C-Ik Ofoedu betriebenen
Verfahren nach dem Suchtmittelgesetz mit 10. 7. 2000 eingestellt wurden.
Der nun vorliegende Strafantrag wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB) fußt ausschließlich auf vier Sparbücher, auf die im Verlauf der Jahre 1998 und 1999 (bis 27. Mai) Geldbeträge eingezahlt und abgehoben wurden sowie auf Geldüberweisungen nach Nigeria.
Vorgeworfen wird Charles Obiora C-Ik Ofoedu, Vermögensbestandteile einer kriminellen Organisation an sich gebracht, verwaltet und Dritten übertragen zu haben. Weiters ist Charles Obiora C-Ik Ofoedu angeklagt, in einem noch nicht mit rechtskräftigem Urteil beendeten Verfahren als Zeuge falsch ausgesagt zu haben, indem er gesagt hat : "Ich habe nie gedacht, dass der R. etwas mit Drogen zu tun haben könnte. Ich habe mir nie etwas dabei gedacht, als ich das Geld überwiesen habe. Ich habe nicht gewusst, dass es sich bei den Geldern, die ich für R. überwiesen habe, um Drogengelder handelt. Ich habe es auch nicht vermutet. Ich habe es bei der Polizei nicht so gesagt, die Polizei hat mir gesagt, dass es sich um einen Drogendealer handelt.”
Als ZeugInnen der Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft unter anderem einen von Strafprozessen gegen SchwarzafrikanerInnen hinlänglich bekannten anonymisierten Zeugen sowie Bez. Insp. Wolfgang Preissler, einen FP-Personalvertreter bei der Polizei, der führend an der “Operation Spring” beteiligt war und im Mai 1999 verdächtigt wurde, Informationen über die Ermittlungen gegen den angeblichen “nigerianischen Drogenring” an die FPÖ weitergegeben und damit die rassistischen Werbeeinschaltungen der FPÖ Anfang Mai desselben Jahres (“machtlos gegen tausend schwarze Drogendealer?”) ausgelöst zu haben.
Das Verfahren gegen Charles Obiora C-Ik Ofoedu scheint vom Bedürfnis der Justiz getragen, endlich eine “wasserdichte” Verurteilung nach §278a StGB zu erreichen, um auf diesem Wege nachträglich die Einsetzung des Lauschangriffs gegen das Konstrukt der nigerianischen Drogenmafia zu rechtfertigen (der Einsatz der “neuen Ermittlungsmethoden” ist weitgehend auf sehr schwere Delikte oder § 278a StGB gebunden). Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist etwa, dass Charles Obiora C-Ik Ofoedus Angebot, Auskunft über die Herkunft der Gelder auf den Sparbüchern zu erteilen, im Vorverfahren nicht angenommen wurde.
Die Ansetzung der Hauptverhandlung gegen Charles Obiora C-Ik Ofoedu nahm die Grüne Abgeordnete Petrovic am 8. August zum Anlass, auf die rechtswidrige Form des Auftretens sog. “anonymisierter Zeugen” in den Strafverfahren rund um die “Operation Spring” sowie deren rassistischen Charakter hinzuweisen.
Zwar ist die Anonymisierung von ZeugInnen seit 1994 erlaubt, die in den genannten Prozessen praktizierte Form der Anonymisierung widerspricht jedoch sowohl der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil 10/1988/154/208 vom 20. November 1989 im Fall Kostovski gg. Die Niederlande; publiziert u.a. in ÖJZ 1990, 312) wie dem Einführungserlass vom 22.12.1993 zum Strafprozessänderungsgesetz 1993. In Letzerem heißt es unter anderem: “...die vollständige Vermummung des Zeugen oder eine Verzerrung des Bildes oder des Tones einer Videoaufnahme, sind durch §166a StGB jedoch nicht gedeckt, weil unabdingbar ist, daß die Gesichtszüge eines Zeugen die Beurteilung seiner Reaktion auf Fragen zulassen; die nonverbale Kommunikation muß erhalten bleiben.”
