Chronik: AKW Brunsbüttel
Zeitraum: 2009 bis heute

Kurzübersicht
Standort 25535 Brunsbüttel
Betreiber Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH
  (Gesellschafter: 66,7% Vattenfall Europe, 33,3% E.ON Kernkraft)
Inbetriebnahme 13. Juli 1976
Reaktortyp Siedewasserreaktor (SWR)
AKW-Leistung 2292 MW therm / 806 MW el brutto / 771 MW el netto
Anzahl der Brennelemente im Reaktor 532
Brennelemente-Einsatz Uran-Brennelemente (BE) mit bis zu ca. 2,66 Gew-% Uran-235 Anreicherung. 
Einsatzbereich - seit dem 31.07.11 entgültig abgeschaltet
- Antrag auf Stillegung und Rückbau von Vattenfall am 01.11.12 gestellt

 

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Letzte Aktualisierung: 18.01.2013)

 AKW Brunsbüttel 
Zeitraum: 2009 bis heute    
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15. Januar 2013
AKW Brunsbüttel: Leckage in einer Rohrleitung des Nebenkühlwassersystems

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium in Kiel informiert am 18.01.13 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Leckage in einer Rohrleitung des Nebenkühlwassersystems" über eine erneute Betriebsstörung in dem abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe:

"In dem abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung an einer Rohrleitung des Nebenkühlwassersystems eine Leckage festgestellt", gibt das Umweltministerium in Kiel bekannt. "Das Elbwasser führende Nebenkühlwassersystem sorgt für eine Kühlung der Notstromdiesel, die jederzeit einsatzbereit sein müssen."
"Die Leckage wurde", laut der Aussage des Kieler Umweltministeriums, "im Maschinenhaus festgestellt. Die Kühlwasserversorgung war durch den vergleichsweise kleinen Wasserverlust nicht beeinträchtigt", versichert das Umweltministerium in Kiel in der Mitteilung an die Presse und betont darin: "Die sicherheitstechnische Bedeutung dieser Leckage ist damit nach vorläufiger Einschätzung eher gering. Die Betreiberin hat erste Abhilfemaßnahmen getroffen. Auf Veranlassung der Atomaufsicht wird jetzt die Übertragbarkeit auf andere Kühlwasserleitungen geprüft. Die Atomaufsicht hat hierzu Sachverständige hinzugezogen." "
Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie 'N' fristgerecht gemeldet."
"Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat das Kernkraftwerk Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich im Nachbetrieb", wird in der Mitteilung des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums abschließend festgestellt.

Vattenfall Europe: "Kleinleckage im Nebenkühlwassersystem"

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe gibt am 18.01.13 zu der erneuten Betriebsstörung in dem abgeschalteten AKW Brunsbüttel in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Kleinleckage im Nebenkühlwassersystem" bekannt: "Im Rahmen von routinemäßigen Prüfungen mit Pumpenumschaltungen im Nebenkühlwassersystem wurde am 15.01.13 eine Kleinleckage von Elbwasser im Maschinenhaus festgestellt. Durch diese Kleinleckage war der Betrieb nicht beeinträchtigt. Die Befundstelle wurde abgedichtet. Das Nebenkühlwassersystem dient der Kühlung von Hilfssystemen und Dieselaggregaten. Es steht mit dem Reaktorkühlkreislauf nicht in Kontakt."
"Der Sachverhalt wird der Aufsichtsbehörde fristgerecht am 18.01.2013 als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Das Ereignis liegt",
nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in kerntechnischen Anlagen ('INES 0')."    

19. Dezember 2012
Risse in Rohrleitungen der Konzentrataufbereitungsanlage des AKW Brunsbüttel

Eine neue Panne im abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe wird am 19.12.12 von dem für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Umweltministerium in Kiel ("Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein") in einer Pressemitteilung unter dem Titel "Risse in Rohrleitungen im Kernkraftwerk Brunsbüttel" bekannt gegeben:

"In dem seit Juli 2007 stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel sind Risse in Rohrleitungen festgestellt worden. Betroffen sind", nach Aussage des Kieler Umweltministeriums, "Rohrleitungen im Bereich der Konzentrataufbereitungsanlage. Im Rahmen von Sofortmaßnahmen wurden betroffene Systeme außer Betrieb gesetzt und die aktivitätsführenden Rohrleitungsbereiche - also jene Rohre, die radioaktives Wasser führen können - abgesperrt."
"Vorläufige Bewertung der Reaktorsicherheitsbehörde: Es wurde keine Radioaktivität freigesetzt", wird in der Pressemitteilung des Umweltministeriums in Kiel hervorgehoben. "Die Gesundheit der Bevölkerung und des Betriebspersonals war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die betroffenen Rohrleitungen sind sämtlich innerhalb des Kontroll- und Sperrbereichs des Kernkraftwerks angeordnet. Auf Grund der baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen sowie der Überwachungseinrichtungen ist ein unkontrollierter Austritt von radioaktiven Stoffen aus dem Kontrollbereich ausgeschlossen", versichert das Kieler Umweltministerium in der Mitteilung an die Presse.
"Das Ereignis ist nach gegenwärtiger Einschätzung von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung", so das schleswig-holsteinische Umweltministerium weiter. "Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht die Risse als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie 'N' fristgerecht übermittelt."
Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein zu dem 'Ereignis': "Die Ermittlungen zur Ursachenklärung und zum Schadensumfang sind aufgenommen worden. Erst danach kann über die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen entschieden werden. Zur Bewertung des Sachverhalts wird die Reaktorsicherheitsbehörde eigene Inspektionen vornehmen sowie die Stellungnahme der Betreibergesellschaft und die Berichte der von der Behörde eingeschalteten Sachverständigen heranziehen."
Seitens des Umweltministeriums in Kiel wird zu dem 'Vorkommnis' im AKW Brunsbüttel erläutert: "Sachverhalt und technischer Hintergrund: Die Risse wurden bei visuellen Kontrollen im Bereich der Konzentrataufbereitungsanlage entdeckt. Zunächst war im Rohrbogen einer Kunststoffrohrleitung ein Riss festgestellt worden. Der befundbehaftete Rohrbogen wurde ausgetauscht. Bei der anschließend mit nicht radioaktivem Wasser durchgeführten Druckprüfung wurde an einem weiteren Rohrleitungsbogen ein Leck identifiziert, bevor der Prüfdruck erreicht wurde. Da eine systematische Ursache nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden weitere Inspektionen durchgeführt. Dabei sind dann an weiteren Rohrleitungsbogen der Kunststoffleitungen Rissanzeigen festgestellt worden. Ein Austritt von radioaktivem Medium aus den betroffenen Rohrleitungsbogen ist bisher nicht festgestellt worden."
In der Pressemitteilung wird vom Kieler Umweltministerium erklärt:
"Die Abwasser- und Konzentrataufbereitungsanlage hat in einem Kernkraftwerk folgende Aufgabe: Die Kühlkreisläufe im Kernkraftwerk verfügen über Reinigungsanlagen, mit denen die Wasserqualität aufrechterhalten wird. Der in den Reinigungsanlagen anfallende Abfall, bestehend aus Filterhilfsmittel und den ausgefilterten Verunreinigungen, wird der Abwasser- und Konzentratreinigung zugeführt. Dort werden über Verdampfungs- bzw. weitere Filtersysteme die Feststoffe vom Wasser getrennt. Die Feststoffe werden in Fässer gefüllt und das Wasser wieder den Kühlkreisläufen zugeführt bzw. nach Kontrolle der Freigabequalität durch den Strahlenschutz kontrolliert abgegeben. Die Systeme der Abwasser- und Konzentrataufbereitung werden im derzeitigen Nachbetrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel nur sporadisch betrieben."
In der Mitteilung des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums wird abschließend festgestellt: "Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Juli 2007 nicht mehr in Betrieb. Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat dieses Kernkraftwerk die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich im Nachbetrieb."

Bereits Anfang September 2012 war eine Leckage an einer Rohrleitung der Konzentrataufbereitungsanlage des AKW Brunsbüttel festgestellt worden...

Vattenfall Europe: "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Beschädigung am Rohrbogen"

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe bestätigt am 19.12.12 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Beschädigung am Rohrbogen" die neue Panne in dem abgeschalteten AKW Brunsbüttel: "Bei Kontroll- und Instandsetzungsarbeiten im Aufbereitungssystem wurde ein Riss an der Oberfläche eines Rohrbogens aus Kunststoff festgestellt. Dieses System ist Teil einer Aufbereitungsanlage, die der Behandlung und Wiederaufbereitung von Wasser und Filtermassen dient. Der Bogen wurde ausgetauscht. Bei der abschließenden Druckprüfung zur Abnahme der Arbeiten wurde ein Rohrbogen derselben Leitung beschädigt, weitere zeigten äußere Auffälligkeiten. Die Ursachenklärung wurde aufgenommen, weitere Rohre werden untersucht. Es kam zu keinem Austritt radioaktiv belasteter Wässer. Der Befund wurde der Aufsichtsbehörde fristgerecht am 19.12.2012 gemeldet."  
"Die Meldung ist", von Vattenfall Europe, "in die Kategorie N 'Normal' eingestuft worden. Die Bewertung zur Einstufung gemäß der internationalen Bewertungsskala (INES) ergibt, dass das Ereignis in die Stufe 0, d. h. unterhalb der sieben Stufen, einzuordnen ist."

01. November 2012
Vattenfall stellt Stillegungsantrag für das Atomkraftwerk Brunsbüttel 

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall hat sich nun auch auf Druck der schleswig-holsteinischen Landesregierung (aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW)) dazu durchgerungen, einen Antrag zum Abriß des abgeschalteten AKW Brunsbüttel an der Unterelbe, das sich zur Zeit in der sogenannten Nachbetriebsphase befindet, zu stellen. - Der Atommeiler in Brunsbüttel, der bereits 1976 in Betrieb genommenen wurde, steht nach schweren technischen Pannen bereits seit mehreren Jahren still
Vattenfall nennt in seinem Antrag zum Rückbau des AKW Brunsbüttel jedoch eine wichtige Bedingung und läßt damit eine Hintertür für einen Rückzug offen: Voraussetzung für den Rückbau des AKW Brunsbüttel ist die baldige Verfügbarkeit des Endlagers Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei Salzgitter: Denn für den Rückbau braucht Vattenfall demnach Schacht Konrad, um die entstehenden Atomabfälle dort einzulagern. Vattenfall behält sich daher vor, den Antrag zurückzuziehen beziehungsweise eine erteilte Genehmigung nicht auszunutzen, sollte das Endlager Schacht Konrad nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. - Es ist aber bisher unklar, wann und ob Schacht Konrad, ein ehemaliges Erzbergwerk, als Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll zur Verfügung steht. Nach den bisherigen Planungen ist es als künftiges Endlager von 2019 an vorgesehen.
Beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sieht man die Verfügbarkeit von Schacht Konrad als Bedingung dagegen kritisch: "Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Die endgültige Stilllegung von Brunsbüttel hängt nicht vom Betriebsbeginn des Endlagers Konrad ab. "
Bemerkenswert: Der Antrag von Vattenfall wurde nur einen Tag vor einer Bundesratsinitiative eingereicht, mit der die schleswig-holsteinische Landesregierung in Kiel den Druck auf die Atomenergie-Konzerne erhöhen wollte. Die AKW-Betreiber sollten darin unter anderem gezwungen werden, zügig Stillegungsverfahren in Gang zu bringen. Fristen, in denen Betreiber Stillegungsanträge stellen müssen, sollten gesetzlich verankert werden.
Vattenfall geht bislang davon aus, daß der direkte Rückbau des Atommeilers in Brunsbüttel etwa 10 bis 15 Jahre dauern wird. Die Kosten für den Rückbau kalkuliert der Atomenergie-Konzern derzeit mit einer Summe zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro.
Bis das AKW Brunsbüttel zur "grünen Wiese" wird, dürften folglich noch etliche Jahre vergehen: Der Abriß eines Atomkraftwerkes dauert derzeit wegen technischer Herausforderungen und umfangreicher Genehmigungsverfahren in der Regel 15 Jahre und mehr. Besonders heikel ist dabei die Verschrottung des extrem radioaktiv verstrahlten Reaktorkerns. Nach Expertenangaben fallen dabei rund 300000 Tonnen Schutt und Schrott an. Etwa ein Prozent davon ist "dauerhaft verstrahlt" und muß daher in geeignetes Atommüll-Endlager gebracht werden.

Ein entsprechender Antrag für den Abbruch des abgeschalteten AKW Krümmel bei Geesthacht in der Nähe von Hamburg ist von Vattenfall dagegen bisher nicht gestellt worden.

Vattenfall Europe: "Vattenfall leitet Verfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ein"

Am 01.11.12 wird von dem Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Vattenfall leitet Verfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ein" bekannt gegeben: "Vattenfall hat bei der für das Kernkraftwerk Brunsbüttel zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingeleitet."
"
Der direkte Rückbau bietet den Vorteil, die Erfahrungen und Fachkenntnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal zu nutzen. In den kommenden Monaten wird Vattenfall weitere Unterlagen einreichen, die das Vorhaben detailliert beschreiben", teilt Vattenfall Europe darin weiter mit.  
"Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen. Eine der maßgeblichen Randbedingungen für die Entscheidung zum direkten Rückbau ist die Verfügbarkeit des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle." Seitens Vattenfall wird in der Pressemitteilung abschließend hervorgehoben: " Eine deutlich spätere Verfügbarkeit würde eine grundlegende Prämisse in Frage stellen."

Umweltministerium Schleswig-Holstein: "Energiewendeminister begrüßt Stilllegungsantrag für das Atomkraftwerk Brunsbüttel: 'Der Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk wird endlich in die Wege geleitet'"

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium in Kiel gibt am 01.11.12 in einer Pressemitteilung unter der Überschrift ""Energiewendeminister begrüßt Stilllegungsantrag für das Atomkraftwerk Brunsbüttel: 'Der Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk wird endlich in die Wege geleitet'" folgende Stellungnahme ab, die wir nachstehend im vollständigen Wortlaut dokumentieren:
"Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck" [Bündnis 90/Die Grünen] "hat heute (1. November) den Antrag Vattenfalls auf Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerks Brunsbüttel begrüßt. 'Mit dem Stilllegungsantrag wird endlich der Weg zum Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk in die Wege geleitet. Damit kann der in einem breiten Konsens beschlossene Atomausstieg weiter umgesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gewartet haben, und es ist gut, dass der Kernkraftwerksbetreiber Vattenfall ihn nun gegangen ist. Es ist aber nur ein halber Schritt: Auch für das AKW Krümmel muss zügig ein entsprechender Antrag von Vattenfall kommen', betonte der für die Atomaufsicht zuständige Minister."
"
Der Minister begrüßte besonders den von Vattenfall abgeschätzten Zeitbedarf bis zur Herstellung der so genannten 'grünen Wiese'. 'Die von Vattenfall angepeilten 10 bis 15 Jahre von der Genehmigungserteilung an sind ehrgeizig, aber durch behördliche Verfahren wird es hier jedenfalls keine Verzögerungen geben', so Habeck. Positiv bewertete er auch, dass Vattenfall den Rückbau des Atomkraftwerks und nicht den sicheren Einschluss plant. 'Der Rückbau zur 'grünen Wiese' ist der richtige Weg.'"
"Hintergrund: Die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel haben im vergangenen Jahr ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und dürfen seitdem keinen Strom mehr produzieren. Sie befinden sich im Nachbetrieb. Genau wie der Betrieb bedürfen auch Stilllegung und Abbau von Atomkraftwerken einer Genehmigung durch die Reaktorsicherheitsbehörde. Vattenfall muss nach heutiger Einreichung des 7-seitigen Antragsschreibens nun umfangreiche Unterlagen einreichen, die Zug um Zug unter Beteiligung von Sachverständigen von der Reaktorsicherheitsbehörde geprüft werden."

22. Oktober 2012
Landesregierung Schleswig-Holstein will durch Reform des Atomgesetzes AKW-Betreiber zu zügigen Stillegungsverfahren zwingen

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein hat am 22.10.12 eine Pressemitteilung mit der Headline "Reform des Atomgesetzes: Landesregierung will AKW-Betreiber zu zügigen Stilllegungsverfahren zwingen" herausgegeben, die wir nachstehend im vollständigen Wortlaut unkommentiert dokumentieren:

"Schleswig-Holsteins Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Atomgesetzes, um den Betreibern von Atomkraftwerken Fristen für Stilllegungsanträge zu setzen und sie so zwingen zu können, Stilllegungsverfahren zügig in Gang zu bringen. Damit folgt sie auch dem Beschluss des Landtags aus der September-Sitzung. Ein entsprechender Entwurf für eine Reform des Atomgesetzes passierte heute (23. Oktober) das Kabinett.
Er soll am 2. November in den Bundesrat eingebracht werden. Darüber hinaus beschloss die Landesregierung, den von Energieversorgungsunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten und das Atomausstiegsgesetz zu verteidigen.
'Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt. Negativ fallen die Schleswig-Holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf, auch wenn wir für Brunsbüttel bald einen entsprechenden Antrag erwarten. Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen', kritisierte der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. 'Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz - auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.'
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den sicheren Einschluss als Rückbauvariante nicht mehr zuzulassen, sondern nur den kompletten Abbau der Anlage. 'Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten', sagte Habeck.
Die Lagerung hochradioaktiver, abgebrannter Brennelemente erfolgt - wie im Rahmen des Atomausstieg-Konsenses von 2002 vorgesehen - in standortnahen Zwischenlagern, solange, bis ein Endlager zur Verfügung steht. 'Das unterstreicht nur einmal mehr, dass wir mit der Atomenergie einen Blindflug ohne Landebahn begonnen haben und schnell ein Endlagersuchgesetz brauchen', betonte der Minister.
Folgende Punkte sind in der geplanten Novelle geregelt:
- Streichung der Stilllegungsvariante 'sicherer Einschluss' und Festschreibung einer Pflicht der Betreiber, die Anlagen nach endgültiger Betriebseinstellung oder dem Verlust der Berechtigung zum Leistungsbetrieb unverzüglich endgültig stillzulegen und den vollständigen Abbau sowie die Beseitigung der Anlage bis zur grünen Wiese herbeizuführen.
- Gesetzliche Verankerung von verschiedenen Fristen, binnen derer Betreiber Stilllegungsanträge stellen müssen.
- Möglichkeiten für die Behörden, um die genannten Punkte mit Auflagen und Anordnungen durchzusetzen zu können.
- Verstöße gegen Anordnungen, Auflagen etc. der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Stilllegungspflichten können danach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden. Der bisherige Bußgeldrahmen für nach dem Atomgesetz zu ahndende Ordnungswidrigkeiten lag zwischen 500 € bis 50.000 €.
In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden der Kernkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall will die Landesregierung zudem gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Sie soll belegen, dass die 13. Atomgesetznovelle, mit der der Atomausstieg besiegelt wurde, sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist. 'Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat eine Neubewertung der Risiken der Kernenergie erforderlich gemacht', betonte Habeck. 'Auch der jüngste europäische Testbericht hat aufgezeigt, wie viele Mängel die AKW haben.'"

03. September 2012
Leckage an einer Rohrleitung der Konzentrataufbereitungsanlage des AKW Brunsbüttel

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium in Kiel ("Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein") gibt am 03.09.12 in einer Pressemitteilung unter dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" eine erneute Panne in dem abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe bekannt:

"In dem seit Juli 2007 abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei visuellen Kontrollen im Bereich der Konzentrataufbereitungsanlage innerhalb des Kontrollbereiches unter einer Rohrleitung Feuchtigkeit festgestellt worden", berichtet das Kieler Umweltministerium einleitend. "Nach Entfernung der Rohrleitungsisolierung konnte als Ursache für die Kleinleckage ein kleines Loch in einem Rohrleitungsbogen festgestellt werden."
"Die betroffene Rohrleitung schließt an einen Rückstandsfilter an. Das zweisträngig aufgebaute Rückstandsfiltersystem hat die Aufgabe, anfallende Reststoffe und Filtermaterialien aus den verschiedenen Reinigungsanlagen des Kernkraftwerkes in einen trockenen, pulverförmigen Zustand zu überführen", erläutert das Umweltministerium in Kiel und führt dazu weiter aus: "Die Rückstandsfilter werden nicht kontinuierlich, sondern nur bei Bedarf betrieben. Die betroffene Rohrleitung wird dabei wechselweise sowohl mit flüssigem Filterkonzentrat als auch mit erhitzter Luft zum Trocknen der Filtermassen beaufschlagt. Ein paralleler Rückstandsfilter wird bis zur Klärung der Ursache nicht betrieben."
Seitens des Kieler Umweltministeriums wird in der Mitteilung hervorgehoben: "Der Raum, in dem die Leckage vorgefunden wurde, gehört zum Sperrbereich. Dort ist ein Betreten nur unter Aufsicht des Strahlenschutzpersonals möglich. Durch die geringfügige Leckage erhöhte sich die Ortsdosisleistung", nach Aussage des für die Atomaufsicht zuständigen Kieler Ministeriums", in dem betroffenen Raum nicht."
"Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie 'N' heute (3. September) fristgerecht gemeldet", so das Umweltministerium in Kiel weiter. "Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Klärung und Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses externe Sachverständige hinzugezogen."
Abschließend wird in der Pressemitteilung des Kieler Umweltministeriums informiert: "Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat das Kernkraftwerk Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich im Nachbetrieb."

Vattenfall Europe: "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Kleinleckage an Rohrleitung"

In einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Kleinleckage an Rohrleitung" wird von dem Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe am 03.09.12 die weitere Panne in dem abgeschalteten AKW Brunsbüttel bestätigt: "Heute ist der Aufsichtsbehörde das Meldepflichtige Ereignis ME 03/12 'Kleinleckage an einer Rohrleitung des Konzentrataufbereitungssystems' gemeldet worden."
"Im Rahmen einer Begehung wurde eine Kleinleckage an einer Rohrleitung festgestellt", räumt Vattenfall Europe in der Mitteilung ein und gibt dazu weiter bekannt: "Über die Rohrleitung werden im Rahmen von Filtriervorgängen im Bereich der Aufbereitung Trockenluft und Filtrat abgeführt. Das Konzentrataufbereitungssystem ist Teil einer Aufbereitungsanlage, die der Behandlung und Wiederaufbereitung von Wasser und Filtermassen dient." Seitens des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe wird versichert: "Die ausgetretenen Mengen führten zu keiner Erhöhung der Ortsdosisleistung bzw. zu Grenzwertverletzungen. Der Rohrbogen wird ausgebaut und die Ursachenklärung aufgenommen."
"Das Ereignis liegt", nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken (INES-Stufe 0). Der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde wurde es nach vorheriger Berichterstattung nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) fristgerecht gemeldet."

13. Juni 2012
AKW Brunsbüttel: Funktionsstörung an den Dachklappen des Maschinenhauses festgestellt

Seitens des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe wird am 13.06.12 in einer Pressemitteilung unter dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Funktionsstörung an Relaisbaugruppen" eine weitere Panne in dem abgeschalteten AKW Brunsbüttel bekannt gegeben: "Am 13. Juni 2012 ist der Aufsichtsbehörde nach vorheriger Berichterstattung im Aufsichtsverfahren das Meldepflichtige Ereignis ME 02/12 'Funktionsstörung an Relais-Baugruppen' gemeldet worden."
"Im Zuge einer maschinentechnischen Prüfung der Dachklappen des Maschinenhauses sind drei Baugruppenfehler in der leittechnischen Überwachung dieser Dachklappen festgestellt worden", berichtet Vattenfall Europe. "Die Baugruppen wurden gegen Teile aus der Betriebsreserve ausgetauscht. Da das Kernkraftwerk Brunsbüttel seit 2007 keinen Strom mehr produziert und es sich in der Nachbetriebsphase befindet, war der Wechsel sicherheitstechnisch von untergeordneter Bedeutung." Mit dieser Aussage in der Pressemitteilung versucht Vattenfall Europe das 'Meldepflichtige Ereignis' zu bagatellisieren.
"Im Maschinenhaus des Kraftwerkes sind die Turbine und der Generator untergebracht. Die insgesamt 48 Dachklappen sind beim regulären Betrieb geschlossen und öffnen sich bei Überdruck im Maschinenhaus automatisch", wird von Vattenfall Europe in der Mitteilung erläutert. "Die Relais sorgen dabei für eine Schnellabschaltung des Reaktors. Da das Kraftwerk keinen Strom mehr erzeugt, ist die Schutzfunktion durch die Relais im derzeitigen Betriebszustand ohne Relevanz", behauptet der Atomenergie-Konzern und stellt daher kurz fest: "Die Ereignismeldung an die Atomaufsichtsbehörde erfolgte aus formalen Gründen."
"Das Ereignis liegt", nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken (INES-Stufe 0). Der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde wurde es nach vorheriger Berichterstattung nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) fristgerecht gemeldet."

Umweltministerium Schleswig-Holstein: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Das Umweltministerium in Kiel ("Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein"), neuer Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist nach der Landtagswahl am 06.05.12 in Schleswig-Holstein seit dem 12.06.12 Dr. Robert Habeck von der Partei DIE GRÜNEN, informiert über die erneute Panne in dem abgeschalteten AKW Brunsbüttel in einer Pressemitteilung am 13.06.12 mit der Überschrift "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel": "In dem seit Juli 2007 abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel wurden im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung an den Dachklappen des Maschinenhauses Funktionsstörungen festgestellt. An drei elektronischen Baugruppen hat jeweils ein Relais nicht ordnungsgemäß umgeschaltet. Die Dachklappenüberwachung des Maschinenhauses hat im Leistungsbetrieb die Aufgabe, bei einem Druckaufbau im Maschinenhaus auf Grund einer Leckage oder Rohrbruches ein Öffnen der Dachklappen zu signalisieren, den Reaktor abzuschalten und die Dampfzufuhr abzusperren."
"Im derzeitigen Betriebszustand der Anlage ist die Funktion der Dachklappenüberwachung aus sicherheitstechnischer Sicht von untergeordneter Bedeutung", so das schleswig-holsteinische Umweltministerium in der Mitteilung, "da ein Öffnen der Dachklappen über einen Druckaufbau im Maschinenhaus grundsätzlich nur während des Leistungsbetriebes eintreten kann. Da es sich um einen Funktionsausfall mit Hinweis auf systematische Ursache handelt, ist dieses Ereignis meldepflichtig."
Das Umweltministerium in Kiel führt dazu weiter aus: "Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie 'N' fristgerecht gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Klärung und Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses externe Sachverständige hinzugezogen."
"Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat das Kernkraftwerk Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich weiterhin im Stillstandsbetrieb", wird vom Kieler Umweltministerium abschließend mitgeteilt.

14. Mai 2012
Zwei Notstromdieselaggregate starteten im AKW Brunsbüttel bei einem Test unbeabsichtigt

In einer Pressemitteilung mit dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" informiert das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel am 16.05.12 über eine neue Panne in dem abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel:

"Im Verlauf einer wiederkehrenden Prüfung in der Steuerung der Notstromanlage des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist es am 14. Mai 2012 zu einem unbeabsichtigten Start der Notstromdieselaggregate gekommen", stellt das Kieler Justizministerium in der Pressemitteilung fest. "Ursache für den Start der Notstromdiesel war ein während der Prüfung fehlerhaft aufgetretenes Signal der sogenannten Unterfrequenzerfassung. Diese Erfassung der Unterfrequenz bzw. Unterspannung in der Notstromanlage des Kernkraftwerkes Brunsbüttel dient dazu, bei einem Netzausfall die Notstromdiesel zu starten und den Eigenbedarf des Kraftwerkes für die Notkühlsysteme sicherzustellen."
"Die Aufsichtsbehörde und Sachverständige waren zum Zeitpunkt der Störung auf der Anlage und wurden unmittelbar informiert", wird vom Justizministerium in Kiel weiter mitgeteilt. "Die Aufsichtsbehörde hat sofort Sachverständige zur Klärung der Ursache hinzugezogen. Über dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie N wurde die Atomaufsichtsbehörde zudem heute (16. Mai) schriftlich fristgerecht informiert."

Vattenfall Europe: "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Zwei Notstromdieselaggregate bei Test gestartet"

Über das neue 'Ereignis' im AKW Brunsbüttel wird von der Vattenfall Europe Nuclear Energy in einer Pressemitteilung am 16.05.12 mit dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Zwei Notstromdieselaggregate bei Test gestartet" bekannt gegeben: "Bei einer wiederkehrenden Prüfung unter Aufsicht des TÜV Nord sind im stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) zwei Notstromdieselaggregate gestartet. Aufgabe der Notstromdiesel ist es, bei Ausfall des öffentlichen Netzes die Stromversorgung des Kraftwerks sicherzustellen."
"Ursache für den Start der Dieselaggregate", so Vattenfall Europe in der Mitteilung, "war das fehlerhafte Auftreten eines Unterfrequenzsignals auf einer 6 kV-Sammelschiene am 14. Mai. Der Ablauf der Störung entsprach der sicherheitstechnischen Auslegung. Der automatische Start der Notstromdiesel hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Stillstandsbetrieb."
"Das Ereignis liegt", nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken (INES-Stufe 0). Der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde wurde es nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) fristgerecht am 16. Mai gemeldet."

27. März 2012
Atomaufsicht in Kiel fordert von dem Atomenergie-Konzern Vattenfall Abbaukonzepte für die AKW Brunsbüttel und Krümmel

"Der Energiekonzern Vattenfall hat heute (27. März) gegenüber der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht einen Pressebericht bestätigt, wonach er nicht wie vereinbart bis Ende März Abbaukonzepte für die stillgelegten KKW Brunsbüttel und Krümmel vorlegen werde", teilt das für die Atomaufsicht in Schleswig-Hostein zuständige Justizministerium am 27.03.12 in einer Pressemiteilung unter dem Titel "Schmalfuß: Vattenfall muss Abbaukonzepte vorlegen" einleitend mit. 
"Dazu erklärte der in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Minister Emil Schmalfuß: 'Ich bin - zurückhaltend formuliert - überrascht über diese Entwicklung. Die Genehmigungen zum Leistungsbetrieb sind den KKW Brunsbüttel und Krümmel im vergangenen Sommer per Gesetz entzogen worden. Beide Anlagen stehen ohnehin seit Jahren wegen zahlreicher Probleme still. Nun zu hören, dass man sich trotzdem noch nicht einmal in der Lage sieht, zu entscheiden, welche Variante eines Abbaus (Rückbau oder sicherer Einschluss) man bevorzugt, ist nicht nachvollziehbar. Eine solche Entscheidung war von Vattenfall aber bis Ende des ersten Quartals 2012 zugesagt worden. Ich lasse jetzt von der Atomaufsicht prüfen, ob wir Vattenfall eine rechtlich bindende Frist zur Vorlage der Abbaukonzepte setzen können', erklärte Schmalfuß" in der Mitteilung an die Presse.
"Nicht nachvollziehbar, so Schmalfuß weiter, sei auch die Begründung Vattenfalls, Stilllegungskonzepte würden zwar intensiv geprüft, es sei aber unklar, ob Schacht KONRAD als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ab dem Jahr 2019 zur Verfügung stehe. 'Seit den zuletzt mit Vattenfall zur Vorlage von Stilllegungskonzepten geführten Gesprächen haben sich die Perspektiven für KONRAD in keiner Weise geändert.', wird in der Pressemitteilung abschließend betont.

14. März 2012
Atomaufsicht in Kiel: "Detaillierte Fragen und Antworten (FAQ) zur 'Fassproblematik' im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Das für die Reaktorsicherheit und für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel veröffentlicht auf deren Website am 14.03.12 unter der Überschrift "Detaillierte Fragen und Antworten (FAQ) zur 'Fassproblematik' im Kernkraftwerk Brunsbüttel" einen Bericht zum Stand der Dinge, den wir nachstehend unkommentiert und ungekürzt dokumentieren:

"Im Zusammenhang mit dem Fund korrodierender (rostender) Fässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind zahlreiche Fragen an die schleswig-holsteinische Atomaufsicht gestellt worden. Viele davon sind seit dem 7. März einzelnen Medien bereits beantwortet worden. Weitere wurden auch am 7. März auf der Pressekonferenz gestellt und beantwortet, doch nicht über alles ist überall berichtet worden. Wir wollen deshalb an dieser Stelle allen Medien, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, sich über diese Thematik und die Abläufe näher zu informieren. Wir stellen deshalb hier die Antworten zu den am häufigsten nachgefragten Aspekten ein. Dies geschieht verständlich, umfassend und transparent - so wie die schleswig-holsteinische Atomaufsicht seit vielen Jahren die Öffentlichkeit informiert.
Die für uns (alle) wichtigste Feststellung muss ganz am Anfang stehen: Im Zusammenhang mit den korrodierenden Fässern im Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKW) hat zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden. Es ist keine unzulässige Radioaktivität freigesetzt worden, es bestand und besteht keine Gefahr für Mitarbeiter oder Anwohner.

