AK-Distomo
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19. Oktober 2011
Filmvorführung und Diskussion im 3001 Kino (Hamburg)
Lo Stato di Eccezione - Der Ausnahmezustand
Ein einfühlsames Dokument über die Überlebenden des Massakers
von Marzabotto in dem Militärgerichtsprozess von La Spezia 2006/2007
Mittwoch, 19. Oktober 2011, um 18 Uhr im 3001 Kino, Schanzenstraße 75 (im Hof)
ab 20 Uhr Diskussion im Medienpädagogik Zentrum, Susannenstraße 14 d
Auf dem Rückzug vor den Alliierten 1943/ 1944 hinterließen die deutschen
Besatzer – Wehrmachtssoldaten, Waffen-SS und Polizeieinheiten - eine blutige
Spur vor allem in der Toskana. Über 10.000 Zivilisten wurden grausam umgebracht
in Marzabotto, Sant’Anna di Stazzema, Civitella, Genua, Fivizzano,
Vinca, Falzano di Cortona …
Marzabotto – eine Gemeinde in den Anhöhen des Monte Sole, die nicht weit von
Bologna gelegen ist. Zwischen dem 29. September und dem 5. Oktober 1944 wütete
hier die 16. SS-Panzergrenadier-Division "Reichsführer SS" und tötete
über 800 Zivilisten. Unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung
wurden hauptsächlich alte Männer, Frauen und Kinder auf einem Friedhof zusammengetrieben
und niedergemetzelt. Den Pfarrer erschoss man noch vor dem Altar der Kirche,
in die sich viele Bewohner geflüchtet hatten.
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21. September 2011
Deutschland fordert Immunität für NS-Kriegsverbrechen
Ein Kommentar zum Fall Deutschland ./. Italien vor dem Internationalen Gerichtshof
Doch dem Kreuz dort auf dem Laken
Fehlen heute ein paar Haken
Da man mit den Zeiten lebt
Sind die Haken überklebt.
(Bertolt Brecht aus "Der anachronistische Zug")
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelte vom 12. bis zum 16. September
2011 öffentlich über eine Klage Deutschlands, die zum Ziel hat, Entschädigungsansprüche
von griechischen und italienischen NS-Opfern auszuhebeln. Dieser Prozess
ist nicht nur für alle Opfer von NS-Verbrechen von großer Bedeutung, er wird
auch Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche von Überlebenden heutiger Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschheit haben.
Als am Montag, den 12.9.2011, die mündliche Verhandlung im Fall
Deutschland ./. Italien vor dem IGH mit den Plädoyers der deutschen Delegation
begann, wähnte man sich in einem Bühnenstück, bei dem die Rollen vertauscht
schienen. Deutschland nahm die Rolle des Opfers ein, das sich völlig zu
Unrecht von der italienischen Justiz in die Enge gedrängt und nun zum
Gegenangriff genötigt sieht. Doch nicht um die Einsparung schnöden
Mammons gehe es hier vor dem höchsten Gericht der Welt, sondern, glaubt
man den Bekundungen der juristischen Vertretung Deutschlands, um nicht weniger
als um Bewahrung der Völkergemeinschaft vor vielerlei Unbill. Italiens
oberster Gerichtshof, so die deutsche Seite, habe durch seine Rechtsprechung das
internationale Recht verletzt und Deutschland sei angetreten, diesem
wieder Geltung zu verschaffen. Anderenfalls drohe die Nachkriegsordnung zusammen
zu brechen, würde das komplexe Regelwerk der internationalen Gemeinschaft erodieren,
brächen Chaos und Anarchie aus. Kurz: Deutschland nimmt für sich in Anspruch,
den Frieden in der Welt zu retten.
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20. September 2011
Brief an den italienischen Innenminister Frattini
Rechtsanwalt Joachim Lau
Sehr geehrter Herr Minister Dott. Franco Frattini,
während der Anhörung am 12. September hat die Vertreterin Deutschlands, Frau
Wasum-Rainer zu Gunsten Deutschlands die Gültigkeit einer Passage
im Pariser Friedensvertrag zwischen Italien und den Alliierten beansprucht
(Artikel 77, 4), mit dem die italienische Regierung auf alle Forderungen
und Ansprüche für sich und ihre Staatsbürger, die auf den Tatsachen
des 2. Weltkrieges zurückzuführen sind, verzichtet hatte.
