19. Oktober 2011
Filmvorführung und Diskussion im 3001 Kino (Hamburg)

Lo Stato di Eccezione - Der Ausnahmezustand

Ein einfühlsames Dokument über die Überlebenden des Massakers
von Marzabotto in dem Militärgerichtsprozess von La Spezia 2006/2007

Mittwoch, 19. Oktober 2011, um 18 Uhr im 3001 Kino, Schanzenstraße 75 (im Hof)
ab 20 Uhr Diskussion im Medienpädagogik Zentrum, Susannenstraße 14 d

Auf dem Rückzug vor den Alliierten 1943/ 1944 hinterließen die deutschen Besatzer – Wehrmachtssoldaten, Waffen-SS und Polizeieinheiten - eine blutige Spur vor allem in der Toskana. Über 10.000 Zivilisten wurden grausam umgebracht in Marzabotto, Sant’Anna di Stazzema, Civitella, Genua, Fivizzano, Vinca, Falzano di Cortona …

Marzabotto – eine Gemeinde in den Anhöhen des Monte Sole, die nicht weit von Bologna gelegen ist. Zwischen dem 29. September und dem 5. Oktober 1944 wütete hier die 16. SS-Panzergrenadier-Division "Reichsführer SS" und tötete über 800 Zivilisten. Unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung wurden hauptsächlich alte Männer, Frauen und Kinder auf einem Friedhof zusammengetrieben und niedergemetzelt. Den Pfarrer erschoss man noch vor dem Altar der Kirche, in die sich viele Bewohner geflüchtet hatten.
Mehr... (pdf)

21. September 2011

Deutschland fordert Immunität für NS-Kriegsverbrechen
Ein Kommentar zum Fall Deutschland ./. Italien vor dem Internationalen Gerichtshof

Doch dem Kreuz dort auf dem Laken
Fehlen heute ein paar Haken
Da man mit den Zeiten lebt
Sind die Haken überklebt.

(Bertolt Brecht aus "Der anachronistische Zug")

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelte vom 12. bis zum 16. September 2011 öffentlich über eine Klage Deutschlands, die zum Ziel hat, Entschädigungsansprüche von griechischen und italienischen NS-Opfern auszuhebeln. Dieser Prozess ist nicht nur für alle Opfer von NS-Verbrechen von großer Bedeutung, er wird auch Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche von Überlebenden heutiger Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit haben.

Als am Montag, den 12.9.2011, die mündliche Verhandlung im Fall Deutschland ./. Italien vor dem IGH mit den Plädoyers der deutschen Delegation begann, wähnte man sich in einem Bühnenstück, bei dem die Rollen vertauscht schienen. Deutschland nahm die Rolle des Opfers ein, das sich völlig zu Unrecht von der italienischen Justiz in die Enge gedrängt und nun zum Gegenangriff genötigt sieht. Doch nicht um die Einsparung schnöden Mammons gehe es hier vor dem höchsten Gericht der Welt, sondern, glaubt man den Bekundungen der juristischen Vertretung Deutschlands, um nicht weniger als um Bewahrung der Völkergemeinschaft vor vielerlei Unbill. Italiens oberster Gerichtshof, so die deutsche Seite, habe durch seine Rechtsprechung das internationale Recht verletzt und Deutschland sei angetreten, diesem wieder Geltung zu verschaffen. Anderenfalls drohe die Nachkriegsordnung zusammen zu brechen, würde das komplexe Regelwerk der internationalen Gemeinschaft erodieren, brächen Chaos und Anarchie aus. Kurz: Deutschland nimmt für sich in Anspruch, den Frieden in der Welt zu retten.
Mehr... (pdf)

20. September 2011

Brief an den italienischen Innenminister Frattini

Rechtsanwalt Joachim Lau

Sehr geehrter Herr Minister Dott. Franco Frattini,

während der Anhörung am 12. September hat die Vertreterin Deutschlands, Frau Wasum-Rainer zu Gunsten Deutschlands die Gültigkeit einer Passage im Pariser Friedensvertrag zwischen Italien und den Alliierten beansprucht (Artikel 77, 4), mit dem die italienische Regierung auf alle Forderungen und Ansprüche für sich und ihre Staatsbürger, die auf den Tatsachen des 2. Weltkrieges zurückzuführen sind, verzichtet hatte.

