Standort-Zwischenlager
Krümmel |
02.
Februar 2011
BfS: "Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf standortnahe
Zwischenlager"
Das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) gibt auf seiner Website (bfs.de)
unter der Überschrift "Auswirkungen
der Laufzeitverlängerung auf standortnahe Zwischenlager"
mit Stand vom 02.02.11
bekannt: "Die
Zwischenlager an den Standorten der Kernkraftwerke sind für genau
festgelegte Mengen an abgebrannten Brennelementen (definiert in Tonnen
Schwermetall) sowie für eine genau festgelegte Anzahl an Stellplätzen für
die CASTOR-Behälter genehmigt."
"Die genehmigten
Mengen an Schwermetall bzw. Stellplätze richten sich nach der im Jahr
2002 mit dem Atomausstieg festgelegten Laufzeit der Kraftwerke von maximal
32 Jahren."
Nach
Einschätzung des BfS kann die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu
Lagerungsengpässen in den Standort-Zwischenlagern führen: "Die
Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke kann dazu führen,
dass die anfallenden
hochradioaktiven Abfälle die genehmigten Mengen der Zwischenlager überschreiten."
Das BfS
führt dazu näher aus: "Nach
derzeitiger Genehmigungslage sind an den Kernkraftwerkstandorten Biblis,
Brokdorf,
Gundremmingen,
Isar, Krümmel
und Neckarwestheim ohne
weitere Maßnahmen (z.B. verdichtete Aufstellung der Behälter) Engpässe
zu erwarten."
"An
den Standorten Brunsbüttel,
Grafenrheinfeld,
Grohnde, Lingen,
Philippsburg
und Unterweser würden
die genehmigten Mengen", nach derzeitiger Prognose
des BfS, "voraussichtlich
ausreichen. Werden
Strommengen von älteren auf jüngere Meiler übertragen, führt das dazu,
dass an manchen
Standorten der Platzbedarf noch größer ist, an
anderen aber niedriger als prognostiziert."
=> Ende
2010 waren im Standort-Zwischenlager Krümmel nach den Angaben des BfS 19
Atommüll-Behälter des
Typs CASTOR V/52 mit
abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Krümmel eingelagert.
Nach Auffassung
des BfS können die Lagerengpässe in den Standort-Zwischenlagern folgende Auswirkungen
haben: "Konsequenzen
- Die Kraftwerksbetreiber
haben bei Engpässen die Möglichkeit, einen
Antrag auf Erhöhung der Aufbewahrungskapazität zu stellen.
Dies könnte in einigen
Jahren nötig werden. In der Genehmigung eines
Zwischenlagers ist unter anderem festgelegt, wie viele Behälter
aufbewahrt werden können, welche Inventare die Behälter enthalten und in
welchem Abstand sie zueinander aufgestellt werden müssen. Der für die
Lagerung notwendige Abstand der Behälter leitet sich davon ab, wie viel Wärme
sie absondern. Durch
Abklingen kann sich die Wärmeabsonderung reduzieren, so
dass die Behälter dichter zueinander aufgestellt werden könnten.
Grundsätzlich möglich wäre",
laut Aussage des BfS, "auch
die bauliche Erweiterung eines Zwischenlagers oder der Transport in
Zwischenlager, die
zu diesem Zeitpunkt noch über Einlagerungskapazität verfügen." "Alle
Varianten bedürften der Genehmigung nach vorheriger teils aufwändiger Prüfung."
"Wie
viel zusätzlicher Abfall tatsächlich anfallen wird, kann
nicht genau prognostiziert werden." Vom BfS wird dazu
erklärt: "Schon
heute sind die Kraftwerksbetreiber in der Lage, aus
einem Brennelement
wesentlich mehr Strom zu gewinnen als früher. Die
Ausnutzung des Brennstoffs wird in den nächsten Jahrzehnten
wahrscheinlich noch steigen."
Zu
den in Betrieb befindlichen norddeutschen Standort-Zwischenlagern (SZL) für
abgebrannte Brennelemente informiert das BfS:
- SZL
Brokdorf: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 28.11.2003 / Baubeginn:
05.04.2004 / Inbetriebnahme: 05.03.2007 / Masse Schwermetall: 1000
Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 100 (13) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an
Behältern bei Laufzeitende (maximal): 106 / Durch die Laufzeit-Verlängerung
(bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): 2030
- SZL Brunsbüttel: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 28.11.2003 /
Baubeginn: 07.10.2003 / Inbetriebnahme: 05.02.2006 / Masse Schwermetall: 450
Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (6) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 8 Jahre / Voraussichtliche Menge an
Behältern bei Laufzeitende (maximal): 32 / Durch die Laufzeit-Verlängerung
(bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
- SZL Grohnde: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 20.12.2002 /
Baubeginn: 10.11.2003 / Inbetriebnahme: 27.04.2006 / Masse Schwermetall:
1000 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 100 (13) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern
bei Laufzeitende (maximal): 102 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei
Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): Kapazität etwa ausreichend
- SZL Krümmel: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 19.12.2003 /
Baubeginn: 23.04.2004 / Inbetriebnahme: 14.11.2006 / Masse Schwermetall: 775
Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (19) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern
bei Laufzeitende (maximal): 94 / Durch die Laufzeit-Verlängerung
(bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): 2027
- SZL Lingen: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 06.11.2002 /
Baubeginn: 18.10.2000 / Inbetriebnahme: 10.12.2002 / Masse Schwermetall:
1250 Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 125 (32) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 14 Jahre / Voraussichtliche Menge an Behältern
bei Laufzeitende (maximal): 119 / Durch die Laufzeit-Verlängerung (bei
Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
- SZL Unterweser: Erteilung 1. Genehmigung nach § 6 AtG: 22.09.2003 /
Baubeginn: 19.01.2004 / Inbetriebnahme: 18.06.2007 / Masse Schwermetall: 800
Tonnen / Stellplätze gesamt (Ende 2010 belegt): 80 (7) / Geplante
Laufzeit-Verlängerung des KKWs: 8 Jahre / Voraussichtliche Menge an
Behältern bei Laufzeitende (maximal): 59 / Durch die Laufzeit-Verlängerung
(bei Annahme von Volllast-Jahren) voraussichtliches Erreichen der Kapazitätsgrenze
(cirka): Kapazitätsgrenze wird nicht erreicht
"Die
voraussichtliche Menge an Behältern bei Laufzeitende wurde", nach
Angaben des BfS, "anhand der zu erwartenden Anzahl abgebrannter
Brennelemente und der Kapazitäten der Behälter Castor V/19 (19
Brennelemente) für Druckwasserreaktoren bzw. Castor V/52 (52
Brennelemente) für Siedewasserreaktoren errechnet."
"Volllast-Jahr: Kraftwerksbetrieb mit 100 % Leistung über ein Jahr -
Bei Volllast-Jahren wird die erzeugte Strommenge in Jahre umgerechnet -
unter der Annahme, dass das Atomkraftwerk in dieser Zeitspanne unter
voller Leistung läuft", wird vom BfS erläutert. "Volllast-Jahre
sind damit eine fiktive Größe, da ein Atomkraftwerk wegen
Betriebsunterbrechungen - etwa bei Revisionen oder Störfällen - nie ein
ganzes Jahr durchläuft und zeitweise mit geringerer Leistung betrieben
wird."
"Erreichen der Kapazitätsgrenze bedeutet", nach Aussage des BfS",
dass die Summe der Brennelemente (neben den im Standort-Zwischenlager
befindlichen abgebrannten Brennelementen sind das auch die Brennelemente
aus der aktuellen Nutzung im Reaktor sowie aus dem Kühlbecken, welche
nach Gebrauch und Abklingzeit ebenfalls im Standort-Zwischenlager in Behältern
aufbewahrt werden müssen) so groß ist, dass diese eben noch ohne weitere
Maßnahmen (zum Beispiel einer Erweiterung des Zwischenlagers) in das
jeweilige Standort-Zwischenlager aufgenommen werden können."
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Ende
2010
Derzeit 19 Castor-Behälter im Standort-Zwischenlager Krümmel eingelagert
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt in der Veröffentlichung
"Anlagen des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom Dezember
2010 zu dem Standort-Zwischenlager Krümmel bekannt: "Ende
2010 befanden sich 19 Behälter im Zwischenlager."
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Ende
2007
Derzeit 10 Atommüll-Behälter im Standort-Zwischenlager Krümmel eingelagert
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt in der Veröffentlichung
"Anlagen des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom
Juni 2008 zu
dem Standort-Zwischenlager Krümmel bekannt: "Ende
2007 befanden sich 10 Behälter im Zwischenlager."
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02.
Februar 2007
Stellungnahme des BfS zur Abweisung der Klage gegen
Standort-Zwischenlager in Krümmel und Brunsbüttel
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter hat am 02.02.07
auf seiner Homepage eine Stellungnahme zu der Abweisung
der Klage gegen die Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel
ins Netz gestellt.
Unter dem Titel "Klagen
gegen Standort-Zwischenlager Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen - OVG
Schleswig verneint Drittschutz im SEWD-Bereich" bezieht
das BfS folgenden Standpunkt:
"Das
OVG Schleswig hat die Klagen gegen die
Genehmigungen von Zwischenlagern zur Aufbewahrung von abgebrannten
Brennelementen an den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen."
"Nach Auffassung des
Gerichts" (OVG Schleswig) "hat das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) die Genehmigungen zu Recht
erteilt, weil die Betreiber die nach dem Stand
von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge
zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen haben. In
Bezug auf den gebotenen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige
Einwirkungen Dritter (SEWD-Bereich) stellte das Gericht fest,
dass die Kläger keinen Anspruch auf im Besonderen ihnen gegenüber
zu ergreifende Schutzmaßnahmen haben." Das BfS weiter:
"Die einschlägige Regelung im § 6 des Atomgesetzes (AtG)
vermittle keinen Drittschutz, die Vorschrift diene allein
dem Schutz der Allgemeinheit und nicht einem
individualisierbaren Kreis von Personen (Nachbarschaft)."
"Mögliche Terroranschläge wie beispielsweise die gezielten
Flugzeugangriffe am 11.09.2001 in den USA richteten sich
gegen den Staat und seine Institutionen. Der Staat
und der Betreiber müssten mit den ihnen jeweils
zur Verfügung stehenden Mitteln den erforderlichen
Schutz der Allgemeinheit sicherstellen." Vom BfS wird dazu ergänzend
ausgeführt: "Einen einklagbaren Anspruch Einzelner
auf bestimmte Maßnahmen im SEWD-Bereich
gibt es nach Auffassung des OVG Schleswig – in Übereinstimmung
mit dem jüngsten Urteil des OVG Lüneburg in Sachen
Schacht Konrad – nicht."
"In der mündlichen Verhandlung
am 31. Januar 2007" vor dem OVG Schleswig "wurden deshalb
die in den Klagebegründungen vorgetragenen Terrorszenarien nicht
näher erörtert und entsprechende Beweisanträge
der Kläger mangels Entscheidungserheblichkeit vom Gericht zurückgewiesen",
so das BfS in seiner Stellungnahme. "Das Gericht misst der Auslegung
von § 6 AtG jedoch grundsätzliche Bedeutung
zu, weshalb die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
worden ist."