Der Wortlaut der entsprechenden Passage lautet:
4. Without prejudice to these and to any other dispositions in favour of
Italy and Italian nationals by the Powers occupying Germany, Italy waives on
its own behalf and on behalf of Italian nationals all claims against Germany
and German nationals outstanding on 8 May 1945, except those
arising out of contracts and other obligations entered into, and
rights acquired, before 1 September 1939. This waiver shall be
deemed to include debts, all intergovernmental claims in respect
of arrangements entered into in the course of the war, and all claims for
loss or damage arising during the war.
Der Text dieser Verzichtsklausel ist auf Englisch ziemlich klar: "outstanding claims"
bedeutet offene Forderungen oder Ansprüche. Abgesehen verschiedener ehrbarer akademischer
Versuche, den Inhalt der Klausel auf ökonomische Fragen zurechtzustutzen und dabei
rechtswidrige Handlungen und Kriegsverbrechen von dem Verzicht auszusparen, scheint - auf
den ersten Blick und nach einfacher Lektüre - die Position der deutschen Verteidigung nicht
völlig unvernünftig zu sein. Jedoch haben das deutsche Verteidigerkollegium ebenso
wie die italienischen Vertreter, vor allem Prof. Zappalà, es versäumt, den
IGH auf Artikel 89 desselben Friedenvertrags hinzuweisen, wo zu lesen ist:
The provisions of the present Treaty shall not confer any rights or benefits on any State
named in the Preamble as one of the Allied and Associated Powers or on its nationals until such
State becomes a party to the Treaty by deposit of its instrument of ratification.
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Der Brief in italienisch (pdf)
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September 2011
Offizielle Protokolle der mündlichen Verhandlung
vom 12. bis 16. September 2011
Website des Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Jurisdictional Immunities of the State (Germany v. Italy: Greece intervening)
Presseschau
Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof
FREIES-RADIO.NET: Täter-Opfer-Umkehr 2011 - BRD klagt gegen Entschädigung von NS-Opfern
Teil I
Teil II
FREIES-RADIO.NET: Verhandlung Deutschland vs Italien - Interview mit Martin Klingner vom AK Distomo
zur Sendung...
Radio Dreyeckland: Deutsche Reue - und zwar umsonst. Elemente des Entschädigungskonflikts um NS-Massaker
zur Sendung...
Arte TV: Griechenland - Prozess um das Distomo-Massaker
zur Sendung...
JUNGE WELT: Ohne Verantwortung
zum Artikel...
GERMAN-FOREIGN-POLICY.COM: Deutschland unantastbar
zum Artikel...
GERMAN-FOREIGN-POLICY.COM: Interview mit Rechtsanwalt Martin Klingner - Eine hässliche Bilanz
zum Artikel...
TAZ: Kommentar - Geleitet von deutscher Arroganz
zum Artikel...
TAZ: Interview mit Rechtsanwalt Joachim Lau - ”Italien spielt Berlins Spiel mit”
zum Artikel...
Deutschlandfunk: Große Schuld, keine Sühne
zum Artikel...
Spiegel International: ”Germany Doesn't Feel Obliged to Pay More”
zum Artikel...
Neues Deutschland: Immunität oder Gerechtigkeit?
zum Artikel...
Welt: Schuldet Deutschland den Griechen 70 Milliarden?
zum Artikel...
FAZ: Heikle Fragen in Den Haag
zum Artikel...
Badische Zeitung: Deutsche Morde ohne Entschädigung?
zum Artikel...
Legal Tribune: Deutschland entzieht sich NS-Verantwortung
zum Artikel...
AFP: IGH verhandelt über Entschädigungen für NS-Verbrechen
zum Artikel...
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September 2011
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
Eine Postkarte der Solidarität
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste unterstützt
Entschädigungsforderungen der Überlebenden des SS-Massakers in Distomo
Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beginnen am Montag,
den 12. September 2011, die Anhörungen über die Klage Deutschlands gegen die
Republik Italien. Als Beobachter hat der Gerichtshof Griechenland zu dem
Verfahren zugelassen. Gegenstand der Verhandlungen, die bis zum 16. September 2011
angesetzt wurden, ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Urteilen, die NS-Opfer wegen
erlittener Kriegsverbrechen erfolgreich vor Gerichten in Italien und Griechenland
erstritten haben. Die Bundesregierung sieht in diesen Urteilen eine Verletzung der
Staatenimmunität. Sie erhob bereits Ende 2008 Klage vor dem IGH, um die Vollstreckung
dieser rechtskräftigen Urteile zu verhindern und - mit der Autorität des
IGH - einen Schlussstrich unter die zivilrechtliche Entschädigung von
NS-Opfern ziehen zu können.
