Kay Nehm: "PKK keine Terrororganisation"Im Gegensatz zu Schily erklärte am 24.2.99 Generalbundesanwalt Kay Nehm, es bestünden bisher keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die PKK gegenwärtig zentral Straftaten wie Brandanschläge und Geiselnahme steuere. Auch bei dem Überfall auf das Hamburger SPD-Parteihaus gehe die Staatsanwaltschaft bisher von Freiheitsberaubung, nicht jedoch von Geiselnahme aus. Er verfolge die PKK als kriminelle, nicht jedoch im strafrechtlichen Sinne als terroristische Vereinigung. (47)Der Verfassungsschutz NRW meint anlässlich der Aktionen im Februar 1999 folgendes: "Nach vorliegenden Erkenntnissen habe es sich um unabgestimmte Aktionen einzelner PKK-Aktivisten und -Kader auf unterer Ebene gehandelt. Feststellbar war sogar, dass die PKK-Führung ernsthaft bemüht war, vermutete Aktionen einzelner PKK-Anhänger zu unterbinden. Derzeit verfolge die Organisation eine Änderung ihrer ideologischen Grundlage auf der Basis der letzten Äußerungen Öcalans. Ziel sei die Niederlegung der Waffen und Eingliederung als politische Kraft in die Türkei. Ob die PKK die beabsichtigte totale Umstrukturierung auch an der Basis durchsetzen könne, hänge wesentlich von den Geschehnissen in der Türkei und der Problematisierung der Kurdenfrage durch die türkische Regierung ab."(48) |