"Die Begründung des
Urteils des OVG Schleswig wird erst in einigen Wochen
vorliegen. Die Kläger müssen innerhalb eines
Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung entscheiden, ob sie
Revision einlegen." In der Erklärung des
BfS heißt es weiter: "Das BfS hat ungeachtet
der rechtlichen Einordnung des § 6 AtG der Risikoermittlung und
Risikobewertungen im SEWD-Bereich immer höchste
Bedeutung eingeräumt, ist dessen ungeachtet aber an einer grundsätzlichen
Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen auch interessiert."
Das BfS stellt abschließend
fest: "Nach dem Atomgesetz sind die Betreiber
von Atomkraftwerken verpflichtet, standortnahe
Zwischenlager einzurichten. Durch sie wurden die Transporte
radioaktiver Abfälle drastisch reduziert. Durch das Zwischenlager-Konzept
war es möglich, die Transporte in die ausländischen
Wiederaufarbeitungsanlagen seit dem 1. Juli 2005
ganz zu verbieten. Zwischenlager sind nur auf 40
Jahre befristet genehmigt und sollen die Zeit bis zur Einlagerung
des radioaktiven Abfalls in einem Endlager überbrücken."
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01.
Februar 2007
AtomgegnerInnen
scheitern vor Gericht - Klage gegen Zwischenlager Krümmel und
Brunsbüttel abgewiesen
Von der Dithmarscher
Landeszeitung wird am 01.02.07 über den Prozeß am
31.01.07 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig
berichtet:
"Atomgegner
scheitern vor Gericht
Klage gegen Zwischenlager Brunsbüttel abgewiesen - Revision möglich
Brunsbüttel (rd/lno) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig
hat eine Klage gegen die atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel
und Krümmel abgewiesen.
Der Senat sei zu der Auffassung gelangt, dass Castoren für die
Langzeitaufbewahrung von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig'
seien, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Dierk Habermann,
gestern in seiner Begründung. Die Revision wurde
zugelassen. 'Dass das Gericht sich nicht ganz sicher ist, zeigt,
dass es Revision zugelassen hat', betonte der Rechtsanwalt der Kläger.
Die Bundesrepublik als Beklagte sowie die Betreiber der
Atomkraftwerke hatten bereits die Klage für unzulässig gehalten.
(Aktenzeichen: 4 KS 2/04 – Brunsbüttel und 4 KS 6/04 – Krümmel). Klägerin
Anke Dreckmann aus Brunsbüttel kündigte an, möglicherweise Revision
gegen das Urteil einzulegen. 'Ich habe Recht. Aber das
durchzusetzen, ist teuer', sagte sie gestern Abend gegenüber unserer
Zeitung.
Die Atomgegner hatten ihre Klage, die Genehmigung für die
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zurückzunehmen, mit fehlender
Langzeitsicherheit der Castor-Behälter begründet, die in den Zwischenlagern
zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen verwendet werden. Zudem sei der erforderliche
Schutz gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen
Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten
nicht gewährleistet. Richter Habermann betonte, es gebe keinen
„individuellen Rechtsanspruch des Einzelnen“, die die Betreiber
der Atomkraftwerke zu weiteren Schutzmaßnahmen verpflichte.
Eine wesentliche Rolle in der ursprünglich auf zwei Tage
angesetzten Verhandlung spielte die Frage, inwieweit die Betreiber
der Atomkraftwerke den Schutz ihrer Nachbarn vor
terroristischen Angriffen gewährleisten müssen. Der Senat müsse
nicht das Risiko bewerten, wohl aber nachvollziehen können, sagte
Habermann. Ziel solcher Angriffe sei die Bevölkerung und der Staat.
Der Rechtsanwalt der Kläger kritisierte eine Relativierung der
Schutzrechte im Atomrecht.
Die Kläger stellten ein wissenschaftliches Gutachten vor,
nach dem moderne Panzerfaust-Waffen die Castor-Behälter
problemlos zerstören könnten. Die [Atommüll-]Behälter
seien lediglich mit veralteten Waffen getestet worden. Es werde im Terrorfall
deutlich mehr radioaktive Strahlung frei als von den Betreibern
angenommen. Bereits vor der Verhandlung hatten rund 20
Atomkraftgegner vor dem OVG mit Plakaten und Transparenten für ihr
Ansinnen geworben.
Zu Beginn war die generelle Nutzung von Kernenergie verhandelt worden,
anschließend die Sicherheit und Reparatur der Castoren. Dabei ging
es unter anderem darum, ob im Fall eines undichten Behälters
ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine radioaktiven Strahlen
austreten. Die Atomgegner bezweifelten die Sicherheit sowie die
Transportfähigkeit und -erlaubnis der Behälter.
In den Standortzwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castoren bis zu 40
Jahre aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am
Atomkraftwerk Brunsbüttel war im vergangenen Jahr in Betrieb genommen
worden. Das für rund 30 Millionen Euro errichtete Lager soll bis zur
Inbetriebnahme eines noch nicht absehbaren Endlagers für radioaktiven
Abfall genutzt werden."
Die taz (Nord
Aktuell) berichtet am 01.02.07 über den Prozeßverlauf:
"Gericht
verhandelt atomare Zwischenlager
Kläger befürchten, dass Hallen in Krümmel und Brunsbüttel einem
Terrorangriff nicht standhalten würden. Am Abend zeichnet sich ab,
dass die Klage abgewiesen wird, weil die Anwohner keine
Schutzrechte geltend machen können.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) hat gestern Abend
durchblicken lassen, dass es die Klagen zweier Anwohnerinnen gegen
die Atommüll-Zwischenlager in Krümmel und Brunsbüttel abweisen
werde. So interpretierte der Anwalt Ulrich Wollenteit die Andeutungen
des Gerichts. Demnach könnten die beiden Frauen keinen Schutz vor
Anschlägen Dritter auf die Lagerhallen einklagen.
'Das ist eine bedauerliche Entscheidung', sagte Wollenteit. Sie
widerspreche der Rechtsprechung anderer Gerichte. Nicht zuletzt
deshalb würden die Richter wahrscheinlich eine Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht zulassen. Den Hinweisen des Gerichts
zufolge, müssten die Betreiber der Zwischenlager zwar grundsätzlich
einen Schutz etwa vor Terroranschlägen gewährleisten, sagte der
Anwalt. Den Anwohnern habe der Gesetzgeber aber keine diesbezüglichen
Klagerechte eingeräumt.
In dem Prozess geht es um eine Folge des Atomkonsenses zwischen der
damaligen rot-grünen Bundesregierung und den vier größten
Energiekonzernen. Im Jahr 2000 hatten sie vereinbart, dass ab Juli
2005 keine verbrauchten Brennelemente mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen
Sellafield und La Hague transportiert werden sollten. Stattdessen müssen
sie in 'Standort-Zwischenlagern' auf dem Gelände des jeweiligen
Kraftwerks aufbewahrt werden, bis die Bundesregierung ein Endlager
gefunden hat.
Die Zwischenlager in Brunsbüttel und Krümmel sind seit November 2006 in
Betrieb. Es handelt sich um große Stahlbetonhallen mit dicken Wänden.
Sie sollen auch Angriffen, wie dem gezielt verursachten Absturz eines
Flugzeuges, etwas entgegenzusetzen haben. Die Wände der Brunsbütteler
Halle sind 1,2 Meter dick, die Decke 1,3 Meter und der Boden 1,5 Meter.
'Sowohl die mechanischen Belastungen des Aufpralls eines voll betankten
Verkehrsflugzeuges als auch das Szenario eines drohenden Kerosinbrandes
wurden untersucht', teilte der Präsident des Bundesamtes für
Strahlenschutz, Wolfram König, bei der Genehmigung mit.
'Eine erhebliche Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung
oder der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe ist
ausgeschlossen.'
Die Klägerinnen sehen das anders. Sie verweisen auf ein Gutachten,
das belege, dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes nicht
ausreichend berücksichtigt worden sei. Auch ein Beschuss der Atommüllbehälter
etwa mit einer Panzerfaust sei nicht durchkalkuliert worden.
Wie die Umweltorganisation Robin Wood kritisieren die Klägerinnen,
dass die Hallen mit Lüftungsschlitzen ohne Filter gebaut wurden.
Sollten die Castoren undicht werden, könnte Radioaktivität
nach draußen dringen. Die Langzeitsicherheit der Behälter sei bloß
rechnerisch ermittelt worden. Außerdem stünden für Reparaturen
an den Atommüllcontainern keine abgeschotteten Reparaturräume zur
Verfügung."
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31.
Januar 2007
Klagen gegen die Zwischenlager in
Krümmel und Brunsbüttel wurden
abgewiesen!
Nach
einem aktuellen Bericht auf n-tv.de vom 31.01.07
(abends) sind die Klagen gegen die Atommüll-Zwischenlager
in Krümmel und Brunsbüttel vom Oberverwaltungsgericht
Schleswig abgewiesen worden! - Eine Revision
wurde allerdings zugelassen.
"Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig
hat eine Klage gegen die atomaren Zwischenlager
in Brunsbüttel und Krümmel abgewiesen", so wird von
n-tv.de gemeldet. "Der Senat sei zu der Auffassung
gelangt, dass Castoren für die Langzeitaufbewahrung
von radioaktiven Brennelementen 'geeignet und zuverlässig' seien,
sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Dierk Habermann,
am Mittwoch in seiner Begründung. Eine Revision
wurde zugelassen. Die Bundesrepublik als Beklagte
sowie die Betreiber der Atomkraftwerke hatten die Klage
für unzulässig gehalten (Aktenzeichen: 4 KS 2/04 -
Brunsbüttel und 4 KS 6/04 - Krümmel)."
Von n-tv.de wird weiter dazu aktuell berichtet: "Die Atomkraftgegner
hatten ihre Forderung, die Genehmigung für die
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zurückzunehmen, mit fehlender
Langzeitsicherheit der Castor-Behälter begründet,
die in den Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
verwendet werden. Zudem sei der erforderliche Schutz
gegen terroristische Angriffe wie einen absichtlichen
Flugzeugabsturz oder einen Beschuss mit modernen Panzerfäusten
nicht gewährleistet. Richter Habermann betonte,
es gebe keinen 'individuellen Rechtsanspruch des Einzelnen',
die die Betreiber der Atomkraftwerke zu
weiteren Schutzmaßnahmen verpflichte."
"Eine wesentliche Rolle in der ursprünglich auf
zwei Tage angesetzten Verhandlung spielte die Frage, inwieweit
die Betreiber der Atomkraftwerke den Schutz ihrer Nachbarn vor
terroristischen Angriffen gewährleisten müssen. Der
Senat müsse nicht das Risiko bewerten, wohl aber
nachvollziehen können, sagte Habermann" in dem Bericht auf
n-tv.de. "Ziel solcher Angriffe seien die Bevölkerung
und der Staat. Der Rechtsanwalt der Kläger kritisierte
eine Relativierung der Schutzrechte im Atomrecht."
"Die Kläger stellten ein wissenschaftliches
Gutachten vor, nach dem moderne Panzerfaust-Waffen die
Castor-Behälter problemlos zerstören könnten. Die Behälter
seien lediglich mit veralteten Waffen getestet worden. Es
werde im Terrorfall deutlich mehr radioaktive Strahlung frei
als von den Betreibern angenommen. Zu Beginn war die
generelle Nutzung von Kernenergie verhandelt worden, anschließend
Sicherheit und Reparatur der Castoren. Dabei ging es unter anderem darum,
ob im Fall einer Undichtigkeit ausreichend dafür gesorgt sei, dass keine
radioaktiven Strahlen austreten. Die Atomgegner bezweifelten die
Sicherheit sowie die Transportfähigkeit und -erlaubnis der Behälter."