Zu den Fragen im Einzelnen: Detaillierte Fragen und Antworten (FAQ) zum Fund korrodierender Stahlblechfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel:

1. Wer wurde wann von wem informiert?
Zeitlicher Ablauf im Zusammenhang mit dem Fund korrodierender Stahlblechfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel
Das betroffene Fass wurde am 14. Dezember 2011 in die Umsauganlage PUSA eingestellt, um den Inhalt in Gusscontainer umzufüllen, die später im Schacht Konrad endgelagert werden sollen. Der automatische Umsaugvorgang wurde in der Nacht fortgesetzt. Am nächsten Morgen (15. Dezember) wurden von Mitarbeitern des Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) die teilweise Zerstörung des Fasses festgestellt und erste Fotos davon gemacht. Eine Information der Atomaufsicht oder eines Sachverständigen über diesen Sachverhalt erfolgte von Seiten des KKB nicht.
Am 10. Januar 2012 fiel einem Mitarbeiter des TÜV Nord (der für die Atomaufsicht als Sachverständiger diese Prozesse überprüft) bei der Einsicht in die Dokumentation (Unterlagen) die ungewöhnlich lange Verweildauer des betroffenen Fasses in der PUSA auf (mehr als acht Stunden statt der üblichen zwei bis drei Stunden), und die Zerstörung des Fasses wurde vom TÜV Nord festgestellt. Auch zu diesem Zeitpunkt gab es von Seiten der Betreiberin keine Information der Atomaufsicht.
Vielmehr informierte der Sachverständige des TÜV Nord am folgenden Tag (11. Januar 2012) die Atomaufsicht schriftlich über die festgestellte Korrosionsproblematik. Zugleich wurde vom TÜV Nord ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine unerlaubte Freisetzung radioaktiver Strahlung und keine Kontamination gegeben hatte. Diese so genannte "Auffälligkeitsmeldung" wurde von einem Mitarbeiter der Atomaufsicht noch am 11. Januar per mail an das KKB weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme.
Erst jetzt und erst auf diese explizite Anfrage hin wurde von der Betreiberin die teilweise Zerstörung des Fasses eingeräumt.
Am darauffolgenden Tag (12. Januar) gab es einen Ortstermin im KKB, bei dem sich die Atomaufsicht und die Sachverständigen weiteren Überblick verschafften, weitere Fotos gemacht wurden und die Betreiberin zur sofortigen Einstellung aller Arbeiten an den Fässern aufgefordert wurde. KKB wurde zudem aufgefordert, eine Fotodokumentation des Vorfalls zu erstellen und der Atomaufsicht zu übersenden. Diese Fotodokumentation wurde auf mehrfaches Drängen und Nachhaken der Atomaufsicht erst am 20. Februar 2012 vorgelegt.
Erst die Auswertung aller nun vorliegenden Informationen ergab hinreichende Klarheit über den vorliegenden Sachverhalt der Korrosionsproblematik bei mehreren Fässern. Diese so genannte Sachverhaltsklärung wurde am 24. Februar von der Atomaufsicht in einem Fachgespräch mit den hinzugezogenen Sachverständigen erzielt.
Ein Vermerk über den gesamten Sachverhalt wurde erstellt und lag dem Minister am 29. Februar vor. Am Tag darauf (1. März) gab es eine ausführliche Information des Ministers (und enger Mitarbeiter) durch die Fachabteilung, an deren Ende die bekannten Anforderungen an KKB formuliert waren, die noch am gleichen Tag offiziell bei der Betreiberin eingingen. Der Minister informierte darüber auch die Staatskanzlei. Anfang der folgenden Woche (5. März) waren die ersten Auflagen umgesetzt, am 6. März wurde vom Minister das Kabinett informiert, am 7. März zunächst die Landtagsfraktionen, anschließend die Presse und Öffentlichkeit.

2. Wurden nach dem 15.12.11 noch weitere Fässer umgelagert?
Ja, am 16.12.2011 wurden noch weitere Fässer entleert. Außerdem wurden noch Fässer aus dem so genannten Fasslager in die Kavernen umgelagert.
Die Atomaufsicht hat nach Bekanntwerden der Schäden am dem besagten Fass und nach der Feststellung, dass noch weitere Fässer betroffen sind, den Betreiber aufgefordert, die Arbeiten an den Kavernen einzustellen und diese zu verschließen.

3. Treffen Medienberichte zu, nach denen die Atomaufsicht bereits im Sommer 2011 von der Betreibergesellschaft des KKW Brunsbüttel über den nicht einwandfreien Zustand eines Fasses informiert worden war?
Am 14.06.2011 wurde das Fass F1324 nach Betreiberangaben vom 25.01.2012 zum Zwecke der Umlagerung von Kaverne 2 in Kaverne 4 des KKW mit dem Kran gehoben und dabei einer Sichtkontrolle unterzogen. Bei diesen Handhabungen sind nach den Betreiberangaben – bis auf äußere Korrosionsspuren – keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Die Atomaufsichtsbehörde ist über diesen Sachverhalt nicht informiert worden. Auch dem Sachverständigen TÜV NORD sind im Zuge seiner Begleitenden Kontrollen keine Unterlagen bekannt geworden, aus denen eine Korrosion hervorgeht.

4. Was ist seit dem 10. Januar 2012 von der Reaktorsicherheitsbehörde veranlasst worden?
Die Atomaufsicht hatte seit dem 11.01.2012 eine detaillierte Untersuchung des Vorkommnisses veranlasst. Insbesondere war zu prüfen, ob und inwieweit weitere Fässer von Korrosion betroffen sein können. Es war darüber hinaus festzustellen, ob die Handhabungen an den Fässern fortgesetzt werden können und inwieweit die Standsicherheit der Fässer gegeben ist. Außerdem sind die genauen Umstände des Ereignisses zu prüfen und zu bewerten, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Betreibergesellschaft Defizite in ihren betrieblichen Abläufen aufweist. Siehe auch Pressemitteilung vom 07.03.2012: Atomaufsicht stoppt Umlagerungen im Feststofflager des Kernkraftwerks Brunsbüttel

5.  Ist es richtig, dass bis 2004 ca. 1.000 Fässer in den Kavernen eingelagert waren?
Anfang 2004 befanden sich 726 Fässer à 200 Liter in den Kavernen.

6. Wie viele Fässer wurden seit 2004 bereits umgelagert?
Ca. 500 Fässer.

7. Falls ja, wo sind diese 500 Fässer derzeit gelagert?
Umgelagerte Fässer befinden sich weiter im Fasslager und in den Kavernen.

8. Gibt es auf Grund der Aktenlage (Dokumentation) Erkenntnisse darüber, dass diese 500 Fässer vergleichbare Probleme aufgewiesen haben?
Die Überprüfung im Rahmen des aufsichtlichen Verfahrens hat ergeben, dass bei den bislang entleerten Fässern vergleichbare Probleme nicht festzustellen waren.

9. Wurde der Betreiber vor der Veröffentlichung über die Veröffentlichung am 7.3.2012 in Kenntnis gesetzt?
Ja, der Betreiber wurde vom Pressesprecher der Atomaufsicht vor der Pressekonferenz am 7. März 2012 über die bevorstehende Veröffentlichung informiert.

10. Wie sind die einzelnen Lagerstätten (Feststofflager, Fasslager, Transportbereitstellungslager) von ihrer Zweckbestimmung her atomrechtlich einzuordnen?
Atomrechtlich ist zu unterscheiden zwischen
Betrieblicher Lagerung von Reststoffen und Rohabfällen
Zwischenlagerung konditionierter Abfälle und
Endlagerung konditionierter Abfälle (Anmerkung: Unter Konditionierung versteht man die Behandlung von Abfällen in einem bestimmten Verfahren für die spätere Lagerung).
Diese drei Lagerungsarten unterliegen unterschiedlichen atomaufsichtlichen Verfahrensanforderungen. Grundlage ist in jedem Fall die Betriebsgenehmigung, die die Handhabung und Lagerung der radioaktiven Reststoffe und radioaktiven Abfälle regelt. Ob die Regelungen ordnungsgemäß ausgeführt werden, ist Gegenstand der atomrechtlichen Aufsicht.
Bis zur Herstellung der abschließenden Zwischen- bzw. Endlagerbedingungen verbleiben die radioaktiven Abfälle im Kraftwerksgebäude, da hier die Möglichkeit besteht, die Abfälle zu behandeln und in entsprechende Gebinde umzufüllen.
Nach Herstellung der Endlager- bzw. Zwischenlagerbedingungen können die Gebinde in die Transportbereitstellungshallen verbracht werden.
Innerhalb des Gebäudes im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind folgende Lagerstätten für radioaktive Reststoffe und Abfälle vorhanden: Das Feststofflager, das Fasslager sowie die Kavernen. Auf dem Kraftwerksgelände befinden sich weitere Gebäude, die Transportbereitstellungshallen I und II, die zur Aufbewahrung von radioaktiven Materialien und Rest- und Abfallstoffen dienen.
Das Feststofflager sowie die Kavernen befinden sich in einem dem Reaktorgebäude vorgelagerten Gebäudeteil und gehört zum Kontrollbereich. Der Sammelbegriff für das Gebäude ist das Feststofflager. Das Fasslager befindet sich auf der untersten Ebene des Reaktorgebäudes, das ebenfalls zum Kontrollbereich zählt.
Hinsichtlich der Zweckbestimmung ist Folgendes festzustellen:
Die verschiedenartigen radioaktiven Abfälle werden innerhalb des Kraftwerksgebäudes gesammelt und soweit aufbereitet, dass die vorgesehenen Entsorgungswege beschickt werden können.
Radioaktive Abfälle werden in feste und flüssige sowie brenn- und nicht brennbare Abfälle unterschieden. Im Rahmen der Sammlung und Aufbereitung radioaktiver Abfälle werden diese in Gebinde, unter anderem in die Rollreifenfässer, gefüllt. Diese Fässer werden dann in das Fasslager oder die Kavernen verbracht. Das Fasslager verfügt über eine eigene Krananlage, mit der die Fässer transportiert werden können. Das Fasslager ist auf Grund der hohen Dosisleistung als Sperrbereich eingestuft und nur mit Begleitung des Strahlenschutzes begehbar. Die Kavernen sind ebenfalls als Sperrbereich eingestuft, jedoch grundsätzlich nicht begehbar.

11. Wie ist der Stand der aktuellen Untersuchungen zu Korrosionsschäden der Behälter?
Zu den Korrosionsschäden der Fässer liegen bislang keine Untersuchungsergebnisse vor. Vor einer neuerlichen Handhabung der in den Kavernen befindlichen Fässern ist es erforderlich, eine Neukonstruktion der für diese Handhabung eingesetzten Hebevorrichtung vorzunehmen. Diese soll gewährleisten, dass möglicherweise korrodierte Fässer beim Anheben nicht zerstört werden.

12. Hat die Atomaufsicht oder ein Auftragnehmer der Atomaufsicht den Inhalt der Fässer geprüft?
Für jedes abgefüllte Fass wird ein Datenblatt entsprechend des Abfallflussverfolgungs- und Produktkontrollsystem (AVK) erstellt. Im Rahmen der Konditionierungskampagne erfolgen in Abstimmung mit den Sachverständigen Probenahmen aus dem Inhalt. Es handelt sich um Stichproben, die sämtlich den angegebenen Inhalt bestätigt haben.

14. Wie erfolgt die Messung und Überwachung der Stoffströme des radioaktiven Abfalls?
Zur Erfassung der radioaktiven Abfälle wird entsprechend § 73 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei allen kerntechnischen Anlagen ein elektronisches Buchführungssystem, das Abfallflussverfolgungs- und Produktkontrollsystem (AVK), eingesetzt. Dieses System ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der radioaktiven Abfälle.

15.
a) Wie kann es zu diesen ungewöhnlich hohen Messwerten von 500 Millisievert pro Stunde gekommen sein? Nuklearexperten bestätigen, dass in solchen Räumen Werte von ca. 1- 10 Millisievert der Normalität entsprechen. Deutet aus Sicht der Atomaufsicht der hohe Wert möglicherweise auf andere als die angegebenen Inhalte hin?
b) Wann und wo genau wurde der Wert von 500 Millisievert an den Fässern gemessen? - Wie erklärt sich die Reaktorsicherheitsbehörde diesen aus Sicht von Experten außerordentlich hohen Wert?
Es handelt sich um Filtermaterialien. Diese sind dazu da, die Radioaktivität aus den Medien Wasser, Luft, Abgasströme herauszufiltern und zu binden. Daher reichern sie Radioaktivität an, insbesondere die sich in diesen Medien befindlichen Gamma-Strahler. Das kann je nach Beladung der Filtermaterialien zu unterschiedlichen Kontakt-Ortsdosisleistungen (Kontakt-ODL) am Fass führen. Daher sind 500 mSv zwar ein hoher, aber durchaus vorkommender Wert. Die Kontakt-ODL an den Fässern schwanken, je nach Beladung, von einigen 10 bis einigen 100 Millisievert pro Stunde.
In den Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel stehen die Fässer im Abstand von ca. 15 cm. Es wurde zwischen den Fässern gemessen, das heißt in einem Abstand von etwa 7,5 cm. Nach dem Abstandsquadratgesetz reduziert sich idealer Weise (Punktförmige Strahlenquelle) die Dosisleistung mit dem Quadrat des Abstands. Also bei 10-fachem Abstand (75 cm) auf näherungsweise 5 mSv/h und bei 150 cm Abstand auf etwa 1,25 mSv/h. Solche Abstände sind in den Kavernen jedoch nicht realisierbar.

16. Ist der Atomaufsicht bekannt, dass feucht und unzulänglich gelagerte Fässer im Atommüll-Lager Asse schwere Korrosionsschäden aufweisen? Hat die Atomaufsicht daraus Schlussfolgerungen für die AKW-Zwischenlager in SH gezogen? Wenn ja: welche? Wenn nein: Warum nicht?
Der Atomaufsicht ist dieser Sachverhalt bekannt. Eine Schlussfolgerung für die Lager von radioaktiven Abfällen in Schleswig-Holstein kann daraus nicht gezogen werden, da sich die Aufbewahrungs- bzw. Lagerungsbedingungen in der Asse fundamental von den Lagerbedingungen für radioaktive Abfälle in Schleswig-Holstein unterscheiden. Insbesondere gibt es in der Asse massive Wassereinbrüche.

17. Sollen Kamerainspektionen in den Kavernen durchgeführt werden?
Die Frage, ob und in wie weit mit Kamerainspektionen weitere aufsichtliche Erkenntnisse erlangt werden können, befindet sich zurzeit in der Prüfung.

18. Woraus ergibt sich, dass es bisher noch zu keiner Gesundheitsgefährdung gekommen ist?
Aufgrund der Ergebnisse der Strahlenschutzüberwachung steht fest, dass es zu keiner Gesundheitsgefährdung gekommen ist.. Die Kavernen, in denen die Fässer mit dem radioaktiven Abfall aufbewahrt werden, befinden sich im Keller des Feststofflagers. Die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind nur von oben zugänglich und dort durch 110 cm dicke Betonriegel abgeschirmt. Diese Betonriegel reduzieren die Strahlung so weit, dass oberhalb der Kaverne unter Strahlenschutzmaßnahmen gefahrlos gearbeitet werden kann.
Die Ortsdosisleistung im Kontrollbereich wird durch festinstallierte Messeinrichtungen überwacht.

19. Können die aktuellen Lagerstätten geräumt werden, ohne dass es zu einer Gesundheitsgefährdung kommt?
Ja. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen für den Strahlenschutz bei Räumung der Lager sind so getroffen, dass eine Gesundheitsgefährdung für das Personal sowie für die Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Diese Regelungen sind in Strahlenschutzanweisungen und in den Betriebshandbüchern festgeschrieben.

20. Welche Forderungen stellt das Land Schleswig-Holstein an den Bund bei der aktuell anstehenden Novellierung des kerntechnischen Regelwerks in Bezug auf präzisierte und strenge Sicherheitskriterien auch für die vorübergehende Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten?
Im Hinblick auf die aktuelle Überarbeitung des Regelwerks und im Hinblick auf ungeklärte Endlagerfragen hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebeten, übergeordnete Aspekte - insbesondere zur längerfristigen Zwischenlagerung von konditioniertem radioaktivem Abfall zur Bereitstellung für die Endlagerung - in dem aktuell zur Diskussion stehenden Entwurf der "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" zu berücksichtigen.

21. Welche Vorschriften (gesetzliche bzw. Regeln und Richtlinien) gibt es für die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten?
[1] Atomgesetz (AtG)
[2] Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
[3] GGVSE/ADR Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn.
[4] BMU-Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008.
[5] Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK): Sicherheitsanforderungen an die längerfristige Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.
[6] BfS-Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen für die Schachtanlage Konrad).
[7] Regel des kerntechnischen Ausschusses (KTA) 3604 "Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken".

22. Sind die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel atomrechtlich genehmigt und gibt es für sie einzuhaltende Grenzwerte?
Mit Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen aus den 1970er Jahren sind im Kernkraftwerk Brunsbüttel die Kavernen zur Lagerung von und der Umgang mit radioaktiven Abfällen genehmigt worden. Es gibt für die Kavernen weder Dosis- noch Dosisleistungsgrenzwerte. Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gilt außerhalb der Anlage der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung von 1 mSv pro Jahr. Die Einhaltung dieses Wertes wird durch die Auslegung der Anlage sichergestellt und darüber hinaus überwacht.
Innerhalb der Anlage und auf dem Betriebsgelände wird gemäß § 36 StrlSchV zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden, wobei die Kavernen den Sperrbereichen zugeordnet sind. Für diese Einteilungen gibt es keine Grenzwerte, sondern Festlegungen für das in der Anlage tätige Personal, die von der Höhe der jeweiligen Strahlenexposition abhängen.
Für die Transportbereitstellungshallen I und II ist darüber hinaus in den jeweiligen Umgangsgenehmigungen dieser Hallen das maximale Inventar als Grenzwert festgelegt. Für die TBH I beträgt der Grenzwert 2 x 1016 Becquerel, für die TBH II 1 x 1017 Becquerel.
Die allgemeinen Grenzwerte und Bedingungen für Strahlenschutzbereiche gemäß Strahlenschutzverordnung sind immer einzuhalten
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass (noch) nicht jede Detailfrage beantwortet ist, einige Komplexe sind und werden auch gebündelt beantwortet. Da die Thematik sehr umfangreich und in Teilen auch schwierig zu verstehen und erklären ist, benötigt die Beantwortung aber auch Zeit. Es ist wichtig zu verstehen, dass die für die Antworten notwendige Informationsbeschaffung teilweise sehr mühselig ist. Mit zwei bis drei Mausklicks ist dies leider in den seltensten Fällen getan. Vielmehr müssen teils jahrzehntealte Genehmigungen, Vermerke und sonstige Akten durchgesehen oder Fragen an die Betreiber der Kernkraftwerke gestellt und diese Antworten kontrolliert werden."

Vattenfall Europe: "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vattenfall untersucht Vorgänge"

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe gibt daraufhin am 14.03.12 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vattenfall untersucht Vorgänge" bekannt:
"Bei Umfüllarbeiten von radioaktivem Abfall im Kernkraftwerk Brunsbüttel im Dezember 2011 war ein Fass beschädigt worden. Diese Information wurde erst im Januar 2012 weitergegeben. Mit dieser verzögerten Weitergabe ist Vattenfall seinen eigenen Ansprüchen hinsichtlich schneller, umfassender und transparenter Information nicht gerecht geworden. Die internen und externen Vorgänge werden derzeit umfassend analysiert und aufgearbeitet und genießen auf Vorstandsebene höchste Priorität. So hat der Vorstandsvorsitzende der Vattenfall Europe AG, Tuomo Hatakka, sich am Montag (12. März) bei einem Besuch im Kernkraftwerk Brunsbüttel ein Bild gemacht und mit Mitarbeitern und Führungskräften die Vorgänge diskutiert.
Wie auch die zuständige Aufsichtsbehörde betont hat, wurde bei den Arbeiten keine Radioaktivität freigesetzt, die Sicherheit für Mitarbeiter und Umwelt war jederzeit gewährleistet. Nach derzeitiger Einschätzung wurden mit dem Vorgang keine Vorschriften verletzt.
Um künftig die eigenen Ansprüche einer schnellen, umfassenden und transparenten Information zu erfüllen, wird Vattenfall den Vorgang nicht nur von der internen Revision untersuchen lassen, sondern darüber hinaus nationale und internationale Experten mit der Untersuchung und der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen beauftragen. Die Ergebnisse und Maßnahmen wird Vattenfall der Atomaufsicht vorstellen und mit der Behörde diskutieren".

09. März 2012
Greenpeace: "Strahlenskandal in Brunsbüttel: In zwei Minuten zur Jahresdosis"

Von der Umweltorganisation Greenpeace wird am 09.03.12 eine Mitteilung mit dem Titel "Strahlenskandal in Brunsbüttel: In zwei Minuten zur Jahresdosis" zu den verrosteten Atommüllfässern im AKW Brunsbüttel herausgegeben, die wir nachstehend im vollständigen Wortlaut dokumentieren:: 
"
In den Atommüll-Kavernen des AKW Brunsbüttel wurden laut Atomaufsicht Strahlenwerte bis zu 500 Millisievert pro Stunde gemessen. 'Vattenfall scheint kein Zwischenlager sondern eine atomare Müllkippe im Keller zu haben', so Greenpeace-Atomexperte Tobias Riedl.
'Die Strahlenwerte in den Lagerräumen sind so hoch, dass ein Betreten Lagerräumen sind so hoch, dass ein Betreten gesundheitsgefährlich ist. Daher war auch keine Kontrolle möglich und die Atomfässer konnten unbemerkt verotten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem gefährlichem Müll sieht anders aus', sagt Riedl.
Zum Vergleich: Ab einer Strahlenbelastung von 3 Millisievert (mSv) pro Stunde gilt ein Raum als Sperrbereich, der nicht mehr betreten werden darf. In den Atommüllkellern von Brunsbüttel würde ein AKW-Mitarbeiter innerhalb von ca. zwei Minuten seine gesetzlich erlaubte Jahresdosis erreichen. Diese beträgt 20 mSv.
Was ein Strahlenwert von 500 mSv/Std bedeutet, zeigen auch die Dosisrichtwerte für Einsätze der Feuerwehr. Die Richtlinien sehen die Rettung von Menschen nur bis zu einer Dosisleistung von 400 mSv pro Stunde und Feuerwehrmann vor - das entspricht einem 37-minütigen Einsatz.
'Der Fall muss dringend aufgeklärt werden. Vattenfall muss öffentlich darlegen, wie viele Fässer mit welchem Inhalt dort liegen', fordert Riedl. 'Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht muss erläutern, wieso sie in den letzten Jahren angesichts der enormen Strahlendosis keinen Handlungsbedarf in Brunsbüttel sah.'
Im stillgelegten Atomkraftwerk Brunsbüttel lagert Atommüll in verrosteten, teils bereits zersetzten Fässern. Der Konzern Vattenfall wusste offenbar seit Dezember 2011 davon, hielt die Information aber zurück.
Medienberichten zufolge lagern in unterirdischen Kavernen des AKW Brunsbüttel bereits seit dem Jahr 1981 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll. Seit 2004 wird dieser Müll in Gussbehälter umgefüllt, um ab 2019 im Schacht Konrad endgelagert zu werden. Bei 500 Fässern soll dieser Vorgang bereits abgeschlossen sein, 500 weitere werden derzeit für den Transport vorbereitet und umgefüllt.
Bei einer Routinekontrolle am 10. Januar 2012 fand der TÜV Nord verrostete, teils zersetzte Fässer vor und informierte die schleswig-holsteinische Atomaufsicht. Bei der Untersuchung des Falles stellte sich heraus, dass Vattenfall schon am 15. Dezember 2011 Rost an einem Fass gefunden hatte. Justizminister Emil Schmalfuß stoppte die Arbeiten und benachrichtigte das Bundesumweltministerium.
Vattenfall hat inzwischen eingeräumt, mit dem Verschweigen des Sachverhalts einen Fehler begangen zu haben. Der Vorfall werde unternehmensintern analysiert und aufgearbeitet. Der Konzern ist allerdings in der Vergangenheit wiederholt aufgefallen, weil er wichtige Informationen zurückhielt. Jedesmal gelobten die Verantwortlichen Besserung - geändert hat sich offensichtlich bis heute nichts.
Die fehlende Transparenz ging stets einher mit einer ebenso schlechten Sicherheitskultur. Das haben die Fälle Krümmel und Forsmark gezeigt. Auch daran scheint sich nichts geändert zu haben. 'Ein solch schlampiger und verantwortungsloser Umgang mit Atommüll zeigt wieder einmal, dass der Betreiber Vattenfall offenbar nicht in der Lage ist, ein Atomkraftwerk verantwortungsvoll zu führen', so der Greenpeace-Atomexperte Tobias Riedl. Greenpeace hat schon vor Jahren im Zusammenhang mit dem Fall Krümmel gefordert, dem Konzern die Betriebserlaubnis zu entziehen."

Justizministerium Kiel: "Atomaufsicht zu Greenpeace-Vorwürfen"

Das für die Reaktorsicherheit und Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel reagiert auf die Mitteilung von Greenpeace am 09.03.12 mit einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Atomaufsicht zu Greenpeace-Vorwürfen", die wir dazu nachfolgend veröffentlichen: 
"Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht erklärt zu Vorwürfen von Greenpeace über angeblich extrem hohe Strahlung in dem Kavernen-Fasslager am Kernkraftwerk Brunsbüttel: Bei der Angabe, dass in den Kavernen zwischen den Fässern eine Dosisleistung von bis zu 500 Millisievert je Stunde (mSv/h) vorherrschen kann, handelt es sich um eine sogenannte Ortsdosisleistung. Eine solche ist abhängig von der Anzahl der Fässer in der Kaverne, dem radioaktiven Inhalt der Fässer und der Füllmenge jedes einzelnen Fasses. Diese hohen Werte nehmen mit zunehmendem Abstand von den Quellen schnell ab.
Die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind als Sperrbereich ausgewiesen. Je nach Höhe der Strahlenexposition sind in den Kernkraftwerken spezielle Strahlenschutzbereiche eingerichtet: Überwachungsbereiche, Kontrollbereiche und Sperrbereiche. Ein Sperrbereich ist bei einer Ortsdosisleistung von mehr als 3 Millisievert je Stunde einzurichten. Ein Sperrbereich darf nur aus zwingenden Gründen und auch dann nur unter fachkundiger Beaufsichtigung betreten werden.
Um es aber ganz deutlich zu sagen: Die mit Fässern befüllten Kavernen sind keine Arbeitsräume für Menschen. Alle erforderlichen Arbeiten in diesem Bereich werden ferngesteuert. Und die Umwelt ist durch mehr als 1 Meter 50 dicke Betonwände vor der Strahlung geschützt.
Unterdessen begrüßt Schleswig-Holsteins Minister für Atomaufsicht, Emil Schmalfuß, die vom Bundesumweltministerium angekündigte Abfrage nach möglichen vergleichbaren Fällen an anderen KKW-Standorten. 'Dies hatte ich angeregt und ich bin froh, dass der Bundesumweltminister ebenfalls die Notwendigkeit sieht, sich hierüber einen bundesweiten Überblick zu verschaffen.'"

Und Vattenfall? - Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe hat zu den Vorwürfen von Greenpeace bislang keine Stellungnahme abgegeben und schweigt. - Warum wohl?

07. März 2012
Durchgerostete Atommüllfässer im Feststofflager des AKW Brunsbüttel entdeckt

Im sogenannten 'Feststofflager' des AKW Brunsbüttel sind durchgerostete Atommüllfässer entdeckt worden. - In den in unterirdischen Kavernen(!) des Atommeilers gelagerten rund 500 Atommüllfässern befindet sich schwach- und mittelradioaktiver Atommüll aus dem Betrieb des Atomreaktors (u.a. Filterharze, Verdampferkonzentrate). - Diese radioaktiven Abfälle werden zur Zeit auf die 'Endlagerung' im Schacht Konrad vorbereitet und dafür in Gußcontainer umgefüllt. - Bereits am 10.01.12 wurde vom TÜV Nord im Rahmen regelmäßiger Kontrollen bei einem bereits entleerten Faß sehr starke Korrosion und eine Zerstörung des Faßmantels festgestellt. - Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium stoppte die Umlagerungen des Atommülls im 'Feststofflager' des AKW Brunsbüttel.

"Im Feststofflager des Kernkraftwerks Brunsbüttel (KKB) sind korrodierende Stahlblechfässer entdeckt worden. In den in unterirdischen Kavernen gelagerten rund 500 Fässern befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Reaktorbetrieb (Filterharze, Verdampferkonzentrate)", gibt das für die Atomaufsicht im Bundesland Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium am 07.03.12 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Atomaufsicht stoppt Umlagerungen im Feststofflager des KKW Brunsbüttel" bekannt".
"Diese Abfälle", so das Justizministerium in Kiel, "werden zur Zeit auf die Endlagerung im Schacht Konrad vorbereitet und dafür in Gusscontainer umgefüllt. Am 10. Januar 2012 wurden vom TÜV Nord im Rahmen regelmäßiger Kontrollen bei einem bereits entleerten Fass sehr starke Korrosion und eine Zerstörung des Fassmantels festgestellt. Der Fassinhalt war zuvor ordnungsgemäß in der hierfür vorgesehenen Umsauganlage aufgefangen worden." Von der Atomaufsichtsbehörde wird in der Pressemitteilung betont: "Auf Drängen der Aufsichtsbehörde hat die Betreiberin inzwischen zahlreiche Stellungnahmen zum Vorgang abgegeben."
"'Wichtig ist zunächst, dass keine unzulässige Radioaktivität freigesetzt wurde und keine Gefahr für Mitarbeiter und Anwohner besteht', erklärte der für die Atomaufsicht zuständige Minister Emil Schmalfuß heute (7. März)'" im Wortlaut dieser Mitteilung an die Presse. "'Nach sorgfältiger Auswertung aller bisher vorliegenden Informationen haben wir aber festgestellt, dass weitere Fässer zum Teil erhebliche Korrosionserscheinungen aufweisen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Handhabungen (Anheben, Verfahren, Umsetzen, Absetzen) solcher Fässer radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Deshalb haben wir umgehend die Betreiberin schriftlich aufgefordert:
- die Kavernen wieder mit Betonriegeln abzudecken und alle Arbeiten an den Kavernen vorläufig abzuschließen
- Aerosol-Messstellen zu installieren, um die an den Kavernen und am dortigen Abwassersumpf evtl. auftretende Radioaktivität zu überwachen
- die Konstruktion und den Zustand der Kavernen unter Beteiligung der Obersten Bauaufsichtsbehörde zu bewerten
- ein Konzept zur Handhabung korrosionsgeschädigter Fässer einschließlich der Umrüstung von Greifer und Umsauganlage vorzulegen
- das Umsaugen von getrockneten Filterharzen erst nach Umrüstung der Umsauganlage und Einsatz des neuen Fassgreifers sowie Zustimmung der Atomaufsicht fortzusetzen.'"
In der Pressemitteilung des für die Atomaufsicht zuständigen Justizministeriums wird gefordert: "'Wir erwarten von Vattenfall zudem, sich zur unterbliebenen Meldung dieses Vorfalls zu äußern', so Schmalfuß weiter. 'Obwohl die Zerstörung des Fasses von der Betreibergesellschaft (laut derer Unterlagen) bereits am 15. Dezember 2011 festgestellt wurde, sind wir darüber nicht informiert worden - da es sich nach Ansicht der Betreiberin nicht um ein meldepflichtiges Ereignis handele. Das mag nach den Paragraphen des Atomgesetzes vielleicht sogar richtig sein, ich halte es aber angesichts der Bedeutung des Vorfalls für zwingend erforderlich, dass die Atomaufsichtsbehörde darüber umgehend informiert wird. Zumal Vattenfall nach den Erfahrungen der Vergangenheit eine verbesserte Kommunikation auch verbindlich zugesagt hatte', betonte Schmalfuß."
"Die Atomaufsicht" in Kiel "hat darüber hinaus eine Überprüfung der Lagereinrichtungen für radioaktive Abfälle in den anderen Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein und dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht (vormals GKSS) eingeleitet. Abschließende Ergebnisse dieser Überprüfung liegen noch nicht vor."
Seitens des Kieler Justizministeriums zu dem 'Vorkommnis' im AKW Brunsbüttel wird weiter mitgeteilt: "'Wir haben außerdem das Bundesumweltministerium über den Sachverhalt informiert', sagte Schmalfuß. 'Ich denke, es sollten bundesweit in allen KKW diese Lagerstätten überprüft werden. Viele der Fässer wurden in einer Zeit eingelagert, als noch niemand damit rechnete, dass der Atommüll für Jahrzehnte an den Anlagenstandorten verbleiben müsste, weil auch dafür ein Endlager immer noch nicht verfügbar ist. Der Bund muss deshalb jetzt bei der aktuell anstehenden Novellierung des Kerntechnischen Regelwerkes präzisierte und strengere Sicherheitskriterien entwickeln, auch für die vorübergehende Lagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle an den Kraftwerksstandorten. Solche Kriterien sind erforderlich, damit eine Landesatomaufsicht belastbare Anordnungen treffen kann.'"

Vattenfall Europe: "Zu den Umlagerungen im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe gibt dazu am 07.03.12 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Zu den Umlagerungen im Kernkraftwerk Brunsbüttel" nur folgendes kurzes Statement ab: "Im Zeitraum Oktober 2011 bis Mitte Januar 2012 wurden im Kernkraftwerk Brunsbüttel geplante und von der Aufsichtsbehörde zugestimmte Entsorgungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten fanden im Reaktorgebäude in einem geschlossenen Raum statt. Beim Umsaugen von Radioaktivstoffen aus Lagerfässern in Gusscontainer wurde am 15. Dezember 2011 ein Schaden an der Fassummantelung festgestellt. Das Fass wurde umgehend sicher verpackt und für weitere Inspektionen bereitgestellt. Es wurde", nach Aussage von Vattenfall Europe, "keine Radioaktivität freigesetzt. Die Sicherheit für Mitarbeiter und Umwelt war jederzeit gewährleistet", wird von dem Atomenergie-Konzern versichert. "Der Vorgang wurde dem Justizministerium in Kiel als zuständiger Aufsichtsbehörde am 11. Januar 2012 mitgeteilt."
"Vattenfall hat die Umfüllarbeiten am 19. Januar 2012 gestoppt und führt die notwendigen Untersuchungen in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde durch", wird dazu von Vattenfall Europe weiter erklärt.
Von Vattenfall Europe wird in der Pressemitteilung abschließend eingeräumt: "Die verspätete Information an die Aufsichtsbehörde ist nicht akzeptabel und wird unternehmensintern analysiert und aufgearbeitet."

07. März 2012
Kleine Anfrage im Landtag von Schleswig-Holstein: "Castorbehälter für hochradioaktives Inventar der AKW Brunsbüttel und Krümmel"

Von der Fraktion "Bündnis 90/DIE GRÜNEN" im Landtag von Schleswig-Holstein war eine Kleine Anfrage mit dem Titel "Castorbehälter für hochradioaktives Inventar der AKW Brunsbüttel und Krümmel" gestellt worden. Im Namen der Landesregierung Schleswig-Holstein antwortete daraufhin am 07.03.12 der zuständige Minister für "Justiz Gleichstellung und Integration" (Drucksache 17/2315). Die Fragen und Antworten haben wir auszugsweise nachstehend dokumentiert.

Vorbemerkung der Fraktion "Bündnis90/DIE GRÜNEN" in der Kleinen Anfrage: "Für die Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ist es eine wichtige Maßnahme, dass hochradioaktive Inventar in den Anlagen so schnell wie möglich zu reduzieren. Dies würde auch eine Verringerung der Sicherheitsrisiken bedeuten, denn dann könnten aktive Kühlsysteme und andere Kontrolleinrichtungen vollständig abgeschaltet werden. Vattenfall hat bis heute kein Konzept vorgelegt, wie dies möglichst schnell erreicht werden kann. Laut Angaben der Landesregierung befinden sich in Brunsbüttel vier leere Castorbehälter, in Krümmel einer."