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Aktion Sühnezeichen Friedensdienste: Eine Postkarte der Solidarität
Direkt zur Online-Postkarte:
Online Postkarte
Direkt zum Download:
Eine Postkarte der Solidarität
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12. September 2011
amnesty international
The International Court of Justice should reaffirm the
century-old right of victims of war crimes to reparation by denying immunity claim
On 23 December 2008, Germany initiated proceedings against Italy before
the International Court of Justice seeking to permit civil claims by
victims of war crimes committed in Italy by members of the German armed forces
during the Second World War to proceed against Germany in Italian courts. In the
2004 case of Ferrini v. Italy, the Italian Corte di Cassazione (Court
of Cassation) had concluded that Italian courts have jurisdiction to consider
reparation claims against Germany, leading a number of victims of the Second World War
to institute civil proceedings against Germany in Italian courts. Germany, for
its part, denied its obligation to pay reparation based on its claim of state
immunity, leading to the seizure of German assets in Italy to enforce reparation judgments.
Details... amnesty.org
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9. September 2011
Protestaktion vor Auswärtigem Amt Berlin
Am Freitag, 9. September 2011, fand vor dem Auswärtigen Amt eine
Protestkundgebung anlässlich der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen
Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag statt.
Es sprachen der Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann, der Journalist Eberhard
Rondholz und der VVN-BdA Vorsitzende Hans Coppi. Ulla Jelpke sprach ein Grußwort.
Mehr... indymedia.org
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9. September 2011
Goethe-Institut in Thessaloniki besetzt
Am 8. September 2011 wurde das Goethe-Institiut in Thessaloniki (Griechenland) von
verschiedenen Linksradikalen aus der BRD temporär besetzt. Hintergrund waren
die Gerichtsverfahren gegen NS-Verbrechen u.a. in Griechenland, wo im Kontext
dessen das Institut kurz vor der Zwangsversteigerung stand. Im Fokus der Kritik
stand auch die Bedeutung des staatlichen Instituts als deutsche Standortwerbung
in der Krise.
Gegen 12:00 Uhr Ortszeit betraten die 25 Besetzer*innen das Goethe-Institut an
einer viel befahrenen Verkehrsstraße im Zentrum Thessalonikis. Sie erklärten
das Institut für zwei Stunden besetzt und hingen mehrere Transparenten auf deutsch
und griechisch auf.
Mehr... indymedia.org
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Pressemitteilung vom 8.9.2011
AK Distomo / AK Angreifbare Traditionspflege
Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen!
Vom 12. bis 16. September 2011 verhandelt der Internationale Gerichtshof in Den Haag
über eine Klage Deutschlands gegen Italien. Die Bundesrepublik verklagt Italien, um Prozesse
von griechischen und italienischen NS-Opfern zu unterbinden, die Entschädigungsansprüche
gegen Deutschland durchsetzen wollen.
Pressemitteilung in deutsch (pdf)
Press Release in english (pdf)
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12. bis 16. September
Verhandlung Deutschland vs. Italien
vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen!
Auf Nach Den Haag!
Programm in Den Haag
Sonntag, 11. September 2011
20.00 Uhr: Informations- und Diskussionsveranstaltung im Autonomen Zentrum,
Willem van Outhoornstraat 17
Montag, 12. September 2011
9.00 Uhr: Kundgebung vor dem Internationalen Gerichtshof
10.00 – 13.00 Uhr: Besuch der Gerichtsverhandlung und Infopoint vor dem Gerichtshof,
Carnegieplein 2, Den Haag
18.30 Uhr: Vorstellung eines völkerrechtlichen Gutachtens für Amnesty International
zur Frage Entschädigung und Staatenimmunität
Den Haag Universität für Angewandte Wissenschaften, Johanna Westerdijkplein 75
Official Announcement in english (pdf)
Dienstag, 13. September 2011
10.00 - 13.00 Uhr: Besuch der Gerichtsverhandlung
Zehntausende Zivilist_innen wurden ermordet
Zehntausende Zivilist_innen sind es, die von der Wehrmacht oder
eingegliederten SS-Einheiten während der Besatzung Griechenlands
und Italiens im Zweiten Weltkrieg massakriert und gemordet wurden.