Der
Bericht von n-tv.de schließt mit den Worten ab: "In den
Standortzwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castoren bis zu 40 Jahre
aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am
Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht (Schleswig-Holstein) war im November
2006 in Betrieb genommen worden."
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31.
Januar 2007
Klage
gegen die Zwischenlager in Krümmel und Brunsbüttel vor dem OVG
Schleswig (1. Verhandlungstag)
"Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat am
Mittwoch" (31.01.07) "die Klage
gegen die atomaren Zwischenlager in Krümmel
und Brunsbüttel verhandelt", wird auf NDR.de
aktuell berichtet. "Ziel der Atomkraftgegner ist die Rücknahme
der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen.
Sie begründen ihre Klage damit, dass es
an der Langzeitsicherheit der Castoren fehle. Zudem seien
die Lager gegen terroristische Angriffe
wie einen Beschuss mit panzerbrechenden Systemen oder
auch einen Flugzeugabsturz nicht ausreichend
geschützt. Die Bundesrepublik als Beklagte
hatte die Klage für unzulässig gehalten."
"Am Vormittag ging es" laut dem Bericht auf
NDR.de "zunächst um die Kernenergie als solche,
anschließend wurde die Sicherheit und Reparatur der Castor-Behälter
erörtert. Dabei ging es um die Frage, ob ausreichend dafür
gesorgt sei, dass keine Radioaktivität aus den Behältern
austrete, falls diese undicht wären. Die Kläger
bezweifelten sowohl die Sicherheit als auch die
Transportfähigkeit und -erlaubnis der Castoren. Für die
Verhandlung hat das Gericht zunächst zwei Tage angesetzt. Nach Angaben
des OVG wird das Thema Terrorschutz voraussichtlich am Donnerstag
behandelt. Vor Beginn der Verhandlung hatten etwa 20
Atomkraftgegner vor dem OVG mit Plakaten und Transparenten für ihr
Ansinnen geworben."
"In den Zwischenlagern werden Kernbrennstoffe in Castor-Behältern
bis zu 40 Jahre lang aufbewahrt. Das Zwischenlager für abgebrannte
Brennelemente am Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht (Kreis Herzogtum
Lauenburg) hatte im November 2006 seinen Betrieb aufgenommen. Das für
rund 40 Millionen Euro errichtete Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch
nicht absehbaren Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt
werden", so NDR.de in seinem Bericht vom 31.01.07
um 16:10 Uhr abschließend.
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30.
Januar 2007
Robin Wood: Auch dezentral ist katastrophal
Untenstehend dokumentierten wir die Presseerklärung
von Robin Wood vom 30.01.07 zu der Verhandlung
zweier Klagen gegen die Atommüll- Zwischenlager an den Atomkraftwerken
Krümmel und Brunsbüttel vor dem Oberverwaltungsgericht
Schleswig:
"OVG Schleswig verhandelt
morgen Klagen gegen Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten Brunsbüttel
und Krümmel
Morgen beginnt vor dem
Oberverwaltungsgericht Schleswig die mündliche Verhandlung zweier Klagen
gegen die atomaren Zwischenlager an den Atomkraftwerken Brunsbüttel und
Krümmel in Schleswig-Holstein. Zwei Anwohnerinnen fechten die
Genehmigungen für die beiden Leichtbauhallen an, weil sie keinen
ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Strahlenmüll
sicher stellen. ROBIN WOOD sieht die Klagen als berechtigt an und fordert
eine Rücknahme der Betriebsgenehmigungen.
Die beiden Klägerinnen - Anke
Dreckmann aus Brunsbüttel und Bettina Boll aus Geesthacht - werden dem
Oberverwaltungsgericht unter anderem ein Gutachten vorstellen. Es belegt,
dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager oder der
Beschuss der CASTOR-Behälter - zum Beispiel mit einer Panzerfaust -- in
der Genehmigung für die Errichtung der Zwischenlager nicht genügend berücksichtigt
wurde. Durch solche Vorkommnisse könnte es aber zu einer weiträumigen
radioaktiven Verstrahlung kommen.
Die Hamburgischen Elektrizitätswerke HEW -- heute Vattenfall - hatten
Ende 1999 Anträge zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Zwischenlager
gestellt. Dagegen gab es insgesamt 8.000 Einwendungen. Seit 2006 sind
beide Zwischenlager im Betrieb. ROBIN WOOD hatte in seinen Einwendungen
insbesondere die Billigbauweise und die überdimensionierte Größe der
Lagerhallen kritisiert:
- Die Lagerhallen haben zur Kühlung der
CASTOR-Behälter offene Lüftungsschlitze. Sollte es zur Freisetzung
radioaktiver Partikel aus den Behältern kommen, könnten diese
ungehindert in die Umgebung gelangen. Filteranlagen sind nicht
eingebaut worden -- im Vertrauen darauf, dass die eingelagerten Behälter
dicht halten werden. Der Langzeitsicherheitsnachweis für die Behälter
wurde jedoch nur rechnerisch ermittelt, Praxistests über einen
Zeitraum von 40 Jahren gibt es nicht.
- Das Reparatur-Konzept ist unzureichend.
Bei Versagen eines Primärdeckels würden die erforderlichen
Reparaturmöglichkeiten in der Lagerhalle fehlen. Auf den Einbau einer
so genannten "heißen Zelle" wurde aus Kostengründen
verzichtet.
- Die Lagerhallen sind überdimensioniert.
Für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel wurde eine
Schwermetallmasse von 450 Mg (Megagramm) genehmigt, obwohl bis zur
Abschaltung -- wie im Atomgesetz geregelt -- laut
Bundesumweltministerium voraussichtlich "nur" 255 Mg
anfallen würden. Für das Zwischenlager am AKW Krümmel sieht es ähnlich
aus.
"Die Lagerhallen sind für
möglichst kleines Geld gebaut worden", so Bettina Dannheim,
Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Der Schutz vor radioaktiver
Strahlung reicht nur so weit, dass er für Vattenfall & Co. finanziell
nicht allzu sehr ins Gewicht fällt. Die Größe der Lagerhallen eröffnet
den Betreibern dagegen alle Möglichkeiten. Sie haben von vornherein
eingeplant, den Atomkonsens zu knacken und Brunsbüttel länger als
gesetzlich vorgesehen am Netz zu lassen."
ROBIN WOOD fordert den sofortigen Stopp der Atommüllproduktion. Der
weitere Betrieb der Atomkraftwerke stellt ein unkalkulierbares Risiko für
Mensch und Umwelt dar. Das Bundesumweltministerium muss endlich die Suche
nach einem geeigneten Endlagerstandort für den gefährlichen Atommüll
auf den Weg bringen, Gorleben taugt dafür nicht.
Die Klage gegen die Zwischenlager an den AKW-Standorten Brunsbüttel und
Krümmel beginnt morgen, am 31.1.07 um 9:30 Uhr im Saal sechs des
Oberverwaltungsgerichts Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13. Angesetzt
sind zwei Verhandlungstage."
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25.
Januar 2007
Klage
gegen die Zwischenlager in Krümmel und Brunsbüttel wird am 31.01.07
verhandelt
Von
der Dithmarscher Landeszeitung wird am 25.01.07
berichtet: "Das Oberverwaltungsgericht Schleswig
verhandelt am kommenden Mittwoch, 31. Januar, eine Klage
von Atomkraftgegnern gegen die Zwischenlager
in Brunsbüttel und Krümmel."
"Dabei gehe es um die 'Anfechtung der Genehmigung zur
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen', teilte das Gericht mit."
Die Dithmarscher Landeszeitung in der Meldung: "Das
Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Brunsbüttel
ist vergangenes Jahr in Betrieb genommen worden. In dem Lagergebäude aus
Stahlbeton sollen 80 Castor-V-Behälter (je 32 Brennelemente) Platz
finden. Das Lager soll bis zur Inbetriebnahme eines noch nicht absehbaren
Endlagers für radioaktiven Abfall genutzt werden."
Anmerkung:
An dieser Stelle ist der Dithmarscher Landeszeitung ein
(redaktioneller) Fehler unterlaufen, denn die CASTOR V/52-Behälter
enthalten nicht je 32 sondern max.
52(!) abgebrannte Brennelemente.
=> Nach der am
28.11.03 durch das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) erteilten "Genehmigung zur Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel der
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG" sind
diese "Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/52
mit maximal 52 Siedewasserreaktor-Brennelementen der
Typen SVEA 96 und SVEA 64 beladen. Zur Aufbewahrung kommen Uran-Brennelemente
und Sonder-Brennelemente."
=> Nach der
am 19.12.03 vom BfS erteilten "Genehmigung
zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Krümmel
der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG" sind die
"Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/52
mit maximal 52 Siedewasserreaktor-Brennelementen der
Typen 9-9Q, 9-9QA, 9x9-5, GE 11 und SVEA 96 oder mit maximal 32
Siedewasserreaktor-Brennelementen dieser Typen und 20 Dummy-Brennelementen
beladen. Zur Aufbewahrung kommen Uran-Brennelemente oder Sonderbrennelemente
als Uran-Hochabbrand-Brennelemente beziehungsweise Mischoxid-Brennelemente."
- Mischoxid-Brennelemente (MOX) enthalten bekanntlich
auch Plutonium.
"Die
beiden Atomkraftgegner aus Brunsbüttel und aus Krümmel haben ein Gutachten
in Auftrag gegeben, nach dem das Risiko eines Flugzeugabsturzes
oder eines Beschusses für beide Standorte
nicht genügend berücksichtigt worden sei", so die
Dithmarscher Landeszeitung weiter. "Bei einem gezielt
herbeigeführten Flugzeugabsturz könne es zu einer weiträumigen
Verstrahlung der Region kommen, hieß es weiter. Zudem gebe es heute
stärkerer Waffen, als sie 1992 bei einem Test
mit Castor-Behältern verwendet wurden, argumentieren die Kläger.
Für die Verhandlung sind mindestens zwei Termine angesetzt."
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24.
November 2006
Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlager
Krümmel - Erste sechs Castor-Behälter eingelagert
Das Standort-Zwischenlager
am AKW Krümmel bei Geesthacht ist am 24.11.06
in Betrieb genommen worden. Dabei wurden wurden sechs
Atommüll-Behälter mit jeweils 52 abgebrannten Brennelementen aus
dem auf dem Werksgelände befindlichen Interimslager in
das neue Zwischenlager eingelagert. Dies wird von Vattenfall
Europe in einer Pressemitteilung vom 24.11.06
bekannt gegeben.
"Mit der Einlagerung von sechs
Castor-Behältern ist das Zwischenlager auf dem Gelände des
Kernkraftwerks Krümmel in Betrieb genommen worden. Die mit jeweils 52
abgebrannten Brennelementen gefüllten Behälter wurden aus dem direkt
angrenzenden Interimslager in das neue Zwischenlager transportiert."