Der Wortlaut der entsprechenden Passage lautet:
4. Without prejudice to these and to any other dispositions in favour of Italy and Italian nationals by the Powers occupying Germany, Italy waives on its own behalf and on behalf of Italian nationals all claims against Germany and German nationals outstanding on 8 May 1945, except those arising out of contracts and other obligations entered into, and rights acquired, before 1 September 1939. This waiver shall be deemed to include debts, all intergovernmental claims in respect of arrangements entered into in the course of the war, and all claims for loss or damage arising during the war.

Der Text dieser Verzichtsklausel ist auf Englisch ziemlich klar: "outstanding claims" bedeutet offene Forderungen oder Ansprüche. Abgesehen verschiedener ehrbarer akademischer Versuche, den Inhalt der Klausel auf ökonomische Fragen zurechtzustutzen und dabei rechtswidrige Handlungen und Kriegsverbrechen von dem Verzicht auszusparen, scheint - auf den ersten Blick und nach einfacher Lektüre - die Position der deutschen Verteidigung nicht völlig unvernünftig zu sein. Jedoch haben das deutsche Verteidigerkollegium ebenso wie die italienischen Vertreter, vor allem Prof. Zappalà, es versäumt, den IGH auf Artikel 89 desselben Friedenvertrags hinzuweisen, wo zu lesen ist:
The provisions of the present Treaty shall not confer any rights or benefits on any State named in the Preamble as one of the Allied and Associated Powers or on its nationals until such State becomes a party to the Treaty by deposit of its instrument of ratification.
Mehr...
Der Brief in italienisch (pdf)

September 2011

Offizielle Protokolle der mündlichen Verhandlung
vom 12. bis 16. September 2011

Website des Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Jurisdictional Immunities of the State (Germany v. Italy: Greece intervening)

Presseschau
Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof

FREIES-RADIO.NET: Täter-Opfer-Umkehr 2011 - BRD klagt gegen Entschädigung von NS-Opfern
Teil I
Teil II

FREIES-RADIO.NET: Verhandlung Deutschland vs Italien - Interview mit Martin Klingner vom AK Distomo
zur Sendung...

Radio Dreyeckland: Deutsche Reue - und zwar umsonst. Elemente des Entschädigungskonflikts um NS-Massaker
zur Sendung...

Arte TV: Griechenland - Prozess um das Distomo-Massaker
zur Sendung...

JUNGE WELT: Ohne Verantwortung zum Artikel...

GERMAN-FOREIGN-POLICY.COM: Deutschland unantastbar zum Artikel...

GERMAN-FOREIGN-POLICY.COM: Interview mit Rechtsanwalt Martin Klingner - Eine hässliche Bilanz zum Artikel...

TAZ: Kommentar - Geleitet von deutscher Arroganz zum Artikel...

TAZ: Interview mit Rechtsanwalt Joachim Lau - ”Italien spielt Berlins Spiel mit” zum Artikel...

Deutschlandfunk: Große Schuld, keine Sühne zum Artikel...

Spiegel International: ”Germany Doesn't Feel Obliged to Pay More” zum Artikel...

Neues Deutschland: Immunität oder Gerechtigkeit? zum Artikel...

Welt: Schuldet Deutschland den Griechen 70 Milliarden? zum Artikel...

FAZ: Heikle Fragen in Den Haag zum Artikel...

Badische Zeitung: Deutsche Morde ohne Entschädigung? zum Artikel...

Legal Tribune: Deutschland entzieht sich NS-Verantwortung zum Artikel...

AFP: IGH verhandelt über Entschädigungen für NS-Verbrechen zum Artikel...

September 2011

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
Eine Postkarte der Solidarität

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste unterstützt
Entschädigungsforderungen der Überlebenden des SS-Massakers in Distomo

Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beginnen am Montag, den 12. September 2011, die Anhörungen über die Klage Deutschlands gegen die Republik Italien. Als Beobachter hat der Gerichtshof Griechenland zu dem Verfahren zugelassen. Gegenstand der Verhandlungen, die bis zum 16. September 2011 angesetzt wurden, ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Urteilen, die NS-Opfer wegen erlittener Kriegsverbrechen erfolgreich vor Gerichten in Italien und Griechenland erstritten haben. Die Bundesregierung sieht in diesen Urteilen eine Verletzung der Staatenimmunität. Sie erhob bereits Ende 2008 Klage vor dem IGH, um die Vollstreckung dieser rechtskräftigen Urteile zu verhindern und - mit der Autorität des IGH - einen Schlussstrich unter die zivilrechtliche Entschädigung von NS-Opfern ziehen zu können.