Zehntausende, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt
wurden. Gemeinsam trifft sie, dass sie bis zum heutigen
Tage von der Rechtsnachfolgerin des verbrecherischen
"Dritten Reichs", der Bundesrepublik Deutschland,
keine Entschädigung erhalten haben. Keinen Cent
für die niedergebrannten Häuser, für verwüstete Ortschaften,
keine auch nur symbolische, Entschädigung für den Verlust ermordeter
Eltern, Kinder, Geschwister. Keine Entschädigung für jahrelange Ausbeutung
durch Zwangsarbeit (Nur ein kleiner Teil ehemaliger NS-Zwangsarbeiter_innen
erhielt symbolische Zahlungen aus der Stiftung EVZ). Der Grundsatz der
offiziellen deutschen "Wiedergutmachungs"-Politik ist:
Sonntagsrhetorik und Erinnerungskultur ja, aber keine Anerkennung einer
rechtlichen Verpflichtung – und: das Geld bleibt hier.
Deutschland verweigert jede Entschädigung
Des Wartens leid haben Hunderte Personen in den letzten zwei Jahrzehnten geklagt
und bis zu den höchsten Gerichten Griechenlands und Italiens Recht bekommen.
In den Urteilen heißt es jeweils, die von Deutschland vorgebrachte Staatenimmunität
gelte nicht für die verbrecherischen Handlungen der Besatzungsmacht.
Viele Millionen Euro schuldet Deutschland inzwischen den ehemaligen
Zwangsarbeiter_innen, den Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten der
Massaker von Distomo, Kalavryta, Civitella, Marzabotto, Falterona,
Mommio, Cevarolo, Monchio, Morello, … Doch die bundesdeutschen Regierungen lassen
nichts unversucht, die Opfer um ihre berechtigten Ansprüche zu prellen.
Der komplette Aufruf als pdf in deutsch: Aufruf pdf (deutsch)
Der komplette Aufruf als pdf in niederländisch: Aufruf pdf (niederländisch)
Der komplette Aufruf als pdf in englisch: Aufruf pdf (englisch)
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24. August 2011
Vereinigung der Okkupationsopfer 1941-1945 Kranj
Grußwort
An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestkundgebung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Wir, die Vereinigung der Okkupationsopfer 1941-45 in Slowenien, grüßen von
ganzem Herzen alle, die heute vor dem IGH protestieren.
Wir sind solidarisch mit eurem Anliegen, die Rechte der NS-Opfer in Griechenland
und in Italien durchzusetzen. Überlebende der Massaker und der Zwangsarbeit
haben zwar erfolgreich gegen Deutschland auf Entschädigungen geklagt, aber
Deutschland weigert sich zu zahlen.
Wir selbst kennen beides nur zu gut: sowohl das Leiden der Menschen in den
besetzten Ländern als auch die deutsche Politik, die die Opfer des Nationalsozialismus
immer wieder verletzt und beleidigt. Auch wir in Slowenien mussten Vieles erleiden:
Vertreibung, Massaker, Verfolgung, Demütigung, den Verlust aller unserer
Habe, körperliche und psychische Verletzungen.
Das komplette Grußwort in deutsch und englisch als pdf:
Grußwort pdf (deutsch und englisch)
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BBC News Story, 24. August 2011, Brabantfeatures
Nazi Massacre Village fights for Compensation
The government in Berlin has asked the International Court of Justice in
the Hague to overturn a ruling by Italy's Supreme Court that German assets in
Italy can be sold off to compensate survivors of a Nazi massacre in a small village
in Central Greece.
A group of anti facist German lawyers have successfully been arguing the case of
Distomo in Central Greece in the Rome courts because Italian law allows victims
of war crimes to sue the state responsible. The lawyers believe the ruling in the
Hague will create a precedent for victims of war crimes around the world.
From Distomo in Central Greece, Malcolm Brabant reports...
Aston Martin Klingner, Anti facist lawyer
Aston Carsten Gericke, Executive Director, Republican Attorneys Association
See the News Story... News Story by Brabantfeatures
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Entschädigung für NS-Kriegsverbrechen
Opfer des Massakers deutscher SS-Truppen im griechischen Distomo vom
10. Juni 1944 greifen Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg an
Die Entscheidung der Straßburger Richter vom 31.5.2011 im Fall der
Geschwister Sfountouris verletzt nach Auffassung der Betroffenen deren
Menschenrechte. Diese beantragten daher durch ihren Rechtsanwalt die
Verweisung des Falles an die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs.