Das neue Atommüll-Zwischenlager
soll laut Vattenfall auch gegen Einwirkungen von außen sicher sein
Laut Vattenfall
Europe war das "atomare Zwischenlager" am
AKW Krümmel im "Juli dieses Jahres" 2006
nach "rund zweijähriger Bauzeit für rund 34
Millionen Euro fertiggestellt" worden. Der Leiter
des AKW Krümmel, Hans-Dieter Lucht, äußerte sich zufrieden
mit den Worten: "Nach unseren abschließenden Prüfungen und
der Zustimmung der Behörde haben wir die Einlagerung der ersten Behälter
nun erfolgreich abgeschlossen."
Die neue Atommüll-Lagerhalle ist 88 Meter lang, 27 Meter breit und 23
Meter hoch. Durch die "massive Bauweise mit 1,20
Meter dicken Stahlbetonwänden und einem 1,30 Meter starken Dach" ist
das Gebäude nach Ansicht von Vattenfall Europe "gegen
Ereignisse wie Erdbeben, Brand und sogar den Aufprall eines großen
Verkehrsflugzeugs geschützt".
Vattenfall Europe in der Pressemitteilung weiter: Für eine (bisher)
"genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren können insgesamt 80
Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb
des Kernkraftwerks Krümmel darin aufbewahrt werden".
"Im Juli dieses Jahres war das
atomare Zwischenlager nach rund zweijähriger Bauzeit für rund 34
Millionen Euro fertiggestellt worden. „Nach unseren abschließenden Prüfungen
und der Zustimmung der Behörde haben wir die Einlagerung der ersten Behälter
nun erfolgreich abgeschlossen“, sagte Kraftwerksleiter Hans-Dieter Lucht.
Die Lagerhalle ist 88 Meter lang, 27 Meter breit und 23 Meter hoch. Durch
die massive Bauweise mit 1,20 Meter dicken Stahlbetonwänden und einem
1,30 Meter starken Dach ist das Gebäude gegen Ereignisse wie Erdbeben,
Brand und sogar den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeugs geschützt. Für
eine genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren können insgesamt 80
Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des
Kernkraftwerks Krümmel darin aufbewahrt werden."
Von Vattenfall Europe
wird gegenüber der Öffentlichkeit die Errichtung des
"Zwischenlagers" in Krümmel mit der "Änderung des
Atomgesetzes" gerechtfertigt: "Seit dem 1. Juli 2005 ist der
Transport abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen in
England und Frankreich untersagt. Deshalb werden an allen deutschen
Kernkraftwerken Zwischenlager errichtet."
"Der Bau des Zwischenlagers
war durch eine Änderung des Atomgesetzes notwendig geworden: Seit dem 1.
Juli 2005 ist der Transport abgebrannter Brennelemente in die
Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich untersagt. Deshalb
werden an allen deutschen Kernkraftwerken Zwischenlager errichtet."
Das Interimslager
am AKW Krümmel soll aufgelöst werden
Das sogenannte Interimslager
am AKW Krümmel wurde laut Vattenfall Europe "im Jahr
2004" in Betrieb genommen, darin wurden bis
zur Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlagers insgesamt sechs Atommüll-Behälter
mit abgebrannten Brennelementen "aufbewahrt". Dieses
jetzt leere Interimslager soll nun "aufgelöst"
werden.
"Bis zur Fertigstellung des
Zwischenlagers Krümmel waren die Castor-Behälter im Interimslager
aufbewahrt worden. Das Interimslager in Krümmel wurde im Jahr 2004 in
Betrieb genommen. Nach der Umlagerung der Behälter ins Zwischenlager wird
es aufgelöst."
Dr. Bruno
Thomauske, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH
(VENE), fordert Gorleben als Standort für ein Atommüll-Endlager!
=> Bevor Dr.
Bruno Thomauske Geschäftsführer bei Vattenfall
wurde, war er als "Leiter der Projektgruppe beim Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, in deren Hand die Genehmigung
geplanter Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten
liegt" beschäftigt. Thomauske genehmigte
bei seiner Tätigkeit beim BfS "sieben Atommüll-Zwischenlager".
- "Ein ganz normaler Wechsel", so wurde dies vom
BfS-Sprecher Volker Schäfer seinerzeit kommentiert. ... (taz
vom 30.09.03)
In der Pressemitteilung
von Vattenfall Europe betont Dr. Bruno Thomauske
die Dringlichkeit eines Endlagers für Atommüll in Gorleben mit
den Worten: "Wir brauchen bis zum Jahr 2030 ein
betriebsbereites Endlager, damit die Zwischenlager vor Ablauf ihrer
Betriebsgenehmigungen geräumt werden können". "Erreicht
werden könne dies nur, wenn die Bundesregierung die
Standorterkundung und -bewertung zügig vorantreibe. Es
gibt auch nach Feststellung der Bundesregierung keine Gründe,
die gegen die Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager
sprechen. Mit Genehmigungs- und Vorbereitungsphasen könnte
er etwa 2022 als Endlager zur Verfügung stehen. Eine neue
Standortsuche würde die Lösung der Endlagerfrage
hingegen um mindestens weitere 30 Jahre hinauszögern und
damit auf zukünftige Generationen verschieben".
"Während die Zwischenlagerung
am Kernkraftwerk Krümmel damit gesichert ist, gibt es über ein deutsches
Endlager für hochradioaktive Abfälle noch keine Entscheidung. Die
Erkundung des Salzstockes Gorleben ist derzeit auf unbestimmte Zeit
ausgesetzt. „Wir brauchen bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites
Endlager, damit die Zwischenlager vor Ablauf ihrer Betriebsgenehmigungen
geräumt werden können“, betonte Dr. Bruno Thomauske, Geschäftsführer
der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VENE). Erreicht werden könne
dies nur, wenn die Bundesregierung die Standorterkundung und -bewertung zügig
vorantreibe. „Es gibt auch nach Feststellung der Bundesregierung keine
Gründe, die gegen die Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager
sprechen. Mit Genehmigungs- und Vorbereitungsphasen könnte er etwa 2022
als Endlager zur Verfügung stehen. Eine neue Standortsuche würde die Lösung
der Endlagerfrage hingegen um mindestens weitere 30 Jahre hinauszögern
und damit auf zukünftige Generationen verschieben“, so Thomauske."
Eine Endlagerung
des Atommülls wird dagegen in Krümmel befürchtet
Nach einer Meldung auf ndr.de
vom 24.11.06 wird jedoch von der Bevölkerung rund um Krümmel
eine "Endlagerung in Krümmel" befürchtet.
"Umweltpolitiker verschiedener Parteien" in Schleswig-Holstein
kritisierten demnach, daß "nach Brunsbüttel nun auch Krümmel
die Verantwortung für Atommüll an kommende Generationen weitergebe".
"Ein Zwischenlager sei pragmatisch, dürfe aber keine
endgültige Lösung sein, hieß es übereinstimmend bei den
Landtagsfraktionen in Kiel".
"Anwohner befürchten
Endlagerung in Krümmel - Offen ist nach wie vor, ob aus dem Zwischenlager
ein Endlager wird, wie es die Bevölkerung rund um Krümmel fürchtet. Im
Juli mahnte die Landesregierung den Bund an, ein Bundesendlager zu
schaffen. Umweltpolitiker verschiedener Parteien kritisierten, dass nach
Brunsbüttel nun auch Krümmel die Verantwortung für Atommüll an
kommende Generationen weitergebe. Ein Zwischenlager sei pragmatisch, dürfe
aber keine endgültige Lösung sein, hieß es übereinstimmend bei den
Landtagsfraktionen in Kiel."
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20.
Juli 2006
Standort-Zwischenlager Krümmel ist fertig gestellt
Die Landesregierung
Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren) gibt in ihrer Pressemitteilung vom 20.07.06
bekannt: Das Standort-Zwischenlager Krümmel ist "Fertig
gestellt", die "Bauarbeiten sind nun
abgeschlossen".
Die für die Atomaufsicht zuständige schleswig-holsteinische Sozialministerin
Dr. Gitta Trauernicht kommentierte in der Pressemitteilung die
Fertigstellung der Atommüllagerhalle in Krümmel mit den Worten: "Abgebrannte
Brennelemente müssen dauerhaft und sicher endgelagert werden. Die oberirdische Zwischenlagerung ist eine Zwischenlösung.
Die Sorgen der Bevölkerung, aus Zwischenlagern könnten
Endlager werden, müssen ernst genommen werden!"
Die schleswig-holsteinische Ministerin begrüßte, daß "die
Zwischenlagerung auf dem Kraftwerksgelände die heftig umstrittenen
CASTOR-Transporte quer durch Deutschland überflüssig mache".
Dr. Gitta Trauernicht "erinnerte den Bund jedoch auch an seine
atomgesetzliche Verpflichtung, ein Bundesendlager zu
schaffen". "Der vom Bund eingesetzte
'Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandort (AkEnd)' habe seinen
Abschlussbericht bereits Ende 2002 vorgelegt, so die Ministerin weiter.
Trauernicht begrüßte in der Mitteilung, daß "Bundesumweltminister
Gabriel sich ausdrücklich zur 'nationalen Verantwortung'
für die sichere Endlagerung bekannt und
angekündigt habe, 'die Lösung dieser Frage zügig und
ergebnisorientiert' anzugehen".
Die Landesregierung Schleswig-Holstein weiter: In dem Atommüll-Zwischenlager,
das sich auf dem Gelände des AKW Krümmel befindet, dürfen aufgrund der
"atomrechtlichen Genehmigung bis zu 80 Behälter vom Typ
CASTOR V/52 mit einem Fassungsvermögen von derzeit
jeweils 52 abgebrannten Brennelementen aufbewahrt werden. Die
Genehmigung ist auf maximal 40 Jahre befristet". Die
"atomrechtliche Genehmigung" für die Atommüllagerhalle war vom
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 19.12.03 erteilt worden, "die
Bauarbeiten sind nun abgeschlossen".
Vattenfall: Erster Atommüll-Behälter wird voraussichtlich im
Herbst dieses Jahres eingelagert
Von dem Betreiber Vattenfall Europe des Standort-Zwischenlagers
Krümmel (und des AKW Krümmel) wird in einer Pressemitteilung am
20.07.06 die Fertigstellung der Atommüllagerhalle
bestätigt: "Das atomare Zwischenlager am Kernkraftwerk Krümmel
ist errichtet und wurde am Donnerstag schlüsselfertig übergeben."
Laut Vattentall Europe wird "der erste Castor-Behälter
mit abgebrannten Brennstäben voraussichtlich im
Herbst dieses Jahres eingelagert". "Zuvor sind
noch abschließende Prüfungen durch Sachverständige und behördliche
Zustimmungen erforderlich". Nach den Planungen von Vattenfall
werden in der Atommüllagerhalle Krümmel "zuerst die
sechs Castor-Behälter eingelagert, die
sich derzeit im direkt angrenzenden Interimslager
auf dem Kraftwerksgelände befinden. Sie werden dort unter
Abschirmelementen aus Stahlbeton aufbewahrt. Anschließend wird das
Interimslager aufgelöst".
"'Das Zwischenlager Krümmel hat sich bereits bei der so
genannten Kalterprobung bewährt',
äußerte AKW-Leiter Hans-Dieter Lucht in der Vattenfall-Pressemitteilung.