Darüber hinaus wies Petrovic darauf hin, dass § 166a die Anonymisierung
von ZeugInnen nur “auf Grund bestimmter Tatsachen” zulässt. Diese
“bestimmten Tatsachen” wurden bislang in keinem Gerichtsverfahren erhoben
oder überprüft, und sind daher für jene Menschen, die auf
Grund der Aussagen anonymisierter ZeugInnen verurteilt werden, nicht anfechtbar.
Außerdem sei der Einsatz anonymisierter ZeugInnen bisher nur
aus Verfahren gegen SchwarzafrikanerInnen bekannt. Ein Einsatz in einem
anderen Verfahren sei nicht bekannt.
Den Umgang der Justiz wie auch der Polizei mit den Angeklagten aus der “Operation Spring” stehe in einem deutlichen Zusammenhang mit der aktuellen politischen Situation sowie den Protesten nach dem Tod von Marcus Omofuma am 1. Mai 1999.
Freilassing, 5. August 2000: NPD-Aufmarsch verhindert
Nachdem bis zuletzt Unklarheit darüber herrschte, ob eine für
den 5. August angekündigte Demonstration der rechtsextremen NPD in
Freilassing stattfinden dürfe bzw. werde, versuchten AntifaschistInnen
aus Teilen Deutschlands und aus Salzburg, Gegenaktionen zu organisieren.
Ihr Ziel war es, den erwarteten Nazi-Aufmarsch bestmöglich zu verhindern.
Auf der Website der NPD war deren Demonstration bis zuletzt angekündigt
worden.
Letztendlich wagten sich nur wenige Nazis auf die Straße.
Hier ein erster Bericht, den wir von AntifaschistInnen aus Salzburg
bekommen haben:
Freilassing, 5.8. 2000
Das verbot des NPD aufmarsches wurde erst am vormittag (amtsgericht München?) bestätigt. Gerüchten zu folge hatten die Grünen (Deutschland) eine gegendemo angemeldet, die jedoch ebenfalls sofort verboten wurde. Bereits am frühen vormittag waren die grenzübergänge von Salzburg nach Bayern von einem großaufgebot der exekutive abgeriegelt (öst. und deutsche beamtInnen). Auch sämtliche einfallsstrassen nach Freilassing waren (soweit wir dies in erfahrung brachten) mit massiven polizeikräften besetzt. Über der stadt kreiste ein hubschrauber des BGS, trettgitter und polizeifahrzeuge (mit riot-gear beladen) waren an den meisten größeren kreuzungen im innenstadtbereich positioniert. Der bahnhof war von der polizei de facto besetzt. Nach 12.00 (ursprünglicher demobeginn) kamen nur sehr wenige faschos mit der bahn an, ihnen wurde
aber das aussteigen verwehrt. Zuvor sollen sich allerdings einige fascho-skins in bahnhofnähe gesammelt haben, wurden aber von der exekutive des platzes verwiesen.
Das stadtbild war von der polizei und einkäuferInnen bestimmt. Faschos waren keine zu sehen, aber auch der widerstand war bescheiden. Außer einigen lokal ansässigen jungen menschen, die von der polizei kontrolliert wurden, und vereinzelten "linken", denen jedoch der grenzübertritt verwehrt wurde, und die fotographisch "erfasst" wurden, war nichts an widerstand merkbar.
Gegen 14.30 begannen die polizeikräfte ihre tretgitter einzupacken und sich zurückzuziehen, wir taten es ihnen gleich. Trotz des allgemeinen "entsetzens" über rechtsextremismus waren keine etablierten parteien/organisationen zu aktivitäten gegen den nazi-aufmarsch zu bewegen.
Bürgerliche pressereaktionen sind abzuwarten, insbesondere polizeiberichte über zurückweisungen und festnahmen.