5 Jahre ließen sich die Strassburger Richterinnen und Richter der 5.
Kammer Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen, die Beschwerde der
Geschwister Sfountouris aus Distomo/Griechenland als nicht zulässig
abzuweisen. Diese hatten vor bundesdeutschen Gerichten erfolglos auf
Entschädigungsleistungen durch den deutschen Staat geklagt und sich
letztlich nach Strassburg gewandt. Die vier Geschwister hatten als
Kinder das Massaker vom 10. Juni 1944 überlebt, ihre Eltern waren wie
216 weitere Menschen von deutschen Truppen ermordet worden.
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Die Gerichtsbeschwerde als pdf in deutsch: Beschwerde pdf (deutsch)
Die Gerichtsbeschwerde als pdf in englisch: Beschwerde pdf (englisch)
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als pdf in deutsch: Urteil pdf (deutsch)
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Aktueller Stand der Entschädigung für NS-Verbrechen
Öffentliche Verhandlung am Intenationalen Gerichtshof
in Den Haag vom 12. - 16. September 2011
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelt vom 12. September
2011 an öffentlich über eine Klage Deutschlands, die zum Ziel hat,
Entschädigungsansprüche von griechischen und italienischen NS-Opfern zu
beseitigen. Dieser Prozess ist nicht nur für alle Opfer von
NS-Verbrechen von großer Bedeutung, er wird auch Auswirkungen auf
Schadensersatzansprüche von Überlebenden heutiger Kriegsverbrechen
haben. Wir wollen daher in Den Haag vor dem Internationalen Gerichtshof
für die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche der Opfer und gegen die
deutsche Verweigerungshaltung demonstrieren.
Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern von
NS-Verbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern
Entschädigungsleistungen. Die Überlebenden der Massaker von Distomo,
Kalavryta, Civitella oder Marzabotto haben wie die meisten anderen Opfer
von NS-Verbrechen niemals vom deutschen Staat eine Entschädigung
erhalten. Dies gilt auch für viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeiter.
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junge welt, 11. Juli 2011
Entschädigungsklage griechischer SS-Opfer von Europäischem Gerichtshof
für Menschenrechte zurückgewiesen.
Gespräch mit Martin Klingner
»Vernichtungsabsicht der Nazis wird ignoriert«
Martin Klingner ist Rechtsanwalt und hat drei Überlebende des Massakers
in Distomo vertreten.
Am 10. Juni 1944 hat die SS 218 Einwohner des griechischen Dorfes Distomo
ermordet. Was wollten die Überlebenden mit ihrer Beschwerde vor dem
Eropäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem EGMR, erreichen?
Es ging ihnen vor allem darum, klarzumachen, daß es sich bei dem Massaker
um ein Verbrechen gehandelt hat. Im öffentlichen
Bewußtsein in Deutschland war ja gar nicht präsent, daß die
Zeit der deutschen Besatzung eine der schrecklichsten Episoden in Griechenland
war. In dieser Hinsicht war das Verfahren auch nicht ganz erfolglos.
Juristisch aber schon. Mit welcher Begründung lehnt die deutsche Justiz eine
Entschädigung ab?
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Kommentar zur Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen
Sfountouris vom 9. Juni 2011
5 Jahre ließen sich die Strassburger Richterinnen und Richter Zeit, um
ihre Entscheidung zu treffen, die Beschwerde der Geschwister Sfountouris aus
Distomo/Griechenland als nicht zulässig abzuweisen. Diese hatten vor
bundesdeutschen Gerichten erfolglos auf Entschädigungsleistungen durch den
deutschen Staat geklagt und sich letztlich nach Strassburg gewandt. Die
vier Geschwister hatten als Kinder das Massaker vom 10. Juni 1944 überlebt,
ihre Eltern waren wie 216 weitere Menschen von deutschen Truppen ermordet
worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in den Urteilen
der deutschen Gerichte keinen Verstoß gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention.
Die Entscheidung aus Strassburg ist rechtlich falsch und setzt ein
fatales politisches Signal. Mit der Begründung ihrer Entscheidung stellt
das Gericht dem bundesdeutschen Staat und seiner Justiz einen Blankoscheck aus,
Opfern von NS-Verbrechen Entschädigungsleistungen zu gewähren oder
nicht. Opfer von NS-Verbrechen haben damit keine Möglichkeit, vor deutschen
Gerichten Entschädigungsleistungen zu erstreiten, sofern nicht die
Bundesrepublik Deutschland spezielle gesetzliche Vorschriften hierfür
nachträglich geschaffen hat. Solche Vorschriften schließen aber gerade
ausländische Anspruchsteller, die Opfer von Kriegsverbrechen wurden,
nicht mit ein.