"Dabei war das Procedere der Einlagerung mit einem leeren
Castor-Behälter getestet worden. 'Die einzelnen Schritte der
Kalterprobung wurden ebenso wie die komplette Errichtungsphase von der
Reaktorsicherheitsbehörde und Gutachterorganisationen begleitet und
intensiv überwacht.'" Diese 'Kalterprobung'
war demnach im Mai 2006 durchgeführt worden.
Nach Aussage von Vattenfall Europe über die Sicherheit der Lagerhalle "bestehen
die massiven Wände aus 1,20 Meter starkem Stahlbeton. Das Dach ist 1,30
Meter dick, die Bodenplatte hat eine Stärke von 1,50 Meter. Die Bauweise
bietet auch Sicherheit gegen den Aufprall eines großen
Verkehrsflugzeuges". - "Insgesamt können innerhalb der
40-jährigen Betriebsdauer des Zwischenlagers 80 Castor-Behälter mit
jeweils bis zu 52 abgebrannten Brennelementen eingelagert werden".
Die Antragstellung nach dem Atomgesetz für das Standort-Zwischenlager Krümmel
erfolgte laut Vattenfall am 30.11.1999, die Erteilung nach dem Atomgesetz
am 19.12.2003. Am 21.03.2000 wurde der Antrag auf Baugenehmigung
gestellt, die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte am 29.03.2004.
Offizieller Baubeginn war am 23.04.2004, die Fertigstellung des Gebäudes
und Richtfest am 21.02.2005. Im Mai 2006 wurde die 'Kalterprobung'
durchgeführt. Die Fertigstellung der Einrichtungen und Systeme und Übergabe
des Lagers an den Betriebsleiter erfolgte am 12.07.2006. Die
Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlagers Krümmel ist ab Herbst 2006
geplant.
Zusammenfassung: Standort-Zwischenlager Krümmel
Nach der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 19.12.03
ausgesprochenen atomrechtlichen Genehmigung 'Aufbewahrung
abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern' dürfen in der Atommüllagerhalle
auf dem AKW-Gelände von Krümmel bis zu 80
CASTOR V/52-Behälter mit jeweils 52 abgebrannten
Brennelementen abgestellt werden. Insgesamt dürfen dort 775
Tonnen Atommüll ( 800Tonnen sollen nicht
überschritten werden) für erstmal(?) maximal 40 Jahre
lagern. - Ursprünglich hatten die Betreiber (Vattenfall Europe) sogar die
Einlagerung von 1500 Tonnen Atommüll beantragt.
Gegen das Zwischenlager Krümmel wurden 5700 Einwendungen
erhoben.
Die atomrechtliche Genehmigung gilt ausdrücklich auch für
Atommüll, der aus Mischoxid-Brennelementen (MOX-Brennelemente)
besteht!
Zusammenfassung: Interimslager Krümmel
Am 20.06.03 hatte das BfS die atomrechtliche Genehmigung
für das Interimslager am AKW Krümmel erteilt. In dem
Interimslager in Krümmel dürfen nach nach dessen Fertigstellung und
Inbetriebnahme insgesamt 120 Tonnen radioaktiver Atommüll
in 12 Castoren vom Typ CASTOR V/52
abgestellt werden.
Diese Genehmigung ist auf maximal fünf Jahre ab dem
Zeitpunkt der ersten Einlagerung eines
beladenen Transport- und Lagerbehälters in das
Interimslager Krümmel befristet.
Nach
aktueller Aussage von Vattenfall Europe vom 20.07.06 befinden sich derzeit
sechs
Atommüll-Behälter
in dem Interimslager. Der erste
Castor
wurde dort am 05.08.04
abgestellt.
Gegen das Interimslager Krümmel wurden 5844 Einwendungen
erhoben.
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08.
Februar 2006
Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlager Krümmel für den Sommer 2006
angekündigt
Nach einem Bericht in den
Kieler Nachrichten vom 08.02.06 soll nach Angaben von Vattenfall
Europe das Standort-Zwischenlager Krümmel den Betrieb im Sommer
2006 aufnehmen. (Laut dem
Sozialministerium in Kiel soll das
Standort-Zwischenlager Brokdorf
"frühestens Anfang 2007" in Betrieb gehen.)
"Im
Sommer soll laut Betreiber Vattenfall Europe das Zwischenlager in Krümmel
seinen Betrieb aufnehmen, während der Standort Brokdorf (E.ON) laut
Sozialministerium frühestens Anfang 2007 mit der Einlagerung
beginnt."
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21.
Februar 2005
Richtfest
für das Standort-Zwischenlager Krümmel
Nach einem Bericht auf VERIVOX
vom 22.05.05 wurde am 21.02.05 das Richtfest für das
Standort-Zwischenlager Krümmel "gefeiert". Vor rund
300 geladenen Gästen stellte Dr. Bruno Thomauske dabei fest: "Sein
Unternehmen [Vattenfall] werde künftig wohl im Ausland in
Kernkraftwerke investieren, weil die Energieform in Deutschland politisch
nicht mehr gewollt sei". Weiter übte er Kritik an der
Ministerpräsidentin Simonis, "weil sie die Technik der
Kernkraftwerke als veraltet darstellen würde".
In dem
Standort-Zwischenlager in Krümmel können max. 775 Tonnen
hochradioaktiver Atommüll in max. 80 Castor-Behältern vom Typ CASTOR
V/52 bis zu 40 Jahre abgestellt werden. Die atomrechtliche
Genehmigung erlaubt ausdrücklich auch die Einlagerung von
plutonium-haltigem Atommüll aus abgebrannten MOX-Brennstäben.
Das 41 Millionen Euro teure Zwischenlager soll im Sommer 2006 in Betrieb
gehen. Nach der 'Zwischenlagerung' soll der radioaktive Abfall in ein noch
vom Bund zu bauendes Endlager kommen.
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23.
April 2004
Baubeginn für das Standort-Zwischenlager in Krümmel
Keine Castor-Transporte mehr aus Krümmel nach La Hague oder Sellafield
Nach
einer Pressemitteilung der HEW (Vattenfall Europe) vom
23.04.04 ist mit dem Bau für das Standort-Zwischenlager am AKW Krümmel
begonnen worden: "Am heutigen Tag [23.04.04]
wird um 15:00 Uhr der erste symbolische Spatenstich für
den Bau des Standort-Zwischenlagers des Kernkraftwerks Krümmel
getätigt."- Von der Landeszeitung Lüneburg wird am 24.04.04
gemeldet, daß mit dem eigentlichen Bauarbeiten am 26.04.04 begonnen wird:
"Die Planungsphase ist vorbei,
ab Montag [26.04.04] beginnen die
Arbeiten für den Bau des Zwischenlagers
am Kernkraftwerk Krümmel. Symbolisch begonnen hat die
Errichtung der gigantischen Halle aus Stahlbeton für hochradioaktiven Müll
schon gestern [23.04.04]."
Die
Baubehörde in Geesthacht hatte dem AKW-Betreiber Vattenfall Europe
Nuclear Power GmbH die Baugenehmigung am 29. März diesen Jahres erteilt.
Die für den Betrieb erforderliche atomrechtliche Genehmigung des
Bundesamtes für Strahlenschutz liegt bereits seit dem 19. Dezember 2003
vor.
In
dem Standort-Zwischenlager in Krümmel können max. 775
Tonnen hochradioaktiver Atommüll in max. 80 Castor-Behältern
vom Typ CASTOR V/52 bis zu 40 Jahre abgestellt werden.
Die atomrechtliche Genehmigung erlaubt ausdrücklich auch
die Einlagerung von plutonium-haltigem Atommüll aus abgebrannten
MOX-Brennelementen. - Im Sommer
2006 soll die Lagerhalle in Betrieb genommen werden.
Nach Aussage der HEW (Vattenfall Europe)
macht das Zwischenlager "den
Betrieb
des Kernkraftwerkes
[Krümmel] unabhängig
von Abtransporten in zentrale Zwischenlager oder in die
Wiederaufarbeitungsanlagen
in England und Frankreich" ... "Bundesweit werden 12
Standort-Zwischenlager errichtet. Die atomrechtlichen
Genehmigungsverfahren wurden im Jahr 2003 abgeschlossen. Für die meisten
Standorte liegt inzwischen auch die baurechtliche Genehmigung vor. Mit
der Errichtung der Zwischenlager wurde in Brunsbüttel, Brokdorf und an
anderen Kernkraftwerksstandorten bereits begonnen."
Aus
dem AKW Krümmel wird kein Atommüll mehr in die Plutonium-Fabriken in La
Hague und Sellafield transportiert,
melden die Lübecker Nachrichten am 24.04.04:
"Ziel
ist es, die häufig
von Protesten begleiteten Transporte
mit abgebrannten Brennelementen nach England und Frankreich überflüssig
zu machen.
Schon
jetzt wird in Krümmel darauf verzichtet,
vom 1. Juli 2005 an verbietet sogar ein Gesetz diese Touren."
Gegen
den Bau des Standort-Zwischenlager Krümmel ist inzwischen
Klage eingericht worden. - Die Lübecker
Nachrichten vom 24.04.04 berichten darüber:
"Die
Atomkraftgegner
um die Geesthachterin Bettina Boll fordern einen sofortigen
Atomausstieg und das Abschalten des Krümmeler Reaktors.
Die Umweltschützerin hat eine Klage
gegen das Zwischenlager eingereicht.
Sie und ihre Mitstreiter sehen die Gefahr, das radioaktive
Strahlung freigesetzt
werde, etwa bei einem gezielten Flugzeugabsturz durch Terroristen.
'Zurzeit können wir an dem Bauprojekt nicht viel ändern', sagt Bettina
Boll. 'Die Klage ist eingereicht, jetzt geht die Sache ihren Weg.' Durch
Spenden sind bereits 5000 Euro zusammengekommen. Sollte der Prozess
verloren gehen, würde das 30 000 Euro kosten. 'Es ist erstaunlich, wie
viele junge Menschen uns auch unterstützen, das hat es zuvor nicht
gegeben', freut sich die Geesthachterin."
Bevor
die eigentliche Errichtung der Atommüll-Lagerhalle in Krümmel beginnen
kann, muß dort erst einmal im großen Maßstab Bodenaustausch
erfolgen: Früher befand sich dort eine Sprengstoffabrik, durch die
das Erdreich mit Produktions-Rückständen verunreinigt worden
ist: "Doch ehe
die Errichtung der Halle beginnt, stehen zunächst massive
Erdarbeiten
an. Hintergrund: Der Boden
ist mit Schadstoffen belastet und muss zum Teil als Sondermüll entsorgt
werden. Die Verschmutzung rührt noch aus den Zeiten, als Alfred Nobel
seine Sprengstofffabrik
in Krümmel
betrieb und Salpeter sowie Schwefelsäure produzierte", so die Landeszeitung Lüneburg am 24.04.04. - Die HEW (Vattenfall Europe)
werden dazu von den Lübecker Nachrichten am 24.04.04 wie folgt zitiert: "'Es
waren immer Meilensteine der Forschung und Technik, die die Entwicklung
des Standortes Krümmel geprägt haben', sagte Häge [Vorstand
Vattenfall Europe AG]. 1865
hatte Alfred Nobel auf dem Gelände an der Elbe die weltweit erste
Dynamitfabrik
gebaut und ein Verfahren entwickelt, das den Umgang mit Spreng-Öl
sicherer machte. 1974 begann der Bau des Kraftwerkes, das am 14. September
1983 in Betrieb ging. Der schwedische Vattenfall-Konzern, zu dem die
Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) als Betreiber gehören, führe
die Tradition des Schweden Nobel gewissermaßen weiter, sagte Häge."