- Frage der Grünen: "1. Wie viele Castorbehälter wären jeweils erforderlich, um die hochradioaktiven Brennelemente in den beiden AKW vollständig zu entladen?"
- Antwort des Justizministeriums: "Der Behälter CASTOR V/52 ist für mehrere Beladevarianten ausgelegt. Maximal können je Behälter 52 Brennelemente aus Siedewasserreaktoren eingelagert werden. In Frage kommen jedoch nur Brennelemente, die eine Abklingzeit von mindestens fünf Jahren hinter sich haben. Außerdem ist die Anzahl von Brennelementen je CASTOR-Behälter von Anfangsanreicherung, Abbrand und Nachzerfallsleistung jedes einzelnen Brennelements abhängig. Nach derzeitiger Einschätzung Vattenfalls sind für die Überführung aller bestrahlten Brennelemente in das Standort-Zwischenlager am Standort Krümmel voraussichtlich 23 Transport- und Lagerbehälter und am Standort Brunsbüttel voraussichtlich 14 Transport- und Lagerbehälter vom Typ CASTOR V/52 erforderlich."

- Frage der Grünen: "2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Entladen der hochradioaktiven Brennelemente aus den jeweiligen Nasslagern und Reaktorkernen sicherheitstechnisch vorrangig ist, um möglichst schnell nicht mehr auf aktive Kühl- und sonstige Sicherheitseinrichtungen angewiesen zu sein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Auffassung?"
- Antwort des Justizministeriums: "Die Einlagerung abgebrannter Brennelemente in CASTOR-Behälter und nachfolgend in das jeweilige Zwischenlager hängt von den in der Antwort auf Frage 1 genannten Faktoren ab. Nach Erfüllung der atomrechtlichen Voraussetzungen wird der Einlagerungszeitpunkt auch von der Frage bestimmt, ob der jeweiligen Betreibergesellschaft die erforderliche Anzahl von CASTOR-Behältern zur Verfügung steht (siehe hierzu Antwort der Landesregierung auf Frage 7 der Kleinen Anfrage Drs. 17/2133)."

- Frage der Grünen: "3. In der Drucksache 17/2133 wird angegeben, dass sowohl im AKW Brunsbüttel als auch im AKW Krümmel andere radioaktive Materialien in den jeweiligen Nasslagern aufbewahrt werden:
a. In welcher Weise sollen diese unterschiedlichen Materialien jeweils verpackt und zwischengelagert werden?
b. Sind dafür ebenfalls Castorbehälter vorgesehen? Wenn nein, in welche Behälter sollen diese Materialien jeweils verpackt werden?
c. Sollen diese im Standortzwischenlager eingelagert werden? Wenn nein, wo ist deren Zwischenlagerung vorgesehen?"
- Antwort des Justizministeriums: "Vorbemerkung: Für diese radioaktiven Materialien sind keine CASTOR-Behälter vorgesehen. Es handelt sich hierbei um radioaktive Abfälle, die im Rahmen von Konditionierungskampagnen bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde angemeldet und von dieser zur Durchführung freigegeben werden.
Antwort zu Fragen 3a) und 3b): Zur Anwendung kommen unterschiedliche Abfallbehälter, die die Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom 22. Mai 2002 erfüllen müssen.
Antwort zu Frage 3c): Ziel einer Konditionierungskampagne (siehe Vorbemerkung) ist die Zwischenlagerung der hergestellten Abfallgebinde in einem zur Verfügung stehenden Zwischenlager für radioaktive Abfälle (u. a. Transportbehälterlager Gorleben TBL-G, Transportbehälterlagerhalle Ahaus TBL-A sowie die Transportbereitstellungshalle II am Standort Brunsbüttel). Die Genehmigungsbescheide für die Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel in Verbindung mit den technischen Annahmebedingungen sehen nur die Einlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen vor."

- Frage der Grünen: "4. In welcher Weise wirkt die Landesregierung darauf hin, dass die vollständige Entladung der hochradioaktiven Brennelemente möglichst umgehend begonnen wird?"
- Antwort des Justizministeriums: "Die schleswig-holsteinische Landesregierung begrüßt den im vergangenen Jahr in Deutschland gesetzlich eingeleiteten Atomausstieg. Dieser hat allerdings auch den Nebeneffekt, dass nun in acht Kernkraftwerken gleichzeitig erhebliche Mengen Kernbrennstoff vorhanden sind, die nicht mehr zum Leistungsbetrieb genutzt, sondern nur noch entsorgt werden können. Die Betreibergesellschaften haben diese - im Wesentlichen auf den Ereignissen von Fukushima beruhende - Entwicklung sicherlich genauso wenig vorausgeahnt wie die Herstellerfirmen von Transport- und Lagerbehältern für bestrahlte Brennelemente (CASTOR-Behältern). Dass dies zu Versorgungsengpässen geführt hat, dürfte deshalb nicht überraschen. Auf Lieferzeitpunkte für CASTOR-Behälter hat die schleswig-holsteinische Landesregierung keinen Einfluss."

- Frage der Grünen: "7. Hat Vattenfall inzwischen konkretere Angaben gemacht, wie und bis wann jeweils das Entladen der Nasslager und der Reaktorkerne erfolgen wird?"
- Antwort des Justizministeriums: "Nein."

- Frage der Grünen: "8. Ist der Landesregierung bekannt, ob Vattenfall Aufträge zur Herstellung weiterer Castorbehälter bei den entsprechenden Herstellern erteilt hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Castorbehälter hat Vattenfall bis heute bei b. welchem Hersteller in Auftrag gegeben? c. bis wann werden diese jeweils fertig gestellt?"
- Antwort des Justizministeriums: "Nein. Wie die Landesregierung in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 17/2133 mitgeteilt hat, befindet Vattenfall sich gegenwärtig in einer Planungsphase und beabsichtigt, der Atomaufsicht Ende des 1. Quartals 2012 konkretisierte Planungsüberlegungen darzustellen."

- Frage der Grünen: "11. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Entladung von hochradioaktiven Brennelementen in die jeweiligen Standortzwischenlager gegeben sein? Bitte angeben bezogen auf rechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Endladevorgänge in den Reaktoren und bezüglich des Verpackens, des Transports und der Einlagerung im Standortzwischenlager. Welche Behörden sind jeweils für die entsprechenden Genehmigungen zuständig?
- Antwort des Justizministeriums: "Der Handhabung bestrahlter Brennelemente innerhalb der Kraftwerksanlage und dem Transport beladener CASTOR- Behälter muss gemäß der für das jeweilige Kernkraftwerk erteilten Betriebsgenehmigung von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (MJGI) zugestimmt werden. Der Einlagerung beladener CASTOR-Behälter in das Standort-Zwischenlager muss gemäß Aufbewahrungsgenehmigungsbescheid des BfS von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (MJGI) zugestimmt werden. Dafür ist Voraussetzung, dass die jeweiligen Brennelement-Typen die jeweils gültigen technischen Annahmebedingungen des Standort-Zwischenlagers erfüllen.
Der CASTOR V/52 nach 85er IAEA-Regularien soll durch die Behälterbauart nach 96er IAEA-Regularien ersetzt werden. Voraussetzung für eine Serienfertigung der CASTOR V/52 nach 96er IAEA-Regularien ist die verkehrsrechtliche Zulassung für diesen Behältertyp. Darüber hinaus muss für eine Einlagerung beladener Behälter dieser Bauart für jedes Standort-Zwischenlager eine Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG des BfS vorliegen."

- Frage der Grünen: "12. Für welche dieser Genehmigungen hat Vattenfall wann Anträge gestellt?"
- Antwort des Justizministeriums: "Für die Erteilung von Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG ist das BfS zuständig."

März 2012
Sachstandbericht AKW Brunsbüttel

Das für die Atomaufsicht und Reaktorsicherheit im Bundesland Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium gibt auf seiner Website mit Stand vom 07.03.12 bekannt: 
"
Das Atomgesetz wurde im Anschluss an die nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima durch ein Ausstiegs-Gesetz wesentlich geändert. Die Änderungen sind am 6. August 2011 in Kraft getreten. Für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke (unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein) ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel stand zuvor bereits seit Mitte 2007 still. Ursache hierfür waren mehrere Meldepflichtige Ereignisse, deren Auswertung eine ganze Reihe von Sanierungsarbeiten erforderlich machte: die Optimierung des Sicherheitssystems, die Entmaschung der Notstromversorgung, die Sanierung von Dübel-Verbindungen und von Stahlbühnen, den Austausch von Transformatoren und diesbezügliche Abnahme- und Funktionsprüfungen sowie die Sanierung bzw. den Austausch von Armaturen, Flanschen und Kleinleitungen aufgrund von Rissen infolge transkristalliner Spannungsrisskorrosion.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage sind die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerk durchzuführen. Die Länge dieses Prozesses hängt zunächst vom Stilllegungskonzept der Betreibergesellschaft ab, außerdem insbesondere von der Verfügbarkeit von Castorbehältern zur Entsorgung von Brennelementen und dem Fortschritt des Endlagerauswahlverfahrens auf Bundesebene.
In der Zwischenzeit führt das Kernkraftwerk Brunsbüttel einen Nachbetrieb durch, mit dem die Kühlung der Brennelemente und die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden."

09. Januar 2012
Kleine Anfrage im Landtag von Schleswig-Holstein: "Stilllegung der AKW Krümmel und Brunsbüttel"

Im Landtag von Schleswig-Holstein war von der Fraktion "Bündnis 90/DIE GRÜNEN" eine Kleine Anfrage mit dem Titel "Stilllegung der AKW Krümmel und Brunsbüttel" gestellt worden. Der zuständige Minister für "Justiz Gleichstellung und Integration" antwortete darauf am 09.01.12 im Namen der Landesregierung Schleswig-Holstein (Drucksache 17/2133). Nachfolgend haben wir die Fragen und Antworten auszugsweise dokumentiert.

Vorbemerkung der Fraktion "Bündnis90/DIE GRÜNEN" in der Kleinen Anfrage: "Nach dem neuen Atomgesetz sind die beiden Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel endgültig stillzulegen."

- Frage der Grünen: "1. In welchem rechtlichen Rahmen ist die Stilllegung der beiden AKWs vorzunehmen und in welchem Zeitraum sind welche Maßnahmen geplant bzw. erforderlich?"
- Antwort des Justizministeriums: "Die Stilllegung eines Kernkraftwerks bedarf grundsätzlich einer atomrechtlichen Genehmigung. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG). Die Norm hat im Einzelnen folgenden Regelungsgehalt: 'Die Stilllegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluss der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach § 19 Abs. 3 gewesen sind.' Hinsichtlich der Vorgehensweise folgt hieraus, dass die Stilllegung eines Kernkraftwerks auf unterschiedlichem Wege abgewickelt werden kann. Neben der Einleitung eines Stilllegungs- und unmittelbar anschließenden Abbauverfahrens hat der Gesetzgeber den Betreibern auch die Möglichkeit eingeräumt, zunächst die Variante des sicheren Einschlusses einer Anlage zu wählen und dementsprechend mit einem Abbau der Anlage erst später zu beginnen. Konkrete zeitliche oder inhaltliche Vorgaben hierzu enthält das Atomgesetz nicht. So wäre auch ein Mischen der Varianten ebenso möglich wie die Entlassung verbleibender Gebäudestrukturen für eine Nachnutzung nach erfolgter Freigabe gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung."

- Frage der Grünen: "2. Hat Vattenfall bereits entschieden bzw. welche Kenntnisse hat die Landesregierung, ob ein vollständiger Rückbau (Grüne Wiese) vorgesehen ist oder ein sicherer Einschluss?"
- Antwort des Justizministeriums: "Nein, der Vattenfall-Konzern hat sich gegenüber der Atomaufsicht bislang noch nicht erklärt, welche Stilllegungsvariante und welches Stilllegungskonzept er in den beiden Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel realisieren will. Der Vattenfall-Konzern hat angekündigt, die Ergebnisse erster Überlegungen hierzu Ende des 1. Quartals 2012 mitzuteilen."

- Frage der Grünen: "3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wie groß der Abstand eines Gewerbegebietes von einem Atomkraftwerk in der Abbruchphase sein sollte? Welche Sicherheitsvorkehrungen sind erforderlich?"
- Antwort des Justizministeriums: "Der Einfluss des Abbruchs eines Kernkraftwerkes auf die Umgebung hängt vom konkreten Stilllegungs- bzw. Abbaukonzept ab. Dieses ist im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Stilllegungsgenehmigung darzustellen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist dabei auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. In diesem Rahmen werden auch die Auswirkungen der Abbaumaßnahmen auf die Umwelt und damit auch auf umliegende Gewerbegebiete bewertet."

- Frage der Grünen: "4. Haben zwischen den zuständigen Behörden und Vattenfall bzw. den beiden AKW GmbHs bereits Gespräche über das Verfahren und den Ablauf zur Stilllegung des jeweiligen AKWs stattgefunden? Wenn ja, wann haben welche Gespräche mit welchen Beteiligten stattgefunden und was waren die Inhalte und Ergebnisse dieser Gespräche? Bitte soweit möglich getrennt für jedes AKW angeben. Wenn nein, wann sind solche Gespräche vorgesehen?"
- Antwort des Justizministeriums: "Atomaufsichtliche Gespräche zum gegenwärtigen Stillstands- bzw. Nachbetrieb der beiden stillzulegenden Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel finden laufend statt. Gegenstand solcher Gespräche sind wiederholt auf verschiedenen Bearbeitungsebenen auch Fragen der bevorstehenden Stilllegung der Anlagen gewesen. Ein Grundsatzgespräch zur Stilllegungsplanung des Vattenfall-Konzerns hat zwischen der Atomaufsicht und der Technischen Geschäftsführung der Vattenfall Nuclear Energy GmbH im September 2011 stattgefunden.
In dem Gespräch ging es zentral um Fragen des gegenwärtigen Stillstandsbetriebs sowie um die ersten Überlegungen des Vattenfall-Konzerns zur Stilllegungsstrategie. Wesentliches Ergebnis dieses Gesprächs war, dass Vattenfall sich gegenwärtig in einer Planungsphase befindet und beabsichtigt, der Atomaufsicht Ende des 1. Quartals 2012 konkretisierte Planungsüberlegungen darzustellen."

- Frage der Grünen: "5. Wie viele Behälter von welchem Typ mit jeweils wie vielen Brennelementen stehen derzeit in den Standortzwischenlagern jeweils in Brunsbüttel und Krümmel? Wie viele Brennelemente bzw. andere hochradioaktive Materialien lagern derzeit jeweils in den Nasslagern der AKWs Brunsbüttel und Krümmel, wie lange sind diese bereits in dem Nasslager und wie viele Positionen sind jeweils noch frei?"
- Antwort des Justizministeriums: "Im Standortzwischenlager Brunsbüttel sind gegenwärtig 6 Transport- und Lagerbehälter des Typs CASTOR V/52 (85er IAEA-Zulassung) mit jeweils 52 Brennelementen eingelagert. Im Standortzwischenlager Krümmel sind gegenwärtig 19 Behälter des Typs CASTOR V/52 (85er IAEA-Zulassung) mit jeweils 52 Brennelementen eingelagert. Im Brennelement-Lagerbecken (Nasslager) des Kernkraftwerks Brunsbüttel lagern gegenwärtig 150 Brennelemente. Hinzu kommen 2 Köcher, in denen einzelne Brennstäbe eingelagert sind. Einzelne Absetzpositionen sind mit aktivierten Kernkomponenten (Steuerstäbe, Neutronenquellen) belegt. Weiterhin sind Kleinbehälter mit aktivierten und kontaminierten Materialien aus z.B. Revisionsarbeiten, wie Schrauben, Muttern und Filtermaterialien, im Lagerbecken auf dem Boden abgestellt. Die überwiegende Anzahl der im Lagerbecken des Kernkraftwerkes Brunsbüttel befindlichen Brennelemente und die übrigen oben genannten aktivierten Komponenten sind seit über viereinhalb Jahren im Nasslager abgestellt und dementsprechend radiologisch und wärmetechnisch abgeklungen. Einzelne Brennelemente sind vor kurzem aus dem Reaktorkern ausgeladen worden. Wegen der langen Stillstandszeit des Kernkraftwerks sind auch diese Brennelemente radiologisch und wärmetechnisch abgeklungen. Das Brennelement-Lagerbecken hat nunmehr eine Kapazität von 649 freien Absetzpositionen. Darin enthalten ist eine Kapazität von 532 Absetzpositionen, die auflagengemäß für eine vollständige Entladung des Reaktorkerns vorzuhalten ist
Im Nasslager des Kernkraftwerks Krümmel lagern gegenwärtig 266 Brennelemente
, davon sind 12 unbestrahlt. Die eingelagerten Brennelemente haben eine Abklingzeit zwischen 21 und 4 Jahren. Das Brennelement-Lagerbecken hat eine Kapazität von 1690 Absetzpositionen, wovon derzeit 1376 frei sind. Darin enthalten ist eine Kapazität von 840 Absetzpositionen, die für eine vollständige Entladung des Reaktorkerns vorzuhalten ist. An den übrigen Absetzpositionen lagern zurzeit insbesondere Kerneinbauten und Hilfsmittel bzw. Werkzeuge zur Brennelementhandhabung. Weiterhin sind Kleinbehälter mit aktivierten und kontaminierten Materialien aus z.B. Revisionsarbeiten, wie Schrauben, Muttern und Filtermaterialien, im Lagerbecken auf dem Boden abgestellt."

- Frage der Grünen: "6. Wie viele Brennelemente befinden sich derzeit jeweils im Reaktor?"
- Antwort des Justizministeriums: "Im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Brunsbüttel befinden sich gegenwärtig 523 Brennelemente, im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Krümmel 840 Brennelemente."

- Frage der Grünen: "7. Könnten diese Brennelemente aufgrund ihrer aktuellen Strahlung direkt in Lagerbehälter verpackt und in die Standortlager transportiert werden? Wenn nein, warum nicht? Bitte angeben, wie viele Brennelemente verpackt werden könnten, wie viele aus welchen Gründen nicht, jeweils pro AKW. Wenn ja, wann wird das erfolgen?"
- Antwort des Justizministeriums: "Aus radiologischer Sicht könnten in Anbetracht der langen Abklingzeit sämtliche im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Brunsbüttel befindlichen Brennelemente ausgelagert werden. Dass dies derzeit nicht möglich ist, ist in der deutschlandweit nur begrenzten Anzahl verfügbarer Transport- und Lagerbehälter des Typs CASTOR V/52 begründet. Zudem sind noch nicht sämtliche Zulassungen zum Transport und Genehmigungen zur Einlagerung beantragt. Zur Einlagerung von Brennelementen vom Kernkraftwerk Brunsbüttel in das dortige Zwischenlager stehen zurzeit 4 CASTOR-Behälter zur Verfügung. Wenn man davon ausgeht, dass zunächst sämtliche Brennelemente aus dem Nasslager in das Zwischenlager ausgelagert werden, verbleibt ein freier CASTOR V/52-Behälter mit einer maximalen Einlagerungskapazität von 52 Brennelementen. Demnach könnten direkt lediglich rund 10 % des Reaktorkerns in das Standort-Zwischenlager ausgelagert werden. Mindestens 465 Brennelemente würden zunächst im Reaktorkern verbleiben müssen
Im Standortzwischenlager Krümmel befindet sich noch ein unbeladener Transport- und Lagerbehälter des Typs CASTOR V/52
. Ein Transport aller Brennelemente in das Standortzwischenlager ist daher gegenwärtig nicht möglich."

- Frage der Grünen: "8. Hat der Betreiber bereits Angaben gemacht, wann die derzeit im Reaktor befindlichen Brennelemente in das Nasslager oder direkt in Lagerbehälter gepackt werden sollen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?"
- Antwort des Justizministeriums: "Die Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel plant, das Brennelementlagerbecken weitgehend zu entladen und die Brennelemente, soweit sie nicht in das Zwischenlager eingelagert werden können, in den Reaktordruckbehälter einzulagern
Die Betreiberin des Kernkraftwerks Krümmel plant
, den Reaktordruckbehälter der Anlage zu entladen und sämtliche Brennelemente, soweit sie nicht in das Zwischenlager verbracht werden können, in das Brennelementlagerbecken zu verbringen."

- Frage der Grünen: "9. Wie viele unbestrahlte Brennelemente befinden sich aktuell jeweils in welchem AKW? Was wird mit diesen Brennelementen geschehen?"
- Antwort des Justizministeriums: "Im Trockenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel befinden sich aktuell 104 unbestrahlte Brennelemente. Die Betreibergesellschaft prüft zurzeit die Möglichkeit, diese unbestrahlten Brennelemente an andere im Betrieb befindliche kerntechnische Anlagen weiterzugeben
Im Nasslager des Kernkraftwerks Krümmel befinden sich 12 unbestrahlte Brennelemente
. Im Trockenlager werden 152 Brennelemente derzeit gelagert. Theoretisch ist denkbar, die unbestrahlten Brennelemente entweder an den Brennelementhersteller oder an eine in Betrieb befindliche kerntechnische Anlage, die zum Einsatz des jeweiligen Brennelementtyps berechtigt ist, abzugeben."

- Frage der Grünen: "10. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit jeweils im AKW Brunsbüttel und Krümmel beschäftigt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt bei Vattenfall in Zusammenhang mit den Atomkraftwerken beschäftigt?"
- Antwort des Justizministeriums: " Im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind derzeit 372, im Kernkraftwerk Krümmel 373 Mitarbeiter beschäftigt. Zur Anzahl der Mitarbeiter beim Vattenfall-Konzern liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor."

27. September 2011
Nicht spezifikationsgerechte Sicherungen in den AKW Brunsbüttel und Krümmel festgestellt

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel berichtet am 27.09.11 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Meldepflichtige Ereignisse in den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel" über neue Vorfälle in den abgeschalteten Atommeilern Brunsbüttel und Krümmel. Demzufolge wurden in beiden Atomkraftwerken bei Sonderprüfungen nicht spezifikationsgerechte Sicherungen festgestellt.

"In den abgeschalteten Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel sind bei umfangreichen Sonderprüfungen an einer Vielzahl von leittechnischen Baugruppen vereinzelt nicht spezifikationsgerechte Feinsicherungen festgestellt worden", gibt das Kieler Justizministerium in der Mitteilung bekannt. "Sie wurden unverzüglich ausgetauscht. Die Sonderprüfungen wurden auf Veranlassung der Atomaufsicht durchgeführt, nachdem es im Kernkraftwerk Philippsburg 2 zu einer unbeabsichtigten Auslösung einer falsch eingebauten Feinsicherung gekommen war", erklärt dazu das Justizministerium in Kiel. "In den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel ist es durch die falsch eingebauten Feinsicherungen zu keiner fehlerhaften Auslösung und damit zu keinerlei sicherheitstechnischen Auswirkungen gekommen", versichert die atomrechtliche Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein.
"Die Betreibergesellschaften haben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde entsprechende Meldepflichtige Ereignisse der Kategorie 'N' heute (27. September) fristgerecht gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Klärung und Bewertung der Meldepflichtigen Ereignisse externe Sachverständige hinzugezogen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

Vattenfall Europe: "Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel: Feinsicherungen ausgetauscht"

Von Vattenfall Europe Nuclear Energy wird zu den neuen 'Vorkommnissen' in den AKW Brunsbüttel und Krümmel in einer Pressemitteilung am 27.09.11 mit dem Titel "Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel: Feinsicherungen ausgetauscht" folgende Stellungnahme abgegeben: "Bei der systematischen Überprüfung von Feinsicherungen in Elektronikbaugruppen wurden in den Kernkraftwerken Brunsbüttel (KKB) und Krümmel (KKK) vereinzelt nicht spezifikationsgerechte Sicherungen festgestellt. Die betroffenen Feinsicherungen wurden gegen neue ausgetauscht. Die Abweichungen hatten keinen Einfluss auf die Funktion der Baugruppen. Angestoßen wurde die Untersuchung durch Erkenntnisse in einem anderen Kernkraftwerk."
"Diese Ereignisse wurden der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt", laut Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."

31. Juli 2011
Nach dem geänderten Atomgesetz bleibt das AKW Brunsbüttel endgültig abgeschaltet

Der sogenannte 'beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland' hat die letzte Hürde genommen: Bundespräsident Christian Wulff (CDU) fertigte am 31.07.11 'nach sorgfältiger Prüfung' der Verfassungsmäßigkeit das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes aus, teilte das Bundespräsidialamt in Berlin dazu mit. Auch die sechs Begleitgesetze für die 'Energiewende' unterzeichnete Wulff.
Nach dem katastrophalen Reaktorunfall am 11.03.11 im japanischen Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi (AKW Fukushima-1) hatte die deutsche Bundsregierung beschlossen, schneller als geplant - nämlich bis 2022 - aus der Atomenergie auszusteigen und die erst im vergangenen Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke zurückgenommen.
Die entsprechenden Gesetzesentwürfe hatte der Deutsche Bundestag Ende Juni und der Bundesrat Anfang Juli 2011 gebilligt. Nach deren Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die Gesetze in Kraft getreten.

=> Damit bleiben die sechs Atomkraftwerke endgültig vom Netz, die bereits im Zuge des Moratoriums abgeschaltet worden waren: AKW Biblis-A und -B, AKW Isar-1, AKW Neckarwestheim-1, AKW Philippsburg-1 und das AKW Unterweser. Hinzu kommen die Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel, die zum Zeitpunkt des Moratoriums bereits abgeschaltet waren.

Bis zum entsprechenden Jahresende folgen Grafenrheinfeld (2015), Gundremmingen-B (2017), Philippsburg-2 (2019), Grohnde, Gundremmingen-C und Brokdorf (2021) sowie schließlich Isar-2, Emsland und Neckarwestheim-2 (2022).

Das "Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren" (Atomgesetz), AtG, in der Fassung vom 31.07.11 sagt dazu aus::

"§ 7 Genehmigung von Anlagen
(1a) Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens
1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4. mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2."

28. Juli 2011
"Ausstieg aus der Kernenergie beeinträchtigt Vattenfall Ergebnis um 10,2 Mrd. SEK"

"Das Betriebsergebnis von Vattenfall verringerte sich im 2. Quartal 2011 um 12,2 Mrd. Schwedische Kronen (SEK). Dies ist in erster Linie auf die Entscheidung der deutschen Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie, aber auch auf die im Vergleich zum Vorjahresquartal 2010 niedrigeren Erzeugungs- und Verkaufsvolumina zurückzuführen", beklagt der Atomenergie-Konzern Vattenfall am 28.07.11 in einer Pressemitteilung unter der Headline "Ausstieg aus der Kernenergie beeinträchtigt Vattenfall Ergebnis um 10,2 Mrd. SEK".
"Die Nettoumsatzerlöse verringerten sich bezogen auf das 2. Quartal 2011 um 18,6 Prozent auf 40.443 Mio. SEK (2010: 49.713) und bezogen auf das 1. Halbjahr 2011 um 23,3 Prozent auf 92.311 Mio. SEK (120.370)", berichtet der Atomenergie-Konzern Vattenfall in der Mitteilung an die Presse .
"Das Betriebsergebnis" so die Aussage von Vattenfall, "sank im 2. Quartal um 12.202 Mio. SEK auf -3.239 Mio. SEK (8.963). Davon sind 10,2 Mrd. SEK als Einmaleffekt aufgrund der Entscheidung der deutschen Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie zu bewerten. Infolgedessen ist Vattenfall gezwungen, Abschreibungen am Buchwert der beiden Anlagen Krümmel und Brunsbüttel vorzunehmen und die Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Brennelemente zu erhöhen.
Niedrigere Erzeugungs- und Verkaufsvolumina bei Strom, Gas und Wärme sowie ein durch Währungskurseffekte im Durchschnitt niedrigerer Strompreis belasteten das Ergebnis mit 3,6 Mrd. SEK", berichtet Vattenfall. "Positiv auf das Ergebnis", so Vattenfall, "wirkten sich die niedrigeren Kosten für Betrieb und Instandhaltung sowie Vertrieb und Verwaltung (0,7 Mrd. SEK) und Gewinne aus Verkäufen von Unternehmensanteilen und Immobilien aus (1,4 Mrd. SEK). Der Gewinn nach Steuern sank um 8.420 Mio. SEK auf –3.235 Mio. SEK (5.185).
Vattenfalls Stromerzeugung ging im 2. Quartal 2011 um 8,9 Prozent auf 37,7 Terawattstunden (TWh; 2010: 41,4) zurück vermeldet der Atomenergie-Konzern in der Pressemitteilung. "Die Stromerzeugung aus Wasserkraft reduzierte sich um 10,1 Prozent auf 7,1 TWh (7,9). Die Erzeugung durch Kernenergie nahm um 17,1 Prozent auf 10,2 TWh (12,3) ab. Die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen ging um 4,4 Prozent auf 19,5 TWh (20,4) zurück. Mit 0,7 TWh (0,4) konnte die Erzeugung aus Windkraft nahezu verdoppelt werden. Die Stromerzeugung aus Biomasse und Ersatzbrennstoffen halbierte sich auf 0,2 TWh (0,4). Der Wärmeabsatz sank um 22,1 Prozent auf 6,0 TWh (7,7), der Gasabsatz um 19,1 Prozent auf 7,2 TWh (8,9). "
Von Vattenfall wird in der Mitteilung weiter ausgesagt “Vattenfall verzeichnet im 2. Quartal ein niedrigeres Betriebsergebnis. Dies ist in erster Linie auf die Entscheidung der deutschen Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie zurückzuführen, aber wir konnten auch nicht die hohen Erzeugungs- und Verkaufsvolumina des Vorjahresquartals erzielen“, sagt Øystein Løseth", Vorstandsvorsitzender von Vattenfall. “Infolge des Beschlusses der deutschen Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie ist Vattenfall gezwungen, Abschreibungen am Buchwert der beiden Anlagen in Deutschland vorzunehmen und die Rückstellungen zu erhöhen. Das führt zu hohen Einmalkosten, die das Betriebsergebnis im 2. Quartal belasten.
Vattenfall respektiert die Entscheidung des Deutschen Bundestags, erwartet aber einen fairen Ausgleich für seine finanziellen Verluste. Der Kernenergieausstieg wird den Umbau zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigen. Wir sehen hier Chancen für unser Geschäft und haben die Absicht, diesen Umbau mit der Entwicklung neuer Projekte aktiv mitzugestalten. Die niedrigeren Erzeugungs- und Verkaufsvolumina von Strom, Gas und Wärme", so Vattenfall in der Pressemitteilung, "sowie die geringeren durchschnittlichen Preise aufgrund von Währungseffekten belasten das Betriebsergebnis etwa um 3,6 Mrd. SEK.”
Von dem Atomenergie-Konzern wird abschließend ausgesagt: "Vattenfall veröffentlicht die hier enthaltenen Informationen gemäß dem schwedischen Wertpapiermarktgesetz."

22. Juni 2011
"Vattenfall: Ergebnisbelastung im 2. Quartal durch Beschluss der deutschen Bundesregierung"

Unter dem Titel "Vattenfall: Ergebnisbelastung im 2. Quartal durch Beschluss der deutschen Bundesregierung" gibt der Atomenergie-Konzern am 22.06.11 in einer Pressemitteilung bekannt: "Der geplante Beschluss der deutschen Bundesregierung zur Stilllegung der deutschen Kernkraftwerke wird bei Vattenfall zu einer Belastung des Betriebsergebnisses im 2. Quartal 2011 von rund 10 Milliarden Schwedischen Kronen (SEK; ca. 1,1 Mrd. Euro) führen.  
Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 die Stilllegung aller 17 deutschen Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 beschlossen", so Vattenfall im Rückblick. "Vattenfall hat in seiner Pressemitteilung vom 7. Juni 2011 betont, dass es von dieser Entscheidung finanziell substantiell betroffen ist. Dem Beschluss zufolge dürfen die beiden Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel nicht wieder angefahren werden. Vattenfall ist mit 66,7 Prozent am Kraftwerk Brunsbüttel beziehungsweise mit 50 Prozent am Kraftwerk Krümmel beteiligt und Betreiber beider Anlagen.  
Es wird damit gerechnet, dass der Beschluss der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 verabschiedet wird und Mitte Juli in Kraft tritt. Infolgedessen ist Vattenfall gezwungen, Abschreibungen am Buchwert der beiden Anlagen vorzunehmen und die Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Brennelemente zu erhöhen. Insgesamt wird die Belastung des Betriebsergebnisses im zweiten Quartal 2011 auf rund 10 Mrd. SEK geschätzt. Die Abschreibungen und die Erhöhung der Rückstellungen haben jedoch keinen negativen Einfluss auf den Cash Flow in 2011.  
Vattenfall wird in seinem Halbjahresbericht, der am 28. Juli 2011 veröffentlicht werden soll, detailliert über die Auswirkungen auf das Ergebnis berichten.  
Vattenfall veröffentlicht die hier enthaltenen Informationen gemäß dem schwedischen Wertpapiermarktgesetz", erklärt der Atomenergie-Konzern in seiner Pressemitteilung abschließend.
 

07. Juni 2011
"Vattenfall respektiert die deutsche Entscheidung zur Kernenergie und erwartet faire Entschädigung"

In einer Pressemitteilung unter der Überschrift "Vattenfall respektiert die deutsche Entscheidung zur Kernenergie und erwartet faire Entschädigung" gibt es Atomenergie-Konzern am 07.06.11 folgende Stellungnahme ab: "In Folge der politischen Beschlüsse der deutschen Bundesregierung vom Montag dieser Woche erkennt Vattenfall den politischen Mehrheitswillen zum Kernenergieausstieg an. Das Unternehmen erwartet jedoch, dass es angemessen für seine finanziellen Verluste entschädigt wird, betont Vattenfall-CEO Øystein Løseth: 'Vattenfalls Kernkraftwerke in Deutschland stellen große Vermögenswerte dar. Wir erwarten eine faire Behandlung und eine faire Entschädigung für unsere Verluste aufgrund der Regierungsentscheidung.'
Vattenfall ist finanziell substantiell von den Regierungsentscheidungen betroffen. Das Unternehmen" so Vattenfall in der Mitteilung weiter, "hat rund 700 Millionen Euro in die beiden Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in den letzten Jahren investiert. Dies müsse berücksichtigt werden, wenn es zu Entschädigungsfragen wie der Übertragung von Reststrommengen komme, so Øystein Løseth. 'Das Kraftwerk Krümmel darf mit Blick auf die Reststrommengen zeitlich und mengenmäßig nicht schlechter gestellt werden als andere neuere Kernkraftwerke.'
Vattenfall vertraut darauf, dass die deutsche Politik die volle Verantwortung für ihre Entscheidungen übernimmt", teilt der Atomenergie-Konzern mit. "Das Unternehmen hofft auf eine Einigung und hält sich weitere Optionen offen. Darüber hinaus betont Øystein Løseth: 'Vattenfall steht bereit, seinen Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten. Vattenfall ist bestens vorbereitet, diese neuen Lösungen, die Deutschland jetzt braucht, anzubieten.'"