Mehr... Aktion Sühnezeichen Friedensdienste: Eine Postkarte der Solidarität

Direkt zur Online-Postkarte: Online Postkarte

Direkt zum Download: Eine Postkarte der Solidarität

12. September 2011

amnesty international

The International Court of Justice should reaffirm the century-old right of victims of war crimes to reparation by denying immunity claim

On 23 December 2008, Germany initiated proceedings against Italy before the International Court of Justice seeking to permit civil claims by victims of war crimes committed in Italy by members of the German armed forces during the Second World War to proceed against Germany in Italian courts. In the 2004 case of Ferrini v. Italy, the Italian Corte di Cassazione (Court of Cassation) had concluded that Italian courts have jurisdiction to consider reparation claims against Germany, leading a number of victims of the Second World War to institute civil proceedings against Germany in Italian courts. Germany, for its part, denied its obligation to pay reparation based on its claim of state immunity, leading to the seizure of German assets in Italy to enforce reparation judgments.

Details... amnesty.org

9. September 2011

Protestaktion vor Auswärtigem Amt Berlin

Am Freitag, 9. September 2011, fand vor dem Auswärtigen Amt eine Protestkundgebung anlässlich der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag statt.

Es sprachen der Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann, der Journalist Eberhard Rondholz und der VVN-BdA Vorsitzende Hans Coppi. Ulla Jelpke sprach ein Grußwort.

Mehr... indymedia.org

9. September 2011

Goethe-Institut in Thessaloniki besetzt

Am 8. September 2011 wurde das Goethe-Institiut in Thessaloniki (Griechenland) von verschiedenen Linksradikalen aus der BRD temporär besetzt. Hintergrund waren die Gerichtsverfahren gegen NS-Verbrechen u.a. in Griechenland, wo im Kontext dessen das Institut kurz vor der Zwangsversteigerung stand. Im Fokus der Kritik stand auch die Bedeutung des staatlichen Instituts als deutsche Standortwerbung in der Krise.

Gegen 12:00 Uhr Ortszeit betraten die 25 Besetzer*innen das Goethe-Institut an einer viel befahrenen Verkehrsstraße im Zentrum Thessalonikis. Sie erklärten das Institut für zwei Stunden besetzt und hingen mehrere Transparenten auf deutsch und griechisch auf.

Mehr... indymedia.org

Pressemitteilung vom 8.9.2011
AK Distomo / AK Angreifbare Traditionspflege

Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen!

Vom 12. bis 16. September 2011 verhandelt der Internationale Gerichtshof in Den Haag über eine Klage Deutschlands gegen Italien. Die Bundesrepublik verklagt Italien, um Prozesse von griechischen und italienischen NS-Opfern zu unterbinden, die Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen wollen.
Pressemitteilung in deutsch (pdf)
Press Release in english (pdf)

12. bis 16. September
Verhandlung Deutschland vs. Italien
vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen!
Auf Nach Den Haag!

Programm in Den Haag

Sonntag, 11. September 2011
20.00 Uhr: Informations- und Diskussionsveranstaltung im Autonomen Zentrum, Willem van Outhoornstraat 17

Montag, 12. September 2011
9.00 Uhr: Kundgebung vor dem Internationalen Gerichtshof
10.00 – 13.00 Uhr: Besuch der Gerichtsverhandlung und Infopoint vor dem Gerichtshof, Carnegieplein 2, Den Haag
18.30 Uhr: Vorstellung eines völkerrechtlichen Gutachtens für Amnesty International zur Frage Entschädigung und Staatenimmunität
Den Haag Universität für Angewandte Wissenschaften, Johanna Westerdijkplein 75 Official Announcement in english (pdf)