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29.
März 2004
Baurechtliche Genehmigung für Standort-Zwischenlager Krümmel
erteilt
Mit der Errichtung
soll unverzüglich begonnen werden!
Am
29.03.04 ist von der Unteren
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Geesthacht die baurechtliche
Genehmigung für das Standort-Zwischenlager am AKW Krümmel erteilt
worden. Mit dessen Errichtung soll nun "unverzüglich
begonnen" werden. Es ist daher damit zu rechnen, daß die
Bauarbeiten in aller Kürze beginnen werden.
Vom
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes
Schleswig-Holstein wurde zur baurechtlichen Genehmigung vom
Standort-Zwischenlager Krümmel am 29.03.04 eine
Pressemitteilung abgegeben:
"Das
als Reaktorsicherheitsbehörde für die Beaufsichtigung zuständige
Sozialministerium teilte am 29. März in Kiel mit, dass mit dem Bau des
atomaren Zwischenlagers Krümmel begonnen werde."
"Die
für den Betrieb des Zwischenlagers erforderliche atomrechtliche
Genehmigung war von dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für
Strahlenschutz am 19. Dezember 2003 erteilt worden. Die zur Errichtung
erforderliche Baugenehmigung ist von der zuständigen Unteren
Bauaufsichtsbehörde, der Stadt Geesthacht, am 29. März erteilt worden."
"Nach den Planungen der Betreiberin [HEW / Vattenfall Europe] des
Zwischenlagers soll mit der Errichtung nun unverzüglich begonnen
werden. ... Die erste Einlagerung wird voraussichtlich im Jahre
2006 erfolgen."
Von
den HEW wurde in einer Pressemitteilung vom 29.03.04 zum Baubeginn
ausgesagt:
"Wir
werden voraussichtlich im April mit den Bauarbeiten beginnen. Das
Zwischenlager soll nach etwa 22 Monaten Bauzeit fertig gestellt sein und
im Sommer 2006 seinen Betrieb aufnehmen." Und zur Sicherheit der
atomaren Lagerhalle: " Gutachter haben darüber hinaus bestätigt,
dass die Sicherheit auch bei einem gezielten Absturz eines großen
Verkehrsflugzeuges gewährleistet ist."
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12.
März 2004
Baubeginn
für das Standort-Zwischenlager in Krümmel wird im 2.Quartal 2004
erwartet!
Für das
Standort-Zwischenlager in Krümmel ist eine baurechtliche Genehmigung
bislang nicht erteilt worden, der Bauantrag wird zur Zeit im zuständigen
Bauamt noch bearbeitet. Sie dürfte in Kürze erteilt werden, denn bereits
im zweiten Quartal sollen die Bauarbeiten beginnen.
In den Kieler Nachrichten vom 12.03.04
wird unter dem Titel "Geesthachter Bürgerinitiative macht gegen
das geplante Zwischenlager mobil" dazu berichtet: "Im
städtischen Bauamt wird zurzeit der Bauantrag bearbeitet. Im zweiten
Quartal sollen die Arbeiten beginnen. Die Kraftwerksbetreiber von E.on
und Vattenfall Europe wollen die ersten abgebrannten Brennstäbe bereits
2006 in die neue Riesenhalle am Geesthang bringen. 40 Millionen Euro
kostet das ganze Projekt, acht Millionen allein der Bau."
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19.
Dezember 2003
BfS genehmigt
Standort-Zwischenlager in Krümmel
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 19.12.03 am AKW-Standort Krümmel
die atomrechtliche Genehmigung für die "Aufbewahrung abgebrannter
Brennelemente in Zwischenlagern" erteilt.
Gemäß der erteilten Genehmigung dürfen in der Lagerhalle auf dem AKW-Gelände
bis zu 80 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/52 mit bis zu
775 Tonnen Atommüll ("Schwermetallmasse")
für maximal 40 Jahre lagern. - Gegen das Zwischenlager Krümmel wurden
5700 Einwendungen erhoben.
Das
BfS begründet in einer Pressemitteilung vom 19.12.03 die erteilte
atomrechtliche Genehmigung u.a. mit: "Die
Antragsteller haben den Nachweis erbracht, dass sie die gesetzlich
erforderliche Vorsorge gegen Schäden und die vom radioaktiven Abfall
ausgehenden Gefahren mit unterschiedlichen Konzepten erfüllen." ... "Die
Aufbewahrung des radioaktiven Inventars konnte nach meinem Verständnis [BfS-Präsident
Wolfram König] der Rolle einer Genehmigungsbehörde nur zugelassen
werden, wenn auch terroristische Anschläge wie ein gezielter Flugzeugangriff in
die Prüfungen einbezogen werden." "Sowohl die mechanischen
Belastungen des Aufpralls eines voll betankten Verkehrsflugzeugs vom Typ Boeing 747
oder Airbus 340 als auch das Szenario eines drohenden Kerosinbrandes wurden
untersucht. Hier musste insbesondere nachgewiesen werden, dass die Behälter
auch dann in der Lage sind, das radioaktive Material sicher einzuschließen.
Dass Ergebnis für alle Verfahren lautet: Eine erhebliche Gefährdung
von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder der Freisetzung einer erheblichen
Menge radioaktiver Stoffe ist ausgeschlossen. Die
Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz werden unterschritten. Nachdem
selbst bei diesen extremen Bedingungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
waren, hat das BfS die Genehmigungen erteilt."
[Desweiteren
hat am 19.12.03 das BfS an zwei weiteren AKW-Standorten Philippsburg (152 Castoren,
1600 Tonnen Atommüll), und Gundremmingen (192 Castoren, 1850 Tonnen Atommüll) die atomrechtliche Genehmigung
für ein Standort-Zwischenlager erteilt.- Damit sind an allen 12
AKW-Standorten, bei denen Standort-Zwischenlager beantragt worden sind,
die atomrechtlichen Genehmigungen erteilt! ]
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30.
November 1999
Kernkraftwerk Krümmel GmbH beantragt Standort-Zwischenlager am AKW Krümmel
Nach
Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 25.06.01
hatte die Kernkraftwerk Krümmel GmbH
am 30.11.1999 ein Standort-Zwischenlager am AKW Krümmel
atomrechtlich beantragt.
Der (ursprüngliche) Antrag umfaßte die "vorübergehende
Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Krümmel,
die Aufbewahrung von leeren, innenkontaminierten Lagerbehältern sowie die
Aufbewahrung von Behältern mit defekten, in Köchern gekapselten Brennstäben“
mit bis zu 1500 Tonnen Atommüll ("Schwermetall")
in bis zu 150 Transport- und Lagerbehältern der Bauarten CASTOR
V/52, TN 900 und NAC-STC(B).
"Die
Lagerzeit soll 40 Jahre je Behälter nicht überschreiten", wurde
vom BfS versichtert.
Vom 06.02.
bis 05.04.01 lagen
die Antragsunterlagen öffentlich aus.
Nach Darstellung des BfS gab es "insgesamt 5717
Einwenderinnen und Einwender mit 34 unterschiedlichen Einwendungen“.
Der
Erörterungstermin fand in Geesthacht ab dem 25.06.01
mit
dem Verhandlungsleiter Dr. Bruno Thomauske (für das BfS)
statt.
|
Interimslager
Krümmel |
Ende
November 2006
Interimslager in Krümmel wurde außer Betrieb genommen
Das Interimslager am AKW Krümmel (12
Stellplätze für Atommüll-Behälter des Typs
CASTOR/V52 mit insgesamt 120 Tonnen hochradioaktiven Atommüll) wurde,
nach Aussage des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf dessen
Website mit Stand vom 24.07.08, am 23.11.2006 außer Betrieb genommen.
Das BfS gibt in der Veröffentlichung
"Anlagen des Brennstoffkreislaufs in Deutschland" vom
Juni 2008 bekannt: "Anfang
2006 befanden sich 5 Behälter im Interimslager. Die Behälter wurden 2006
in das Standort-Zwischenlager überführt. Der Betrieb des Interimslagers
wurde am 23.11.2006 beendet."
|
24.
November 2006
Das
Interimslager in Krümmel soll aufgelöst werden
Das Standort-Zwischenlager
am AKW Krümmel bei Geesthacht ist am 24.11.06
in Betrieb genommen worden. Dabei wurden wurden sechs
Atommüll-Behälter mit jeweils 52 abgebrannten Brennelementen aus
dem auf dem Werksgelände befindlichen Interimslager in
das neue Zwischenlager eingelagert. Dies wird von Vattenfall
Europe in einer Pressemitteilung vom 24.11.06
bekannt gegeben.
"Mit der Einlagerung von sechs
Castor-Behältern ist das Zwischenlager auf dem Gelände des
Kernkraftwerks Krümmel in Betrieb genommen worden. Die mit jeweils 52
abgebrannten Brennelementen gefüllten Behälter wurden aus dem direkt
angrenzenden Interimslager in das neue Zwischenlager transportiert."
Das neue Atommüll-Zwischenlager
soll laut Vattenfall auch gegen Einwirkungen von außen sicher sein
Laut Vattenfall
Europe war das "atomare Zwischenlager" am
AKW Krümmel im "Juli dieses Jahres" 2006
nach "rund zweijähriger Bauzeit für rund 34
Millionen Euro fertiggestellt" worden. Der Leiter
des AKW Krümmel, Hans-Dieter Lucht, äußerte sich zufrieden
mit den Worten: "Nach unseren abschließenden Prüfungen und
der Zustimmung der Behörde haben wir die Einlagerung der ersten Behälter
nun erfolgreich abgeschlossen."
Die neue Atommüll-Lagerhalle ist 88 Meter lang, 27 Meter breit und 23
Meter hoch. Durch die "massive Bauweise mit 1,20
Meter dicken Stahlbetonwänden und einem 1,30 Meter starken Dach" ist
das Gebäude nach Ansicht von Vattenfall Europe "gegen
Ereignisse wie Erdbeben, Brand und sogar den Aufprall eines großen
Verkehrsflugzeugs geschützt".
Vattenfall Europe in der Pressemitteilung weiter: Für eine (bisher)
"genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren können insgesamt 80
Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb
des Kernkraftwerks Krümmel darin aufbewahrt werden".
"Im Juli dieses Jahres war das
atomare Zwischenlager nach rund zweijähriger Bauzeit für rund 34
Millionen Euro fertiggestellt worden. „Nach unseren abschließenden Prüfungen
und der Zustimmung der Behörde haben wir die Einlagerung der ersten Behälter
nun erfolgreich abgeschlossen“, sagte Kraftwerksleiter Hans-Dieter Lucht.
Die Lagerhalle ist 88 Meter lang, 27 Meter breit und 23 Meter hoch. Durch
die massive Bauweise mit 1,20 Meter dicken Stahlbetonwänden und einem
1,30 Meter starken Dach ist das Gebäude gegen Ereignisse wie Erdbeben,
Brand und sogar den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeugs geschützt. Für
eine genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren können insgesamt 80
Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des
Kernkraftwerks Krümmel darin aufbewahrt werden."