17. Mai 2011
Greenpeace: "RSK-Bericht besiegelt Abschaltung der Alt-Reaktoren"

In einer Presseerklärung mit dem Titel "RSK-Bericht besiegelt Abschaltung der Alt-Reaktoren - Keine Nachrüstung gegen Flugzeugabstürze möglich" wird von Greenpeace (greenpeace.de) am 17.05.11 informiert: "Nach Ansicht der unabhängigen Umweltschutzorganisation Greenpeace rechtfertigt der heute vorgelegte Bericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK) die sofortige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke Brunsbüttel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1, Isar 1 und des Pannenreaktors Krümmel. Diese Meiler sind nach den Ergebnissen der RSK nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt, die dünnen Hüllen der Alt-Reaktoren würden einem Absturz nicht standhalten. Es käme zu katastrophalen Freisetzungen von Radioaktivität. Kein deutsches AKW ist laut RSK-Bericht gegen den Absturz sehr großer Flugzeuge geschützt. Daher muss der schnellstmögliche Ausstieg auch für die neueren Reaktoren gelten. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, die sieben ältesten Reaktoren und das AKW Krümmel sofort endgültig stillzulegen und bis zum Jahr 2015 vollständig aus der Atomkraft auszusteigen. "
"'Jetzt muss die Bundesregierung ihre Ankündigungen der vergangenen Wochen wahrmachen. Sicherheit kennt keine Kompromisse', sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace" in der Presseerklärung. "'Selbst die Reaktorsicherheitskommission sieht gerade bei den alten Schrottmeilern gefährliche Risiken. Fukushima hat gezeigt, welche Folgen es haben kann, solche Risiken unterzubewerten. Ein Weiterbetrieb wäre unverantwortlich.'"
"Zwar gibt die RSK keine explizite Empfehlung für die Abschaltung von Atomkraftwerken. Dennoch ergibt sich", so Greenpeace, "ein klares Bild: Die sieben ältesten Meiler können nicht gegen den Absturz einer Passagiermaschine nachgerüstet werden. Die bestehenden Fundamente würden eine Verstärkung der Betonhülle nicht tragen. Seit 2001 ist dieses Problem bekannt, eine Lösung ist bis heute nicht in Sicht. Die RSK hat zudem vor allem einen theoretischen, fehlerfreien und damit stark idealisierten Zustand der Reaktoren betrachtet. Tatsächliche schwere Mängel, wie sie in den Pannenreaktoren Brunsbüttel und Krümmel auftraten, wurden ignoriert."
"Die Gefahr eines Station-Blackouts, also eines Ausfalls der Notstromversorgung, wie sie in Fukushima zur Katastrophe geführt hat, wird" in dem RSK-Bericht "differenzierter betrachtet." Von Greenpeace wird festgestellt: "Klar ist, auch an jedem deutschen Atomkraftwerk kann es zu einem solchen Ausfall kommen." 
"'Ein Unfall vom Fukushima-Typ braucht weder Erdbeben noch Tsunami. Es kann jeden Reaktor treffen', so Smital. Die RSK räumte selbst einen Mangel an Zeit für die gründliche Überprüfung der deutschen Atomreaktoren ein. Verschiedene Kriterien wie der Schutz vor Terroranschlägen sollen in einem zweiten Schritt untersucht werden."
"'Jetzt sind die Ethik-Kommission und dann Bundeskanzlerin Merkel am Zug. Wir brauchen Klarheit und feste Abschalttermine. Wie ein Atomausstieg bis 2015 technisch und wirtschaftlich machbar ist, zeigt das Greenpeace-Energieszenario Der Plan', so Smital."

28. April 2011
Greenpeace: AKW Brunsbüttel und Krümmel - Riskanter als Fukushima

"Deutsche Atomkraftwerke sind die sichersten der Welt? Fehlanzeige. Deutsche Atomkraftwerke verfügen teilweise über weit geringere Sicherheitsstandards als das Katastrophen-AKW Fukushima 1", wird am 28.04.11 im Internet von Greenpeace (greenpeace.de) unter der Schlagzeile "Gravierende Sicherheitsdefizite in deutschen AKW" informiert:
"Defizite gibt es bei den Siedewasserreaktoren (SWR), vor allem den vier ältesten Philippsburg 1, Isar 1, Brunsbüttel und Krümmel. Doch auch die neueren SWR-Reaktoren Gundremmingen B und C weisen Sicherheitslücken auf. Auf Schwachstellen in Notstrom- und Kühlsystemen weisen Experten schon seit langem hin.
'Kanzlerin Merkel lügt, wenn sie behauptet, die deutschen AKW seien die sichersten der Welt', sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. 'Seit Jahrzehnten werden Sicherheitskriterien so hingebogen, dass selbst die ältesten deutschen AKW sie erfüllen. Teure Nachrüstungen wurden verschleppt.' Der Kernphysiker fordert, alle Schwachstellen der Reaktoren jetzt schonungslos offenzulegen.
Die Sicherheitsbehälter der vier ältesten deutschen Siedewasserreaktoren sind schlechter gegen die Folgen einer Kernschmelze geschützt als die der japanischen Katastrophenreaktoren.
Der Sicherheitsbehälter - auch Containment genannt - ist eine wichtige Barriere, damit bei einem Unfall keine Radioaktiviät austritt. Er umschließt den Reaktordruckbehälter, in dem sich die Brennelemente befinden. Im AKW Fukushima 1 besteht dieser Sicherheitsbehälter aus einer mehrere Meter starken Betonhülle.
Anders bei den alten Siedewasserreaktoren Philippsburg I, Isar I, Brunsbüttel und Krümmel. Sie gehören zur sogenannten Baureihe 69, die mit einem schweren Konstruktionsfehler behaftet ist: Ihre Sicherheitsbehälter bestehen lediglich aus einer leicht schmelzenden Stahlhülle mit einer Wandstärke von wenigen Zentimetern. Diese Sicherheitslücke ist nachträglich nicht zu beheben.
Die Folgen sind schwerwiegend: Wenn das Kühlsystem versagt und eine Kernschmelze eintritt, wird schneller Radioaktivität freigesetzt. Zudem sind die Freisetzungsmengen größer, da sich in der kurzen Zeit nur ein kleiner Teil der Radionuklide innerhalb des Sicherheitsbehälters absetzen kann.
Fukushima zeigt, welche Gefahr von den abgebrannten Brennelementen in den Abklingbecken von AKW ausgehen kann. Diese Gefahr besteht auch in deutschen AKW.
In allen sechs deutschen Siedewasserreaktoren liegen die Abklingbecken - wie in Fukushima - außerhalb der Sicherheitsbehälter, im oberen Stockwerk des Reaktorgebäudes. Das betrifft die beiden neueren Reaktoren Gundremmingen B und C ebenso wie die vier alten Reaktoren der Baulinie 69.
In den Abklingbecken lagern mehr radioaktive Brennelemente als im Reaktorkern. Im AKW Gundremmingen B und C sind es normalerweise mehr als 200 Tonnen. Bei Versagen der Kühlung und Wasserverlust in den Abklingbecken wäre auch bei den deutschen Reaktoren die Strahlung derart hoch, dass sie Not- und Rettungsmaßnahmen unmöglich machen könnte.
Greenpeace fordert von Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Gesetz zur Laufzeitverkürzung für alle Atomkraftwerke. Spätestens 2015 soll das letzte Atomkraftwerk stillgelegt werden. Die sieben ältesten Reaktoren, der Pannenmeiler in Krümmel und das erdbebengefährdete AKW Neckarwestheim 2 müssen sofort und endgültig abgeschaltet werden."

06. April 2011
AKW Brunsbüttel: Leck in der Pumpenmotor-Kühlung eines Notfallsystems

Eine weitere Panne hat es im seit dem Juli 2007 abgeschalteten AKW Brunsbüttel des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe gegeben: Ein Leck im Kühlsystem des Antriebs einer Kühlpumpe eines Notfallsystems wurde festgestellt. - Zuvor war am 30.03.11 ein "meldepflichtiges Ereignis" von Vattenfall Europe im AKW Brunsbüttel bekannt worden, ein fehlerhaftes Relais führte in dem Atommeiler zur Abschaltung eines Leistungsschalters in einer 6 kV Mittelspannungsanlage.

Zu dem neuen 'Vorkommnis' wird von Vattenfall Europe in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Kühlerrohr wird untersucht" am 06.04.11 berichtet: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist am Kühlerrohr eines Umluftkühlers für den Elektromotor einer Kühlwasserpumpe eine Leckage aufgetreten. Bei einem Start der Kühlwasserpumpe trat aus dem Gehäuse des Umluftkühlers Wasser aus. Nach der Demontage des Luftkühlergehäuses wurde eine Leckage an einem mit Trinkwasser durchströmten Kühlerrohr festgestellt. Das Kühlerrohr wird herausgetrennt und untersucht. Eine zweite Kühlwasserpumpe für den gleichen Zweck steht weiterhin zur Verfügung."
"Dieses betriebliche Ereignis wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht", laut der Einstufung von Vattenfall Europe, "nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."

30. März 2011
AKW Brunsbüttel: Fehlerhaftes Relais führte zur Abschaltung eines Leistungsschalters in einer 6 kV Mittelspannungsanlage

In dem seit dem Juli 2007 abgeschalteten AKW Brunsbüttel des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe hat es eine neue Panne geben. Darüber berichtet Vattenfall Europe in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Relais in Schaltanlage ersetzt" am 30.03.11: "Im Kernkraftwerk Brunsbüttel führte bei Inbetriebnahmeprüfungen nach Inspektionsarbeiten an einem Notstromaggregat ein fehlerhaftes Relais zur Abschaltung eines Leistungsschalters in einer 6-kV Mittelspannungsanlage. Das Relais wurde gegen ein Bauteil aus der Betriebsreserve ersetzt."
"Dieses betriebliche Ereignis wurde", nach der Einstufung Seitens Vattenfall Europe, "der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."

Justizministerium in Kiel: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel informiert am 30.03.11 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel": "Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es bei einer Funktionsprüfung nach einer Freischaltung und Arbeiten an einem Notstromdieselaggregat zu einer Abschaltung eines Leistungsschalters auf Grund eines fehlerhaften Relais in der 6-kV-Notstromschiene gekommen. Das Relais wurde gegen ein Ersatz-Bauteil ausgetauscht.
Das zuständige Kieler Justizministerium weiter: "Dieses Meldepflichtige Ereignis der Kategorie 'N' wurde der Atomaufsichtsbehörde heute (30. März) fristgerecht gemeldet. Zur weiteren Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses wurden von der Atomaufsicht externe Sachverständige hinzugezogen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet."

04. Februar 2011
AKW Brunsbüttel: Undichtigkeit in einem Zwischenkühlerrohr eines Nachkühlstranges

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe gibt in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Kühlerrohr verschlossen" am 04.02.11 ein weiteres 'Ereignis' in dem weiterhin abgeschalteten AKW Brunsbüttel bekannt: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist ein undichtes Rohr im Zwischenkühler eines Nachkühlstranges festgestellt worden."
Von Vattenfall Europe wird dazu näher ausgeführt: "Die chemische Analyse einer Routineprobe hatte erhöhte Chloridwerte im Zwischenkühlkreislauf ergeben, die auf einen Eintrag von Elbwasser hinwiesen. Bei einer Inspektion des Zwischenkühlers wurde ein beschädigtes Kühlerrohr gefunden. Das Rohr wurde mit einem Stopfen verschlossen. Insgesamt befinden sich 1458 solcher Rohre in dem Kühler. Eine Beeinträchtigung der Funktion des Kühlers ist nicht gegeben."
"Dieses betriebliche Ereignis wurde", so Vattenfall Europe, "der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."

27. Januar 2011
Landesregierung Schleswig-Holstein: Das AKW Brunsbüttel darf weiter strahlen

"Schleswig-Holstein möchte AKW Brunsbüttel am Netz lassenEine Übertragung der Restlaufzeit auf andere Meiler wäre der schwarz-gelben Landesregierung aber auch recht", berichtet die taz am 27.01.11 zusammenfassend unter dem Titel "Brunsbüttel darf weiter strahlen".
Von der taz wird in dem Artikel bekannt gegeben: "Die schleswig-holsteinische Landesregierung sieht keine juristische Handhabe, das Atomkraftwerk Brunsbüttel abzuschalten. Ein mehr als zweijähriger Stillstand der Anlage führe 'nicht automatisch und obligatorisch zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung', erklärte der für die Atomaufsicht zuständige Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) gestern im Kieler Landtag. Auch gebe es keine rechtliche Grundlage für den Widerruf der Genehmigung: Diese umfasse auch 'Stillstandsarbeiten wie Reparaturen'.
Eine Absage erteilte Schmalfuß damit einem Vorstoß, den seit Juni 2007 nach Pannen abgeschalteten Meiler stillzulegen: Ein im Dezember vergangenen Jahres von den Grünen vorgelegtes Gutachten stützt sich auf das Immissionsschutz-Recht, demzufolge eine Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage mehr als drei Jahre lang nicht in Betrieb war. Zu diesem Ergebnis war die Umweltjuristin Cornelia Ziehm gekommen. Nach ihrer Ansicht zählt der Stillstand der Anlage für Reparaturzwecke nicht als Betrieb, da das Kraftwerk seinen Zweck - Strom zu erzeugen - nicht erfüllt.
Diese Vorschriften aus dem Immissonsschutzgesetze können aus Schmalfuß' Sicht nicht auf Anlagen angewendet werden, die nach Atomgesetz betrieben werden", wird von der taz berichtet. "Aber der als atomkritisch bekannte Minister würde es 'begrüßen', wenn Betreiber Vattenfall den Meiler Brunsbüttel nicht wieder in Betrieb nähme. Man könne ja, so Schmalfuß, 'Strommengen übertragen'.
Den Konzernen Vattenfall und Eon gehören die drei schleswig-holsteinischen Atommeiler Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf. Bei den beiden ersteren liegt die Werksführung bei Vattenfall, in Brokdorf bei Eon. Derzeit prüfen beide Konzerne, ob Eon 'die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt'.
Für den grünen Fraktionschef Robert Habeck wäre das kein Fortschritt: 'Der Schrottreaktor muss abgewrackt werden, nur das ist eine Lösung ohne Probleme.'"

20. Dezember 2010
Betriebsgenehmigung für das AKW Brunsbüttel abgelaufen?

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall steht weiter unter Druck: Am 20.12.10 wurde ein von der Fraktion der Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht. Darin stellt die Gutachterin, Umweltjuristin Dr. Cornelia Ziehm, fest: Laut dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erlischt die Genehmigung für eine Anlage, wenn sie drei Jahre nicht gelaufen ist, und zwar automatisch. - Und das ist beim AKW Brunsbüttel der Fall: Der Atommeiler ist seit dem Sommer 2007 abgeschaltet.

Von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird in einer Pressemitteilung am 20.12.10 mit dem Titel "Vattenfall muss Brunsbüttel aufgeben" informiert: "Rechtsgutachten: Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel ist nach mehr als drei Jahren Stillstand erloschen - Vattenfall erhält Quittung für taktischen Betrieb des umstrittenen Reaktors - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: 'Auch aus Gründen der Sicherheit darf keine Anfahrgenehmigung mehr erteilt werden'"
"Das seit Juli 2007 nach wiederholten schweren Störfallen abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel muss endgültig stillgelegt werden. Dafür spricht nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) nicht nur das heute in Kiel vorgelegte Rechtsgutachten der Rechtsanwältin und Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm, für die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, sondern auch der insgesamt fragwürdige Sicherheitszustand des Siedewasserreaktors an der Elbe.
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake verwies darauf, dass der fast 35 Jahre alte Siedewasserreaktor seit Jahren wegen seiner Sicherheitsdefizite in der Kritik stehe. Insbesondere das Notstromsystem weise nicht nur gegenüber dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik, sondern auch gegenüber anderen Altreaktoren gravierende Mängel auf. Schon 2003 hatte die Reaktorsicherheitskommission (RSK) der Bundesregierung festgestellt, dass selbst mit einem Totalaustausch des veralteten und konzeptionell fragwürdigen Sicherheitsleitsystems gegen ein modernes gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik ausgeführtes System 'kein Sicherheitsgewinn verbunden ist, da dies die Defizite im Anlagenkonzept hinsichtlich des Aufbaus der Notstromversorgung nicht ausgleicht.' Daran habe sich bis heute nichts geändert.
Baake forderte die Atomaufsicht in Kiel auf, jeden Antrag auf Wiederanfahren des Reaktors durch die Reaktoreigentümer Vattenfall Europe und E.on 'aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen abzulehnen'. Baake warf dem Betreiber Vattenfall Europe vor, 'den Stillstand des AKW Brunsbüttel seit Jahren aus taktischen Motiven in die Länge gezogen zu haben, um das rettende Ufer der Laufzeitverlängerung zu erreichen.' Das aktuelle Rechtsgutachten lege den Schluss nahe, dass nun eine Wiederinbetriebnahme aus juristischen Gründen praktisch ausgeschlossen sei. Baake: 'Vattenfall Europe erhält jetzt die Quittung für einen taktisch motivierten Reaktorstillstand, bei dem Sicherheitsfragen kaum mehr als eine Nebenrolle spielten.'
Das Rechtsgutachten von Cornelia Ziehm, kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks nach drei Jahren ohne Stromproduktion erloschen ist. Das ergebe sich aus einer Regelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Industrieanlagen, auf das das Atomgesetz, das den Betrieb von Atomanlagen regelt, bereits seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahr 1960 verweist. Vorgesehen war zunächst eine eigene, entsprechende Rechtsverordnung für Atomanlagen, die jedoch nie erlassen wurde. In einem solchen Fall gilt die Regelung für Industrieanlagen unverändert. Für eine Wiederinbetriebnahme müsste deshalb der Brunsbüttel-Betreiber eine neue Betriebsgenehmigung beantragen, deren Erteilung aber wegen des hoffnungslos veralteten technischen Zustands des Reaktors praktisch ausgeschlossen wäre."

Justizministerium in Kiel: "Atomaufsicht zu neuem Brunsbüttel-Gutachten"

In einer Pressemitteilung vom 20.12.10 mit dem Titel "Atomaufsicht zu neuem Brunsbüttel-Gutachten" gibt das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel folgende Stellungnahme ab: "Zum heute (20. Dezember) von den Grünen in Kiel vorgestellten Gutachten zur Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brunsbüttel erklärt der in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Minister Emil Schmalfuß: 'Nach erster summarischer Einschätzung hält die Atomaufsicht die aktuell bekannt gewordene These, dass das Atomgesetz ein Regelungsdefizit enthalte und deshalb die immissionsschutzrechtliche Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 entsprechend angewendet werden müsse, für wenig überzeugend.'
'Vor dem Hintergrund, dass das Kernkraftwerk Brunsbüttel aus technischen Gründen auf absehbare Zeit ohnehin nicht wieder in Betrieb genommen werden kann, sieht die Atomaufsicht heute allerdings keinen akuten Entscheidungsbedarf in Bezug auf die abschließende Bewertung des der Öffentlichkeit präsentierten Rechtsgutachtens', fuhr Schmalfuß fort. 'Eine in rechtlicher Hinsicht seriöse Bewertung kann nicht auf der Basis der bisher vorliegenden Pressemeldungen erfolgen, sondern erst nach sorgfältiger Auswertung des schriftlichen Gutachtens.'
'Festzustellen bleibt jedoch schon jetzt, dass die 1983 erteilte unbefristete Betriebsgenehmigung den Betrieb der Gesamtanlage Kernkraftwerk Brunsbüttel einschließlich aller erforderlichen Betriebsvorgänge genehmigt. Dieser umfasst grundsätzlich auch den so genannten Stillstandsbetrieb, dass heißt Instandsetzungsvorgänge, Reparaturen, Brennelementwechsel, wiederkehrende Prüfungen usw.', betonte der Minister."

Nachrichtenagentur dapd, 20.12.10: "Betriebserlaubnis abgelaufen?"

Von der Nachrichtenagentur dapd wird am 20.12.10 unter der Schlagzeile "Betriebserlaubnis abgelaufen?" gemeldet: "Die schleswig-holsteinischen Grünen erwarten eine juristische Auseinandersetzung um das Wiederanfahren des umstrittenen Atomkraftwerkes Brunsbüttel. Es gehe um die Frage, ob das Kraftwerk noch aktuellen technischen Anforderungen genüge, sagte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck am Montag in Kiel. Ein von seiner Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm kommt zu der Erkenntnis, dass die Betriebserlaubnis des nach einer Panne seit Sommer 2007 stillstehenden Meilers abgelaufen ist.
Ziehm kommt darin zu dem Schluss, dass die Anlage ihren Zweck seit dreieinhalb Jahren nicht mehr erfüllt. 'Das Kernkraftwerk Brunsbüttel produziert seit Juli 2007 keinen Strom mehr, nicht mal für die Eigenversorgung', sagte sie. Gemäß Paragraf 18 des Bundesimissionsschutzgesetzes erlösche eine Genehmigung, 'wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist'. Das Atomgesetz verweise auf die Grundsätze des Emissionsrechts. Alleine durch Reparaturarbeiten werde das Merkmal des Betriebes nicht erfüllt.
Demnach müsste Betreiber Vattenfall für ein Wiederanfahren zunächst eine neue Betriebsgenehmigung beantragen. 'Ein Neuantrag ist nicht denkbar', sagte Grünen-Energieexperte Detlef Matthiessen mit Blick auf das Alter der Anlage. Zudem habe sich der Fischbestand in der Elbe vor Brunsbüttel seit Ende 2007 erholt, wie aus den Planungsunterlagen für ein Steinkohlekraftwerk in Brunsbüttel hervorgehe, sagte Ziehm."

taz, 20.12.10: "AKW Brunsbüttel nicht am Netz - Ewiger Stillstand droht"

Die taz berichtet am 20.12.10 unter der Überschrift "AKW Brunsbüttel nicht am Netz - Ewiger Stillstand droht": "Da das AKW Brunsbüttel nun schon seit drei Jahren abgeschaltet, sei die Betriebsgenehmigung erloschen. Das geht aus einem Gutachten der Grünen hervor.
Hat das Atomkraftwerk Brunsbüttel durch langen Stillstand seine Betriebsgenehmigung verloren? Diese juristische Frage hat ein Rechtsgutachten aufgeworfen, das die Umweltjuristin Cornelia Ziehm am Montag vorgestellt hat. Die Untersuchung war von der Grünen-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag in Auftrag gegeben worden.
Ziehm orientiert sich am Bundesimmissionsschutzgesetz, in dem festgelegt ist, dass die Betriebsgenehmigung einer Anlage erlischt, wenn diese 'während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist'. Und das ist in Brunsbüttel der Fall: Das Kraftwerk ist seit Sommer 2007 abgeschaltet. Es wird überholt.
Nun werden Atomkraftwerke nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt, sondern nach dem Atomgesetz. Darin ist eine Dreijahresfrist nicht enthalten - offenbar weil der Gesetzgeber nicht davon ausging, dass jemals ein Atomkraftwerk vorübergehend so lange außer Betrieb ist.
Zwar habe der Gesetzgeber eine eigene Rechtsverordnung für das Atomgesetz, die analog den Immissionsschutzregeln gestaltet ist, lange geplant, sagt Juristin Ziehm, doch bis heute fehle sie. Folglich gelte für Atomanlagen in dieser Hinsicht das gleiche Recht wie für jede andere Industrieanlage.
Ziehm steht mit dieser Rechtsauffassung nicht alleine, die Übertragung des Bundesimmissionsschutzrechts auf Atommeiler gilt unter Juristen als durchaus zulässig. 'Verfassungsrechtlich kann man das herleiten', sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, Atomrechtsexperte in Berlin. Schließlich seien Atomanlagen hinsichtlich der Schäden, die sie verursachen können, weitaus gefährlicher als die typischen Anlagen, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fallen. Eine Übertragung der Dreijahresfrist auf Atomanlagen sei daher - begründet durch die Schutzpflicht des Staates - juristisch nachvollziehbar.
Kraftwerksbetreiber Vattenfall stellt in Abrede, dass das Bundesimmissionsschutzrecht in irgendeiner Form relevant sein könnte. Zudem sei der Stillstand der Anlage 'laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer Betrieb'. Das sieht die Gutachterin der Grünen anders, die den Betrieb des Kraftwerks an der Stromerzeugung festmacht.
Unabhängig von der rechtlichen Interpretation des Betriebs, sei es bekannt, dass die meisten Störfälle beim Anfahren der Meiler auftreten, erklärt unterdessen Stefan Kurth, Experte für Reaktorsicherheit am Öko-Institut in Darmstadt. So könne ein langer Stillstand besondere Risiken bergen, die in die juristische Betrachtung eingehen müßten."

taz, 20.12.10: "Pannenmeiler Brunsbüttel - Wie ein Schweinestall"

"Immissionsschutz statt politischer Debatte: Bleibt das AKW Brunsbüttel wegen Verstreichen einer Drei-Jahres-Frist ausgeschaltet? Das Ministerium wartet ab, eine juristische Auseinandersetzung steht bevor", wird von der taz am 20.12.10 unter dem Titel "Pannenmeiler Brunsbüttel - Wie ein Schweinestall" informiert.
"
Ein Atomkraftwerk ist wie ein Schweinestall - rein formell. Denn beides sind Industrieanlagen, beide schicken Emissionen in die Welt, beide unterliegen gesetzlichen Regeln, Normen und Fristen.
Aus diesem Blickwinkel betrachtete die Kieler Landtagsfraktion der Grünen das AKW in Brunsbüttel. Seit Juni 2007, seit dreieinhalb Jahren, steht der Meiler still, der Grund dafür ist eine Reihe von Störungen. 'Uns fiel diese Drei-Jahres-Frist auf', sagte Robert Habeck, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Schleswig-Holstein, am gestrigen Montag in Kiel. Das Ergebnis einer juristischen Überprüfung fiel günstiger aus, als die Fraktion es selbst erwartet hatte: Gutachterin Cornelia Ziehm kam zu dem Schluss, dass laut dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Genehmigung für eine Anlage erlischt, wenn sie drei Jahre nicht gelaufen ist, und zwar automatisch. 'Damit haben wir uns kurz vor Weihnachten selbst ein Geschenk gemacht', sagte Habeck. Er wusste aber auch: 'Es ist nicht zu erwarten, dass die Betreiberfirma Vattenfall uns für die Aufklärung dankt. Es steht eine juristische und politische Auseinandersetzung bevor.'
Die begann dann schnell: Die 'These, dass die immissionsschutzrechtliche Regelung angewendet werden müsse' halte er für 'wenig überzeugend', sagte Justizminister Emil Schmalfuß, in dessen Bereich die Atomaufsicht fällt. Die 1983 erteilte Betriebsgenehmigung 'umfasst Reparaturen, Brennelementwechsel und Prüfungen'. Ähnlich äußerte sich die Sprecherin von Vattenfall, Barbara Meyer-Bukow: 'Laut Atomgesetz ist auch ein Stillstand ein bestimmungsgemäßer Betrieb. Denn die Anlage steht ja nicht wirklich still, es gibt eine Vielzahl von Anlagenteilen, die weiter in Betrieb sind.' So müsse der Reaktor ständig gekühlt werden. Es werde nur kein Strom produziert, so Meyer-Buckow zum NDR. Bei weiteren Anfragen erklärte sie, ihr liege das Gutachten noch nicht vor, sie könne deshalb keine Bewertung vornehmen.
Der Pannenmeiler
- Das Atomkraftwerk Brunsbüttel wird zurzeit von Vattenfall und Eon gemeinsam betrieben, der schwedische Konzern Vattenfall besitzt zwei Drittel.
- Brunsbüttel, ein Siedewasserreaktor, ging 1977 ans Netz und ist damit einer der ältesten Anlagen Deutschlands.
- Seit 28. Juni 2007 sind die Kraftwerke Brunsbüttel und Krümmel außer Betrieb, Auslöser war ein Trafobrand.
Für die Reparaturarbeiten am AKW Brunsbüttel hat Vattenfall nach eigenen Angaben seit 2007 mehr als 300 Millionen Euro ausgegeben.
- Bis zum Ende des Jahres 2011 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Laut dem Ziehm-Gutachten zählt Stillstand jedoch nicht als Betrieb, da die Anlage seinen Zweck - Strom zu erzeugen - nicht erfüllt. Detlef Matthiessen, energiepolitischer Sprecher der Grünen, verwies auf einen Fall, in dem eine Anlage nach drei Jahren die Lizenz zum Weiterlaufen verlor, es handelte sich um einen Schweinemastbetrieb in Nordrheinwestfalen. Atomkraftwerke waren noch nicht betroffen, da noch keines so lange vom Netz war wie Brunsbüttel. Das Nachbarkraftwerk Krümmel, das ebenfalls 2007 abgeschaltet wurde, produzierte zwischendurch einige Tage. Die Ruhepausen hätten dazu gedient, dass Vattenfall sich 'in Atom-freundlichere Zeiten hineinretten' wollte, so Mattiessen. Das habe sich als Boomerang erwiesen.
Dass die Landesregierung dem 'Pannenmeiler' bei einem neuen Antrag eine Genehmigung erteilt, hielt Matthiessen für 'nicht denkbar'. Vattenfall habe die Fristen einfach 'nicht auf dem Schirm gehabt', glaubt Habeck: 'Alle haben nur die politischen Fragen gesehen und nicht darüber nachgedacht, dass Brunsbüttel eine technische Anlage ist.' Die Grünen hätten 'beim Naheliegenden angesetzt'.
Ob das fruchtet, wird sich zeigen: Minister Schmalfuß sah 'keinen akuten Entscheidungsbedarf'. Auswirken könnte sich das Gutachten aber auf die geplante Zusammenarbeit von Vattenfall und Eon. Vor einigen Tagen hatten die Energiekonzerne bekannt gegeben, dass Eon bei den Meilern Krümmel und Brunsbüttel die Verantwortung übernehmen solle. Möglicherweise will Vattenfall, das zurzeit die Mehrheit am Brunsbüttler Atomkraftwerk besitzt, ganz aus dem Atomgeschäft aussteigen."

Handelsblatt, 20.12.10: "Grüne:  AKW Brunsbüttel hat keine Betriebserlaubnis mehr"

"Über die Zukunft des seit langem abgeschalteten Pannen-Reaktors Brunsbüttel ist neuer Streit entbrannt. Der Betreiber Vattenfall widersprach am Montag einem juristischen Gutachten der Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein", gibt das Handelsblatt am 20.12.10 bekannt." Danach ist die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk laut Bundesimmisionsschutzgesetz erloschen, weil die Anlage länger als drei Jahre stillsteht. Vattenfall ist hingegen der Ansicht, dass das Gesetz in diesem Fall keine Anwendung findet. Auch die Atomaufsicht in Kiel äußerte Zweifel an dem Gutachten.
Derzeit wird Brunsbüttel, das nach zahlreichen Pannen abgeschaltet wurde, weiter nachgerüstet. Seit 2007 wurden bereits mehr als 300 Millionen Euro in das störanfällige Kernkraftwerk investiert. Ende 2011 sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Antrag zum Wiederanfahren zu stellen, sagte eine Vattenfall-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin, warnte: 'Es wäre ein schwerer Fehler, die Wieder-Inbetriebnahme ohne Klärung der Rechtslage zu genehmigen.' Das Atomkraftwerk führe die Pannenstatistik an und sei nicht gegen terroristische Angriffe gesichert. 'Sicher ist Brunsbüttel nur, wenn es weiterhin stillliegt', sagte Trittin.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsgenehmigung der Anlage abgelaufen ist, weil sie länger als drei Jahre stillstand.
Dies gehe aus dem Bundesimmisionsschutzgesetzes hervor, sagte die Autorin der Expertise, die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, am Montag in Kiel. Brunsbüttel produziere seit Sommer 2007 keinen Strom mehr, nicht einmal für den Eigenbedarf.
Der zuständige Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) sagte, die Atomaufsicht halte die Argumentation 'für wenig überzeugend'. Da das Kernkraftwerk Brunsbüttel aus technischen Gründen auf absehbare Zeit ohnehin nicht wieder in Betrieb genommen werden könne, sehe er keinen akuten Entscheidungsbedarf. Grundsätzlich umfasse die 1983 erteilte unbefristete Betriebsgenehmigung aber auch den sogenannten Stillstandsbetrieb.
In Baden-Württemberg könnte ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien nach den Worten von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) dazu beitragen, die Laufzeit einzelner Atomreaktoren abzukürzen. Die jüngst verlängerten Laufzeiten müssten nicht voll ausgeschöpft werden, sagte der Regierungschef in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. 'Wichtig ist, dass Strom für private Haushalte und Betriebe jederzeit verfügbar und bezahlbar ist.'"