Was uns noch besonders auffiel, war die tatsache, dass vor allem sehr junge polizeibeamtinnen im einsatz waren. Für uns stellt sich die frage, was sich die polizeiführung von solchen maßnahmen erwartet.
Salzburg-Aigen: Weiße Farbe auf Kriegerdenkmal
Anlässlich der 100-Jahres-Feier des Kameradschaftsbundes von Aigen
in Salzburg wurde das örtliche Kriegerdenkmal mit weißer Farbe
eingefärbt. Dazu erreichte uns der folgende Bericht:
TATblatt-originaltextservice***TATblatt-originaltextservice***Klarstellung zur Vermeidung unnötiger Behördenanstrengungen: Dieser Bericht erreichte uns auf elektronischem Wege und anonym. Mehr wissen wir auch nicht. Und außer diesem Text haben wir auch nichts, was irgendwie für irgendwelche Ermittlungen hilfreich sein könnte. Im Übrigen verweisen wir auf §31 MedienG.100 jahrfeier kameradschaftsbund aigen/salzburg. 2 liter weisse farbe auf dem denkmal 'für die gefallenen helden der beiden weltkriege' - das im mittelpunkt der feierlichkeiten steht.
ein spö-bürgermeister - dr. heinz schaden - der den bieranstich bei dieser feier übernimmt.heldInnen waren diejenigen, die den dienst an der waffe für ein unrechtsregime verweigerten! heldInnen waren diejenigen, die sich diesem regime widersetzten!
kein vergessen!
TATblatt-originaltextservice***TATblatt-originaltextservice***
Wien, 21. Juli: Rassistischer Überfall auf Vater mit Kind
Sachverhaltsdarstellung aus E-Mail-Zeitung widerst@nd
- MUND vom 26. 7. 00
von Stevenson Anthony Maw, Praesident und Obmann von
"Humanitaere Hilfe fuer Afrika"
21.7.2000: Ich war abends einkaufen gegangen und anschließend
mit meinen Kindern zum Rathauspark gefahren, damit sie dort ein bißchen
spielen konnten. Um ca. 9 Uhr abends wollte ich einen Kollegen vom Burgtheater
abholen. Das größere Kind habe ich mit den Einkauftaschen im
Park gelassen und ihm gesagt, ich würde gleich wiederkommen, das kleinere
(3 Jahre) habe ich mitgenommen. Vor der Kreuzung Burgtheater tauchten drei
glatzköpfige Männer auf, einer in Stiefeln, einer mit einer Bomberjacke,
der dritte im weißen T-Shirt. Einer hat laut geschrien: "Wir sind
der Ku-Klux-Klan! Wir sind die neuen Nazis! Wir wollen keine Neger in Österreich!
Österreich ist ein Naziland! Neger raus! Heil Hitler!" (Das ganze
mit erhobenem Arm). Viele Leute sind stehengeblieben und haben zugeschaut.
Einer hat mir auf die linke Kopfseite einen Fausthieb gegeben und ich habe
gleich per Handy die Polizei gerufen. Dann sind die drei weggelaufen, Richtung
Burgtheater und haben bei Rot die Straße überquert. Die Polizei
sagte, ich solle dort warten, aber ich bin den dreien nachgelaufen. Beim
Burgtheater stand ein Schwarzer und fragte mich, was passiert sei. Da haben
sie auch ihn attackiert und zu Boden geschlagen. Er ist auf den Rücken
gefallen und sie haben ihn auf den Kopf getreten. Sie haben diesen schwarzen
Mann etwa vier Minuten lang geschlagen. Einer dieser drei kam wieder zurück,
schimpfte weiter und schlug auf mich ein, ich stieß seine Hand beiseite.
Dann lief er weg. Zwei der Männer liefen in Richtung Bundeskanzleramt,
über den Josef Meinrad-Platz und durch die Löwelstraße.