Von Vattenfall Europe
wird gegenüber der Öffentlichkeit die Errichtung des
"Zwischenlagers" in Krümmel mit der "Änderung des
Atomgesetzes" gerechtfertigt: "Seit dem 1. Juli 2005 ist der
Transport abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen in
England und Frankreich untersagt. Deshalb werden an allen deutschen
Kernkraftwerken Zwischenlager errichtet."
"Der Bau des Zwischenlagers
war durch eine Änderung des Atomgesetzes notwendig geworden: Seit dem 1.
Juli 2005 ist der Transport abgebrannter Brennelemente in die
Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich untersagt. Deshalb
werden an allen deutschen Kernkraftwerken Zwischenlager errichtet."
Das Interimslager
am AKW Krümmel soll aufgelöst werden
Das sogenannte Interimslager
am AKW Krümmel wurde laut Vattenfall Europe "im Jahr
2004" in Betrieb genommen, darin wurden bis
zur Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlagers insgesamt sechs Atommüll-Behälter
mit abgebrannten Brennelementen "aufbewahrt". Dieses
jetzt leere Interimslager soll nun "aufgelöst"
werden.
"Bis zur Fertigstellung des
Zwischenlagers Krümmel waren die Castor-Behälter im Interimslager
aufbewahrt worden. Das Interimslager in Krümmel wurde im Jahr 2004 in
Betrieb genommen. Nach der Umlagerung der Behälter ins Zwischenlager wird
es aufgelöst."
Dr. Bruno
Thomauske, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH
(VENE), fordert Gorleben als Standort für ein Atommüll-Endlager!
=> Bevor Dr.
Bruno Thomauske Geschäftsführer bei Vattenfall
wurde, war er als "Leiter der Projektgruppe beim Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, in deren Hand die Genehmigung
geplanter Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten
liegt" beschäftigt. Thomauske genehmigte
bei seiner Tätigkeit beim BfS "sieben Atommüll-Zwischenlager".
- "Ein ganz normaler Wechsel", so wurde dies vom
BfS-Sprecher Volker Schäfer seinerzeit kommentiert. ... (taz
vom 30.09.03)
In der Pressemitteilung
von Vattenfall Europe betont Dr. Bruno Thomauske
die Dringlichkeit eines Endlagers für Atommüll in Gorleben mit
den Worten: "Wir brauchen bis zum Jahr 2030 ein
betriebsbereites Endlager, damit die Zwischenlager vor Ablauf ihrer
Betriebsgenehmigungen geräumt werden können". "Erreicht
werden könne dies nur, wenn die Bundesregierung die
Standorterkundung und -bewertung zügig vorantreibe. Es
gibt auch nach Feststellung der Bundesregierung keine Gründe,
die gegen die Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager
sprechen. Mit Genehmigungs- und Vorbereitungsphasen könnte
er etwa 2022 als Endlager zur Verfügung stehen. Eine neue
Standortsuche würde die Lösung der Endlagerfrage
hingegen um mindestens weitere 30 Jahre hinauszögern und
damit auf zukünftige Generationen verschieben".
"Während die Zwischenlagerung
am Kernkraftwerk Krümmel damit gesichert ist, gibt es über ein deutsches
Endlager für hochradioaktive Abfälle noch keine Entscheidung. Die
Erkundung des Salzstockes Gorleben ist derzeit auf unbestimmte Zeit
ausgesetzt. „Wir brauchen bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites
Endlager, damit die Zwischenlager vor Ablauf ihrer Betriebsgenehmigungen
geräumt werden können“, betonte Dr. Bruno Thomauske, Geschäftsführer
der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VENE). Erreicht werden könne
dies nur, wenn die Bundesregierung die Standorterkundung und -bewertung zügig
vorantreibe. „Es gibt auch nach Feststellung der Bundesregierung keine
Gründe, die gegen die Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager
sprechen. Mit Genehmigungs- und Vorbereitungsphasen könnte er etwa 2022
als Endlager zur Verfügung stehen. Eine neue Standortsuche würde die Lösung
der Endlagerfrage hingegen um mindestens weitere 30 Jahre hinauszögern
und damit auf zukünftige Generationen verschieben“, so Thomauske."
Eine Endlagerung
des Atommülls wird dagegen in Krümmel befürchtet
Nach einer Meldung auf ndr.de
vom 24.11.06 wird jedoch von der Bevölkerung rund um Krümmel
eine "Endlagerung in Krümmel" befürchtet.
"Umweltpolitiker verschiedener Parteien" in Schleswig-Holstein
kritisierten demnach, daß "nach Brunsbüttel nun auch Krümmel
die Verantwortung für Atommüll an kommende Generationen weitergebe".
"Ein Zwischenlager sei pragmatisch, dürfe aber keine
endgültige Lösung sein, hieß es übereinstimmend bei den
Landtagsfraktionen in Kiel".
"Anwohner befürchten
Endlagerung in Krümmel - Offen ist nach wie vor, ob aus dem Zwischenlager
ein Endlager wird, wie es die Bevölkerung rund um Krümmel fürchtet. Im
Juli mahnte die Landesregierung den Bund an, ein Bundesendlager zu
schaffen. Umweltpolitiker verschiedener Parteien kritisierten, dass nach
Brunsbüttel nun auch Krümmel die Verantwortung für Atommüll an
kommende Generationen weitergebe. Ein Zwischenlager sei pragmatisch, dürfe
aber keine endgültige Lösung sein, hieß es übereinstimmend bei den
Landtagsfraktionen in Kiel."
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20.
November 2006
"Innerbetrieblicher Transport eines Brennelement-Transport- und
Lagerbehälters"
Von der Meßstation am Interimslager
Krümmel (Krümmel KKK Interimslager KKK.1002.IMK) wurde vom 20.11.06
(11:00 Uhr) bis zum 21.11.06 (16:00 Uhr) erhöhte
radioaktive Strahlung detektiert. Dies geht aus den Daten
der Kernreaktorfernüberwachung Schleswig-Holstein eindeutig hervor.
- Die Landesregierung Schleswig-Holstein veröffentlicht regelmäßig
unter der Rubrik "Kernreaktorfernüberwachung Schleswig-Holstein -
Messwerte - Tagesmittelwerte - KKW Krümmel" aktuelle Daten im
Netz.
In der "Kernreaktorfernüberwachung Schleswig-Holstein"
werden die Meßwerte für Radioaktivität an der Meßstation
"Krümmel KKK Interimslager KKK.1002.IMK" wie folgt
kommentiert:
Kommentare
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vom
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bis
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Station
|
Kommentar
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20.11.2006 11h
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21.11.2006 16h
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KKK1002
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Innerbetrieblicher
Transport eines Brennelement-Transport- und Lagerbehälters
|
|
14.
November 2006
"Innerbetrieblicher Transport eines Brennelement-Transport-
und Lagerbehälters"
Im Zeitraum vom 14.11.06 (11:00 Uhr)
bis zum 15.11.06 (13:00 Uhr) wurde von der Meßstation am Interimslager
Krümmel (Krümmel KKK Interimslager KKK.1002.IMK) erhöhte
radioaktive Strahlung gemessen. Dies ist aus den Daten
der Kernreaktorfernüberwachung Schleswig-Holstein eindeutig
ersichtlich.
-
Die Landesregierung Schleswig-Holstein veröffentlicht regelmäßig
unter der Rubrik "Kernreaktorfernüberwachung Schleswig-Holstein -
Messwerte - Tagesmittelwerte - KKW Krümmel" aktuelle Daten im
Netz.
In der "Kernreaktorfernüberwachung Schleswig-Holstein"
werden die Meßwerte für Radioaktivität an der Meßstation
"Krümmel KKK Interimslager KKK.1002.IMK" wie unten aufgeführt
kommentiert:
Kommentare
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vom
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bis
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Station
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Kommentar
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14.11.2006 11h
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15.11.2006 13h
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KKK1002
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Innerbetrieblicher
Transport eines Brennelement-Transport- und Lagerbehälters
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31.
August 2006
Im Standort-Zwischenlager Krümmel sind bislang sechs Atommüll-Behälter
eingelagert worden
Zu einer Kleinen Anfrage
der PDS/DIE LINKE im Bundestag zu den Standort-Zwischenlagern wurde in der
Drucksache 16/2876 vom 06.10.06 von der Bundsregierung
mitgeteilt:
Am 31.08.06 befanden sich im Standort-Zwischenlager Krümmel
in Atommüll-Behältern (Typ: CASTOR/V52) 312 abgebrannte
Brennelemente.
Dies entspricht einer Anzahl von sechs Castor-Behältern.
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28.
August 2004
Nach Beendigung der Revision soll ein zweiter Castor-Behälter im Interimslager Krümmel
abgestellt werden
Nach
einem Artikel in der Landeszeitung (Lüneburg) vom 28.08.04
sind bislang sechs der zwölf Beton-Garagen für die Castor-Behälter
in dem Interimslager Krümmel fertig gestellt worden. - Am 05.08.04
ist dort der erste Atommüll-Behälter eingelagert worden. Noch in
diesem Jahr soll ein zweiter Castor im Interimslager abgestellt
werden:
"Einer der Castoren steht schon seit Anfang August im
Interimslager, umhüllt von einer 40 Zentimeter dicken Betonplatte und
abgedeckt mit einem ebenso mächtigen Deckel aus Beton. Noch in diesem
Jahr soll ein zweiter Castor dort Platz finden. 'Dieser steht fertig
gepackt mit abgebrannten Brennelementen im Maschinenhaus, das zum
Kontrollbereich gehört', so Joachim Kedziora, Leiter des
Informationszentrums am Kernkraftwerk Krümmel."
"Sobald 1000 Monteure aus ganz Deutschland die demnächst beginnende
Revision, den Austausch von 128 Elementen des Reaktors im Atomkraftwerk
sowie Instandsetzungsarbeiten, beendet haben und das dafür abgeschaltete
Werk wieder angefahren wird, ist der Castor an der Reihe, wird ins
Interimslager verfrachtet."
"Unterdessen läuft der Bau des 40 Millionen Euro teuren Zwischenlagers
für 80 Castor-Behälter auf Hochtouren. Langsam ist die Dimension des
Giganten aus Stahl und Beton zu erahnen - es entsteht eine 88 Meter lange,
27 Meter breite und 23 Meter hohe Halle neben dem Atomkraftwerk. 'Wir
liegen gut im Zeitplan. Bisher sind 4000 von 14 000 Kubikmetern Beton
verbaut worden', berichtet Kedziora. Bis zu 40 polnische Bauarbeiter sind
im Dauereinsatz, schieben wochentags acht Stunden Schicht."
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05.
August 2004
Inbetriebnahme vom Interimslager Krümmel - Erster Castor ist eingelagert
worden
Von der Landesregierung
Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz) ist am 05.08.04 in einer Pressemitteilung bekannt
gegeben worden, daß das "atomare
Interimslager Krümmel“ am 05.08.04 in Betrieb genommen
worden ist.
"Die Atomaufsicht über diese [Atommüll-]Lager hat das Land
Schleswig-Holstein. Vor der ersten Einlagerung musste die Betreiberin dem
Sozialministerium noch nachweisen, dass das Reaktorgebäude des
Kernkraftwerks Krümmel für Reparaturmaßnahmen an Brennelementtransport-
und Lagerbehältern, die im Interimslager Krümmel aufbewahrt werden, zur
Verfügung steht. Nach eingehender Prüfung hat das Ministerium der
Betreiberin am 4. August die entsprechende atomrechtliche
Genehmigung erteilt."