Neues Deutschland, 21.12.10: "AKW Brunsbüttel vor dem Aus? - Gutachten: Neue Betriebsgenehmigung fällig"

"Dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein droht das Aus", wird in einem Artikel von der Zeitung Neues Deutschland am 21.12.10 bekannt gegeben. "Durch den mehr als dreijährigen Stillstand des Reaktors sei dessen Betriebsgenehmigung erloschen, heißt es jetzt in einem Gutachten.
Auftraggeber des Gutachtens ist die Fraktion der Grünen im Kieler Landtag. Darin kommt die Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm zu dem Schluss, dass der Betreiber Vattenfall eine neue Betriebsgenehmigung für das vor fast 34 Jahren ans Netz gegangene AKW Brunsbüttel beantragen müsste. Das Kraftwerk zählt zu den ältesten und störfallanfälligsten Meilern in Deutschland. Eine neue Genehmigung dürfte deshalb schwer zu bekommen sein. Das AKW wurde im Sommer 2007 fast zeitgleich mit dem ebenfalls von Vattenfall betriebenen Reaktor in Krümmel abgeschaltet. Seitdem wird es rundum saniert. Es erhält unter anderem neue Dübel, neue Arbeitsbühnen sowie eine bessere Notstromversorgung.
Studienautorin Cornelia Ziehm, die bei der Deutschen Umwelthilfe den Bereich Klimaschutz und Energiewende leitet, argumentiert mit einer Regelung aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses fordert vom Betreiber von Industrieanlagen eine neue Genehmigung, »wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist«. »Das Atomgesetz verweist explizit auf diesen Paragrafen«, sagte Ziehm im ND-Gespräch. Eine Wiederinbetriebnahme des AKW sei also unzulässig.
Die Grünen in Schleswig-Holstein, die das Gutachten in Auftrag gaben, verlangen jetzt Konsequenzen. »Eine Genehmigung zum Wiederanfahren darf nicht erteilt werden, solange dieser Einwand nicht geklärt ist«, sagte Fraktionschef Robert Habeck der »Süddeutschen Zeitung«. Gleichzeitig erwägt die Partei eine sogenannte Feststellungsklage, um den Sachverhalt vor Gericht zu bringen. »Brunsbüttel darf nicht wieder ans Netz«, sagt Habeck.
Vattenfall sieht das offenbar ganz anders. Zum einen sei auch der Stillstand »laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer Betrieb«, sagte eine Konzernsprecherin der »Süddeutschen Zeitung«. Zum anderen gelte für ein Kernkraftwerk nun einmal das Atomrecht. Das ist grundsätzlich zwar richtig. Doch Ziehm zufolge fehlt im Atomgesetz bis heute eine ursprünglich vorgesehene Rechtsverordnung. Definitiv entscheiden über eine mögliche Wiederinbetriebnahme des AKW Brunsbüttel muss der parteilose Justizminister von Schleswig-Holstein, Emil Schmalfuß. Er hatte Vattenfall erst vor zehn Tagen einen Strich durch die Rechnung gemacht, als er die vom Konzern als neue Chefin des AKW Krümmel benannte Ulrike Welte wegen Inkompetenz ablehnte.
Als Eingeständnis der Unfähigkeit, Atomkraftwerke zu betreiben, werteten Umweltschützer auch den vergangene Woche von Vattenfall öffentlich erwogenen Wechsel der Betriebsleitung für die Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel zum Konkurrenten E.ON. An Krümmel sind beide Unternehmen je zur Hälfte beteiligt, an Brunsbüttel hält Vattenfall die Mehrheit und E.ON ein Drittel. Hauptgrund für den angedachten Betreiberwechsel dürfte sein, dass E.ON nicht länger bereit ist, das katastrophale Krisenmanagement und die daraus resultierenden Millionenverluste zu akzeptieren. Durch den Stillstand von Brunsbüttel und Krümmel verlieren Vattenfall und E.ON jeden Monat einen zweistelligen Millionenbetrag. Insgesamt belaufen sich die Verluste inzwischen auf etwa zwei Milliarden Euro.

shz.de, 21.12.10: "Brunsbüttel - Bremst Umwelt-Gutachten das AKW aus?"

Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (shz.de) gibt am 21.12.10 bekannt: "Schleswig-Holsteins Grüne sehen die Betriebserlaubnis für das AKW Brunsbüttel erloschen. Energie-Minister Schmalfuß findet die entsprechende Studie 'wenig überzeugend'.
Die Grünen im Landtag erwarten eine juristische Auseinandersetzung um das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brunsbüttel. Fraktionschef Robert Habeck geht davon aus, dass die Betriebsgenehmigung für den fast 30 Jahre alten Meiler erloschen ist. Habeck stützt sich dabei auf ein Gutachten der Berliner Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm. Die Juristin stützt sich auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Danach erlösche eine Betriebsgenehmigung, 'wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist'. Brunsbüttel liefert seit Sommer 2007 keinen Strom.
Das Atomgesetz verweise auf die Grundsätze des Immissionrechts, sagte Ziehm. Damit gelte die Drei-Jahres-Regel auch für das Kernkraftwerk Brunsbüttel. Die Rechtsfolge trete unmittelbar ein. Einer behördlichen Maßnahme bedürfe es nicht.
Der für die Atomaufsicht zuständige Minister Emil Schmalfuß nannte die in dem Gutachten vertretene These 'nach erster summarischer Einschätzung wenig überzeugend'. So ziele die 1983 erteilte unbefristete Betriebsgenehmigung auf 'den Betrieb der Gesamtanlage Kernkraftwerk Brunsbüttel einschließlich aller erforderlichen Betriebsvorgänge'. Dies umfasse 'grundsätzlich auch den so genannten Stillstandsbetrieb', zu dem Instandsetzungen, Reparaturen, Brennelementwechsel und wiederkehrende Prüfungen gehörten. Schmalfuß kündigte eine sorgfältige Auswertung des schriftlichen Gutachtens an.
Ziehm verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in anderen Fällen entschieden habe, dass das Immissionsrecht Anwendung finde. Dazu gehörte auch der Fall einer Schweinemastanlage mit 34.000 Plätzen. 'Es wäre mit den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten nicht vereinbar, wenn für Anlagen einer Hochrisikotechnologie wie einem Kernkraftwerk weniger strenge Maßstäbe gelten würden als für immissionsschutzrechtliche Anlagen', meinte Ziehm.
Die Grünen kommen zu dem Schluss, dass der Betreiber Vattenfall für den Wiederbetrieb von Brunsbüttel eine neue Genehmigung beantragen müsste. 'Ein Neuantrag ist aber nicht denkbar', sagte ihr Energieexperte Detlef Matthiesen mit dem Blick auf das Alter der Anlage, die mit einer technischen Verfügbarkeit von nur 57,9 Prozent 'eine latente Bedrohung unseres Landes' sei.
Habeck rechnet damit, dass die Studie bei Vattenfall und dem Stromkonzern E.On für 'extremen Verdruss' bei den Verhandlungen über eine Übernahme der Betriebsführerschaft für die Meiler Brunsbüttel und Krümmel sorgen wird. Eine Wiederanfahrgenehmigung für Brunsbüttel verbiete sich, solange rechtliche Fragen ungeklärt seien. Schmalfuß sagte, da das Kernkraftwerk Brunsbüttel aus technischen Gründen auf absehbare Zeit ohnehin nicht wieder in Betrieb genommen werden könne, sehe er keinen akuten Entscheidungsbedarf.
Der CDU-Abgeordnete Jens-Christian Magnussen nannte die Gutachterin der Grünen eine 'Lobbyistin der Deutschen Umwelthilfe'. SSW und Linke pochten auf eine endgültige Stilllegung des Meilers. Sollte eine erneute Betriebsgenehmigung für Brunsbüttel nötig sein, dann müsse Schmalfuß die Chance nutzen, 'um den Pannenreaktor endgültig aus dem Verkehr zu ziehen', so der SSW."

Die Welt, 21.12.10: "Kernkraftwerk Brunsbüttel wird durch Gutachten zum Fall für die Gerichte"

Die Welt berichtet am 21.12.10: "Betriebserlaubnis nach Ansicht der Grünen erloschen und neue Genehmigung ausgeschlossen - Atomaufsicht hat Zweifel an Ergebnissen der Untersuchung - Minister erkennt keinen Handlungsbedarf - Juristin sieht schleswig-holsteinischen Pannenreaktor nach jahrelangem Stillstand vor endgültigem Aus"
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Über die Zukunft des seit langem abgeschalteten störanfälligen Atomkraftwerks Brunsbüttel ist neuer Streit entbrannt. Der Betreiber Vattenfall widersprach am Montag einem juristischen Gutachten der Grünen, demzufolge die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks im Kreis Dithmarschen erloschen sei, weil die Anlage länger als drei Jahre stillsteht. Die Atomaufsicht in Kiel äußerte Zweifel an dem Gutachten. Unterdessen wird das Werk nachgerüstet. Seit 2007 wurden bereits mehr als 300 Millionen Euro investiert. Ende 2011 sollen die Arbeiten fertig sein als Voraussetzung, einen Antrag zum Wiederanfahren ans Netz zu stellen, sagte eine Vattenfall-Sprecherin.
'Es wäre ein schwerer Fehler, die Wieder-Inbetriebnahme ohne Klärung der Rechtslage zu genehmigen', sagte Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag. Er verwies auf das Gutachten der Grünen im Landtag Schleswig-Holstein. 'Statt weiter an dem Pannenreaktor herumzudoktern, sollte spätestens jetzt auch dem letzten klar werden: Brunsbüttel darf nicht wieder ans Netz.' Das AKW führe die Pannenstatistik an und sei nicht gegen terroristische Angriffe gesichert. 'Sicher ist Brunsbüttel nur, wenn es weiterhin stillliegt', sagte Trittin. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte ein endgültiges Abschalten von Brunsbüttel angesichts des 'insgesamt fragwürdigen Sicherheitszustands' des rund 35 Jahre alten Siedewasserreaktors an der Elbe.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsgenehmigung der Anlage abgelaufen ist, weil sie länger als drei Jahre stillstand. Dies gehe aus Paragraf 18 Abs.1 Nr. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hervor, sagte die Autorin des Gutachtens, die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, am Montag in Kiel. Brunsbüttel produziere seit Sommer 2007 keinen Strom mehr, nicht einmal für den Eigenbedarf. Eine Sanierung sei kein Betrieb, auch wenn in den Betriebsvorschriften etwas anderes stehen sollte.
Die Vattenfall-Sprecherin sagte, dass Unternehmen gehe davon aus, das BImSchG finde in diesem Fall keine Anwendung. Da die Grundsätze, die im Paragraf 18 BImSchG festgelegt sind, in der Verordnung zum Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz nicht aufgenommen worden seien, könne man 'messerscharf' schließen, dass er für atomrechtliche Anlagen nicht gilt.
Im Kernkraftwerk Brunsbüttel, 1977 in Betrieb genommen, laufen nach zahlreichen Pannen seit 2007 umfangreiche Sanierungsarbeiten. Dazu zählen etwa der Umbau und die Optimierung der Notstromversorgung, die Sanierung von Dübelverbindungen und Stahlbühnen, um das Atomkraftwerk künftig erdbebensicher zu machen, wie die Vattenfall-Sprecherin erläuterte. Das Kernkraftwerk könnte dann auch die Explosion eines Gastankers auf der Elbe aushalten.
Der für die Aufsicht zuständige Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) sagte, die Atomaufsicht halte die These, dass das Atomgesetz ein Regelungsdefizit enthalte 'für wenig überzeugend'. Da das Kernkraftwerk Brunsbüttel aus technischen Gründen auf absehbare Zeit ohnehin nicht wieder in Betrieb genommen werden könne, sehe er keinen akuten Entscheidungsbedarf in Bezug auf die abschließende Bewertung des Gutachtens. Eine in rechtlicher Hinsicht seriöse Bewertung könne sowieso erst nach sorgfältiger Auswertung des Gutachtens erfolgen. Festzustellen bleibe jedoch, dass die 1983 erteilte unbefristete Betriebsgenehmigung grundsätzlich auch den sogenannten Stillstandsbetrieb, dass heißt etwa Instandsetzungsvorgänge, Reparaturen, Brennelementwechsel und wiederkehrende Prüfungen umfasse, betonte der Minister.
Das Gutachten argumentiert, dass das Bundesverwaltungsgericht in anderen Fällen bereits entschieden habe, dass das BImSchG im Atomrecht Anwendung finden kann. 'Die Vorschrift hat bisher keine Beachtung gefunden, weil in Deutschland noch nie solange ein Atomkraftwerk stillstand', meinte die Sachverständige Ziehm. 'Jetzt beginnt die politische und juristische Auseinandersetzung', kündigte der Kieler Grünen-Fraktionschef Robert Habeck an. Und dass Vattenfall für Brunsbüttel eine neue Betriebsgenehmigung erhalten könnte, schlossen die Grünen sowieso aus: Dafür besitze der alte Reaktor nicht die technischen Voraussetzungen."

Lübecker Nachrichten, 21.12.10: "Grüne: Kernkraftwerk Brunsbüttel steht vor dem Aus"

Von den Lübecker Nachrichten wird am 21.12.10 ausgesagt: "Eine Gutachterin behauptet, die Betriebserlaubnis für den Pannen-Reaktor sei längst erloschen. Geht das Kernkraftwerk Brunsbüttel nie wieder ans Netz?"
"Die Grünen im Landtag sind sich sicher: Weil Betreiber Vattenfall den Reaktor mehr als drei Jahre wegen zahlreicher Mängel stillstehen ließ, sei die Betriebserlaubnis endgültig erloschen. Das ergebe sich aus einem Gutachten, das die Juristin Dr. Cornelia Ziehm für die Fraktion angefertigt hat. Vattenfall widerspricht. Die Atomaufsicht will die Sachlage erst einmal prüfen.
Gestern stellten Fraktionschef Robert Habeck und die Juristin das Gutachten vor. Demnach gilt auch für Kernkraftwerke der Paragraf 18 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes. Demnach erlischt eine Betriebsgenehmigung, 'wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist'. Und das sei zweifelsfrei der Fall, weil in Brunsbüttel ja nicht mehr, wie vorgesehen, Strom produziert werde. Eine neue Betriebserlaubnis würde der alte Reaktor (1969 entwickelt) aber nie und nimmer bekommen. Vattenfall wehrt sich: Man gehe davon aus, dass das Immissionschutz-Gesetz in diesem Fall keine Anwendung finde, es gelte das Atomgesetz. 'Irrtum', urteilt Cornelia Ziehm. Das sei bislang nur niemandem aufgefallen, weil noch nie ein Kernkraftwerk so lange stillgestanden habe. Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) ist skeptisch. Nach einer ersten Einschätzung halte seine Atomaufsicht die Gutachten-These 'für wenig überzeugend'. Da das Kernkraftwerk aus technischen Gründen auf absehbare Zeit aber ohnehin nicht wieder in Betrieb genommen werden könne, gebe es keinen akuten Entscheidungsbedarf.
Unterstützung für die Landes- Grünen kommt von ihrer Fraktionschefin im Bundestag, Renate Künast: Die immer wieder von Zwischenfällen betroffenen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel gehörten 'für immer stillgelegt'. Künast: 'Wer zu blöd ist, die notwendigen Dübel in die Wand zu schrauben, ist nicht geeignet, ein Atomkraftwerk zu betreiben.' Eine Laufzeitverlängerung, wie von Schwarz-Gelb beschlossen, auch für Brunsbüttel und Krümmel sei 'absurd' und unter Sicherheitsgesichtspunkten 'nicht zu verantworten'. Auch ein Verkauf der Vattenfall-Anteile an E.on ändere an den massiven Sicherheitsbedenken nur 'minimal' etwas."

15. Dezember 2010
Vattenfall will die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel an E.ON abgeben

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe will offensichtlich die Betriebsleitung der AKW Brunsbüttel und Krümmel an E.ON abzugeben. Dies wird von Vattenfall Europe in einer Pressemitteilung vom 15.12.10 angedeutet. In den Medien hat diese Ankündigung größeren Wellenschlag ausgelöst.

Vattenfall Europe gibt am 15.12.10 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "E.ON und Vattenfall vereinbaren gemeinsamen Optimierungsprozess für die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel" bekannt: " E.ON und Vattenfall haben mit Blick auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kernenergie vereinbart, gemeinsam alle Möglichkeiten zur baldigen Wiederinbetriebnahme und zur weiteren betrieblichen Optimierung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel zu prüfen. Dazu werden die beiden Unternehmen in den nächsten Monaten insbesondere die technischen Rahmenbedingungen und die betrieblichen Abläufe untersuchen sowie den für Modernisierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen notwendigen Investitionsbedarf ermitteln.  
Diesen Prüfungsprozess werden E.ON und Vattenfall partnerschaftlich vorantreiben. E.ON Kernkraft und Vattenfall Europe Nuclear Energy halten am Kernkraftwerk Krümmel jeweils 50 Prozent der Anteile. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel gehört mehrheitlich Vattenfall Europe Nuclear Energy, E.ON Kernkraft ist zu einem Drittel beteiligt. Die Überprüfungen haben auch zum Ziel festzustellen, ob E.ON die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt.
Dazu Ingo Luge, Vorstandsvorsitzender der E.ON Energie AG: 'Das Energiekonzept und die damit einhergehende Verständigung zur Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke haben die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Anlagen teilweise sehr grundlegend verändert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitsanforderungen und der entsprechenden Investitionen beschäftigen wir uns intensiv mit betrieblichen Optimierungen aller unserer Kernkraftwerke. Dabei geht es uns um eine sorgfältige Analyse aller technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage wollen wir tragfähige Lösungen für die Zukunft von Krümmel und Brunsbüttel erarbeiten.'  
Stefan Dohler, Mitglied des Vorstands der Vattenfall Europe AG, erklärte: 'Mit der Vereinbarung, gemeinsam zukunftsfähige Lösungen für Krümmel und Brunsbüttel zu entwickeln, setzen wir in der Zusammenarbeit der Miteigentümer dieser beiden Kraftwerke neue Akzente. Der anstehende Prüfungsprozess erfolgt in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, in die beide Partner ihre langjährigen Erfahrungen beim Betrieb von Kernkraftwerken einbringen.'
E.ON und Vattenfall verfolgen gemeinsam das Ziel, die anstehenden Analysen, Bewertungen und Konzeptentwicklungen in der ersten Jahreshälfte abzuschließen. Unverzichtbare Voraussetzung für eine Wiederinbetriebnahme ist für beide Unternehmen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit beim Wiederanfahren der Anlagen."  

Dokumentation

Financial Times, 15.12.10: "Krümmel und Brunsbüttel - Vattenfall bereitet Atomausstieg vor"

Von der Financial Times wird am 15.12.10 in einem Bericht ausgesagt: "Acht Jahre nach dem Einstieg in die deutsche Kernkraft gibt Vattenfall die Verantwortung für Atomstrom hierzulande voraussichtlich auf. Der Energiekonzern verhandelt mit Eon über die Übernahme der Pannenreaktoren Krümmel und Brunsbüttel.
Die als Pannenreaktoren geltenden Meiler Krümmel und Brunsbüttel würden grundsätzlich überprüft, erklärten Vattenfall und E.on, Miteigentümer der beiden Kraftwerke. 'Die Überprüfungen haben auch zum Ziel, festzustellen, ob Eon die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt', heißt es in der Erklärung von Mittwoch.
Mehrere SPD-Politiker sagten voraus, damit werde der komplette Ausstieg Vattenfalls aus der Kernkraft eingeläutet. 'Mit diesem Schritt gibt der erste große Energiekonzern in Deutschland zu erkennen, dass die Atomkraft keine Zukunft hat', sagte etwa der stellvertretende Fraktionschef Hubertus Heil.
Sollten die Prognosen eintreffen, könnte die Zahl der AKW-Betreiber in Deutschland bald auf zwei schrumpfen: RWE und Eon. Bei EnBW, dem vierten Atomkonzern neben RWE, Eon und Vattenfall, ist das Land Baden-Württemberg als Großaktionär eingestiegen. Ein Ausstieg des südwestdeutschen Versorgers aus der Atomenergie wäre programmiert, falls SPD und Grüne nach der Landtagswahl Ende März 2011 die Macht in Stuttgart übernehmen.
Mit der Übergabe der Verantwortung an Eon zöge Vattenfall die Konsequenzen aus einer beispiellosen Pannenserie in seinen deutschen Kernkraftwerken. Krümmel und Brunsbüttel sind nach einer Reihe von Zwischenfällen seit 2007 fast durchweg abgeschaltet. Ob die Wiederinbetriebnahme von Krümmel Anfang 2011 wie von Vattenfall angekündigt gelingt, ist offen. Eine Kandidatin für den Job als Chefin der Anlage war vergangene Woche von der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht mangels ausreichender Qualifikation abgelehnt worden. Zuvor hatten technische Pannen wie Brände in Nebenaggregaten und ein Kurzschluss die Meiler gestoppt.
Eon will mit der Machtübernahme in Krümmel und Brunsbüttel offenbar eine befürchtete endgültige Schließung verhindern. Das wäre mit erheblichen Einbußen für den größten deutschen Kernkraftbetreiber verbunden. Reaktoren wie Krümmel erzeugen jährlich einen Umsatz von rund 600 Mio. Euro. Nach Auslaufen der Atomsteuer in sechs Jahren könnten die Anlagen dank der Laufzeitverlängerung noch über Jahre hochprofitabel am Netz bleiben: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte beschlossen, dass Brunsbüttel noch acht, Krümmel sogar noch zwölf Jahre Strom produzieren kann.
Ein Vattenfall-Sprecher schloss am Mittwoch nicht aus, dass Eon weitere Anteile an den Betriebsgesellschaften beider gemeinsamen Kraftwerke übernimmt. Bisher ist der Düsseldorfer Stromkonzern zur Hälfte an Krümmel und zu einem Drittel an Brunsbüttel beteiligt.
Vattenfall-Chef Öystein Löseth hat der deutschen Konzerntochter eine Schrumpfkur verordnet, jedoch einen vollständigen Rückzug aus einem der wichtigsten Auslandsmärkte kürzlich ausgeschlossen. Die Schweden beliefern in Deutschland knapp sechs Millionen Kunden mit Strom, davon stammt der Großteil aus ostdeutscher Braunkohle. Die Mischung aus Atomstrom und solchem aus klimaschädlicher Braunkohle hatte dem Staatskonzern in seinem Heimatland heftige Kritik eingebracht."

shz.de, 15.12.10: "Neuer Betreiber für Krümmel und Brunsbüttel?"

"Nach jahrelangem Stillstand denkt Vattenfall darüber nach, die Führung seiner Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel abzugeben. Im Gespräch dafür: die E.on AG", dies wird vom Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (shz.de) am 15.12.10 bekannt gegeben.
Immer wieder hatte Vattenfall mit technischen Pannen in den Kernkraftwerken in Krümmel und Brunsbüttel zu kämpfen. Seit Jahren stehen beide Werke still. Für Vattenfall scheint die Last jetzt offenbar zu groß geworden zu sein. Berichten zufolge soll der Konzern den Rückzug erwägen. Eine Option soll dabei sein die operative Führung der beiden Kernkrafwerke an die E.on AG abzugeben. An Krümmel sind beide Unternehmen je zur Hälfte beteiligt, an Brunsbüttel hält Vattenfall die Mehrheit und E.on ein Drittel.
Auf Anfrage von shz.de wollte Vattenfall entsprechende Berichte zunächst weder bestätigen noch dementieren. Am Mittag erklärten E.on und Vattenfall dann in einer Pressemitteilung, dass sie gemeinsam alle Möglichkeiten zur baldigen Wiederinbetriebnahme der beiden Kraftwerke prüfen wollen. Außerdem sprachen sich die Konzerne für eine 'betriebliche Optimierung' aus. Dafür sollen in den nächsten Monaten technische Rahmenbedingungen und betrieblichen Abläufe der Atommeiler genau untersucht werden. Dieser Prüfungsprozess werde von E.on und Vattenfall 'partnerschaftlich' vorangetrieben, hieß es. Hintergrund hierfür seien laut Vattenfall die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Prüfung soll den beiden Konzernen zufolge dabei auch zum Ziel haben festzustellen, ob E.on künftig die Betriebsführung für beide Anlagen übernehmen kann. Vattenfall war als Betriebsführer der beiden Anlagen in die Kritik geraten. Ein Ergebnis der Untersuchung wird für die erste Jahreshälfte 2011 erwartet. Inwieweit dies auch Einfluss auf die Beteiligung beider Konzerne an den Atommeilern hat, blieb offen. Entsprechende Berichte wurden am Mittwoch nicht kommentiert.

Die Welt, 15.12.10: " Krümmel & Brunsbüttel - Vattenfall zum Rückzug aus Atomkraftwerken bereit"

"Die pannengeplagten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel sind offenbar zu einer schweren Bürde für Vattenfall geworden. Nun erwägt der Konzern den Rückzug", berichtet Die Welt (welt.de) am 15.12.10 in einem Artikel mit der Überschrift "Krümmel & Brunsbüttel - Vattenfall zum Rückzug aus Atomkraftwerken bereit"
Der Energiekonzern Vattenfall will sich von der Last seiner pannengeplagten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel befreien. Nach 'Welt Online'-Informationen ist der Konzern jetzt bereit, die operative Führung der beiden Kernkraftwerke an die E.on AG abzugeben, die an den Anlagen bereits eine Minderheitsbeteiligung hält.
Wie 'Welt Online' erfuhr, wollen Vattenfall und E.on bereits in Kürze bekannt geben, dass sie Gespräche darüber aufnehmen, wie man die 'operative Führung' der Atomkraftwerke 'optimieren' könne. Bei diesen Gesprächen soll es auch darum gehen, ob E.on neben der operativen Betriebsführerschaft für beide Anlagen auch jeweils eine Mehrheitsbeteiligung erhält.
Wie 'Welt Online' weiter erfuhr, will der Geschäftsführer der 'Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH', Ernst Michael Züfle, die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein noch heute über die Pläne informieren. Ein Telefongespräch mit dem Leiter der Atomaufsicht im zuständigen Justizministerium, Wolfgang Cloosters, ist für den frühen Mittwoch Nachmittag terminiert. Danach sollen die Mitarbeiter in Krümmel in einer Betriebsversammlung informiert werden.
Beide Atomkraftwerke stehen wegen technischer Pannen seit Jahren still. Das Atomkraftwerk Krümmel sorgte erst in den vergangenen Tagen erneut für Schlagzeilen, weil die von Vattenfall bestimmte Leiterin des Kernkraftwerks nicht die erforderlichen praktischen Tests bestanden hatte.
Vattenfall und E.on bestätigen inzwischen per Pressemitteilung, 'gemeinsam alle Möglichkeiten zur baldigen Wiederinbetriebnahme und zur weiteren betrieblichen Optimierung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel zu prüfen.' Dies werde vor allem wegen der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kernkraftwerken nötig.
Ausdrücklich bestätigten die Unternehmen jedoch auch: 'Die Überprüfungen haben auch zum Ziel, festzustellen, ob E.on die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt.' Zu der Frage, ob E.on dann auch eine Mehrheitsbeteiligung an den Meilern übernimmt, nahmen die Konzerne in ihrer Mitteilung nicht Stellung. Stefan Dohler, Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe AG, erklärte, beide Miteigentümer der AKW würden 'in der Zusammenarbeit neue Akzente setzen'. Es sei das Ziel beider Unternehmen, die anstehenden 'Analysen, Bewertungen und Konzeptentwicklungen in der ersten Jahreshälfte abzuschließen.'
Ein Sprecher der Atomaufsicht Schleswig-Holstein erklärte auf 'Welt-Online'-Nachfrage, das Land wolle die 'Zuverlässigkeitsprüfung' von Vattenfall als AKW-Betreiber 'noch in diesem Jahr' abschließen. 'Wir sind auf der Zielgeraden', sagte der Sprecher des zuständigen Landesjustizministers Emil Schmalfuß in Kiel. Es gebe derzeit aber noch keinen Zwischenstand zu vermelden. Die Möglichkeit, dass Vattenfall die Krümmel-Leitung aufgibt, weil der Konzern fürchtet, bei der Zuverlässigkeitsprüfung des Landes durchzufallen, bezeichnete der Sprecher als 'pure Spekulation'.
Vattenfall betreibt bislang sieben Kernkraftwerke in Schweden und zwei in Deutschland. Am norddeutschen AKW Brunsbüttel ist der schwedische Konzern zu 66,7 Prozent beteiligt, am Reaktor Krümmel zu 50 Prozent. Der Düsseldorfer E.on-Konzern hält jeweils die übrigen Anteile. Partner sind E.on und Vattenfall auch beim dritten norddeutschen Atomkraftwerk Brokdorf. Dort ist allerdings E.on mit 80 Prozent Anteil Mehrheitseigentümer und auch für die Betriebsführung zuständig. Auch beim bereits stillgelegten Atomkraftwerk Stade waren beide Unternehmen gemeinsam engagiert, Vattenfall hier aber auch nur mit einer Minderheitsbeteiligung von 33,3 Prozent
Während Brunsbüttel wegen fehlerhafter Dübel-Halterungen in Reparatur ist, war es insbesondere das Kernkraftwerk Krümmel, das sich in den vergangenen Jahren bei Atomkritikern den Ruf eines 'Pannenreaktors' erworben hatte - auch wenn der eigentliche 'Sicherheitsbereich' im Reaktordruckbehälter nie betroffen war und die Vorfälle im nicht-nuklearen Teil der Anlage auf der internationalen Schadensskala 'INES' stets mit Bedeutung '0' eingestuft wurden. Am 28. Juni 2007 wurde der Meiler jedoch erstmals wegen eines Transformatorenbrandes heruntergefahren. Die Bilder von schwarzen Rauchsäulen über dem Atomkraftwerk beherrschten tagelang die Berichterstattung in Fernsehen und Zeitungen. Der Reaktor blieb daraufhin zwei Jahre lang für umfassende Reparaturen und Erneuerungen abgeschaltet und ging am 19. Juni 2009 wieder ans Netz. Allerdings folgte schon zwei Wochen darauf, am 4. Juli 2009, erneut eine Reaktorschnellabschaltung wegen eines Trafobrandes außerhalb des Sicherheitsbereiches. Dabei kam es zu Stromausfällen in Teilen des Hamburger Stadtgebietes. Diese zweite große Panne kurz nach der Wiedereröffnung führte auch zu heftiger Kritik aus der Bundes- und Landespolitik am Vattenfall-Konzern. Die Landesregierung Schleswig-Holstein überprüft seither die grundsätzliche Eignung Vattenfalls als Reaktorbetreiber. Ein Ergebnis der Untersuchung liegt bislang noch nicht vor.
Auch während der Reparaturarbeiten kam es wiederholt zu 'meldepflichtigen Ereignissen' in den AKW Krümmel und Brunsbüttel, die allerdings vom Schadensumfang her geringfügig blieben. So meldete Vattenfall im Juni dieses Jahres, dass in Brunsbüttel ein Notstromdiesel ungewollt angesprungen war. In Krümmel zeigte sich ein Anriss in einer 'Kraftstoffzubringerleitung' bei einem der sechs Notstromdiesel, wobei geringe Mengen Kraftstoff ausliefen. Auch in dieser Woche gab es Vorfälle. In Krümmel hatte sich bei einem Test eine Pumpe im Nachkühlsystem nicht eingeschaltet. Es wurde daraufhin ein Reserveschalter eingesetzt. In Brunsbüttel wurden bei Überprüfungen von Verbindungen drei kaputte Schwerlastdübel an einer Rohrleitung entdeckt. Die Halterung war nach Angaben Vattenfalls aber ohnehin bereits zur Sanierung vorgesehen. Alle Vorfälle mussten zwar laut Gesetz der Atomaufsicht gemeldet werden, blieben aber mit dem Wert '0' unterhalb der siebenstufigen internationalen Schadens-Skala INES.
Erst in der vergangenen Woche hatte Vattenfall die beiden großen Maschinentransformatoren, die den Strom ins Netz einspeisen, durch fabrikneue Komponenten ersetzt. Dasselbe gilt für die beiden Eigenbedarfstransformatoren, über die das Kraftwerk selbst mit Strom versorgt wird. Für den Austausch der Transformatoren waren nach Angaben des Unternehmens rund zehn verschiedene atomrechtliche Änderungsanträge sowie eine Vielzahl von umwelt- und wasserrechtlichen Genehmigungen erforderlich. Neben den großen Transformatoren sollen noch in diesem Jahr weitere 20 Transformatoren für die Eigenbedarfsversorgung in unterschiedlichen Größen im gesamten Kraftwerk getauscht werden. Mit diesem Umbau verfüge das Kernkraftwerk Krümmel im Vergleich mit anderen Großkraftwerken in Deutschland zurzeit über die modernsten Transformatoren, erklärte Vattenfall. Das Investitionsvolumen alleine für die vier großen Trafos belaufe sich auf rund 35 Mio. Euro."

Der Spiegel, 15.12.10: "Verhandlungen mit E.on - Vattenfall will Anteile an Pannenmeilern abgeben"

Der Spiegel (spiegel.de) teilt am 15.12.10 mit: "Mit dem Betrieb der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel ist Vattenfall massiv in die Kritik geraten, beide Meiler gelten als störanfällig. Jetzt zieht der Energiekonzern die Konsequenz: Er gibt die Führung der beiden AKW an E.on ab - und dürfte auch Anteile an den Wettbewerber verkaufen.
Der Energiekonzern Vattenfall steht vor einer Umstrukturierung: Das Unternehmen will die Führung für seine zwei deutschen Atomkraftwerke an E.on abgeben. Dabei geht es um die Pannenmeiler Krümmel und Brunsbüttel. Im Zuge des Führungswechsels dürften auch Anteile an den Kraftwerken an E.on verkauft werden. Das bestätigten Personen aus beiden Konzernen SPIEGEL ONLINE. Zuvor hatte die 'Welt' über den Vorgang berichtet.
Die Konzerne veröffentlichten am Mittag eine gemeinsame Pressemitteilung, in der sie eine Intensivierung der Zusammenarbeit ankündigen. Dabei geht es vor allem darum, im Verbund ein Konzept zu entwickeln, wie man die neuen Sicherheitsauflagen erfüllen kann, die für die Kraftwerke durch das von der Bundesregierung verabschiedete Energiekonzept gelten.
Die Verhandlungen zwischen E.on und Vattenfall befinden sich noch im Anfangsstadium. Wie die Beteiligungsstruktur künftig genau aussieht, wird in der Pressemitteilung nicht thematisiert. E.on hält bereits Anteile an den beiden Kraftwerken: 50 Prozent an Krümmel und 33,3 Prozent an Brunsbüttel.
Die Verhandlungen sollen vor dem Wiederanfahren des Kraftwerks Krümmel konkret werden. Der Reaktor musste wegen eines Transformatorenbrands im Juni 2007 abgeschaltet worden. Im Juni 2009 ging er wieder ans Netz, musste aber wegen neuer Zwischenfälle im Juli 2009 erneut abgeschaltet werden. Sein Wiederanfahren verzögerte sich zuletzt immer wieder. Auch die aktuelle Zielvorgabe, den Reaktor Mitte Januar wieder in Betrieb zu nehmen, scheint kaum noch realistisch. Wenige Wochen vor dem geplanten Wiederanfahren des seit Jahren abgeschalteten Meilers lehnte die Reaktoraufsicht in Kiel die von Vattenfall geplante Neubesetzung des Chefpostens mit Ulrike Welte ab.
Brunsbüttel war im Juli 2007 abgeschaltet worden. Grund waren fehlerhafte Dübel und Verankerungen. Mitte Dezember wurden erneut drei kaputte Schwerlastdübel an einer Rohrleitung entdeckt. Vattenfall erklärte, man habe ohnehin vorgehabt, den betroffenen Bereich zu sanieren.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende sieht in den Plänen eine Bestätigung dafür, dass Atomkraft in Deutschland keine Zukunft hat. 'Diese Nachricht heißt nichts anderes, als dass Vattenfall sich in Deutschland von der Atomkraft verabschiedet', sagt Hubertus Heil. 'Die Laufzeitverlängerung ist bereits jetzt gescheitert: ökonomisch und politisch.'"