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Winter in Griechenland
Krieg - Besatzung - Shoah 1940-1944
Bildervortrag mit Christoph U. Schminck-Gustavus
hebräische und sephardische Lieder zur Shoah von Willy Schwartz
Donnerstag 23. Juni 2011 - 19:30 Uhr
Astrid-Lindgren-Schule, Bundesstraße 94, Hamburg Hohenweide - AULA
Der Flyer als pdf ist hier zu finden:
Aufruf 23. Juni 2011 (pdf)
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Pressemitteilung des AK-Distomo vom 3. Juni 2011
67. Jahrestag des deutschen Massakers in Distomo
Zum 67. Jahrestag des deutschen Massakers in Distomo am 10. Juni 1944
fordert der Arbeitskreis Distomo von der deutschen Regierung:
-
Rücknahme der Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof
in Den Haag
-
Sofortige Zahlung der vom Areopag rechtskräftig festgestellten
Entschädigungsforderungen an die Opfer von Distomo
Angehörige des Arbeitskreises Distomo aus Hamburg werden auch in diesem
Jahr an den Gedenkfeierlichkeiten zum Jahrestag des Massakers im
griechischen Distomo teilnehmen. Aus diesem Anlass ruft der Arbeitskreis
am 6. Juni 2011 zu einer Kundgebung vor der Deutschen Botschaft auf.
Am 10. Juni 1944 ermordeten Angehörige der Nazi-Besatzer im Zuge einer
sogenannten "Sühnemaßnahme" 218 am Widerstand der Partisanen völlig
unbeteiligte Dorfbewohner/innen der Ortschaft Distomo. Die Überlebenden
des Massakers und die Angehörigen der Ermordeten kämpfen bis heute um
Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid. Dies wird ihnen von
Deutschland verweigert.
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Redebeiträge des AK-Distomo vom 17. Februar 2011
Kein Verständnis für Guido Westerwelle
Sofortige Entschädigung für alle NS-Opfer
Heute spricht der deutsche Außenminister Guido Westerwelle hier im Curiohaus auf
einer Wahlkampfveranstaltung der FDP in Hamburg. Wir wollen diesen Auftritt nicht
unkommentiert hinnehmen. Westerwelle hat einmal mehr in schlechter bundesdeutscher
Kontinuität griechische Opfer von NS-Verbrechen brüskiert und ihre
berechtigten Forderungen nach Entschädigung missachtet. Was war der Anlass?
Am 13.1.2011 erklärte die griechische Regierung, sie werde sich an den
Internationalen Gerichtshof in Den Haag wenden und dem Prozess beitreten, den
Deutschland derzeit formal gegen Italien führt. In diesem Prozess geht es Deutschland
um die Abwehr von Entschädigungsansprüchen griechischer und italienischer NS-Opfer.
Guido Westerwelle kommentierte die Entscheidung aus Athen noch am selben Tag mit den Worten:
"Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In
Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen
auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg."
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Kontinuität der Entschädigungsverweigerung
Am 10. Juni 1944 wurden in dem griechischem Ort Distomo 218 Menschen von einer SS-Einheit ermordet.
Dieses Verbrechen, wie auch alle anderen Verbrechen, die während der Besatzung Griechenlands
durch NS-Truppen begangen wurden, führten vor deutschen Gerichten zu keiner einzigen
Verurteilung. Die berechtigten Forderungen auf Entschädigung der Hinterbliebenen wurden verhöhnt.
Ihre juristischen Anstrengungen führten bis heute zu keinem Erfolg.
Eine wichtige Rolle bei der Abwehr von Entschädigungszahlungen spielte das Auswärtige Amt.
Durch das zuletzt in der deutschen Öffentlichkeit viel diskutierte Buch "Das Amt" ist ein
weiteres Mal bekannt geworden, was schon alle wussten, die es wissen wollten:
Das Auswärtige Amt hatte nicht nur Kenntnisse über die Verbrechen des NS-Staates, sondern
war ein Akteur des Nationalsozialismus. Das Buch belegt zudem ein weiteres Mal die
Kontinuitäten im AA nach 1945.
Nicht nur anhand der Personalien wird die Kontinuität im Auswärtigen Amt deutlich.
Auch die Stellungnahmen und die Rolle des Auswärtigen Amts in den Verhandlungen um
Entschädigungen belegen, wie sich das Auswärtige Amt vor Nazi-Täter stellt und sog.