Nach einem Posting auf
der Homepage der Kernkraftwerk Krümmel GmbH (Betreibergesellschaft
vom AKW Krümmel, die zu Vattenfall Europe/HEW gehört) ist am 05.08.04
der erste Castor-Behälter vom Typ Castor V/52 im Interimslager
Krümmel abgestellt worden:
"Heute [05.08.04] wurde mit
der Einlagerung des ersten Castor-Behälters das Interimslager am Standort
des Kernkraftwerks Krümmel in Betrieb genommen."
"Das Interimslager Krümmel (ILK) ist das erste Zwischenlager
Schleswig-Holsteins. Der Geschäftsführer der Vattenfall Europe
Nuclear Energy, Dr. Bruno Thomauske, freut sich über die Erfolge
bei der Zwischenlagerung. 'Die Rohbauarbeiten für die
Zwischenlagerhalle in Krümmel machen gute Fortschritte, in der
letzten Woche haben wir das Richtfest für das
Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel gefeiert und heute nehmen wir
das Interimslager Krümmel in Betrieb. Dies macht uns unabhängig von
Transporten abgebrannter Brennelemente. Dadurch haben wir die
Entsorgung des Kernkraftwerks Krümmel auf eine neue Grundlage gestellt
und leisten damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz', erklärte
Thomauske." ...
Bevor
Dr. Bruno Thomauske Geschäftsführer der Vattenfall
Europe Nuclear Energy geworden
ist,
war
er
"als Leiter der Projektgruppe beim Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter,
in deren Hand die Genehmigung
geplanter Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten
liegt"
beschäftigt! - Er genehmigte bei
seiner Tätigkeit beim BfS "sieben Atommüll-Zwischenlager".
-
"Ein ganz normaler
Wechsel", so wurde dies vom BfS-Sprecher Volker Schäfer
seinerzeit
kommentiert. ... (taz vom
30.09.2003) |
"Im Interimslager
Krümmel sollen auf einer 1.000 m2 großen Lagerfläche maximal 12
Castor-Behälter mit jeweils bis zu 52 abgebrannten Brennelementen
aus dem Kernkraftwerk Krümmel zwischengelagert werden, bis das eigentliche
Standort-Zwischenlager fertig gestellt ist. Zur Abschirmung und als
Witterungsschutz wird jeder einzelne Behälter unter einer Umhausung aus
Stahlbeton aufbewahrt. Das Interimslager Krümmel ist das kleinste
nukleare Zwischenlager Deutschlands. Das Interimslager und das künftige
Standort-Zwischenlager Krümmel sind jeweils eigenständige kerntechnische
Anlagen."
"Das Standort-Zwischenlager
Krümmel wird gegenwärtig als massive Stahlbeton-Halle errichtet. Baubeginn
war im April 2004, die erste Einlagerung ist für Sommer
2006 geplant. Die Behälter werden dann vom Interimslager in das
Standort-Zwischenlager überführt. Dort sollen sie für maximal 40
Jahre bleiben, bevor sie in ein nationales Endlager transportiert
werden."
"In Schleswig-Holstein sind fünf Zwischenlager für
abgebrannte Brennelemente vorgesehen: Die Interimslager in Krümmel
und Brunsbüttel und Standort-Zwischenlager in Krümmel,
Brunsbüttel und Brokdorf. Die Betreiber kommen mit der
Neuschaffung der Nuklearanlagen dem Willen der Bundesregierung nach, die
die Errichtung dezentraler Zwischenlager gesetzlich vorgeschrieben und
Transporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England ab
Mitte 2005 gesetzlich verboten hat."
"An den Standorten Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis sind
Interimslager bereits seit 2001 bzw. 2002 in Betrieb."
=>
Castor-Transporte aus dem AKW Krümmel in die Plutonium-Fabriken von
Sellafield oder La Hague
wird es daher zukünftig mit Sicherheit
nicht mehr geben!
|
Anfang
Mai 2004
Baubeginn für das Interimslager in Krümmel
Erster
Castor soll bereits im Juni dieses Jahres dort abgestellt werden
Anfang Mai 2004 ist auch
mit dem Bau für das Interimslager am AKW Krümmel bei Geesthacht
begonnen worden. Drei von zwölf Atommüll-Garagen für die Castoren sind
dort schon aufgestellt worden. (Bereits am 23. April 2004 erfolgte der
Baubeginn für das Standort-Zwischenlager in Krümmel.)
Von den Kieler Nachrichten ist dazu am 06.05.04 berichtet worden: "Östlich
des Kernkraftwerkes Krümmel haben jetzt auch die Bauarbeiten für das so
genannte 'Interimslager' begonnen." ... "Auf
Tiefladern wurden die ersten drei Fundamente und Boxen in Krümmel
angeliefert und mit einem großen Autokran an ihre Plätze gehievt.
Ein 1000 Quadratmeter großes Gelände im Freien ist für die
Stahlbetonboxen reserviert. Die Kraftwerksbetreiber gehen davon aus, dass
nur die Hälfte der genehmigten Boxen wirklich benötigt wird. Dafür muss
der Baufortschritt für das Zwischenlager nebenan aber reibungslos
laufen."
Das Interimslager in
Krümmel wurde am 15.08.2000 von der Kernkraftwerk Krümmel GmbH beim
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) atomrechtlich beantragt. - Die
atomrechtliche Genehmigung wurde vom BfS am 20.06.2003 erteilt.
Nach dem atomrechtlichen Genehmigungsbescheid vom 20.06.2003 dürfen in
dem Interimslager Krümmel maximal 12 Castor-Behälter
vom Typ CASTOR V/52 mit maximal 120 Tonnen Atommüll "aufbewahrt"
werden. - Diese Genehmigung beinhaltet interessanterweise nicht die
Einlagerung von plutoniumhaltigem Atommüll aus abgebrannten
MOX-Brennstäben!
Schon "in
den nächsten Tagen" wird der erste Leerbehälter in Krümmel
erwartet. Er soll zunächst im AKW Krümmel und danach in einer der
"mobilen Behausungen", wie die Abstellgaragen für die Castoren
offiziell benannt worden sind, "erprobt" werden. - Bereits im
Juni soll der erste Castor "eingelagert" werden! "In
den nächsten Tagen soll der erste leere Castor in Krümmel eintreffen. Er
wird zunächst im Kraftwerk und danach in einer der "mobilen
Behausungen", wie die Boxen offiziell heißen, erprobt werden. Im
Juni soll dann der erste Castor vom Typ V/52 eingelagert werden."
... "Nach der Fertigstellung des Zwischenlagers, das in 18 Monaten
stehen soll, werden dann die Boxen des Interimslagers aufgelöst und deren
Inhalt in die neue Lagerhalle umgesetzt. Hier können bis zu 80 Behälter
mit 750 Tonnen strahlendem Material Platz finden." Dieses
berichten die Kieler Nachrichten am 06.05.04.
Von den Kieler
Nachrichten wird am 06.05.04 auch gemeldet, daß aus dem AKW Krümmel
keine Castor-Transporte in die Plutonium-Fabriken von La Hague und
Sellafield mehr zu erwarten sind: "Bis zu zwölf Betonboxen
hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Kraftwerksbetreibern
sozusagen als Zwischen-Zwischenlager genehmigt. So soll sichergestellt
werden, dass bis zur Inbetriebnahme des ebenfalls seit gut einer Woche im
Bau befindlichen eigentlichen Zwischenlagers 2006 keine Castor-Transporte
aus Krümmel in die Wiederaufbereitungsanlagen in England und Frankreich
mehr rollen müssen."
|
20.
Juni 2003
AKW Krümmel - Interimslager atomrechtlich genehmigt
Bereits am 15.08.2000
hatte die Kernkraftwerk Krümmel GmbH (KKK) einen Antrag für ein Interimslager
am AKW Krümmel gestellt. Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 20.06.2003, dieses Interimslager
genehmigt!
In dem Interimslager
in Krümmel dürfen nach nach dessen Fertigstellung und Inbetriebnahme
insgesamt 120 Tonnen
radioaktiver Atommüll in 12 Castoren
"zwischengelagert" werden. Das BfS definiert den Begriff
Interimslager als "vorübergehende Aufbewahrung geeigneter Behälter
in mobilen Umhausungen (liegend),
auf 5 bis 8 Jahre befristet".
Die Kernkraftwerk Krümmel
GmbH hatte schon am 30.11.1999 einen Antrag für ein dezentrales
Standort-Zwischenlager
am AKW Krümmel gestellt. Darin sollen 800 Tonnen
radioaktiver Atommüll in
80 Castor-Behältern gelagert
werden. Das Genehmigungsverfahren zu dem Standort-Zwischenlager läuft
noch.
[Background-Info:
Genehmigt sind Interimslager bereits am AKW Biblis
am 20.12.2001 (Ergänzungsgenehmigung: 16.04.2003) für 28 Castoren, AKW
Neckarwestheim am 10.04.2001 (Ergänzungsgenehmigung: 20.12.2002) für
24 Castoren und AKW Philippsburg am 31.07.2001 (Ergänzungsgenehmigung:17.02.2003).
- Ein weiteres Interimslager am AKW Brunsbüttel befindet sich
noch im Genehmigungsverfahren.
Standort-Zwischenlager sind bislang genehmigt am AKW
Grafenrheinfeld am 12.02.2003 für 88 Castoren, AKW Grohnde
am 20.12.2002 für 100 Castoren, AKW Emsland (Lingen) am
06.11.2002 für 125 Castoren, AKW Unterweser (Esenshamm) am 22.09.2003 für
80 Castoren, AKW Biblis am 22.09.2003 für 135 Castoren, AKW
Neckarwestheim am 22.09.2003 für 151 Castoren und AKW Isar (Ohu) am
22.09.2003 für 152 Castoren. - Das Standortzwischenlager in Lingen wurde
bereits in Betrieb genommen. - Für fünf weitere AKW-Standorte (mit
Ausnahme vom AKW Stade) befinden sich die beantragten Standortzwischenlager noch
in der Genehmigungsphase.]
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15.
August 2000
Kernkraftwerk Krümmel GmbH beantragt Interimslager am AKW Krümmel
Nach
Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 20.06.01 hatte die
Kernkraftwerk Krümmel GmbH am
15.08.2000 ein Interimslager am AKW Krümmel atomrechtlich
beantragt.
Der Antrag umfaßte die "vorübergehende
Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Krümmel“ mit
bis zu 120 Tonnen Atommüll ("Schwermetall") in bis zu 12
Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR
V/52.
"Die beantragte Nutzungsdauer ist auf 6 Jahre befristet",
wurde vom BfS versichtert.
Vom 06.02 bis 05.04.01 lagen
die Antragsunterlagen öffentlich aus. Nach Darstellung des BfS gab es
"insgesamt 5854
Einwenderinnen und Einwender mit 28 unterschiedlichen
Einwendungen“. Der
Erörterungstermin fand in Geesthacht ab dem 20.06.01
mit
dem Verhandlungsleiter Dr. Bruno Thomauske (für das BfS)
statt.
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