Verivox, 15.12.10: "Vattenfall steht vor Übernahme der norddeutschen Atomkraftwerke"

"Das Energieunternehmen Vattenfall kapituliert offenbar vor den Problemen bei der Wiederinbetriebnahme der seit fast dreieinhalb Jahre stillstehenden schleswig-holsteinischen Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel", wird am 15.12.10 auf Verivox berichtet. "Vattenfall und der Energiekonzern E.ON führen derzeit Gespräche über die AKWs. Das teilten die beiden Unternehmen am Mittwoch mit. Das Ergebnis könnte sein, dass die Düsseldorfer E.ON AG die Betriebsführung der Anlagen von dem schwedischen Unternehmen Vattenfall übernimmt.
Am AKW Krümmel halten beide Energiekonzerne jeweils 50 Prozent. Am Atommeiler Brunsbüttel gehören Vattenfall zwei Drittel und E.ON ein Drittel der Anteile. Betriebsführer beider Anlagen ist Vattenfall. Die von Vattenfall für Krümmel vorgesehene neue Leiterin war vor wenigen Tagen von der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht abgelehnt worden, weil sie die erforderlichen praktischen Tests nicht bestanden hatte und nicht über die nötige Qualifikation verfügte.
Der Mitteilung zufolge wollen beide Konzerne 'alle Möglichkeiten zur baldigen Wiederinbetriebnahme und zur weiteren betrieblichen Optimierung der Kernkraftwerke' prüfen. Es würden technische Rahmenbedingungen und betriebliche Abläufe untersucht sowie der Investitionsbedarf festgestellt, hieß es unter Verweis auf die durch die Laufzeitverlängerung geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Überprüfungen hätten 'auch zum Ziel festzustellen, ob E.ON die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt', hieß es in der gemeinsamen Erklärung weiter. Der Vorstandsvorsitzende der E.ON Energie AG, Ingo Luge, sagte dazu: 'Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitsanforderungen und der entsprechenden Investitionen beschäftigen wir uns intensiv mit betrieblichen Optimierungen aller unserer Kernkraftwerke.' Dabei gehe es um eine sorgfältige Analyse aller technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um tragfähige Lösungen für die Zukunft von Krümmel und Brunsbüttel zu erarbeiten.
Stefan Dohler, Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe AG, erklärte, beide Unternehmen wollten mit ihrer Vereinbarung in der Zusammenarbeit der Miteigentümer der AKW neue Akzente setzen. 'Der anstehende Prüfungsprozess erfolgt in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, in die beide Partner ihre langjährigen Erfahrungen beim Betrieb von Kernkraftwerken einbringen', betonte Dohler.
Beide Partner wollen die anstehenden Analysen, Bewertungen und Konzeptentwicklungen in der ersten Jahreshälfte 2011 abschließen. Unverzichtbare Voraussetzung für eine Wiederinbetriebnahme sei für beide Unternehmen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit beim Wiederanfahren der Anlagen, hieß es.
Der Meiler Krümmel war am 28. Juni 2007 nach dem Brand eines Trafos vom Netz gegangen, Brunsbüttel am selben Tag wegen eines Kurzschlusses in einer Schaltanlage. Beide Kraftwerke blieben seither abgeschaltet - Krümmel mit einer rund zweiwöchigen Unterbrechung im Jahr 2009. Auch das dritte norddeutsche AKW Brokdorf gehört beiden Unternehmen gemeinsam, E.ON ist hier jedoch mit 80 Prozent Mehrheitsanteil für die Betriebsführung zuständig."

Der Tagesspiegel, 16.12.10: "Nach Pannenserie - Vattenfall will offenbar zwei Problem-AKW´s abgeben"

Der Tagesspiegel informiert am 16.12.10: "Der Energieriese Vattenfall erwägt offenbar, die Führung der derzeit abgeschalteten Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel an Miteigentümer Eon abzugeben. Dies bedeute jedoch keinen generellen Rückzug aus dem AKW-Geschäft.
Optimierung. Dieser Begriff stand am Mittwoch im Mittelpunkt der Neuigkeiten rund um die beiden Problem-Akw Brunsbüttel und Krümmel. Vattenfall und Eon, denen die Anlagen gehören, kündigten eine 'weitere betriebliche Optimierung der Kernkraftwerke' an. Und Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß, der für die Atomaufsicht und damit für beide Akw zuständig ist, fand 'jede Überlegung zur Optimierung des Betriebs von Kernkraftwerken positiv'. Was wirklich mit Optimierung gemeint ist, machte der Minister im nächsten Satz deutlich: Eine 'Änderung der operativen Führung' der Akw.
In einer gemeinsamen Mitteilung von Eon und Vattenfall, Nummer eins und Nummer drei auf dem deutschen Energiemarkt, heißt es dazu eher vage, man werde in den nächsten Monaten überprüfen, 'ob Eon die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt'.
Die zwei Partner ziehen damit die Konsequenzen aus einer jahrelangen Pannenserie, die Vattenfall als Betreiber der Anlagen zu verantworten hat. Und sie erhoffen sich offenkundig das Wohlwollen des Ministers Schmalfuß für die angestrebte Wiederinbetriebnahme im kommenden Jahr.
Für Bärbel Höhn, ehemals Umweltministerin in NRW und nun für die Grünen im Bundestag, 'wirft Vattenfall das Handtuch beim Betreiben der Akw’s'. Nach den Pleiten der vergangenen Jahre sei offenbar die Erkenntnis gereift, 'dass hier Know-how im Konzern fehlt'. Im Übrigen sei der schwedische Staatskonzern Vattenfall AB mit seiner in Berlin ansässigen Tochter Vattenfall Europe nach der milliardenteuren Übernahme der holländischen Nuon in finanziellen Schwierigkeiten. 'Deswegen würde es mich wundern, wenn es nur um einen operativen Betreiberwechsel in den Akw’s geht', stellte Höhn Mutmaßungen über den vollständigen Rückzug Vattenfalls aus der Kernkraft an. Der Konzern dementierte solche Erwägungen energisch. Auch der Aufsichtsrat habe sich auf seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstag nicht mit einem möglichen Ende des Akw-Geschäfts befasst.
Das Kraftwerk Krümmel gehört Eon und Vattenfall zu gleichen Teilen, Brunsbüttel dagegen mehrheitlich zu Vattenfall, hier ist Eon zu einem Drittel beteiligt. Beide Akw werden von Vattenfall betrieben - sofern sie denn in Betrieb sind. Seit bald anderthalb Jahren stehen die Anlagen fast ununterbrochen still. Tag für Tag entgehen allein Vattenfall dadurch rund eine Million Euro.
Das Desaster begann im Sommer 2007, als Kurzschlüsse und Brände zur Abschaltung der Kernkraftwerke führten. Anschließend steckte Vattenfall mehr als 100 Millionen Euro in die Akw, sanierte Armaturen und wechselte Dübel aus. Im Sommer 2009 ging Krümmel wieder ans Netz - bis drei Wochen später erneut ein Trafo durchknallte. Es war der Kieler Ministerpräsident Peter Harry Carstensen selbst, der Vattenfall-Chef Tuomo Hatakka über den Störfall informierte.
Seitdem wurde weiter restauriert und investiert und Vorsorge getroffen. 'Wir sind technisch auf einem guten Stand und haben fast alle Auflagen der Behörden abgearbeitet', heißt es bei Vattenfall. Doch dann patzte Ulrike Welte. Die designierte Leiterin des Kraftwerks Krümmel fiel vergangene Woche sozusagen bei der Fahrprüfung durch, sie konnte die Anlage nicht in der vorgesehenen Zeit abschalten. Mit Welte, so Minister Schmalfuß, bekomme Krümmel keine Genehmigung.
Wenige Tage später nun die 'Vereinbarung über den gemeinsamen Optimierungsprozess' von Vattenfall und Eon. 'Vattenfalls Ruf ist derart ruiniert', meint jemand aus der Energiebranche, dass man nun Eon den Vortritt lasse. 'Es geht darum, wer die Kraftwerke wieder ans Netz bringt.'
Nach den bisherigen Planungen sollte Krümmel Anfang 2011 und Brunsbüttel in der zweiten Jahreshälfte an den Start gehen. Zumindest die Planung für Krümmel ist nun obsolet. Vielmehr wird jetzt, auch mit Blick auf gesetzliche Änderungen wegen der Akw-Laufzeitverlängerung, alles Mögliche geprüft. 'Eon und Vattenfall verfolgen das Ziel, die anstehenden Analysen, Bewertungen und Konzeptentwicklungen in der ersten Jahreshälfte abzuschließen.' Optimierung braucht eben Zeit."

Handelsblatt, 16.12.10: "Pannenreaktoren: Eon verliert in Krümmel die Geduld"

"Ein Kurzschluss im Stromnetz, zwei Brände im Transformatorhaus, mehrere Schnellabschaltungen - die Liste der Pleiten und Pannen in den beiden norddeutschen Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ist lang", berichtet das Handelsblatt (handelsblatt.com) am 16.12.10. "Nun will Eon von Vattenfall die Betriebsführung der Pannenreaktoren übernehmen."
"Dreieinhalb Jahre Stillstand sind genug: Der Energiekonzern Eon ist mit dem Management seines Partners Vattenfall bei den Pannenreaktoren Krümmel und Brunsbüttel unzufrieden. Eon mischt sich jetzt in die Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke, die beiden Unternehmen gemeinsam gehören, ein. Bislang hat Vattenfall die Betriebsführung inne. Letztlich will Eon selbst die Betriebsführung übernehmen.
Krümmel gehört beiden Unternehmen zu gleichen Teilen, an Brunsbüttel hält Eon bislang ein Drittel. Sollte Eon die Betriebsführung übernehmen, dürfte der Konzern auch hier zumindest die Parität anstreben. Im Rahmen der anstehenden Prüfung sei es möglich, dass sich die Anteilsstruktur verändere, bestätigt ein Eon-Sprecher. Denkbar ist aber auch, dass Brunsbüttel aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht mehr ans Netz geht.
Die beiden Kernkraftwerke in Norddeutschland stehen seit Sommer 2007 still. Damals wurde zunächst in Brunsbüttel nach einem Kurzschluss im Stromnetz eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst. Am selben Tag brannte nach einem Kurzschluss ein Transformator in Krümmel. Krümmel ging im Sommer 2009 kurzzeitig wieder ans Netz, wenig später wurde wieder eine Schnellabschaltung ausgelöst - erneut nach einem Kurzschluss in einem Transformator. Brunsbüttel war gar nicht mehr in Betrieb. Auch während der Reparaturarbeiten sorgte Vattenfall mit Pannen für negative Schlagzeilen. Zuletzt fiel die für Krümmel vorgesehene Leiterin bei der Atomaufsicht durch.
Für Vattenfall war der Imageschaden durch die Pannenserie groß. Aber auch für Miteigentümer Eon wurde der Stillstand immer peinlicher. Jeder Monat, den die Anlage nicht am Netz ist, kostet die beiden Unternehmen zudem einen zweistelligen Millionenbetrag, weil kein Strom produziert wird. Hinzu kommen die Kosten für die Reparaturarbeiten. Alles in allem dürften sich die entgangenen Einnahmen und die Kosten mittlerweile auf rund zwei Milliarden Euro summiert haben, heißt es aus Kreisen der beiden Unternehmen.
Offiziell gibt sich Eon diplomatisch. Die beiden Unternehmen hätten vereinbart, 'gemeinsam alle Möglichkeiten zur baldigen Wiederinbetriebnahme und zur weiteren betrieblichen Optimierung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel zu prüfen', heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. In den kommenden Monaten werde man gemeinsam 'die technischen Rahmenbedingungen und die betrieblichen Abläufe' erkunden sowie den Investitionsbedarf ermitteln. Weiter heißt es aber auch: 'Die Überprüfungen haben auch zum Ziel festzustellen, ob Eon die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt.' Und wie es in Kreisen der beiden Unternehmen heißt, ist die Entscheidung dafür faktisch schon gefallen.
'Die Pleiten, Pech und Pannen selbst in den stillgelegten Meilern haben wohl letztendlich zu der Erkenntnis geführt, dass hier Know-how im Konzern fehlt', kommentiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn mit Blick auf Vattenfall.
Eon und Vattenfall verweisen auf die neuen Rahmenbedingungen durch das jüngst verabschiedete Energiekonzept der Bundesregierung. Das hat die Laufzeiten von Brunsbüttel um acht Jahre und von Krümmel um 14 Jahre verlängert. Gleichzeitig müssen die Betreiber aber auch mehrere hundert Millionen Euro in die Sicherheitstechnik investieren. Eon und Vattenfall wollen in der ersten Jahreshälfte 2011 ausloten, wie viel jeweils investiert werden müsste.
In Branchenkreisen wird aber schon spekuliert, dass Brunsbüttel gar nicht mehr ans Netz geht. Die beiden Partner könnten zu dem Schluss kommen, dass sich die verlangten Investitionen gar nicht rechnen und die - jetzt verlängerten Reststrommengen - auf Brokdorf übertragen. Hier hält Eon 80 Prozent und Vattenfall 20 Prozent.
Auf jeden Fall dürften beide Reaktoren im kommenden Jahr noch stillstehen. Ein Wechsel in der Betriebsführung müsste erst aufwändig von der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein geprüft werden."

Die Welt, 16.12.10: "E.on soll Krümmel übernehmen"

Die Welt (welt.de) teilt am 16.12.10 in einem Artikel mit dem Titel "E.on soll Krümmel übernehmen" mit: "Vattenfall könnte auch Leitung des Atomkraftwerks Brunsbüttel an Konkurrenten abgeben - Die beiden Energiekonzerne wollen Übergabe der operativen Verantwortung für beide Reaktoren bis Mitte 2011 klären - Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein schließt 'Zuverlässigkeitsprüfung' von Vattenfall in Kürze ab"
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Der Energiekonzern Vattenfall will sich von der Last seiner pannengeplagten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel befreien. Das schwedische Staatsunternehmen ist jetzt bereit, die operative Führung der beiden Kernkraftwerke an die E.on AG abzugeben, die an den Anlagen bereits eine Minderheitsbeteiligung hält.
Vattenfall und E.on bestätigen am Mittwoch entsprechende Informationen der 'Welt' mit einer Pressemitteilung: Gemeinsam wolle man 'alle Möglichkeiten zur baldigen Wiederinbetriebnahme und zur weiteren betrieblichen Optimierung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel prüfen'. Bei den Gesprächen solle es ausdrücklich auch darum gehen, 'festzustellen, ob E.on die Betriebsführung beider Anlagen übernimmt'.
Aus konzernnahen Kreisen verlautete, in den Gesprächen solle auch geklärt werden, ob Vattenfall mit der Betriebsführerschaft auch die Mehrheitsbeteiligung an beiden Anlagen an die E.on AG weitergibt. Zu dieser Frage gaben beide Konzerne jedoch keine Stellungnahme ab. Stefan Dohler, Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe AG, erklärte, beide Miteigentümer der Atomkraftwerke würden 'in der Zusammenarbeit neue Akzente setzen'. Es sei das Ziel beider Unternehmen, die anstehenden 'Analysen, Bewertungen und Konzeptentwicklungen in der ersten Jahreshälfte abzuschließen'.
Der Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Ernst Michael Züfle, hatte den Leiter der Atomaufsicht im zuständigen Justizministerium von Schleswig-Holstein, Wolfgang Cloosters, am Mittwochnachmittag informiert. Danach wurden die Krümmel-Beschäftigten in Geesthacht in einer Betriebsversammlung über den geplanten Schritt unterrichtet.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in Kiel kommentierte lakonisch: 'Es kann nur besser werden.' E.on habe sich 'als Betriebsführer des Atomkraftwerks Brokdorf bewährt'.
Ein Sprecher der Atomaufsicht Schleswig-Holstein erklärte unterdessen auf Nachfrage der 'Welt', das Land wolle die 'Zuverlässigkeitsprüfung' von Vattenfall 'noch in diesem Jahr' abschließen. Das Bundesland hatte nach dem erneuten Transformatorbrand in Krümmel im Juli 2009 erklärt, überprüfen zu wollen, ob der Konzern Vattenfall überhaupt die gesetzlich vorgeschriebene 'Zuverlässigkeit' als AKW-Betreiber besitze.
'Wir sind auf der Zielgeraden', sagte nun der Sprecher des zuständigen Landesjustizministers Emil Schmalfuß in Kiel. Es gebe derzeit aber noch keinen Zwischenstand zu vermelden. Die Möglichkeit, dass Vattenfall die Krümmel-Leitung aufgibt, weil der Konzern bei der Zuverlässigkeitsprüfung des Landes durchzufallen droht, bezeichnete der Sprecher als 'pure Spekulation'.
Schmalfuß selbst begrüßte die angekündigte 'Optimierung' des betrieblichen Ablaufs in den Kernkraftwerken grundsätzlich. Bewerten könne er das Vorhaben aber erst nach der Vorlage näherer Details durch die Unternehmen. 'Für mich ist dabei besonders wichtig, dass nicht nur ein gesellschaftsrechtlicher Rahmen verändert wird, sondern darüber hinaus auch konkrete betriebliche Optimierungsmaßnahmen erfolgen, die den Gesamtkomplex Mensch, Technik und Organisation im Blick haben und der größtmöglichen Sicherheit dienen.'
Während Brunsbüttel vor allem wegen fehlerhafter Dübel-Halterungen seit Jahren in Reparatur ist, war es insbesondere das Kernkraftwerk Krümmel, das sich in den vergangenen Jahren bei Atomkritikern den Ruf eines 'Pannenreaktors' erworben hatte - auch wenn der eigentliche 'Sicherheitsbereich' in der Reaktorhülle nie betroffen war und die Vorfälle im nicht-nuklearen Teil der Anlage auf der internationalen Schadensskala 'INES' stets mit Bedeutung '0' eingestuft wurden.
Am 28. Juni 2007 wurde der Meiler erstmals wegen eines Transformatorenbrandes heruntergefahren. Die Bilder von schwarzen Rauchsäulen über dem Atomkraftwerk beherrschten tagelang die Berichterstattung in Fernsehen und Zeitungen. Der Reaktor blieb daraufhin zwei Jahre lang für Reparaturen und Erneuerungen abgeschaltet und ging erst am 19. Juni 2009 wieder ans Netz.
Allerdings folgte schon zwei Wochen später, am 4. Juli 2009, erneut eine Reaktorschnellabschaltung wegen eines Trafobrandes. Dabei kam es zu Stromausfällen in Teilen des Hamburger Stadtgebietes. Diese zweite große Panne kurz nach der Wiedereröffnung führte auch zu heftiger Kritik aus der Bundes- und Landespolitik am Vattenfall-Konzern.
In der vergangenen Woche hatte Krümmel erneut Schlagzeilen gemacht, weil die von Vattenfall bestimmte Leiterin des Atomkraftwerks bei den nötigen Praxis-Tests durchgefallen war.

Handelsblatt, 17.12.10: "Kernkraft: Vattenfall blamiert die Branche"

Das Handelsblatt (handelsblatt.com) kritisiert am 17.12.10 den Atomenergie-Konzern Vattenfall deutlich: "Mit dem Rückzug als Kernkraftbetreiber in Deutschland gesteht der Energiekonzern die eigene Unfähigkeit ein. Das Management in Deutschland hat versagt - einmal mehr.
'Ich stehe mit meinem Namen dafür, dass unser Unternehmen daraus Konsequenzen zieht.' Diese vollmundige Aussage hat Tuomo Hatakka, der Deutschland-Chef des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall, im Juli 2009 gemacht. Wenige Tage zuvor hatte das Unternehmen mit einer Schnellabschaltung das Kernkraftwerk Krümmel nach einem Kurzschluss im Transformatorhaus vom Netz genommen. Dabei hatte der Reaktor zuvor - nach einer ähnlichen Panne - schon zwei Jahre lang stillgestanden. Auf den Energiekonzern prasselte verdientermaßen Hohn und Spott der ganzen Republik nieder.
Jetzt zieht Hatakka Konsequenzen. Sein Unternehmen wird die Leitung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel, das ebenfalls seit dreieinhalb Jahren stillsteht, bald an den Miteigentümer Eon abgeben. Aber die Konsequenzen reichen nicht aus. Letztlich müsste auch Hatakka seinen Rücktritt erklären. Wann hat ein Unternehmen schon einmal so deutlich eingestanden, dass es überfordert ist?
Seit drei Jahren liefert Vattenfall in Krümmel und Brunsbüttel eine beispiellose Pannenserie. Ende Juni 2007 hatte zunächst eine Kurzschluss im Stromnetz in Brunsbüttel eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst. Am selben Tag musste Krümmel wegen eines Brandes im Transformator vom Netz, zwei Jahre später dann die neuerliche Panne in Krümmel - und regelmäßig machte Vattenfall bei den Reparaturarbeiten mit weiteren kleineren und größeren Problemen negative Schlagzeilen. Vorläufiger Höhepunkt: In der vergangenen Woche lehnte die Atomaufsicht die von Vattenfall ausgewählte neue Leiterin von Krümmel ab. Sie war durch die Abschlussprüfung gefallen. Ihr war es bei einer Simulation auch nach zwei Stunden nicht gelungen, den Reaktor in einen sicheren Zustand zu bringen.
Fehler können immer passieren. Selbst bei der kritischen Kernenergie ist es illusorisch, dass alles reibungslos läuft. Aber die gefürchtete Technik erfordert mehr als alle anderen einen sensiblen Umgang. Und genau daran bestehen bei Vattenfall ernste Zweifel. Wer es auch nach dreieinhalb Jahren nicht schafft, zwei Kernkraftwerke wieder ans Laufen zu bringen, hat schlichtweg versagt. Und der geplante Rückzug von der Betriebsführerschaft ist nichts anderes als das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit.
Bei Vattenfall mangelt es aber nicht nur an der nötigen Sicherheitskultur. Der schwedische Energiekonzern hat offenbar auch grundsätzliche Probleme, seine deutsche Tochter zu führen. In den dreieinhalb Jahren hat Vattenfall schließlich nicht nur versucht, die Reaktoren wieder ans Netz zu bringen, sondern auch, die deutsche Tochter an die kurze Leine zu nehmen.
Die ersten Pannen im Sommer 2007 hatte der damalige Konzernchef Lars-Göran Josefsson dankbar genutzt, um den damaligen Deutschlandchef Klaus Rauscher zu entsorgen. Der war ihm ohnehin zu selbstbewusst aufgetreten. Die deutsche Tochter, die mehr als die Hälfte des Umsatzes erzielte, war von Schweden aus schwierig zu führen.
Josefsson fiel es damals leicht, das 'unzulängliche Krisenmanagement' seiner Deutschland-Tochter zu kritisieren. Er feuerte mit Rauscher gleich den deutschen Kernkraftchef. Josefsson konnte 'Offenheit' und einen 'Neuanfang' versprechen. Er nutzte die Situation aber zugleich, um die Kompetenzen der deutschen Tochter zu beschneiden - und installierte mit dem Finnen Hatakka einen Vertrauten.
Dass die Strategie nicht aufgeht, war spätestens nach der zweiten Schnellabschaltung in Krümmel klar. Josefsson musste letztlich selbst den Hut nehmen. Jetzt konnte er die Probleme nicht mehr so leicht von sich weisen.
Sein Nachfolger Øystein Løseth nimmt die deutsche Tochter noch stärker an die kurze Leine. Der Konzern wird nicht mehr nach Regionen, sondern nach Geschäftsbereichen wie Erzeugung oder Handel geführt. Deutschland ist zwar neben Schweden und den Niederlanden noch einer von drei Kernmärkten. Schließlich ist er wirtschaftlich noch einer der wichtigsten.
Die Pläne in Krümmel und Brunsbüttel demonstrieren aber, dass der Standort nicht von harten Einschnitten verschont wird. Das Stromnetz hat Vattenfall eh schon verkauft. Und auch über die Zukunft der Kohlekraftwerke und des Braunkohletagebaus wird heftig spekuliert. Schließlich passen die Aktivitäten nicht mehr richtig in Løseths Strategie, Vattenfall grüner zu machen.
Zumindest der Rückzug aus der Kernenergie wird bei den Konkurrenten Eon und RWE begrüßt. Vattenfalls Pannenserie hat schließlich nicht nur das Image des schwedischen Konzerns beschädigt. Sie hat auch der ganzen Atombranche geschadet. Die Probleme in Krümmel und Brunsbüttel lieferten all denjenigen Argumente, welche die Technik ohnehin als nicht beherrschbar kritisieren. Mit der Betriebsführerschaft muss Eon jetzt das Gegenteil beweisen."

14. Dezember 2010
Vattenfall meldet zwei neue Pannen in den beiden Atommeilern Brunsbüttel und Krümmel

In einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Schalter einer Nachkühlpumpe im Kernkraftwerk Krümmel ausgetauscht" meldet Vattenfall Europe am 14.12.10 zwei neue Pannen in den AKW Brunsbüttel und Krümmel: "Im Kernkraftwerk Krümmel schaltete sich bei einer Funktionsprüfung am 8. Dezember der Schalter einer Pumpe des viersträngigen Nachkühlsystems nicht ein", gibt Vattenfall Europe in der Mitteilung bekannt. "Es wurde ein Reserveschalter eingesetzt. Die zwischenzeitlich durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass eine Spule im Schalter defekt war.
Der Sachverhalt wurde", von Vattenfall Europe, "der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES 0')."
Von Vattenfall Europe wird in der Pressemitteilung weiter ausgeführt: "Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde eine Folgemeldung zur Dübelthematik abgegeben. Im Zuge der laufenden systematischen Überprüfungen von Dübelverbindungen wurden drei defekte Schwerlastdübel an einer Rohrleitungshalterung gefunden. Die Halterung war bereits zur Sanierung vorgesehen."  

Justizministerium in Kiel: "Meldepflichtige Ereignisse in den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel"

In einer Pressemitteilung vom 14.12.10 mit dem Titel "Meldepflichtige Ereignisse in den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel" teilt das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel mit: "Die Betreiberin des Kernkraftwerks Krümmel hat im Rahmen einer wiederkehrenden Funktionsprüfung an einer der vier Nachkühlstränge festgestellt, dass eine Nachkühlpumpe nicht eingeschaltet werden konnte. Als Ursache wurde eine defekte Einschaltspule festgestellt. Der Schaden konnte kurzfristig behoben werden. Die Nachwärmeabfuhr war jederzeit gewährleistet.
Dieses Meldepflichtige Ereignis der Kategorie 'N' hat die Betreiberin der Atomaufsichtsbehörde heute (14. Dezember) fristgerecht gemeldet. Die Atomaufsichtsbehörde hat zur Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses externe Sachverständige hinzugezogen.
Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2007 - mit einer rund zweiwöchigen Unterbrechung im Jahr 2009 - abgeschaltet.
Zum Kernkraftwerk Brunsbüttel hat die Betreiberin mit einer heute eingereichten Folgemeldung die Aufsichtsbehörde über erneute Befunde an Dübelplatten informiert. In dem Kernkraftwerk wurden im Rahmen der Dübelsanierungsarbeiten an einer Rohrleitungshalterung eines Kühlwasserstrangs der Notstromdieselkühlung zwei gebrochene und ein loser Dübel vorgefunden. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat eine vertiefte Untersuchung des Schadens und der Schadensursache veranlasst. Hierzu sind der TÜV NORD und Bausachverständige eingeschaltet. Die Untersuchung und weitere Bewertung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet."


Nachrichtenagentur dapd, 14.12.10: "Erneut Zwischenfälle in Krümmel und Brunsbüttel"

Von der Nachrichtenagentur dapd wird dazu am 14.12.10 unter dem Titel "Erneut Zwischenfälle in Krümmel und Brunsbüttel" berichtet: "In den seit fast dreieinhalb Jahren abgeschalteten schleswig-holsteinischen Atommeilern Krümmel und Brunsbüttel ist es erneut zu meldepflichtigen Ereignissen gekommen. In Krümmel habe bei einer Funktionsprüfung an einem der vier Nachkühlstränge eine Pumpe nicht eingeschaltet werden können, teilte das Kieler Justizministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde am Dienstag mit. Ursache sei eine defekte Einschaltspule gewesen. Der Schaden habe kurzfristig behoben werden können, die Nachwärmeabfuhr sei jederzeit gewährleistet gewesen.
Das Betreiberunternehmen Vattenfall habe das Ereignis der Kategorie 'N' der Atomaufsicht am Dienstag fristgerecht gemeldet, hieß es weiter. Die Behörde habe externe Sachverständige hinzugezogen.
Im AKW Brunsbüttel wurden erneut fehlerhafte Dübelplatten entdeckt. Bei Dübelsanierungsarbeiten an der Rohrleitungshalterung eines Kühlwasserstrangs der Notstromdieselkühlung seien zwei gebrochene und ein loser Dübel vorgefunden worden, erklärte die Atomaufsicht. Es seien eine 'vertiefte Untersuchung des Schadens und der Schadensursache' veranlasst sowie TÜV und Bausachverständige eingeschaltet worden. Eine Sprecherin von Vattenfall Europe Nuclear Energy in Hamburg bestätigte beide Ereignisse.
Der Meiler Krümmel war am 28. Juni 2007 nach dem Brand eines Trafos vom Netz gegangen, Brunsbüttel am selben Tag wegen eines Kurzschlusses in einer Schaltanlage. Beide Kraftwerke blieben seither - Krümmel mit einer rund zweiwöchigen Unterbrechung im Jahr 2009 - abgeschaltet. Grund für die lange Verzögerung waren unter anderem zahlreiche unsachgemäß eingebaute oder schadhafte Dübel gewesen."

29. September 2010
AKW Brunsbüttel: Fertigungsfehler an Kraftstoffzubringerleitungen für Dieselaggregate festgestellt

Vattenfall Europe gibt am 29.09.10 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Übertragbarkeitsuntersuchung durchgeführt" ein neues 'Ereignis' im weiterhin abgeschalteten AKW Brunsbüttel bekannt: "Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist eine Übertragbarkeitsuntersuchung der Kraftstoffzubringerleitungen durchgeführt worden. Ausgelöst wurde die Untersuchung durch ein meldepflichtiges Ereignis in einer anderen Anlage, wo es zu einer Kraftstoffleckage an einer im Einsatz befindlichen Leitung gekommen war." - Nach Angaben der EnBW Kernkraft GmbH am 17.06.10 wurde während der Revision im AKW Philippsburg-2 "ein Defekt im Bereich der Kraftstoff-Zufuhr an einem Notstromdiesel festgestellt".
"Geprüft wurden alle im Lager befindlichen Kraftstoffzubringerleitungen für Dieselaggregate, die als Reserveteile vorgehalten werden. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde ein Teil der Reserveleitungen für den Einsatz im Kernkraftwerk gesperrt", teilt Vattenfall Europe mit. "Zurzeit wird mit dem Hersteller geklärt, wie es zu diesem Fertigungsfehler kommen konnte."
"Das Untersuchungsergebnis wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt", nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."

13. September 2010
AKW Krümmel und Brunsbüttel sollen 2011 wieder ans Netz

"Die derzeit abgeschalteten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein sollen nach den Plänen des Energiekonzerns Vattenfall im nächsten Jahr wieder ans Netz", wird von Die Welt (welt.de) am 13.09.10 gemeldet. "Die Instandsetzung und Modernisierung Krümmels werde voraussichtlich Anfang 2011 abgeschlossen sein, sagte Vattenfall-Sprecherin Barbara Meyer-Bukow am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Die Arbeiten in Brunsbüttel dauerten länger, so dass der Meiler voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte wieder voll betriebsbereit wäre. Schleswig- Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) betonte, vor einem Wiederanfahren der seit Sommer 2007 abgeschalteten Kraftwerke müssten alle Sicherheitsprobleme und sonstigen Fragestellungen zufriedenstellend gelöst sein.

06. September 2010
Vattenfall begrüßt Entscheidung über AKW-Laufzeitverlängerung

"Der Vorstandvorsitzende von Vattenfall Europe, Tuomo Hatakka, begrüßte", laut einer Pressemitteilung des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe vom 06.09.10, "grundsätzlich die Entscheidung der Bundesregierung über eine Verlängerung der Laufzeiten für die deutschen Kernkraftwerke. 'Kernenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Klimaverträglichkeit der deutschen Energieversorgung. Durch die gestrige Entscheidung ist dieser Beitrag für weitere Jahre gesichert.'
Die Regierungsentscheidung sieht für das Kernkraftwerk Brunsbüttel eine Verlängerung der Laufzeit um acht, für das Kernkraftwerk Krümmel um 14 Jahre vor. Gleichzeitig stellt sie erhebliche Belastungen durch Steuern und Abgaben dar." Von Vattenfall wird weiter ausgesagt: "'Durch die Kernbrennstoffsteuer und die Abgaben für den Fonds zur Förderung Erneuerbarer Energien schöpft die Bundesregierung den größten Teil der möglichen Zusatzgewinne ab', so Hatakka.
Welche konkreten Auswirkungen dies für die beiden Kernkraftwerke Vattenfalls haben wird, wird noch geprüft. 'Die unterschiedlich langen Laufzeiten für unsere beiden Kraftwerke sind eine politische Entscheidung, die wir akzeptieren müssen', sagte Hatakka. Technisch sei das nicht zu begründen, da beide Anlagen wie alle Kernkraftwerke in Deutschland die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen", wird von Vattenfall Europe in der Mitteilung behauptet.