Der dritte lief in die entgegengesetzte Richtung, ich hinterher. Am Ballhausplatz
habe ich einen Wachbeamten gesehen und um Hilfe gerufen. Der Glatzkopf
lief dann zurück zur Metastasiogasse, zur Minoritenkirche, durch die
Leopold Figl-Gasse. Dort warteten noch zwei weitere Glatzköpfe, einer
mit einem Baseballschläger, den er aus der Jacke zog und mir damit
auf den Rücken schlug. Ich stürzte zu Boden. Als ich aufstand,
kam noch einer und schlug mir auf den linken Kiefer. Der zweite schlug
mich in die Rippen, wobei ich schwere Prellungen erlitt, der andere hat
auf mein auf dem Boden liegendes Handy getreten. Dann hat er mein Kind
zu boden gestoßen und ist darauf gestiegen. Ich versuchte dem Kind
auzuhelfen und er schlug noch einmal auf das weinende Kind ein, während
die anderen drei auf mich einschlugen. Zufällig kam ein Österreicher
vorbei und versuchte, dem Kind und mir zu helfen. Drei der Männer
sind schnell weggelaufen, zwei in die Herrengasse, einer Richtung Michaelerplatz,
der andere Richtung Schottengasse, der dritte lief zur Wallnerstraße
und weiter zum Haarhof. Dort war die Polizei, die ihn festnahm. Ich und
der österreichische Helfer leifen hinter ihm her. Die zwei anderen
liefen wieder zurück zur Monoritenkirche.
Auf der Polizeiwache hat man dann die Rettung verständigt. Ich
habe aus dem Mund geblutet, mein weißes Hemd war voller Blut, das
linke Knie blutete, die linken Rippen waren schwer geprellt, auch der Ellbogen
und die rechte Hand waren blutig geschlagen. Blut rann mir unter den Fingernägeln
hervor, von einem Schlag mit dem Baseballschläger. Meine Nase blutete
und meine Ohren schmerzten von den Faustschlägen. Darüberhinaus
waren auch meine Kiefer geschwollen und schmerzten. Mein Sohn hatte beide
Arme verletzt und Magenschmerzen (von dem Tritt). Am schmerzhaftesten ist
die Rippenverletzung. Die Rettung brachte mich und meine Kinder ins Krankenhaus,
wo man Prellungen, Schwellungen und blutende Abschürfungen feststellte.
Den anderen Schwarzen, der ebenfalls niedergeschlagen worden war, habe
ich nachher nicht mehr gesehen. Ich weiß deshalb nicht, ob er verletzt
ist. Das alles war für mich ein großer Schock und die seelischen
Schmerzen sind schlimmer als die körperlichen. Ich verstehe nicht,
wieso vor dem Burgtheater und beim Rathausplatz niemand half, obwohl viele
Leute dort zuschauten. Aber keiner unternahm etwas. Niemand versuchte,
diese Leute festzuhalten, bis die Polizei kam, obwohl auch viele Männer
dabei waren. Ich habe um Hilfe geschrien und gebeten, daß man auf
mein Kind aufpasst, aber niemand half.
Einzig jener Österreicher, der in der Leopold-Figl Gasse vorbeikam,
half, und der war allein. Insgesamt waren an dem Überfall 5 Personen
beteiligt.
Brandanschlag auf "jugoslawisches Lokal" in Wien 2
In der Nacht auf Sonntag, den 16. Juli wurde auf ein von einem aus Jugoslawien
gekommenen Pächter betriebenes Lokal in Wien 2 ein Brandanschlag verübt.
In der hofseitigen Küche sowie im Stiegenhaus des Wohnhauses, in dem
sich das Lokal befindet, wurden drei voneinander unabhängige Brandherde
entdeckt. Ein Kanister wurde sichergestellt. Sieben BewohnerInnen des Hauses
erlitten Rauchgasvergiftungen.