Dienstag, 13. September 2011
10.00 - 13.00 Uhr: Besuch der Gerichtsverhandlung

Zehntausende Zivilist_innen wurden ermordet

Zehntausende Zivilist_innen sind es, die von der Wehrmacht oder eingegliederten SS-Einheiten während der Besatzung Griechenlands und Italiens im Zweiten Weltkrieg massakriert und gemordet wurden. Zehntausende, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt wurden. Gemeinsam trifft sie, dass sie bis zum heutigen Tage von der Rechtsnachfolgerin des verbrecherischen "Dritten Reichs", der Bundesrepublik Deutschland, keine Entschädigung erhalten haben. Keinen Cent für die niedergebrannten Häuser, für verwüstete Ortschaften, keine auch nur symbolische, Entschädigung für den Verlust ermordeter Eltern, Kinder, Geschwister. Keine Entschädigung für jahrelange Ausbeutung durch Zwangsarbeit (Nur ein kleiner Teil ehemaliger NS-Zwangsarbeiter_innen erhielt symbolische Zahlungen aus der Stiftung EVZ). Der Grundsatz der offiziellen deutschen "Wiedergutmachungs"-Politik ist: Sonntagsrhetorik und Erinnerungskultur ja, aber keine Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung – und: das Geld bleibt hier.

Deutschland verweigert jede Entschädigung

Des Wartens leid haben Hunderte Personen in den letzten zwei Jahrzehnten geklagt und bis zu den höchsten Gerichten Griechenlands und Italiens Recht bekommen. In den Urteilen heißt es jeweils, die von Deutschland vorgebrachte Staatenimmunität gelte nicht für die verbrecherischen Handlungen der Besatzungsmacht. Viele Millionen Euro schuldet Deutschland inzwischen den ehemaligen Zwangsarbeiter_innen, den Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten der Massaker von Distomo, Kalavryta, Civitella, Marzabotto, Falterona, Mommio, Cevarolo, Monchio, Morello, … Doch die bundesdeutschen Regierungen lassen nichts unversucht, die Opfer um ihre berechtigten Ansprüche zu prellen.

Der komplette Aufruf als pdf in deutsch: Aufruf pdf (deutsch)
Der komplette Aufruf als pdf in niederländisch: Aufruf pdf (niederländisch)
Der komplette Aufruf als pdf in englisch: Aufruf pdf (englisch)

24. August 2011

Vereinigung der Okkupationsopfer 1941-1945 Kranj
Grußwort

An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestkundgebung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Wir, die Vereinigung der Okkupationsopfer 1941-45 in Slowenien, grüßen von ganzem Herzen alle, die heute vor dem IGH protestieren.

Wir sind solidarisch mit eurem Anliegen, die Rechte der NS-Opfer in Griechenland und in Italien durchzusetzen. Überlebende der Massaker und der Zwangsarbeit haben zwar erfolgreich gegen Deutschland auf Entschädigungen geklagt, aber Deutschland weigert sich zu zahlen.

Wir selbst kennen beides nur zu gut: sowohl das Leiden der Menschen in den besetzten Ländern als auch die deutsche Politik, die die Opfer des Nationalsozialismus immer wieder verletzt und beleidigt. Auch wir in Slowenien mussten Vieles erleiden: Vertreibung, Massaker, Verfolgung, Demütigung, den Verlust aller unserer Habe, körperliche und psychische Verletzungen.

Das komplette Grußwort in deutsch und englisch als pdf: Grußwort pdf (deutsch und englisch)

BBC News Story, 24. August 2011, Brabantfeatures

Nazi Massacre Village fights for Compensation

The government in Berlin has asked the International Court of Justice in the Hague to overturn a ruling by Italy's Supreme Court that German assets in Italy can be sold off to compensate survivors of a Nazi massacre in a small village in Central Greece.

A group of anti facist German lawyers have successfully been arguing the case of Distomo in Central Greece in the Rome courts because Italian law allows victims of war crimes to sue the state responsible. The lawyers believe the ruling in the Hague will create a precedent for victims of war crimes around the world.

From Distomo in Central Greece, Malcolm Brabant reports...
Aston Martin Klingner, Anti facist lawyer
Aston Carsten Gericke, Executive Director, Republican Attorneys Association

See the News Story... News Story by Brabantfeatures

Entschädigung für NS-Kriegsverbrechen

Opfer des Massakers deutscher SS-Truppen im griechischen Distomo vom 10. Juni 1944 greifen Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg an

Die Entscheidung der Straßburger Richter vom 31.5.2011 im Fall der Geschwister Sfountouris verletzt nach Auffassung der Betroffenen deren Menschenrechte. Diese beantragten daher durch ihren Rechtsanwalt die Verweisung des Falles an die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs.