Atomaufsicht in Schleswig-Holstein kritisiert Kompromiss über längere AKW-Laufzeiten

In einer Pressemitteilung vom 06.09.10 mit dem Titel "Atomaufsicht kritisiert Kompromiss über längere KKW-Laufzeiten" gibt das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel folgende Stellungnahme ab: "Zur Einigung der Bundesregierung auf längere Laufzeiten der Kernkraftwerke erklärt der in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Minister Emil Schmalfuß: 'Ich sehe den gefundenen Kompromiss aus mehreren Gründen skeptisch. Aus sicherheitstechnischer Sicht vermisse ich, dass die Bundesregierung die Gewährung von Laufzeitverlängerungen nicht von der vorherigen Realisierung von sicherheitstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig macht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des von mir geforderten baulichen Schutzes von Altanlagen gegen terroristische Bedrohungen. Darüber hinaus halte ich es für falsch, auch alten, störanfälligen Kernkraftwerken eine pauschale Verlängerung der Laufzeiten zuzusprechen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte dies in der Vergangenheit - insbesondere mit Blick auf die Erfahrungen mit den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel - wiederholt abgelehnt', so Schmalfuß.
'Aus rechtlicher Sicht betone ich zudem noch einmal, dass aus Sicht der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht eine gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ohne eine Zustimmung des Bundesrates möglich ist', erklärte Schmalfuß weiter.
Sollten die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, bedeutete dies für die schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke derzeit mindestens folgende Laufzeiten: Kernkraftwerk Brunsbüttel bis zum Jahr 2020, Kernkraftwerk Krümmel bis zum Jahr 2033, Kernkraftwerk Brokdorf bis zum Jahr 2033."

15. Juni 2010
AKW Brunsbüttel und Krümmel: Defekte an Notstromdiesel-Aggregaten festgestellt

Die Pannenserie in den abgeschalteten Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe geht weiter. An den Notstromdiesel-Aggregaten wurden Defekte festgestellt: Im AKW Brunsbüttel startete bei Abnahmeprüfungen unbeabsichtigt ein Notstromdiesel im Unabhängigen Notstandssystem und im AKW Krümmel wurde an einem Notstromdiesel ein Riss an einer Kraftstoffleitung entdeckt. Dadurch sei Kraftstoff ausgelaufengab das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel am 15.06.10 bekannt.

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe hat zu den neuen Pannen in den AKW Brunsbüttel und Krümmel in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Meldepflichtige Ereignisse in den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel" am 15.06.10 nachstehende Stellungnahme abgegeben:
"Im derzeit nicht am Netz befindlichen Kernkraftwerk Brunsbüttel startete bei den Abnahmeprüfungen ein Notstromdiesel im Unabhängigen Notstandssystem (UNS). Der Anlauf entsprach den Betriebsvorschriften, war jedoch nicht in der Testanweisung genannt worden. Sicherheitstechnisch relevante Auswirkungen hatte der Start nicht, formal ist jedoch ein Meldekriterium erfüllt."
"Im derzeit ebenfalls nicht am Netz befindlichen Kernkraftwerk Krümmel wurde an einem der sechs Notstromdiesel bei einer regelmäßig durchzuführenden Prüfung ein Anriss an einer Kraftstoffzubringerleitung festgestellt", wird von Vattenfall Europe weiter zugegeben. "Die schadhafte Leitung führte zu einer geringen Kraftstoffleckage. Die Leitung wurde ausgetauscht und die Prüfung abgeschlossen."
"Während des Austauschvorganges der Leitung", so Vattenfall Europe in der Mitteilung weiter, "stand der Notstromdiesel [im AKW Krümmel] nicht zur Verfügung. Die erforderliche Mindestreserve von drei Aggregaten war über fünf betriebsbereite Notstromdiesel sichergestellt", wird von dem Atomenergie-Konzern versichert.
"Die Ereignisse wurden der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde", laut Einstufung von Vattenfall Europe, "nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Die Sachverhalte liegen unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."

Justizministerium in Kiel: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel gibt in einer Pressemitteilung vom 15.06.10 mit dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" bekannt: "Bei Abnahmeprüfungen an einer Schaltanlage im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist vom Reaktorschutzsystem ein Notstromdiesel des Unabhängigen Notstandssystems (UNS) gestartet worden. Diese ungewollte Anforderung des Diesels war zuvor in den Planungen zu den Abnahmen nicht berücksichtigt worden. Der Start des Notstromdiesels hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage und keine sicherheitstechnische Bedeutung, erfüllt jedoch ein formelles Meldekriterium. Dieses Meldepflichtige Ereignis der Kategorie 'N' hat die Betreiberin der Atomaufsichtbehörde heute (15. Juni) fristgerecht gemeldet.
Zur Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses sind von der Atomaufsicht externe Sachverständige hinzugezogen worden. Die Erkenntnisse aus dem Ereignis werden bei der Planung und Durchführung künftiger Abnahme- und Funktionsprüfungen berücksichtigt.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet."

10. Mai 2010
AKW Krümmel und Brunsbüttel besonders störanfällig

"Die älteren Atomkraftwerke in Deutschland melden überdurchschnittlich häufig sicherheitsrelevante Defekte", informiert der NDR (ndr.de) am 10.05.10 unter dem Titel "Atomkraft - Krümmel und Brunsbüttel besonders störanfällig". "Das geht aus einer Statistik des Bundesministeriums für Reaktorsicherheit hervor, wie das ARD-Magazin 'Report Mainz' am Montag berichtet. Am stärksten betroffen war demnach das schleswig-holsteinische Kernkraftwerk Krümmel - das AKW in Geesthacht im Herzogtum Lauenburg meldete seit 1994 insgesamt 82 Mal sicherheitsrelevante Defekte. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe kam der Statistik zufolge auf 80 Defekte. Auch die hessischen Reaktoren Biblis B mit 78 und Biblis A mit 66 Defekt-Meldungen waren besonders störanfällig. Brunsbüttel ging 1977 in Betrieb, Krümmel 1984. Auch Biblis A und B gehören zu den ältesten Kernkraftwerken in Deutschland."
"Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte die Statistik auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) erstellen lassen", berichtet der NDR weiter. "Die atompolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag sagte dazu in der ARD, es könne nicht sein, dass mit einem solchen Wissen über die 'Anfälligkeit alter Reaktoren' ernsthaft erwogen werde, die Laufzeiten gerade dieser Reaktoren zu verlängern. Das sei unverantwortlich."
"Unterdessen protestierte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Ankündigung des Energieversorgers E.ON, Reststrommengen aus dem 2003 stillgelegten Atommeiler Stade auf das hessische Atomkraftwerk Biblis A zu übertragen. 'Das Verschieben der Reststrommengen ist illegal und gefährlich', sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger" laut dem NDR. "Im Atomkonsens sei auf eine dringend nötige Sicherheitsnachrüstung für Biblis A verzichtet worden. Zudem seien Atomkraftwerke umso störanfälliger, je älter sie seien."

25. März 2010
Brand an einem Eigenbedarfs-Trafo auf dem Gelände des AKW Brunsbüttel

Die Pannenserie im seit dem Sommer 2007 abgeschalteten AKW Brunsbüttel des Atomenergie-Konzerns Vattenfall geht weiter: Am 25.03.10 war dort ein Brand an einem Isolator eines Eigenbedarfs-Trafos ausgebrochen. Das Feuer konnte, nach Aussage der zuständigen Atomaufsichtsbehörde in Kielvon der Werkfeuerwehr in kurzer Zeit gelöscht werden.

"Im Kernkraftwerk Brunsbüttel kam es heute zu einer leichten Flammenentwicklung an einem ölgefüllten Überspannungsableiters oberhalb des Fremdnetztransformators", wird von Vattenfall Europe in einer Pressemitteilung am 25.03.10 unter der Überschrift "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Leichte Flammenentwicklung an einem Überspannungsableiter" berichtet. "Der Überspannungsableiter dient zur Absicherung des Transformators vor Überspannungen aus dem Fremdnetz."
"Unter Aufsicht der Werkfeuerwehr brannte die Ölfüllung von weniger als einem Liter kontrolliert ab", so der Wortlaut in der Darstellung von Vattenfall Europe zu dem 'Ereignis'. "Vorsorglich wurde gemäß Alarmordnung die örtliche Feuerwehr alarmiert. Ihr Einsatz war nicht erforderlich."
"Die Versorgung des Kraftwerkes war nicht betroffen", wird in der Mitteilung versichert. "Die Aufsichtsbehörde wurde unverzüglich informiert."
 

Justizministerium in Kiel: "Brand auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel"

In einer Pressemitteilung vom 25.03.10 mit dem Titel "Brand auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel" informiert das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Justizministerium in Kiel: "Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es heute Nachmittag (25. März) zu einem Brand an einem Isolator eines Eigenbedarfstransformators gekommen. Der Brand konnte von der Werkfeuerwehr in kurzer Zeit gelöscht werden. Der vom Brand betroffene Transformator wurde vom Netz genommen. Die Versorgung des Kraftwerks wird derzeit von einem anderen Eigenbedarfstransformator übernommen.
Im derzeitigen Stillstand benötigt das Kernkraftwerk zur Deckung des Eigenbedarfs Strom aus dem öffentlichen Netz. Dieser wird über den Transformator in das Kernkraftwerk geleitet, um es mit Energie zu versorgen.
Die Betreiberin hat unverzüglich die Atomaufsichtsbehörde über diesen Vorfall informiert. Die Atomaufsichtsbehörde hat Brandschutzsachverständige zur Bewertung und zur Klärung der Ursachen des Brandes zugezogen.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet."

Nachrichtenagentur ddp: "Brand an Eigenbedarfs-Trafo des AKW Brunsbüttel"

Die Nachrichtenagentur ddp berichtet dazu am 25.03.10 unter dem Titel "Brand an Eigenbedarfs-Trafo des AKW Brunsbüttel": "Im weiter stillstehenden Atomkraftwerk Brunsbüttel ist am Donnerstag ein Feuer an einem Isolator eines Eigenbedarfs-Trafos ausgebrochen. Der Brand konnte von der Werkfeuerwehr in kurzer Zeit gelöscht werden, wie das für Reaktoraufsicht zuständige schleswig-holsteinische Justizministerium in Kiel mitteilte. Der vom Brand betroffene Transformator wurde vom Netz genommen. Die Stromversorgung des Atommeilers übernimmt derzeit ein anderer Eigenbedarfs-Trafo."
"Der Reaktor Brunsbüttel war nach einem Kurzschluss Ende Juni 2007 vom Netz genommen worden und steht seitdem still. Deshalb benötigt das AKW derzeit zur Deckung des Eigenbedarfs Strom aus dem öffentlichen Netz", wird in der ddp-Meldung erklärt. "Die Atomaufsicht hat Brandschutzsachverständige zur Bewertung und zur Klärung der Ursachen des Brandes zugezogen."

Die Nachrichtenagentur AP meldet darüber am 25.03.10 unter der Schlagzeile "Brand in Trafo auf Gelände von AKW Brunsbüttel": "Im Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein hat am Donnerstag ein Isolator eines Transformators gebrannt. Das Feuer wurde von der Werkfeuerwehr in kurzer Zeit gelöscht, wie die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel mitteilte. Das Kraftwerk des Betreibers Vattenfall ist seit Mitte 2007 abgeschaltet. Es handelte sich um einen sogenannten Eigenbedarfstransformator, der Strom aus dem Netz zum Kraftwerk leitet, wenn es nicht selbst produziert." "Der Vorfall erinnert an den Brand in einem der beiden Maschinentransformatoren im AKW Krümmel im Sommer 2007", so die AP-Meldung. "Das ebenfalls von Vattenfall betriebenen Kraftwerk musste daraufhin zwei Jahre stillgelegt worden. Bei der Reparatur und den folgenden Wartungsarbeiten tauchten immer neue technische Probleme auf. Das AKW war im Sommer 2009 erst wenige Tage wieder in Betrieb, als es nach einem Kurzschluss in einem Transformator im Juli automatisch abgeschaltet wurde. Laut Vattenfall brannte in Brunsbüttel die Ölfüllung eines Isolators von weniger als einem Liter Öl."

12. März 2010
Vattenfall zieht Antrag zur Laufzeitverlängerung des AKW Brunsbüttel durch Strommengenübertragung vom AKW Krümmel zurück

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe hat einen im Jahr 2007 gestellten Antrag für eine Strommengenübertragung von dem AKW Krümmel auf das AKW Brunsbüttel zurückgezogen.  

"Die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH hat ihren 2007 beim Bundesumweltministerium gestellten Antrag auf Übertragung von Stromproduktionsrechten vom Kernkraftwerk Krümmel auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel zurückgezogen", informiert der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe am 12.03.10 in einer Pressemitteilung unter dem Titel "Antrag auf Strommengenübertragung zurückgezogen".
Vattenfall Europe begründet diese Entscheidung mit den Aussagen: 
"Zum Hintergrund: Aus unserer Sicht haben sich die politischen Rahmenbedingungen so verändert, dass derzeit die von einer Strommengenübertragung erwarteten betriebswirtschaftlichen Vorteile nicht vorhanden sind. Darüber hinaus hat sich die Restlaufzeit des Kernkraftwerks Brunsbüttel auf Grund des Stillstands seit Sommer 2007 entsprechend verlängert. Somit besteht derzeit keine Notwendigkeit für uns, am Antrag auf Strommengenübertragung von Krümmel auf Brunsbüttel festzuhalten. Wir gehen davon aus, dass wir unsere Kraftwerke Brunsbüttel und Krümmel im Verbund mit den anderen Kernkraftwerken der Business Group Vattenfall Pan Europe langfristig sicher betreiben können."

Nachrichtenagentur ddp: "Keine Übertragung von Strommengen auf AKW Brunsbüttel"

"Der Energiekonzern Vattenfall will keine Strommengen mehr vom derzeit stillstehenden Atomkraftwerk Krümmel auf das ebenfalls vom Netz genommene AKW Brunsbüttel übertragen", wird von der Nachrichtenagentur ddp am 12.03.10 gemeldet. "Ein entsprechender Antrag aus dem Jahr 2007 an das Bundesumweltministerium wurde zurückgezogen, wie Vattenfall Europe Nuclear Energy am Freitag in Hamburg mitteilte."
"'Aus unserer Sicht haben sich die politischen Rahmenbedingungen so verändert, dass derzeit die von einer Strommengenübertragung erwarteten betriebswirtschaftlichen Vorteile nicht vorhanden sind', hieß es zur Begründung", laut der Nachrichtenagentur ddp. "Nach Vattenfall-Angaben hat sich die Restlaufzeit des Atommeilers Brunsbüttel wegen des seit Sommer 2007 andauernden Stillstands ohnehin entsprechend verlängert. 'Somit besteht derzeit keine Notwendigkeit für uns, am Antrag auf Strommengenübertragung von Krümmel auf Brunsbüttel festzuhalten', teilte das Unternehmen mit."
"Der umstrittene Reaktor Krümmel war am 4. Juli 2009 nach einem Kurzschluss im Maschinentransformator per Schnellabschaltung vom Netz genommen worden. Ein baugleicher Transformator war Ende Juni 2007 nach einem Kurzschluss in Brand geraten. Daraufhin war der Meiler wegen Reparaturen bereits knapp zwei Jahre lang vom Netz", so die Nachrichtenagentur ddp im Rückblick.

28. Februar 2010
AKW Brunsbüttel und Krümmel gehen dieses Jahr möglicherweise nicht wieder ans Netz

"Die nach einer Pannenserie abgestellten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel bleiben weiter kalt. Der Betreiber Vattenfall nennt keine Termine für einen Neustart. Die CDU-Faktion in Schleswig-Holstein schlägt vor, Krümmel endgültig stillzulegen", wird auf n-tv.de am 27.02.10 unter dem Titel "Vattenfall verzögert Neustart - Krümmel könnte still bleiben" zusammenfassend bekannt gegeben.
"Der Energiekonzern Vattenfall hat noch keinen Termin für einen Neustart der nach Pannen abgestellten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein", wird auf n-tv.de mitgeteilt. "Er werde keinen Zeitpunkt dafür nennen, sagte Vattenfall-Chef Lars Göran Josefsson der 'Welt am Sonntag'. Möglicherweise werde es nicht mehr in diesem Jahr sein. 'Stand der Dinge ist, dass wir die beiden Anlagen auf höchstmöglichen Sicherheitsstandard bringen und dann wieder anfahren wollen', sagte der Manager."
"Am Dienstag [23.02.10] hatte der schleswig-holsteinische CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher vorgeschlagen, das Atomkraftwerk Krümmel endgültig stillzulegen", so n-tv.de im Rückblick. "Reststrommengen von dem Reaktor bei Geesthacht [AKW Krümmel] könnten auf das störungsfreier arbeitende Atomkraftwerk Brokdorf übertragen werden. Der Reaktor ist seit Sommer 2007 fast durchweg abgeschaltet."
"Derweil erklärte der Energiekonzern Vattenfall, er rechne nicht mehr damit, die beiden stillgelegten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel rasch wieder anfahren zu können", wird am 27.02.10 auf net-tribune.de unter der Schlagzeile "AKWs Krümmel und Brunsbüttel dieses Jahr möglicherweise nicht mehr ans Netz" gemeldet. "'Ich werde keinen Zeitpunkt dafür nennen. Aber möglicherweise wird das nicht mehr in diesem Jahr sein', antwortete Vattenfall-Chef Lars Göran Josefsson der 'Welt am Sonntag' auf die Frage nach der Wiederinbetriebnahme. 'Stand der Dinge ist, dass wir die beiden Anlagen auf höchstmöglichen Sicherheitsstandard bringen und dann wieder anfahren wollen', sagte er."
"Der Manager hält Atomenergie auf mittlere Sicht nicht für überflüssig. 'Ich persönlich glaube, dass es in Deutschland zu einer Verlängerung der Laufzeiten der Atomanlagen kommen wird, denn das hilft bei der notwendigen Transformation des Energiesystems', sagte Josefsson" in dem Artikel auf net-tribune.de.
Auf welt.de wird am 28.02.10 unter dem Titel "Ich bin ja noch da, wie Sie sehen" berichtet: "Vattenfall-Chef Josefsson gibt sein Amt in wenigen Wochen ab. Im Interview spricht er über den baldigen Wechsel, die Atomkraft und den Strompreis"
Auf welt.de wird dazu näher ausgeführt: "Lars Göran Josefsson, der Chef des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall, wird noch vor dem Sommer sein Amt an den Norweger Øystein Løseth abgeben. Viele Jahre lang galt Josefsson als Vorzeigemanager der Strombranche, fiel dann aber im vergangenen Herbst bei der schwedischen Regierung in Ungnade. Das hing unter anderem mit den Problemen in den Atomkraftwerken von Vattenfall in Deutschland, Krümmel und Brunsbüttel, zusammen. Wie es mit den beiden Meilern weitergehen soll, erklärt Josefsson der 'Welt am Sonntag' im Interview.
Das Interview auf welt.de am 28.02.10 (auszugsweise):
"Welt am Sonntag: Herr Josefsson, Vattenfall betreibt mit Krümmel und Brunsbüttel zwei Atomkraftwerke in Deutschland, die wegen Störfällen stillgelegt sind.
Werden Sie die Anlagen überhaupt wieder anfahren?
Lars Göran Josefsson: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die beiden Anlagen in einem technisch einwandfreien Zustand sind. Das werden wir gewährleisten. Es hat zweimal technische Pannen an Transformatoren außerhalb des Sicherheitsbereichs gegeben. Und es ist anfangs zu inakzeptablen Kommunikationspannen gekommen. Es ist ein Unding, dass der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein nicht von unserem Unternehmen, sondern von der Polizei informiert wurde. So etwas wird nicht wieder geschehen. Ich wehre mich aber dagegen, Krümmel zu einem politischen Knüppel gegen die Kernenergie zu machen. Das ist unlauter.
Welt am Sonntag: Wann rechnen Sie denn mit einer Wiederinbetriebnahme? Und wie lange dürften Sie die beiden Atomkraftwerke nach heutiger Rechtslage noch betreiben?
Josefsson: Ich werde keinen Zeitpunkt nennen. Aber möglicherweise wird das nicht mehr in diesem Jahr sein. Brunsbüttel hat noch eine Restlaufzeit von 21 Monaten und Krümmel von acht Jahren.
Welt am Sonntag: Sie betreiben die Atomanlagen zusammen mit E.on. Wollen Sie die Anteile an den Konkurrenten verkaufen? Oder wollen Sie E.on zum Betriebsführer machen?
Josefsson: Wir sprechen natürlich mit unserem Partner E.on über alle Fragen im Zusammenhang mit Krümmel und Brunsbüttel. Stand der Dinge ist, dass wir die beiden Anlagen auf höchstmöglichen Sicherheitsstandard bringen und dann wieder anfahren wollen. Dabei vertraue ich auf die Rechtssicherheit in Deutschland. ..."

01. Februar 2010
Risse an Halterungen der Turbinenstellventile im AKW Brunsbüttel festgestellt

Über einen neuen Schaden im AKW Brunsbüttel wird von Vattenfall Europe am 01.02.10 in einer Pressemitteilung unter dem verharmlosenden Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Befund an Konsolen von Turbinenventilen" berichtet: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel sind bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten Befunde an den Konsolen von zwei der vier Turbinenstellventile gefunden worden. Die Auffälligkeiten befinden sich im Bereich von Schweißnähten der Halter."
"Die Befunde haben nach derzeitigem Kenntnisstand", so Vattenfall Europe, "keine Auswirkungen auf das Frischdampfsystem und die Funktion der Turbinenanlage. Zurzeit wird mit Hilfe von Werkstoffprüfungen und Unterstützung eines externen Labors die Ursache für ihr Entstehen geklärt. Die entsprechenden Teile der Konsolen werden gegen Neuteile getauscht."
"Das Ereignis wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt", laut Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."   

Nachrichtenagentur AP: "Ventile im AKW Brunsbüttel kaputt"

Von der Nachrichtenagentur AP wird am 01.02.10 über die "Befunde an Konsolen von Turbinenventilen" näheres berichtet: "Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel sind an Halterungen von zwei der vier Turbinenstellventile Risse festgestellt worden. Mit den Ventilen wird bei Betrieb die Dampfmenge zur Turbine geregelt, wie die zuständige Aufsichtsbehörde am Montag in Kiel mitteilte."

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration in Kiel, das seit dem 27.10.09 für die Atomaufsicht im Bundesland Schleswig-Holstein zuständig ist, hat bislang (02.02.10) keine Stellungnahme im Netz zu der erneuten Panne in AKW Brunsbüttel abgegeben.

22. Oktober 2009
AKW Brunsbüttel: Defekt an einem Generatorschalter im Unabhängigen Notstandssystem

Eine weitere Panne hat es in dem seit Juli 2007 abgeschalteten AKW Brunsbüttel des Atomenergie-Konzerns Vattenfall gegeben: Im Unabhängigen Notstandssystem (UNS) ist ein Defekt an einem Generatorschalter festgestellt worden. Dieser Schalter sorgt dafür, daß im Anforderungsfall die Notstromversorgung von Sicherheitssystemen über das Notstandssystem gewährleistet wird. - Erst in der vergangenen Woche war eine Leckage an einem Zwischenkühler des Nebenkühlwassersystems festgestellt worden.

Das für die Reaktorsicherheit in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium in Kiel gibt in einer Pressemitteilung am 22.10.09 unter dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" bekannt: "Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es zu einem Meldepflichtigen Ereignis gekommen. Bei Schaltmaßnahmen im Unabhängigen Notstandssystem (UNS) ist ein Defekt an einem Generatorschalter festgestellt worden. Dieser Schalter sorgt dafür, dass im Anforderungsfall die Notstromversorgung von Sicherheitssystemen über das Notstandssystem gewährleistet wird. Der defekte Schalter ist gegen einen funktionsfähigen Reserveschalter ausgetauscht worden."
"Das Meldepflichtige Ereignis wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel in die Kategorie 'N' (Normal) eingestuft und der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht mitgeteilt", teilt das zuständige Kieler Sozialministerium zu dem 'Vorfall' im AKW Brunsbüttel weiter mit. "Die Aufsichtsbehörde hat Sachverständige mit der Überwachung der weiteren Untersuchungen zur Ursachenklärung sowie der Übertragbarkeitsprüfung auf andere Leistungsschalter beauftragt."
Das Sozialministerium in Kiel in der Pressemitteilung abschließend: "Das Kernkraftwerk Brunsbüttel musste im Juli 2007 wegen technischer Probleme abgeschaltet werden und steht seither still."

Vattenfall: "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Schalter ausgetauscht"

Vattenfall Europe äußert sich zu der weiteren Panne im AKW Brunsbüttel in einer Pressemitteilung vom 22.10.09 mit dem bagatellisierenden Titel "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Schalter ausgetauscht" wie folgt: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei betrieblichen Schaltungen eine Funktionsstörung eines Generatorleistungsschalters festgestellt worden."
"Im Unabhängigen Notstandssystem (UNS) sollte ein Dieselgenerator mit der zugehörigen Sammelschiene synchronisiert werden. Der Generatorleistungsschalter schaltete jedoch nicht. Die Funktion konnte kurzfristig durch einen Reserveschalter wieder hergestellt werden."
"Dieses Ereignis wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt", laut Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null').

16. Oktober 2009
AKW Brunsbüttel: Leckage in einem Zwischenkühler des Nebenkühlwassersystems

In dem seit Mitte 2007 abgeschalteten AKW Brunsbüttel des Atomenergie-Konzerns Vattenfall hat es erneut eine Panne gegeben: In einem Zwischenkühler des Nebenkühlwassersystems wurde eine Leckage festgestellt.

"Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist ein Leckageschaden in einem Zwischenkühler des Nebenkühlwassersystems festgestellt worden", berichtet das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Kieler Sozialministerium in einer Pressemitteilung am 16.10.09 unter dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel".
"Zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme des Kühlers wird das schadhafte Kühlrohr verschlossen", teilt das zuständige Sozialministerium in Kiel zu dem 'Vorkommnis' im AKW Brunsbüttel weiter mit. "Das Meldepflichtige Ereignis wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht und ordnungsgemäß mit einer Normalmeldung ('N') und einer Einstufung in die internationale Bewertungsskala (INES) 0 gemeldet. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit dem 20. Juli 2007 abgeschaltet.

Vattenfall: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

"Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist ein undichtes Rohr im Zwischenkühler eines Nachkühlstranges festgestellt worden", bestätigt Vattenfall Europe am 16.10.09 in einer Pressemitteilung unter der Überschrift "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel".
"Bei einer wöchentlichen Routineprobe hatte die chemische Analyse erhöhte Chloridwerte im Zwischenkühlkreislauf ergeben. Bei einer daraufhin durchgeführten Inspektion des Zwischenkühlers wurde ein beschädigtes Rohr gefunden", gibt Vattenfall Europe bekannt. Zur Behebung des Schadens wird von Vattenfall Europe mitgeteilt: "Das Rohr wird mit einem Stopfen verschlossen."
"Dieses betriebliche Ereignis wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht nach der Kategorie 'N' ('Normalmeldung') angezeigt. Der Sachverhalt liegt", nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null').

13. August 2009
AKW Brunsbüttel: Motorschaden beim Probelauf eines Notstromdiesels

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium in Kiel, das seit dem 22.07.09 von dem dortigen Landwirtschafts-Minister Christian von Boetticher (CDU) geführt wird, teilt am 13.08.09 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" zu der erneuten Panne in dem Atommeiler Brunsbüttel an der Unterelbe mit: "Die Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat dem Sozialministerium als zuständiger Reaktorsicherheitsbehörde heute (13. August) ein Meldepflichtiges Ereignis nach der Meldekategorie N der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (INES 0) gemeldet. Beim Probelauf eines Notstromdiesels, der zuvor im Herstellerwerk überprüft und gewartet worden war, ist es zu einem Motorschaden gekommen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind zwei Zylinder beschädigt worden."
Das Kieler Sozialministerium stellt in der Mitteilung abschließend fest: "Der Diesel ist damit nicht einsatzfähig und wird nach Angaben der Betreiberin zur Ursachenklärung in das Herstellerwerk zurück transportiert. Die Atomaufsichtsbehörde hat sich heute vor Ort über den Schadensumfang und den bisherigen Kenntnisstand zum Schadenseintritt informiert und Sachverständige hinzugezogen. Der Diesel war während des Probelaufs noch nicht im Sicherheitssystem des seit 2007 abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt."

Vattenfall: "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Schaden an Dieselaggregat"

In einer Pressemitteilung vom 13.08.09 mit der Überschrift "Kernkraftwerk Brunsbüttel: Schaden an Dieselaggregat" wird von dem Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe bekannt gegeben: "Im derzeit still stehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es beim Testlauf eines Notstromdiesels zu einem Motorschaden gekommen. Das Gerät war nach der Wartung im Herstellerwerk überprüft und noch nicht wieder in die Betriebsbereitschaft des Kraftwerks übernommen worden. Daher hat der Defekt keine Auswirkung auf den Anlagenbetrieb. Das Dieselaggregat wird in den kommenden Tagen zur Ursachenklärung ins Werk zurückgebracht."
"Der Sachverhalt liegt", laut Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null') und wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Kiel am Donnerstag nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) mitgeteilt." 

30. Juli 2009
AKW Brunsbüttel: Frühestens Anfang 2010 wieder am Netz

"Vor mehr als zwei Jahren ist der Atommeiler im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) nach einer Serie von Pannen abgeschaltet worden", berichtete am 30.07.09 der NDR (ndr.de) unter der Schlagzeile "AKW Brunsbüttel wohl erst 2010 wieder am Netz". "Noch immer laufen in dem AKW Modernisierungsarbeiten - die sich offenbar weiter hinziehen. Wie der Betreiber Vattenfall am Donnerstag [30.07.09] erklärte, wird der Reaktor frühestens Anfang 2010 wieder Strom liefern können. Nach derzeitigem Stand endet die Laufzeit des Meilers in Brunsbüttel im Jahr 2012."
"Bei der Vorstellung der Quartalszahlen nannte Konzernchef Lars G. Josefsson als Grund für die Verzögerung 'neue Anforderungen der Behörden'", ist vom NDR weiter ausgeführt worden. "Vattenfall steht wegen der Pannenserie in seinen deutschen Atomkraftwerken unter massiven Beschuss der Politik. Die Gewinneinbußen im ersten Halbjahr durch den Stillstand von Krümmel und Brunsbüttel bezifferte Josefsson auf 193 Millionen Euro."
"
Vattenfall weiter mit hohen Gewinnen" - "Insgesamt konnte der staatliche schwedische Energiekonzern, der nach seiner Übernahme des Versorgers HEW auch in Norddeutschland viele Kunden hat, in Deutschland aber erneut Gewinne verbuchen." Der Bericht des NDR darüber abschließend: "Trotz der weltweiten Wirtschaftskrise und der abgeschalteten Reaktoren fuhr die deutsche Tochter (zusammen mit Polen) im zweiten Quartal 2009 einen operativen Gewinn von 3,8 Milliarden Kronen (362,2 Millionen Euro) ein. Er lag damit um 3,5 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Für den Gesamtkonzern sank der Betriebsgewinn um 7,8 Prozent auf 5,8 Milliarden Kronen."

20. Juni 2009
Das AKW Brunsbüttel bleibt weiterhin abgeschaltet

"Das abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) wird vorerst weiterhin keinen Strom produzieren", ist am 20.06.09 auf shz.de (Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag) unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa gemeldet worden.
"'Ich hoffe, dass die Wiederinbetriebnahme noch in diesem Jahr stattfinden wird. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich bis nächstes Jahr verzögert', sagte der Vorstandsvorsitzende des Betreibers Vattenfall Europe, Tuomo Hatakka, der dpa in Berlin. Der Meiler in Schleswig-Holstein war im Sommer 2007 nach Pannen vom Netz genommen worden", so der Bericht auf shz.de rückblickend. "Das damals ebenfalls abgeschaltete Vattenfall-Atomkraftwerk in Krümmel hatte gestern nach fast zwei Jahren die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Wiederanfahren erhalten."

18. Mai 2009
AKW Brunsbüttel: Panne an einem Dieselmotor im Unabhängigen Notstandssystem

Bei Arbeiten in dem seit Mitte 2007 abgeschalteten AKW Brunsbüttel hat es eine weitere Panne gegeben: Beim Probelauf eines Dieselmotors im Unabhängigen Notstandssystem wurde ein Leck im Kühlkreislauf festgestellt.

"Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist beim Probelauf eines Dieselmotors im Unabhängigen Notstandssystem (UNS) ein Leck im Kühlkreislauf des Diesels festgestellt worden", gibt das für die Reaktorsicherheit in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium in einer Pressemitteilung am 18.05.09 unter dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" bekannt.
"Betroffen war", nach Aussage des Kieler Sozialministeriums, "ein Ausgleichsbehälter, der Volumenänderungen bei Temperaturwechseln ausgleicht. Die Leckage am Behälter führte zu keiner Einschränkung der Dieselkühlung. Der betroffene Ausgleichsbehälter und auch der Behälter am zweiten Diesel wurden durch neue ersetzt."
"Die Kernkraftwerksbetreiberin hat die Atomaufsichtsbehörde heute entsprechend den geltenden Melderegelungen hierüber mit einer so genannten 'Normalmeldung' der Kategorie 'N' informiert", teilt das Sozialministerium in Kiel mit.
Vom Kieler Sozialministerium wird abschließend berichtet: "Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet. Schwerpunkte der Stillstandsarbeiten sind die Sanierung von Dübeln, die Ertüchtigung der Standsicherheit von Stahlbühnen sowie die Beseitigung von Rissen in Armaturen."

Vattenfall: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Von Vattenfall Europe wird am 18.05.09 in einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" zugegeben: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist beim Probelauf eines Dieselmotors im Unabhängigen Notstandssystem (UNS) eine Kleinstleckage am Ausgleichsbehälter des internen Kühlkreislaufs festgestellt worden."
"Die Dieselmotoren verfügen jeweils über einen geschlossenen Kühlkreislauf. Die Ausgleichsbehälter am Hochpunkt des Kreislaufes dienen zum Ausgleich von Volumenänderungen bei Temperaturschwankungen. Die Leckage an diesem Ausgleichsbehälter war so klein und am oberen Teil des Behälters gelegen, dass keine Einschränkungen der Kühlung des Diesels oder dessen Ausfall zu befürchten waren", wird von Vattenfall Europe versichert. "Der betroffene Ausgleichsbehälter als auch der Behälter am zweiten Diesel sind durch neue ersetzt worden."
"Der Sachverhalt liegt", nach der Einstufung von Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken ('INES null') und wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Kiel am Montag nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) mitgeteilt."