Traditionen bewahrt. Zwei Fälle seien als Beispiel genannt:
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Kundgebung am 17.2.2011 ab 18.30 Uhr
vor dem Curiohaus Hamburg (Rothenbaumchaussee 11)
Kein Verständnis für Guido Westerwelle
Sofortige Entschädigung für alle NS-Opfer
Am 17.2.2011 spricht der deutsche Außenminister Guido Westerwelle auf einer Wahlkampfveranstaltung
der FDP in Hamburg. Wir wollen diesen Auftritt nicht unkommentiert hinnehmen. Westerwelle hat
einmal mehr in schlechter bundesdeutscher Kontinuität griechische Opfer von NS-Verbrechen
brüskiert und ihre berechtigten Forderungen nach Entschädigung missachtet.
Der Aufruf in voller Länge ist hier zu finden:
Aufruf 17.2.2011 (pdf)
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14. Januar 2011
Griechenland hat sich in das Grundsatzverfahren zu NS-Entschädigungen vor dem
IGH eingeschaltet
Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag geht es in dem Verfahren “Bundesrepublik Deutschland
vs. Republik Italien“ um die grundlegende Frage, ob von Kriegs- und Menschheitsverbrechen Nazi-Deutschlands
betroffene Menschen das Recht haben, direkt gegen Deutschland zu klagen und ihre Ansprüche
gegen deutsches Staatseigentum – auch im Ausland – zu vollstrecken.
Einer der zu verhandelnden Fälle betrifft das am 10. Juni 1944 von deutschen SS-Einheiten verübte
Massaker an 218 Bewohnerinnen und Bewohnern des griechischen Dorfes Distomo. Klagen in Griechenland
haben bereits im Jahr 2000 zu einem rechtskräftigen Entschädigungsurteil über 28 Millionen Euro
geführt. Gezahlt wurde nichts.
Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches will in Den Haag ihre
Rechtsansicht durchgesetzt wissen, wonach sie durch die “Staatenimmunität“ vor
individuellen Entschädigungsansprüchen der Opfer der von Wehrmacht und SS-Polizeieinheiten
verübten Massaker sowie der Verschleppung zur Zwangsarbeit geschützt sei. Die “Staatenimmunität“
darf aber nicht als Trick zur Entschuldung Nazi-Deutschlands missbraucht werden. Nun hat die griechische
Regierung angekündigt, sich in das Verfahren vor dem IGH einzumischen. Zur Einschätzung
der Entwicklung haben wir mit RA Martin Klingner telefoniert. Er vertritt die Familie
Sfountouris aus Distomo in ihrem Entschädigungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte und ist im Arbeitskreis Distomo aktiv.
Das Interview ist unter dem folgenden Link zu finden:
Interview
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Der Beitritt Griechenlands zum IGH-Verfahren Deutschland gegen Italien
Der Arbeitskreis Distomo hat ”vollstes Verständnis” ¹
für die Entscheidung der griechischen Regierung von Premierminister Jorgos
Papandreou, dem Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Entschädigungsansprüche
für die Opfer von Distomo und anderer NS-Opfer vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag beizutreten. Wir begrüßen diesen Schritt von ganzem Herzen.
Nur so kann der Zugang der tatsächlich Betroffenen zu dem Verfahren
vor dem IGH gewährleistet werden. Die griechische Regierung kann nun
ihrer demokratischen Pflicht nachgekommen, den Opfern von Distomo als
Rechtssubjekt überhaupt die Möglichkeit rechtlichen Gehörs zu verschaffen.
Die Regierung Deutschlands wollte die NS-Opfer und ihre
Hinterbliebenen lieber aus dem Verfahren fernhalten, um auf
Regierungsebene rechtskräftige Urteile anderer Staaten auszuhebeln.
Der deutsche Außenminister Guido Westerwelle verschweigt in seinem
verständnislosen Statement, dass es sich bei den Massakern wie in
Distomo am 10. Juni 1944 um schwerste Kriegsverbrechen deutscher
Truppen gehandelt hat. Hierfür gilt die Staatenimmunität nicht. Es geht in
dem Fall nicht um das deutsche Wissen um ”das besondere Leid”
oder ”Verantwortung für die Geschichte”, beides hatten die Nazi-Täter
u.a. die im ’Amt’ am Werderschen Markt 1944 in ihrem Sinne auch, sondern:
Es geht um rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Opfern!