Über die Hintergründe des Brandanschlages sind derzeit nur
Spekulationen möglich. (Quelle: Standard)
Schüler grundlos niedergeschlagen?
Punker-Diffamierung in Oberösterreich
von einem Autonomen Antifaschisten aus Linz
Am Sonntag den 02.07.00 um etwa 8.30 Uhr ereignete sich im Rahmen des
Open-Air Festivals in Ottensheim ein Zwischenfall, der in einer beispiellosen
Kampagne von allen Medien völlig verdreht und teilweise krass falsch
dargestellt wurde. Drei Personen, von denen zwei noch immer in U- Haft
sitzen, werden beschuldigt einen 18jährigen Schüler, der angeblich
nur einem Mädchen zu Hilfe kommen wollte, grundlos niedergeschlagen
zu haben. Offenbar verzichteten die meisten JournalistInnen auf sorgfältige
Recherche, so dass der Zustand des vermeintlichen Opfers kritiklos als
halb-tot (OÖN), im KH verstorben (City Radio) etc. stark übertrieben
und möglichst dramatisch in Krone-Stil dargestellt wurde. Fakt ist,
dass der Schüler eine Platzwunde am Kopf, ein blaues Auge und ein
paar Prellungen davontrug und bereits am Dienstag das Spital verlassen
konnte.
Ein weiteres Faktum ist, dass die Polizei unmittelbar nach den Ereignissen
einen der drei jetzt beschuldigten Personen überprüfte und die
Personalien aufnahm. Er musste auf den Posten mitfahren, konnte aber unmittelbar
danach wieder zum Fest zurückkehren. Trotzdem wurde in fast allen
Medien berichtet, dass alle Täter flüchten konnten. Augenzeugen
berichteten, dass der "Kavalier" nicht wie mehrfach berichtet blutüberströmt
und halbtot liegen blieb, sondern gemeinsam mit einem Freund davonlief.
An das besagte Mädchen, dem er laut Medien zu Hilfe kam, kann sich
nach wie vor niemand, der an diesem Morgen etwas gesehen hat, erinnern.
Ihre Rolle in der Auseinandersetzung existiert nur in der Aussage des
vermeintlichen Retters. Die inzwischen berühmte Eisenstange, mit der
das Opfer angeblich bearbeitet wurde, gibt es nicht.
Wahr ist, dass der Schüler mit einer Fahnenstange aus Holz einmal
geschlagen wurde. Der Vorfall stellt sich für Betroffene, ZeugInnen
und Veranstalter etwa so dar: Der 18 jährige Günter Siegwart
und einer der drei Beschuldigten gerieten in ein Streitgespräch (noch
keine strafbare Handlung). Während des Wortwechsels zog der Schüler
eine Gaspistole und schoss auf den Boden. Anschließend setzte er
seinem Gegenüber die Pistole zwischen die Augen (welche gesundheitlichen
Schäden hätte der Bedrohte erlitten, hätte der HTL- Schüler
abdrücken können?), worauf der derart Bedrohte einmal zuschlug
(auch noch keine strafbare Handlung, weil Notwehr). Die beiden Freunde
des Bedrohten sprangen daraufhin verständlicherweise auf und attackierten
Günter S., worauf dieser zu Boden ging. Danach wurde er offenbar noch
das eine oder andere Mal getreten. Die kurz darauf eintreffende Polizei
verhörte viele Herumstehende einzeln im Gebüsch und ging laut
Augenzeugenberichten nicht gerade zimperlich vor. Offenbar sah die Exekutive
jedoch keinen Grund, den Betroffenen festzuhalten. Dies änderte sich
jedoch bald. Am Abend wurde der 25jährige Linzer festgenommen und
nach 48 Stunden in U-Haft überstellt.