05. Mai 2009
AKW Brunsbüttel: Bundesumweltministerium lehnt Laufzeitverlängerung durch Strommengenübertragung aus dem AKW Krümmel ab

Das Bundesumweltministerium hat am 05.05.09 einen zweiten Antrag des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe für eine Laufzeitverlängerung des AKW Brunsbüttel aus Sicherheitsgründen ablehnt. Vattenfall Europe wollte darin Strommengen von dem AKW Krümmel auf den Atommeiler in Brunsbüttel übertragen. Das Atomkraftwerk in Brunsbüttel verfüge aber über noch weniger Sicherheitsreserven als das AKW Krümmel, teilte das Bundesumweltministerium als Begründung seiner Entscheidung mit. Zur Sicherstellung der Energieversorgung im Norden und zum Klimaschutz sei keine Strommengenübertragung erforderlich, wird dazu vom Bundesumweltministerium eindeutig festgestellt.
Vattenfall Europe hat bereits gerichtliche Schritte gegen diese Entscheidung angekündigt.
Rückblick: Bereits am 01.08.07 hatte das Bundesumweltministerium einen ersten Vattenfall-Antrag zu einer Laufzeitverlängerung des AKW Brunsbüttel durch Strommengenübertragung aus dem AKW Mülheim-Kärlich abgelehnt. Dagegen hatte Vattenfall Europe durch mehrere Instanzen erfolglos geklagt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte Vattenfall Europe am 26.03.09 damit endgültig.

Das Bundesumweltministerium (BMU) gibt in der Pressemitteilung Nr. 125/09 am 05.05.09 unter dem Titel "Gabriel lehnt längere Laufzeit für Brunsbüttel ab - Strommengen-Übertragung von Krümmel nicht zulässig" bekannt: "Bundesumweltminister Gabriel hat heute aus Sicherheitsgründen einen Antrag des Atomkraftbetreibers Vattenfall abgelehnt, die Laufzeit des derzeit abgeschalteten AKW Brunsbüttel durch Übertragung von Strommengen des Reaktors Krümmel zu verlängern. Ein Sicherheitsvergleich beider Anlagen hat ergeben, dass das Atomkraftwerk Brunsbüttel über noch weniger Sicherheitsreserven verfügt als der seit einem Transformatorbrand am 28. Juni 2007 ebenfalls abgeschaltete Reaktor Krümmel. Zur Sicherstellung der Energieversorgung im norddeutschen Raum und zum Klimaschutz ist die Strommengenübertragung ebenfalls nicht erforderlich."
"Vattenfall, zu dessen Konzern beide Anlagen gehören, hatte im Mai 2007 beim Bundesumweltministerium die Zustimmung zur Übertragung einer Strommenge von 15 Terawattstunden (TWh) vom Atomkraftwerk Krümmel beantragt, um die Laufzeit seines älteren Reaktors in Brunsbüttel um ca. zweieinhalb Jahre zu verlängern", so das Bundesumweltministerium rückblickend. "Der 1977 in Betrieb genommene Siedewasserreaktor in Brunsbüttel wurde danach im Sommer 2007 wegen einer Reihe von sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen und Mängeln vom Netz genommen. Ob und wann die Anlage nach sicherheitstechnischen Nachrüstungen wieder in Betrieb gehen könnte, ist gegenwärtig nicht absehbar", teilt das Bundesumweltministerium weiter mit.
"Bundesumweltminister Gabriel appellierte erneut und eindringlich an die AKW-Betreiber, endlich seinen Vorschlag aufzugreifen und die ältesten Atomkraftwerke abzuschalten", so der Wortlaut in der BMU-Pressemitteilung. "Das Atomgesetz biete die Möglichkeit, Strommengen zustimmungsfrei von älteren Atomkraftwerken auf jüngere zu übertragen. Das erbrächte einen hohen sicherheitstechnischen Gewinn", wird vom Bundesumweltministerium versichert. "Bundesumweltminister Gabriel hatte bereits im August 2007 in einem Gespräch mit Spitzenvertretern der vier großen Energieerzeugungsunternehmen nach den Ereignissen in Brunsbüttel und Krümmel dringend angeraten, diese und alle anderen älteren Reaktoren freiwillig und endgültig abzuschalten und die noch vorhandenen Produktionsrechte auf modernere Anlagen zu übertragen. Nach dem Atomgesetz wäre dafür nicht einmal eine behördliche Zustimmung notwendig."
Vom Bundesumweltministerium wird dazu weiter ausgeführt: "Nach dem Atomgesetz wird die Laufzeit für jedes deutsche Atomkraftwerk nach der Strommenge bemessen, die es noch erzeugen darf. Nach deren Produktion erlischt die Betriebserlaubnis. Diese Reststrommengen sind für alle deutschen AKW im Atomgesetz festgelegt. Nach § 7 Abs. 1b des Atomgesetzes kann der Genehmigungsinhaber Strommengen von einem jüngeren auf ein älteres Kernkraftwerk übertragen, wenn das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium dieser Übertragung zugestimmt hat." Von Seiten des Bundesumweltministeriums wird hervorgehoben: "Bei der Entscheidung hat das Bundesumweltministerium sicherzustellen, dass die Strommengenübertragung nicht zu Lasten der Sicherheit geht. Deshalb hat das Bundesumweltministerium eine vergleichende Sicherheitsanalyse der AKW in Krümmel und Brunsbüttel durchgeführt. Auf Basis entsprechender Anlagenvergleiche verweigerte das Bundesumweltministerium bereits 2008 eine von RWE beantragte Strommengenübertragungen vom AKW Emsland in Lingen auf Biblis A und die von ENBW beabsichtigte Übertragung vom Block II des Atomkraftwerkes Neckarwestheim II auf den Block I."
"Am 26. März 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Bundesumweltministeriums bestätigt, mit denen Minister Gabriel 2007 die von RWE und Vattenfall beabsichtigte Übertragung von Reststrommengen des stillgelegten Atomrektors Mülheim-Kärlich auf die AKW Biblis A und Brunsbüttel abgelehnt hatte", wird vom Bundesumweltministerium in der Pressemitteilung weiter informiert. "Beide Atomkonzerne hatten sich in Klagen gegen diese Ablehnungsbescheide auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten gestützt. Auf das gleiche Rechtsgutachten berufen RWE, Vattenfall und EnBW sich in verwaltungsgerichtlichen Klagen, nach denen bei den drei Anträgen auf Strommengenübertragung von neueren auf ältere Anlagen lediglich wirtschaftliche Gründe berücksichtigt werden sollen." Die BMU-Pressemitteilung schließt mit der Aussage ab: "Bundesumweltminister Gabriel rechnet fest damit, dass diese Klagen gleichfalls abgewiesen werden. Denn mit dem im Atomgesetz geregelten Zustimmungserfordernis soll sichergestellt werden, dass eine betriebswirtschaftliche Optimierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht."

Vattenfall Europe kündigt bereits gerichtliche Schritte gegen die Entscheidung des Bundesumweltministeriums an

Von der Nachrichtenagentur ddp wird am 05.05.09 um 15:32 Uhr u.a. gemeldet: "... Vattenfall Europe kündigte an, gerichtliche Schritte gegen die Entscheidung des Bundesumweltministeriums einleiten zu wollen. Eine bereits laufende Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht Schleswig soll in eine Aufhebungsklage umgewandelt zu werden, kündigte Unternehmenssprecherin Barbara Meyer-Bukow am Dienstag auf ddp-Anfrage an. Sie wies zugleich Kritik am Sicherheitsstandard des Atommeilers zurück. 'Brunsbüttel ist ein sicheres Kraftwerk', sagte sie. Dies hätten verschiedenste Analysen bestätigt. ..."
Von Seiten des Atomenergie-Konzerns Vattenfall Europe liegt dazu bislang (05.05.09) noch keine im Netz veröffentlichte Stellungnahme vor.

30. März 2009
AKW Brunsbüttel: Bei einem Störfall können Ereigniskombinationen dazu führen, daß Komponenten der Not- und Nachkühlsysteme ausfallen

Vom Atomenergie-Konzern Vattenfall wird am 30.03.09 ein neues "Meldepflichtiges Ereignis" im seit dem 21.07.07 abgeschalteten AKW Brunsbüttel gemeldet: Betroffen ist erneut die Notstromversorgung des Atommeilers. Bei einem Störfall können Ereigniskombinationen dazu führen, daß bestimmte Komponenten der Not- und Nachkühlsysteme nicht wie vorgesehen zur Verfügung stehen. - Das für die Reaktorsicherheit zuständige Sozialministerium in Kiel hat Vattenfall daher aufgefordert, die Ablaufsteuerungen in der Notstromversorgung durch Änderungsmaßnahmen zu modifizieren. Andernfalls kann von Seiten der Atomaufsichtsbehörde nach derzeitiger Kenntnislage einem Wiederanfahren nicht zugestimmt werden.

Das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium gibt in einer Pressemitteilung am 30.03.09 unter dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" bekannt: "Die Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat heute (30. März) dem Sozialministerium als zuständige Reaktoraufsichtsbehörde ein Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel gemeldet." Vom Kieler Sozialministerium wird darüber näher informiert: "Die Atomaufsichtsbehörde hatte die Betreiberin aufgefordert, die Notstromversorgung des Kernkraftwerks mit dem Ziel einer weiteren Optimierung zu überprüfen. Bei den Planungen dazu wurden von Betreiberseite bestimmte Störfallabläufe untersucht. Dabei wurden für einige seltene Ereigniskombinationen neue Erkenntnisse zum Störfallablauf gewonnen. Danach müsse unter gewissen Randbedingungen davon ausgegangen werden, dass bestimmte Komponenten der Not- und Nachkühlsysteme nicht wie vorgesehen zur Verfügung stehen würden."
"Die Kernkraftwerksbetreiberin hat die Atomaufsichtsbehörde hierüber fristgerecht mit einer so genannten 'Normalmeldung' der Kategorie 'N' informiert. Die Atomaufsichtsbehörde hat die Betreiberin aufgefordert, die Ablaufsteuerungen in der Notstromversorgung durch Änderungsmaßnahmen zu modifizieren." Vom zuständigen Sozialministerium in Kiel wird festgestellt: "Andernfalls kann einem Wiederanfahren - nach heutiger Kenntnislage - nicht zugestimmt werden."
"Zur Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses sind von der Atomaufsicht externe Sachverständige hinzugezogen worden. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet", so das Kieler Sozialministerium abschließend.

Vattenfall: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

In einer Pressemitteilung mit der Überschrift "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" wird von Vattenfall Europe am 30.03.09 berichtet: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) werden Optimierungen der Dieselschrittbilanz vorbereitet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der besseren Nutzung vorhandener Reserven für die Versorgung von sicherheitstechnisch wichtigen Verbrauchern aus dem Schaltanlagengebäude. Während der Planungen für diese Veränderung wurde festgestellt, dass bei einer angenommenen Überlagerung von unwahrscheinlichen Ereignisabläufen und zusätzlich unterstelltem Komponentenausfall die Ablaufsteuerung eingeschränkt sein könnte."
"Dies wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Kiel" von Vattenfall Europe "am Montag nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) mitgeteilt. Der Sachverhalt liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('INES null')."
Von Vattenfall Europe wird weiter bekannt gegeben: "Nach den Erkenntnissen bei der Planung werden nun die zeitlichen Abläufe der unterstellten Ereigniskombinationen innerhalb des Zuschaltprogramms für die Dieselgeneratoren des Schaltanlagengebäudes überprüft. Neben einer Optimierung der zeitlich gesteuerten Abläufe sollen zusätzliche Steuerungskriterien ergänzt werden. Die entsprechenden Änderungsvorhaben werden derzeit vorbereitet. Ein umfassender integraler Test mit realen Ausgangsbedingungen soll abschließend die Funktionstüchtigkeit der optimierten Steuerung belegen."
"Unabhängig davon wird im KKB auch der vollständige Ausfall der vom Schaltanlagengebäude versorgten Systeme in Folge seltener Ereignisse durch das Unabhängige Notstandssystem (UNS) beherrscht", wird von Vattenfall Europe behauptet.

26. März 2009
Bundesverwaltungsgericht: Strommengenübertragung vom AKW Mülheim-Kärlich auf das AKW Brunsbüttel ist unzulässig

Die Atomenergie-Konzerne Vattenfall Europe (Betreiber des AKW Brunsbüttel) sowie RWE Power (Betreiber des AKW Biblis A) sind am 26.03.09 bei dem Versuch deutlich längere Laufzeiten für diese Atommeiler zu erreichen auch in letzter Instanz gescheitert. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dürfen Vattenfall und RWE nun endgültig keine Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz auf die AKW Brunsbüttel und Biblis A übertragen. (Az: Bundesverwaltungsgericht 7 C 8.08 und 7 C 12.08)
Zu einem zweiten Antrag von Vattenfall auf Übertragung von Reststrommengen vom AKW Krümmel auf das AKW Brunsbüttel steht die Entscheidung des Bundesumweltministeriums noch aus.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 26.03.09 in der Pressemitteilung Nr. 093/09 unter dem Titel "Gabriel begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Strommengen - Klagen der AKW-Betreiber gegen das Bundesumweltministerium gescheitert" eine Stellungnahme zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gegen eine Reststrommengen-Übertragung von dem stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich auf die Atommeiler Brunsbüttel und Biblis A abgegeben. Nachstehend zur Dokumentation der ungekürzte Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums:  

"Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat sich zufrieden über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Strommengenübertragung geäußert. Danach dürfen Strommengen des stillgelegten Atomreaktors Mülheim-Kärlich nicht auf die Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel übertragen werden. 'Die obersten Verwaltungsrichter haben unsere Rechtsauffassung und die Rechtmäßigkeit unserer Entscheidung uneingeschränkt bestätigt. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Ausstiegsgesetzes', sagte Gabriel. Der Minister appellierte an die Kraftwerksbetreiber, endlich seinen Vorschlag aufzugreifen und die ältesten Atomkraftwerke abzuschalten. Das Atomgesetz biete die Möglichkeit, Strommengen zustimmungsfrei und in eigener Verantwortung der Betreiber von älteren Atomkraftwerken auf jüngere zu übertragen. Das erbrächte einen hohen sicherheitstechnischen Gewinn.
Um eine Laufzeitverlängerung von Biblis A, dem ältesten in Deutschland betriebenen Atomkraftwerk, zu erreichen, hatte der Stromkonzern RWE im September 2006 beim Bundesumweltministerium die Zustimmung zu einer Übertragung von Strommengen beantragt. Die Übertragung sollte aus dem Kontingent erfolgen, das RWE im Atomgesetz für das stillgelegte Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesen wurde. Im März 2007 stellte das Unternehmen Vattenfall einen entsprechenden Antrag für das Atomkraftwerk Brunsbüttel. Diese Anträge lehnte das Bundesumweltministerium im Mai bzw. August 2007 ab, da Biblis A und Brunsbüttel im Atomgesetz nicht in der Liste der Anlagen aufgeführt sind, auf die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich übertragen werden können.
Gegen die Ablehnungsbescheide hatten RWE und Vattenfall Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. In den Klagebegründungen vertraten die Konzerne die Rechtsauffassung, dass das Atomgesetz mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums eine Übertragung auch auf andere Atomkraftwerke zulasse. Sie beriefen sich hierbei auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) und der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatten im Januar und Februar 2008 die Klagen gegen das Bundesumweltministerium abgewiesen, jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Diese Revisionen der Kraftwerksbetreiber hat das Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt. Die RWE zum Ausgleich für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesene Strommenge könne nur auf bestimmte, in der Fußnote der Anlage 3 zum Atomgesetz abschließend aufgeführte Kraftwerke übertragen werden. Das Bundesumweltministerium sei nicht ermächtigt, eine Übertragung auf andere Anlagen zuzulassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an eine mündliche Verhandlung.
Das Ziel einer Laufzeitverlängerung ihrer ältesten Atomkraftwerke verfolgen die Energieversorgungsunternehmen auch mit drei weiteren Anträgen auf Zustimmung zur Übertragung von Strommengen jüngerer Atomkraftwerke. Den RWE-Antrag zur Übertragung vom Atomkraftwerk Emsland auf das ältere Atomkraftwerk Biblis A sowie den Antrag des Konzerns EnBW zur Übertragung vom jüngsten deutschen AKW Neckarwestheim 2 auf den älteren Block Neckarwestheim 1 hat das Bundesumweltministerium im April bzw. Juni 2008 abgelehnt. Ein Sicherheitsvergleich beider Anlagen hatte jeweils ergeben, dass das ältere Atomkraftwerk über weniger Sicherheitsreserven verfügt als das jüngere. Auch zur Sicherstellung der Energieversorgung und zum Klimaschutz sind diese Strommengenübertragungen nicht erforderlich. Vattenfall hat zudem einen Antrag gestellt, Strommengen des jüngeren Atomkraftwerkes Krümmel auf das ältere AKW Brunsbüttel zu übertragen. Über diesen Antrag hat das Bundesumweltministerium noch nicht entschieden. Auch bei diesen Anträgen versuchen die Kraftwerksbetreiber, eine Laufzeitverlängerung ihrer älteren Atomkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1 und Brunsbüttel durch verwaltungsgerichtliche Klagen gegen das Bundesumweltministerium zu erreichen.
Hintergrund:
Das Atomgesetz enthält für das Kontingent, das RWE für Mülheim-Kärlich zugebilligt wurde, eine spezielle Festlegung der Übertragungsmöglichkeiten. In Anlage 3 des Gesetzes werden die Atomkraftwerke einzeln aufgeführt, auf welche diese Strommenge von insgesamt 107,25 Terawattstunden (TWh) aus Mülheim-Kärlich übertragen werden darf.
Es sind dies die Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf sowie Gundremmingen B und C. Auf Biblis B dürfen maximal 21,45 TWh von Mülheim-Kärlich übertragen werden. Das Atomkraftwerk Biblis A ist in der Fußnote zur Anlage 3 nicht genannt. In § 7 Absatz 1d Atomgesetz ist zudem festgelegt, dass die aus Mülheim-Kärlich stammende Elektrizitätsmenge "nur nach Übertragung auf die dort aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf". Mit diesen gesetzlichen Vorschriften wurde die Regelung, die Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen im Atomkonsens vom 14. Juni 2000 zu Mülheim-Kärlich getroffen haben, einschließlich der dort bereits vorgesehenen Beschränkungen der Übertragungsmöglichkeiten, umgesetzt.
Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich wurde 1986 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im September 1988 musste RWE den Betrieb einstellen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die 1975 erteilte Erste Teilgenehmigung aufgehoben hatte. Eine 1990 neu erteilte Erste Teilgenehmigung wurde 1995 wegen unzureichender Ermittlungen der Genehmigungsbehörde zur Erdbebenauslegung ebenfalls gerichtlich aufgehoben. Im Rahmen der Verhandlungen über den Atomausstieg verpflichtete RWE sich gegenüber der Bundesregierung, den Genehmigungsantrag für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich und eine Schadenersatzklage gegen die rheinland-pfälzische Genehmigungsbehörde zurückzuziehen.
Zum Ausgleich sollte RWE die Möglichkeit erhalten, 107,25 TWh auf bestimmte andere Atomkraftwerke zu übertragen. Im Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 wurde hierzu festgelegt: 'Es besteht Einvernehmen, dass diese Strommenge auf das KKW Emsland oder andere neuere Anlagen sowie auf die Blöcke B und C des KKW Gundremmingen und max. 20 Prozent auf das KKW Biblis B übertragen werden.'"

Vattenfall: "Keine Übertragung von Strommengen aus Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel"

Der Atomenergie-Konzern Vattenfall Europe hat am 26.03.09 in einer Pressemitteilung unter der Überschrift "Keine Übertragung von Strommengen aus Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel" zu dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig wie folgt Stellung genommen: "Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute bestätigt, dass die Ablehnung einer Strommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel rechtmäßig war, und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig aufrecht erhalten."
"Vattenfall hatte im März 2007 die Übertragung einer Produktionsmenge von 15 Milliarden Kilowattstunden aus dem Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel beantragt. Damit hätte das Kraftwerk rund zweieinhalb Jahre länger betrieben werden können", wird von Vattenfall Europe mitgeteilt. "Das Bundesumweltministerium hatte dieser Strommengenübertragung die Zustimmung verweigert."
Von Vattenfall Europe wird abschließend erklärt: "Das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat somit zurzeit eine Reststrommenge von rund elf Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einer Laufzeit von rund zwei Jahren.
Zu einem zweiten Antrag auf Übertragung von 15 Milliarden Kilowattstunden vom Kernkraftwerk Krümmel auf Brunsbüttel steht die Entscheidung des Bundesumweltministeriums noch aus."

19. Februar 2009
AKW Brunsbüttel: Verstopfte Meßleitung zur Drucküberwachung in der Kühlmittelversorgung entdeckt

In dem seit dem 21.07.07 abgeschalteten Atommeiler des Atomenergie-Konzerns Vattenfall in Brunsbüttel ist erneut eine meldepflichtige Panne "entdeckt" worden: Bei einer "Routineprüfung" wurde eine verstopfte Meßleitung zur Drucküberwachung in der Kühlmittelversorgung festgestellt.

"Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist ein Meldepflichtiges Ereignis aufgetreten", gibt das für die Reaktorsicherheit in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium in einer Pressemittelung unter dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" der Öffentlichkeit bekannt.
"
Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung wurde eine verstopfte Messleitung entdeckt. Die Verstopfung ist auf Reste einer Dichtung zurückzuführen", beichtet das zuständige Kieler Sozialministerium über die neue Panne im AKW Brunsbüttel. "Die Messleitung wurde zerlegt und von den Verunreinigungen gesäubert. Sie dient der Drucküberwachung im Sicherheitsbehälter, um im Leistungsbetrieb des Kernkraftwerkes Kühlmittelverluste zu erkennen. Die Messeinrichtung verfügt über drei voneinander unabhängige Messkanäle, eine umgehende Überprüfung der beiden anderen Kanäle ergab keine Auffälligkeiten. Von der Atomaufsicht hinzugezogene Sachverständige werden die Ursachenklärung sowie die Überprüfungen an vergleichbaren Messeinrichtungen begleiten."

"Die Kernkraftwerksbetreiberin", so das zuständige Sozialministerium in Kiel, "hat die Atomaufsichtsbehörde hierüber heute (19. Februar) fristgerecht mit einer so genannten 'Normalmeldung' der Kategorie 'N' informiert. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet.

 

Vattenfall: "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel"

Von Vattenfall Europe wird in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel" am 19.02.09 die erneute Panne im AKW Brunsbüttel zugegeben: "Im derzeit stillstehenden Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei einer Routinekontrolle der Messgeräte für den Sicherheitsbehälterdruck bei einem von drei Geräten eine verstopfte Messleitung gefunden worden",  
"Ursache für die Verstopfung war die Dichtung innerhalb einer Verschraubung. Trotz der Störung einer der drei Messungen waren die abgeleiteten Schutzmaßnahmen weiterhin gewährleistet", wird von Vattenfall Europe behauptet.
"Die Fehlfunktion ist beseitigt worden", so Vattenfall Europe weiter. "Vergleichbare Verschraubungen von sicherheitstechnisch relevanten Messungen werden überprüft."
"Der Sachverhalt liegt", nach Ansicht von Vattenfall Europe, "unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken ('INES null') und wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Kiel am Donnerstag nach der Meldekategorie 'N' (Normalmeldung) als Meldepflichtiges Ereignis 01/09 'Funktionsstörung eines Messumformers' mitgeteilt.

12. Februar 2009
Vattenfall will die AKW Brunsbüttel und Krümmel bis Jahresende 2009 wieder ans Netz nehmen

"Der schwedische Energiekonzern Vattenfall rechnet damit, dass die beiden schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) und Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg) bis Jahresende wieder anfahren können", wird auf ndr.de am 12.02.09 berichtet. "Die Reaktoren waren im Sommer 2007 nach mehreren Pannen abgeschaltet worden. Noch seien die Instandsetzungsarbeiten nicht abgeschlossen, sagte Konzernchef Lars G. Josefsson am Donnerstag in Stockholm. Anschließend stünden behördliche Abnahmen und Genehmigungen an. Dieser zeitraubende Prozess unterliege nicht der Kontrolle Vattenfalls. "
Der Bericht auf ndr.de weiter: "
Ein Sprecher des zuständigen Sozialministeriums in Kiel sagte, die Kraftwerke kämen erst und nur dann wieder ans Netz, wenn die technischen Problem ausgeräumt und die Mängel beseitigt seien. 'Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht absehbar, an Spekulationen über Wiederanfahrtermine beteiligen wir uns nicht.' Das Kraftwerk Krümmel war nach einem Brand in einem Transformator auf dem Gelände abgeschaltet worden. Am selben Tag ging Brunsbüttel nach einem Kurzschluss in einer Schaltanlage vom Netz. Wenige Tage später gab es beim Wiederanfahren erneut Pannen. Später wurden Probleme mit fehlerhaften Dübel und Verankerungen bekannt."
"Der Stillstand der Reaktoren im Norden wirkte sich", laut dem Bericht auf ndr.de, "auch auf die Einnahmen des schwedischen Energiekonzerns aus. Im Geschäftsbereich Central Europe (Deutschland und Polen) lag der Betriebsgewinn bei 15,1 Milliarden Kronen, umgerechnet 1,4 Milliarden Euro. Das sind 7,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Insgesamt verdient Vattenfalls indes weiterhin gut: Konzernweit stieg der Betriebsgewinn um 4,6 Prozent auf 29,9 Milliarden Kronen (2,8 Milliarden Euro)."

22. Januar 2009
AKW Brunsbüttel: Im September oder Oktober dieses Jahres wieder in Betrieb?

Nach Ansicht des Atomenergie-Konzerns Vattenfall könnte das Atomkraftwerk Krümmel im Mai und der Atommeiler in Brunsbüttel anschließend im September oder Oktober dieses Jahres wieder in Betrieb gehen. - Dies teilte der CDU-Wirtschaftsminister Marnette nach einem Gespräch mit dem AKW-Betreiber Vattenfall dem Landtag in Schleswig-Holstein mit.

Vom Hamburger Abendblatt wird am 22.01.09 unter dem Titel "Atomkraftwerk Krümmel ab Mai wieder am Netz" berichtet: "Auch das AKW Brunsbüttel soll wieder in Betrieb genommen werden. Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) teilte dies dem Landtag nach einem Gespräch mit dem Kraftwerksbetreiber Vattenfall mit. Beide Meiler waren nach Pannen im Sommer 2007 abgeschaltet worden."
"Vattenfall möchte das Kernkraftwerk Krümmel im Mai und den Reaktor in Brunsbüttel im September oder Oktober wieder in Betrieb nehmen", wird in dem Artikel des Hamburger Abendblatt informiert. "Das teilte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) dem Landtag nach einem Gespräch mit dem Energiekonzern mit. Beide Meiler waren nach Pannen im Sommer 2007 abgeschaltet worden."
Das Hamburger Abendblatt weiter: "Vattenfall bestätigte auf Anfrage des Abendblatts, dass die Restarbeiten in den Reaktoren im Frühjahr bzw. Herbst abgeschlossen werden sollen. 'Es gibt solche Planungsdaten', sagte Vattenfall-Sprecher Ivo Banek. Verzögerungen seien aber nie auszuschließen. Vattenfall gebe daher keine Prognose ab. 'Die Anträge auf Wiederanfahren werden erst gestellt, wenn wir fertig sind.'"
Der CDU-Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein "Marnette hofft, dass der Zeitplan eingehalten wird. 'Ich baue darauf, dass die restlichen Arbeiten zügig abgeschlossen werden', sagte er dem Abendblatt. Die Sicherheit der Kraftwerke habe aber weiterhin 'oberste Priorität'. Marnette kündigte an, dass er sich in den nächsten Wochen in beiden Kraftwerken über den Stand der Arbeiten informieren werde."
"Der Minister hatte", nach Aussage des Hamburger Abendblatt, "Ende 2008 mit der Spitze des Energiekonzerns [Vattenfall] gesprochen. Auf Wunsch der Grünen informierte er darüber jetzt den Landtag." Das Hamburger Abendblatt in dem Bericht rückblickend: "Krümmel war am 28. Juni 2007 nach einem Störfall vom Netz gegangen, Brunsbüttel nach einer Pannen-Serie am 18. Juli 2007. Bei Kontrollen wurden in beiden Meilern erhebliche Mängel entdeckt, insbesondere defekte Dübel und schadhafte Armaturen. In Krümmel ist das Dübel-Problem fast gelöst, in Brunsbüttel nicht. Hier wie dort sind noch Risse in Armaturen zu beheben."
"Über einen Wiederanfahrantrag entscheidet das Kieler Sozialministerium als Atomaufsicht." In dem Artikel des Hamburger Abendblatt wird abschließend hervorgehoben: "Der Stillstand der beiden Anlagen dürfte Vattenfall täglich rund eine Million Euro kostenBetroffen ist auch der Energiekonzern Eon. Seine Kernkraftsparte ist mit 50 Prozent an Krümmel und 33,3 Prozent an Brunsbüttel beteiligt."

Das für die Reaktorsicherheit in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium in Kiel hat bislang keine Stellungnahme zu den Aussagen in dem Bericht des Hamburger Abendblatt veröffentlicht.

14. Januar 2009
Termin für das Wiederanfahren der Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel weiterhin ungewiss

Die Financial Times Deutschland berichtete am 14.01.09 unter dem Titel "Start für AKW Krümmel und AKW Brunsbüttel ungewiss": "Der Termin für das Wiederanfahren der seit eineinhalb Jahren abgeschalteten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel bleibt ungewiss. 'Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Anlagen so bald wie möglich wieder in Betrieb gehen.'"
"Dies sagte", laut der Financial Times Deutschland, "der Vorstandschef des Betreibers Vattenfall Europe, Tuomo Hatakka, am Mittwoch in Berlin. Derzeit liefen weitere Erneuerungsarbeiten an mehreren hundert Dübeln und Armaturen, für die rund 100 Millionen Euro aufgewendet werden. Über die Inbetriebnahme entscheide dann die Aufsichtsbehörde, über den Zeitpunkt wolle er nicht spekulieren. Die Meiler in Schleswig-Holstein waren im Juni 2007 nach Pannen vom Netz genommen worden."
In dem Artikel der Financial Times Deutschland wird weiter berichtet: "Als Berater des schwedischen Vattenfall-Mutterkonzerns wurde der frühere Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde, Hans Blix, vorgestellt. Der 80-Jährige, der auch Leiter einer Kommission von UN-Waffeninspekteuren im Irak war, befürwortete die Nutzung der Kernenergie zum Klimaschutz. Bei Vattenfall ist er Mitglied eines 'nuklearen Sicherheitsrats', der Standards fortentwickeln soll."
"Vattenfall-Chef Lars Josefsson bekräftigte, Atomenergie werde wie erneuerbare Energien gebraucht, um den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) zu verringern." Der Bericht der Financial Times Deutschland endet mit der Vattenfall-Aussage: "Prinzipiell sei Vattenfall als international tätiger Konzern für Neubauten bereit. Dass dies in Deutschland nach derzeitiger Lage nicht möglich sei, respektiere das Unternehmen. Josefsson versicherte, bei den andauernden Arbeiten in Krümmel und Brunsbüttel gebe es keinen Hintergedanken, dass im Herbst die Bundestagswahl ansteht und die Atompolitik sich anschließend ändern könnte."

Vattenfall erwägt, die Kapazität seiner bestehenden Atomkraftwerke in Deutschland auszubauen

"Der Energiekonzern Vattenfall will in Europa neue Atomkraftwerke bauen. Auch in Deutschland sollen die Kapazitäten erweitert werden. Doch zwei Reaktoren stehen seit anderthalb Jahren still", wird auf wiwo.de (WirtschaftsWoche) in einem Artikel am 14.01.09 mit der Überschrift "Vattenfall will neue Atomkraftwerke bauen" einleitend berichtet.
Auf wiwo.de wird dazu näher ausgeführt: "Der Energiekonzern Vattenfall erwägt, die Kapazität seiner bestehenden Atomkraftwerke in Deutschland auszubauen. Die Investitionsentscheidung sei zwar noch nicht gefallen, sagte Konzernchef Lars Josefsson am Mittwoch in Berlin. Doch verfolge Vattenfall grundsätzlich die Steigerung der Produktionsmenge in bestehenden Anlagen, auch in Deutschland."
"Vattenfall ist Mehrheitseigner an den Kraftwerken Brunsbüttel und Krümmel, die beide seit Zwischenfällen im Sommer 2007 still stehen." In dem Bericht auf wiwo.de wird ausgesagt: "Obwohl die damals aufgetretenen technischen Probleme nach Darstellung des Unternehmens gelöst und die Sicherheitsauflagen der Behörden abgearbeitet sind, stehen die Reaktoren weiter still. 'Die Mängel sind beseitigt worden', sagte Deutschlandchef Tuomo Hatakka. Bei den Jahresrevisionen sei jedoch weiterer Reparaturbedarf entdeckt worden. So würden derzeit Armaturen und Dübel ausgetauscht. Das Investitionsvolumen bezifferte Hatakka auf 100 Millionen Euro. Die Arbeiten seien noch nicht fertig. Auch auf Nachfragen sagte er nicht, wann sie abgeschlossen sein sollen. Der Zeitpunkt des Wiederanfahrens hänge auch von den Aufsichtsbehörden ab, sagte der Manager."
"Experten mutmaßen, dass sich Vattenfall für die Reparaturen Zeit lässt, um die Laufzeit der beiden Kraftwerke sicher auf die Zeit nach der Bundestagswahl auszudehnen. Denn dann wird eine neue Debatte über die Abkehr vom Atomausstieg erwartet." In dem Artikel auf wiwo.de wird dazu weiter ausgeführt: "[Vattenfall-Konzernchef] Josefsson bestritt aber, dass dies hinter der gründlichen Revision stecke." Begründung von Vattenfall: "Vattenfall verliert nach eigenen Angaben durch den Produktionsausfall eine Million Euro am Tag." Jedoch: "Stünde Brunsbüttel nicht still, hätte das Kraftwerk nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums zu den Vorgaben des Atomausstiegs eigentlich im Februar 2009 stillgelegt werden müssen. Die Laufzeit von Krümmel war ursprünglich bis 2016 berechnet worden."
"[Vattenfall-Konzernchef] Josefsson kündigte auch an, dass Vattenfall neue Reaktoren in Europa bauen wolle", wird auf wiwo.de berichtet. "In Deutschland sei dies derzeit nach dem Beschluss zum Atomausstieg nicht möglich, räumte er ein. Er verwies aber auch auf die Diskussion zur Abkehr vom Atomausstieg."
Der Artikel auf wiwo.de abschließend: "Die Deutschen müssten selbst entscheiden, welche Energiequellen sie nutzen wollten, sagte der [Vattenfall-]Konzernchef. Um für Vertrauen in die Kernkraft zu werben, hat Vattenfall nach Josefssons Darstellung ein neues Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Der Konzern hat den früheren Chef der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und ehemaligen Irak-Inspekteur Hans Blix als Sicherheitsberater berufen."

 

 


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