5 Jahre ließen sich die Strassburger Richterinnen und Richter der 5. Kammer Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen, die Beschwerde der Geschwister Sfountouris aus Distomo/Griechenland als nicht zulässig abzuweisen. Diese hatten vor bundesdeutschen Gerichten erfolglos auf Entschädigungsleistungen durch den deutschen Staat geklagt und sich letztlich nach Strassburg gewandt. Die vier Geschwister hatten als Kinder das Massaker vom 10. Juni 1944 überlebt, ihre Eltern waren wie 216 weitere Menschen von deutschen Truppen ermordet worden.

Mehr...

Die Gerichtsbeschwerde als pdf in deutsch: Beschwerde pdf (deutsch)
Die Gerichtsbeschwerde als pdf in englisch: Beschwerde pdf (englisch)
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als pdf in deutsch: Urteil pdf (deutsch)

Aktueller Stand der Entschädigung für NS-Verbrechen

Öffentliche Verhandlung am Intenationalen Gerichtshof
in Den Haag vom 12. - 16. September 2011

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelt vom 12. September 2011 an öffentlich über eine Klage Deutschlands, die zum Ziel hat, Entschädigungsansprüche von griechischen und italienischen NS-Opfern zu beseitigen. Dieser Prozess ist nicht nur für alle Opfer von NS-Verbrechen von großer Bedeutung, er wird auch Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche von Überlebenden heutiger Kriegsverbrechen haben. Wir wollen daher in Den Haag vor dem Internationalen Gerichtshof für die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche der Opfer und gegen die deutsche Verweigerungshaltung demonstrieren.

Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern von NS-Verbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen. Die Überlebenden der Massaker von Distomo, Kalavryta, Civitella oder Marzabotto haben wie die meisten anderen Opfer von NS-Verbrechen niemals vom deutschen Staat eine Entschädigung erhalten. Dies gilt auch für viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

Mehr...

junge welt, 11. Juli 2011

Entschädigungsklage griechischer SS-Opfer von Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte zurückgewiesen.
Gespräch mit Martin Klingner

»Vernichtungsabsicht der Nazis wird ignoriert«

Martin Klingner ist Rechtsanwalt und hat drei Überlebende des Massakers in Distomo vertreten.

Am 10. Juni 1944 hat die SS 218 Einwohner des griechischen Dorfes Distomo ermordet. Was wollten die Überlebenden mit ihrer Beschwerde vor dem Eropäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem EGMR, erreichen?

Es ging ihnen vor allem darum, klarzumachen, daß es sich bei dem Massaker um ein Verbrechen gehandelt hat. Im öffentlichen Bewußtsein in Deutschland war ja gar nicht präsent, daß die Zeit der deutschen Besatzung eine der schrecklichsten Episoden in Griechenland war. In dieser Hinsicht war das Verfahren auch nicht ganz erfolglos.

Juristisch aber schon. Mit welcher Begründung lehnt die deutsche Justiz eine Entschädigung ab?

Mehr...

Kommentar zur Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen
Sfountouris vom 9. Juni 2011

5 Jahre ließen sich die Strassburger Richterinnen und Richter Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen, die Beschwerde der Geschwister Sfountouris aus Distomo/Griechenland als nicht zulässig abzuweisen. Diese hatten vor bundesdeutschen Gerichten erfolglos auf Entschädigungsleistungen durch den deutschen Staat geklagt und sich letztlich nach Strassburg gewandt. Die vier Geschwister hatten als Kinder das Massaker vom 10. Juni 1944 überlebt, ihre Eltern waren wie 216 weitere Menschen von deutschen Truppen ermordet worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in den Urteilen der deutschen Gerichte keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Entscheidung aus Strassburg ist rechtlich falsch und setzt ein fatales politisches Signal. Mit der Begründung ihrer Entscheidung stellt das Gericht dem bundesdeutschen Staat und seiner Justiz einen Blankoscheck aus, Opfern von NS-Verbrechen Entschädigungsleistungen zu gewähren oder nicht. Opfer von NS-Verbrechen haben damit keine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Entschädigungsleistungen zu erstreiten, sofern nicht die Bundesrepublik Deutschland spezielle gesetzliche Vorschriften hierfür nachträglich geschaffen hat. Solche Vorschriften schließen aber gerade ausländische Anspruchsteller, die Opfer von Kriegsverbrechen wurden, nicht mit ein.

