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anonym
Aktion zur Residenzpflicht
Wir haben am Morgen des 04.08.00 an einer Autobahnbrücke nahe Cottbus ein Transparent mit der Aufschrift ´Wären Sie eine Asylbewerberin, dürften sie diese Landkreisgrenze nicht übertreten´ befestigt. Damit sollen vorbeikommende EinwohnerInnen auf die Einschränkung von Grundrechten für Flüchtlinge durch die Regelungen der ´Residenzpflicht´ aufmerksam gemacht werden. Entlang dieser Brücke verläuft die Landkreisgrenze zwischen dem Spree-Neiße-Kreis und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus. Entsprechend den Bestimmungen der ´Residenzpflicht´ dürfen Flüchtlinge, welche im Spree-Neiße-Kreis, beispielsweise im AsylbewerberInnenheim Forst, untergebracht sind, diese Grenze nicht ohne eine ´Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Landkreises´ übertreten. Das unerlaubte Verlassen des Landkreises stellt für Flüchtlinge eine Straftat sowie einen Abschiebegrund dar. Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht! Das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit muß auch für Flüchtlinge gewährleistet sein! |
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