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit müssen geächtet,
die Täter verfolgt und die Opfer entschädigt werden. Dieses muss
rechtlich gesichert werden. Die Staatengemeinschaft darf nicht immun
gegenüber solchen Verbrechen sein. Wer nicht von Krieg und Kriegsverbrechen sprechen
will, schützt die Täter und gefährdet den Frieden. Dies gilt für den Zweiten
Weltkrieg, aber auch für heute.
Im Gegensatz zu deutschen Regierungsvertretern werden wir mit den Überlebenden
des SS-Massakers und ihrer Angehörigen über die Durchsetzung ihrer Entschädigung
durch den Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs
diskutieren und dafür kämpfen. Der AK Distomo wird auch in diesem Jahr an
den Gedenkfeiern in der Gemeinde Distomo im Juni teilnehmen.
Der AK Distomo fordert weiterhin:
- die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die deutsche Regierung,
- die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in den Haag,
- die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg, den 13. Januar 2011
AK Distomo
¹: Zitat Guido Westerwelle laut Pressemitteilung vom 13. Januar 2011:
”Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen
Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für
unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der
griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg. Wir bleiben aber nachdrücklich bei
unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor
Gericht durchsetzen wird. Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten
wir, dass international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands
Immunität als Staat respektiert werden. Wird dieser Grundsatz ausgehöhlt, droht
der Staatengemeinschaft insgesamt Rechtsunsicherheit.”
Quelle
Die Pressemitteilung in Englisch:
Pressemitteilung in Englisch (pdf)
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Neujahrsbotschaft des AK-Distomo
2011 – Das Jahr der Entscheidung für die Entschädigung von NS-Verbrechen?
Der Arbeitskreis Distomo rechnet damit, dass der Internationale
Gerichtshof in Den Haag im Jahr 2011 seine Entscheidung im Verfahren
Deutschland ./. Italien fällen wird. Es geht um die Frage, ob die
Opfer und Überlebenden nationalsozialistischer Verbrechen das Recht
haben, in ihren jeweiligen Heimatländern Entschädigung gerichtlich
einzuklagen. Griechische und italienische Gerichte haben dieses Recht
anerkannt und mehrfach bestätigt. Einer der in Den Haag verhandelten
Fälle ist das Entschädigungsverfahren im Fall Distomo. In Distomo
begingen deutsche Truppen am 10. Juni 1944 ein Massaker an der
Bevölkerung und ermordeten 218 Menschen.
Der griechische Justizminister Kastanidis erklärte jüngst im Rahmen
einer parlamentarischen Fragestunde, dass die griechische Regierung
ernsthaft erwäge, sich am Verfahren in Den Haag zu beteiligen. Der
Arbeitskreis Distomo begrüßt diese Überlegungen und wünscht der
griechischen Regierung für das neue Jahr viel Erfolg bei ihrer
Entscheidungsfindung. Eine Beteiligung Griechenlands würde die Chancen
für eine Abweisung der deutschen Klage in Den Haag und eine
Durchsetzung der Rechtsansprüche der Distomo-Opfer deutlich
verbessern. Die Frist für eine mögliche Beteiligung läuft noch bis
Mitte Januar 2011.
Deutschland missachtet seit vielen Jahren die Rechtsprechung anderer
EU-Staaten und setzt sich über rechtskräftige Urteile hinweg. Im Fall
Distomo bestehen rechtskräftige Ansprüche in Höhe von derzeit ca. € 50
Mio. zugunsten von ca. 300 Klägerinnen und Klägern.
Die deutsche Regierung hat zuletzt den Internationalen Gerichtshof
angerufen, um mit dem Scheinargument der Staatenimmunität die
Unabhängigkeit der Justiz in anderen EU-Ländern auszuhebeln und die
Rechtsansprüche der Opfer zu torpedieren. Die deutsche Klage gegen
Italien stellt einen Missbrauch des Internationalen Gerichtshofs dar.
Tatsächlich geht es um schlichte Zahlungsverweigerung. Außerdem will
Deutschland sich für gegenwärtige und zukünftige Kriegseinsätze den
Rücken freihalten, um für Verbrechen seiner Soldaten im Ausland - wie
z. B. den Luftangriff auf einen Tanklastzug im afghanischen Kundus -
nicht verklagt werden zu können.
Der Arbeitskreis Distomo fordert
- die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die deutsche Regierung
- die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in den Haag
- die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg, den 2. Januar 2011
AK Distomo
Weitere Informationen unter: keine-ruhe.org
Die Pressemitteilung in Englisch:
Pressemitteilung in Englisch (pdf)
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