Mehr...

Winter in Griechenland
Krieg - Besatzung - Shoah 1940-1944

Bildervortrag mit Christoph U. Schminck-Gustavus
hebräische und sephardische Lieder zur Shoah von Willy Schwartz

Donnerstag 23. Juni 2011 - 19:30 Uhr
Astrid-Lindgren-Schule, Bundesstraße 94, Hamburg Hohenweide - AULA

Der Flyer als pdf ist hier zu finden: Aufruf 23. Juni 2011 (pdf)

Pressemitteilung des AK-Distomo vom 3. Juni 2011

67. Jahrestag des deutschen Massakers in Distomo

Zum 67. Jahrestag des deutschen Massakers in Distomo am 10. Juni 1944 fordert der Arbeitskreis Distomo von der deutschen Regierung:
  • Rücknahme der Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
  • Sofortige Zahlung der vom Areopag rechtskräftig festgestellten Entschädigungsforderungen an die Opfer von Distomo
Angehörige des Arbeitskreises Distomo aus Hamburg werden auch in diesem Jahr an den Gedenkfeierlichkeiten zum Jahrestag des Massakers im griechischen Distomo teilnehmen. Aus diesem Anlass ruft der Arbeitskreis am 6. Juni 2011 zu einer Kundgebung vor der Deutschen Botschaft auf.

Am 10. Juni 1944 ermordeten Angehörige der Nazi-Besatzer im Zuge einer sogenannten "Sühnemaßnahme" 218 am Widerstand der Partisanen völlig unbeteiligte Dorfbewohner/innen der Ortschaft Distomo. Die Überlebenden des Massakers und die Angehörigen der Ermordeten kämpfen bis heute um Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid. Dies wird ihnen von Deutschland verweigert.

Mehr...

Redebeiträge des AK-Distomo vom 17. Februar 2011

Kein Verständnis für Guido Westerwelle
Sofortige Entschädigung für alle NS-Opfer

Heute spricht der deutsche Außenminister Guido Westerwelle hier im Curiohaus auf einer Wahlkampfveranstaltung der FDP in Hamburg. Wir wollen diesen Auftritt nicht unkommentiert hinnehmen. Westerwelle hat einmal mehr in schlechter bundesdeutscher Kontinuität griechische Opfer von NS-Verbrechen brüskiert und ihre berechtigten Forderungen nach Entschädigung missachtet. Was war der Anlass?

Am 13.1.2011 erklärte die griechische Regierung, sie werde sich an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag wenden und dem Prozess beitreten, den Deutschland derzeit formal gegen Italien führt. In diesem Prozess geht es Deutschland um die Abwehr von Entschädigungsansprüchen griechischer und italienischer NS-Opfer.

Guido Westerwelle kommentierte die Entscheidung aus Athen noch am selben Tag mit den Worten:
"Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg."
Mehr...

Kontinuität der Entschädigungsverweigerung

Am 10. Juni 1944 wurden in dem griechischem Ort Distomo 218 Menschen von einer SS-Einheit ermordet. Dieses Verbrechen, wie auch alle anderen Verbrechen, die während der Besatzung Griechenlands durch NS-Truppen begangen wurden, führten vor deutschen Gerichten zu keiner einzigen Verurteilung. Die berechtigten Forderungen auf Entschädigung der Hinterbliebenen wurden verhöhnt. Ihre juristischen Anstrengungen führten bis heute zu keinem Erfolg.

Eine wichtige Rolle bei der Abwehr von Entschädigungszahlungen spielte das Auswärtige Amt. Durch das zuletzt in der deutschen Öffentlichkeit viel diskutierte Buch "Das Amt" ist ein weiteres Mal bekannt geworden, was schon alle wussten, die es wissen wollten: Das Auswärtige Amt hatte nicht nur Kenntnisse über die Verbrechen des NS-Staates, sondern war ein Akteur des Nationalsozialismus. Das Buch belegt zudem ein weiteres Mal die Kontinuitäten im AA nach 1945.

Nicht nur anhand der Personalien wird die Kontinuität im Auswärtigen Amt deutlich. Auch die Stellungnahmen und die Rolle des Auswärtigen Amts in den Verhandlungen um Entschädigungen belegen, wie sich das Auswärtige Amt vor Nazi-Täter stellt und sog. Traditionen bewahrt. Zwei Fälle seien als Beispiel genannt:
Mehr...
Klicken Sie auf ein Bild, um es größer anzuzeigen.