Am Mittwoch bzw. Donnerstag stellten sich die beiden anderen Verdächtigen,
nach denen bereits gefahndet wurde, freiwillig der Polizei. Beide wurden
eingesperrt, einer am nächsten Tag wieder auf freien Fuß gesetzt,
der andere in U-Haft überstellt.
Es kam zu mehreren Hausdurchsuchungen, von denen mindestens eine illegal
war. Alle drei Beschuldigten haben eine gültige Meldeadresse und Arbeit.
Begleitet wurde die Fahndung nach den "Gewalttätern" von einer
bespiellosen Kampagne in allen Medien. Ungenau Recherchen, falsche Tatsachenbehauptungen
und unhinterfragte Tatbeschreibungen zogen und ziehen sich durch nahezu
alle Berichte. Den Gipfel dieser journalistischen Fahrlässigkeit stellte
natürlich ein Krone-Artikel dar. Ein Redakteur besuchte am Dienstag
das vermeintliche Opfer im KH und stellte ihn als unschuldiges Opfer dar.
"Ritterlichkeit" wurde dem HTL-Schüler bescheinigt. Nicht einmal
die Tatsache, dass er eine Gaspistole eingesteckt hatte, verleitete auch
nur eine(n) einzige(n) JournalistIn dazu etwas genauer zu recherchieren.
Bis vor einem Jahr war der Schüler noch in die Jugendklub-Szene
(Mitveranstalter des Open-Airs) in Ottensheim integriert. Freunde und Bekannte
von damals erzählten, dass er sich von diesen Kreisen entfernt hätte
und in eine Burschenschaft (K.Ö.St.V. Frankonia Linz) eingetreten
wäre, sich das Haar abgeschoren und sich im Skinhead- Outfit schnell
einen Namen als ortsbekannter Neonazi gemacht hätte. Eine Woche vor
dem Festival schlug er auf der Linzer Donaulände einen Raver zusammen.
Etwas länger liegt ein berichteter Vorfall zurück, bei dem der
Burschenschafter einem Schwarzafrikaner einen Aschenbecher an den Hinterkopf
geschossen hatte. Bereits am Donnerstag (zwei Tage nach der Entlassung
aus dem KH) tauchte er in Begleitung einiger Kameraden aus der Neonazi-
Szene wieder auf der Linzer Donaulände auf um "sich zu rächen".
Doch die als insgesamt gewalttätig abgestempelten Punks wurden ihrem
Medien-Image nicht gerecht und gingen auf die erneute Provokation nicht
ein. Der Vater des 18jährigen Rechtsradikalen soll eine gehobene Stellung
in der Vöest innehaben und ist ebenfalls als Rechtsaußen bekannt.
Nicht wenige Menschen äußerten die Vermutung, dass die sich
veränderte Situationseinschätzung der Polizei etwas mit Interventionen
seitens des Vaters zu tun haben könnte. Sicherlich trug wahrscheinlich
aber auch die undifferenzierte, unhinterfragte und diffamierende Berichterstattung
ihren Teil dazu bei, dass die Exekutive plötzlich Handlungsbedarf
sah.
Trotz zahlreicher Widersprüche, LeserInnenbriefe und Gegendarstellungen
sah sich kein(e) einzige(r) JournalistIn veranlasst, doch etwas genauer
zu hinterfragen wie es zu diesem Vorfall kam oder wer der harmlose und
unschuldige Kavalier ist.
Alles in allem ist der journalistische Umgang mit den Ereignissen als
Kniefall vor der gesellschaftlichen Situation in unserem Land zu bewerten.
Tagelang wurde eine gesellschaftliche Randgruppe pauschal verurteilt und
diffamiert.
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich einige JournalistInnen doch noch
einmal etwas genauer mit diesem Fall beschäftigen, für das persönliche
Schicksal der Betroffenen kann die bisherige sorglose und undifferenzierte
Art des Diskurses fatale Auswirkungen haben.
Rechtshilfe- Spendenkonto:
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