Kundgebung am 17.2.2011 ab 18.30 Uhr
vor dem Curiohaus Hamburg (Rothenbaumchaussee 11)

Kein Verständnis für Guido Westerwelle
Sofortige Entschädigung für alle NS-Opfer

Am 17.2.2011 spricht der deutsche Außenminister Guido Westerwelle auf einer Wahlkampfveranstaltung der FDP in Hamburg. Wir wollen diesen Auftritt nicht unkommentiert hinnehmen. Westerwelle hat einmal mehr in schlechter bundesdeutscher Kontinuität griechische Opfer von NS-Verbrechen brüskiert und ihre berechtigten Forderungen nach Entschädigung missachtet.

Der Aufruf in voller Länge ist hier zu finden: Aufruf 17.2.2011 (pdf)

14. Januar 2011

Griechenland hat sich in das Grundsatzverfahren zu NS-Entschädigungen vor dem IGH eingeschaltet

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag geht es in dem Verfahren “Bundesrepublik Deutschland vs. Republik Italien“ um die grundlegende Frage, ob von Kriegs- und Menschheitsverbrechen Nazi-Deutschlands betroffene Menschen das Recht haben, direkt gegen Deutschland zu klagen und ihre Ansprüche gegen deutsches Staatseigentum – auch im Ausland – zu vollstrecken.

Einer der zu verhandelnden Fälle betrifft das am 10. Juni 1944 von deutschen SS-Einheiten verübte Massaker an 218 Bewohnerinnen und Bewohnern des griechischen Dorfes Distomo. Klagen in Griechenland haben bereits im Jahr 2000 zu einem rechtskräftigen Entschädigungsurteil über 28 Millionen Euro geführt. Gezahlt wurde nichts.

Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches will in Den Haag ihre Rechtsansicht durchgesetzt wissen, wonach sie durch die “Staatenimmunität“ vor individuellen Entschädigungsansprüchen der Opfer der von Wehrmacht und SS-Polizeieinheiten verübten Massaker sowie der Verschleppung zur Zwangsarbeit geschützt sei. Die “Staatenimmunität“ darf aber nicht als Trick zur Entschuldung Nazi-Deutschlands missbraucht werden. Nun hat die griechische Regierung angekündigt, sich in das Verfahren vor dem IGH einzumischen. Zur Einschätzung der Entwicklung haben wir mit RA Martin Klingner telefoniert. Er vertritt die Familie Sfountouris aus Distomo in ihrem Entschädigungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ist im Arbeitskreis Distomo aktiv.

Das Interview ist unter dem folgenden Link zu finden: Interview

Der Beitritt Griechenlands zum IGH-Verfahren Deutschland gegen Italien

Der Arbeitskreis Distomo hat ”vollstes Verständnis” ¹ für die Entscheidung der griechischen Regierung von Premierminister Jorgos Papandreou, dem Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Entschädigungsansprüche für die Opfer von Distomo und anderer NS-Opfer vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag beizutreten. Wir begrüßen diesen Schritt von ganzem Herzen.

Nur so kann der Zugang der tatsächlich Betroffenen zu dem Verfahren vor dem IGH gewährleistet werden. Die griechische Regierung kann nun ihrer demokratischen Pflicht nachgekommen, den Opfern von Distomo als Rechtssubjekt überhaupt die Möglichkeit rechtlichen Gehörs zu verschaffen.
Die Regierung Deutschlands wollte die NS-Opfer und ihre Hinterbliebenen lieber aus dem Verfahren fernhalten, um auf Regierungsebene rechtskräftige Urteile anderer Staaten auszuhebeln.

Der deutsche Außenminister Guido Westerwelle verschweigt in seinem verständnislosen Statement, dass es sich bei den Massakern wie in Distomo am 10. Juni 1944 um schwerste Kriegsverbrechen deutscher Truppen gehandelt hat. Hierfür gilt die Staatenimmunität nicht. Es geht in dem Fall nicht um das deutsche Wissen um ”das besondere Leid” oder ”Verantwortung für die Geschichte”, beides hatten die Nazi-Täter u.a. die im ’Amt’ am Werderschen Markt 1944 in ihrem Sinne auch, sondern:

Es geht um rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Opfern! Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit müssen geächtet, die Täter verfolgt und die Opfer entschädigt werden. Dieses muss rechtlich gesichert werden. Die Staatengemeinschaft darf nicht immun gegenüber solchen Verbrechen sein. Wer nicht von Krieg und Kriegsverbrechen sprechen will, schützt die Täter und gefährdet den Frieden. Dies gilt für den Zweiten Weltkrieg, aber auch für heute.

Im Gegensatz zu deutschen Regierungsvertretern werden wir mit den Überlebenden des SS-Massakers und ihrer Angehörigen über die Durchsetzung ihrer Entschädigung durch den Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs diskutieren und dafür kämpfen. Der AK Distomo wird auch in diesem Jahr an den Gedenkfeiern in der Gemeinde Distomo im Juni teilnehmen.

Der AK Distomo fordert weiterhin:
  • die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die deutsche Regierung,
  • die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in den Haag,
  • die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg, den 13. Januar 2011
AK Distomo

¹: Zitat Guido Westerwelle laut Pressemitteilung vom 13. Januar 2011: ”Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg. Wir bleiben aber nachdrücklich bei unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen wird. Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten wir, dass international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werden. Wird dieser Grundsatz ausgehöhlt, droht der Staatengemeinschaft insgesamt Rechtsunsicherheit.” Quelle

Die Pressemitteilung in Englisch: Pressemitteilung in Englisch (pdf)

Neujahrsbotschaft des AK-Distomo
2011 – Das Jahr der Entscheidung für die Entschädigung von NS-Verbrechen?

Der Arbeitskreis Distomo rechnet damit, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Jahr 2011 seine Entscheidung im Verfahren Deutschland ./. Italien fällen wird. Es geht um die Frage, ob die Opfer und Überlebenden nationalsozialistischer Verbrechen das Recht haben, in ihren jeweiligen Heimatländern Entschädigung gerichtlich einzuklagen. Griechische und italienische Gerichte haben dieses Recht anerkannt und mehrfach bestätigt. Einer der in Den Haag verhandelten Fälle ist das Entschädigungsverfahren im Fall Distomo. In Distomo begingen deutsche Truppen am 10. Juni 1944 ein Massaker an der Bevölkerung und ermordeten 218 Menschen.

Der griechische Justizminister Kastanidis erklärte jüngst im Rahmen einer parlamentarischen Fragestunde, dass die griechische Regierung ernsthaft erwäge, sich am Verfahren in Den Haag zu beteiligen. Der Arbeitskreis Distomo begrüßt diese Überlegungen und wünscht der griechischen Regierung für das neue Jahr viel Erfolg bei ihrer Entscheidungsfindung. Eine Beteiligung Griechenlands würde die Chancen für eine Abweisung der deutschen Klage in Den Haag und eine Durchsetzung der Rechtsansprüche der Distomo-Opfer deutlich verbessern. Die Frist für eine mögliche Beteiligung läuft noch bis Mitte Januar 2011.

Deutschland missachtet seit vielen Jahren die Rechtsprechung anderer EU-Staaten und setzt sich über rechtskräftige Urteile hinweg. Im Fall Distomo bestehen rechtskräftige Ansprüche in Höhe von derzeit ca. € 50 Mio. zugunsten von ca. 300 Klägerinnen und Klägern.

Die deutsche Regierung hat zuletzt den Internationalen Gerichtshof angerufen, um mit dem Scheinargument der Staatenimmunität die Unabhängigkeit der Justiz in anderen EU-Ländern auszuhebeln und die Rechtsansprüche der Opfer zu torpedieren. Die deutsche Klage gegen Italien stellt einen Missbrauch des Internationalen Gerichtshofs dar. Tatsächlich geht es um schlichte Zahlungsverweigerung. Außerdem will Deutschland sich für gegenwärtige und zukünftige Kriegseinsätze den Rücken freihalten, um für Verbrechen seiner Soldaten im Ausland - wie z. B. den Luftangriff auf einen Tanklastzug im afghanischen Kundus - nicht verklagt werden zu können.

Der Arbeitskreis Distomo fordert
  • die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die deutsche Regierung
  • die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in den Haag
  • die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg, den 2. Januar 2011
AK Distomo

Weitere Informationen unter: keine-ruhe.org
Die Pressemitteilung in Englisch: Pressemitteilung in Englisch (pdf)