Zehn
Jahre
PKK-Verbot und kein
Ende ? |
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Vorwort
Rainer Ahues Prof. Dr. Andreas Buro Dr. Rolf Gössner Michael Heim Mark Holzberger Duran Kalkan Mehmet Demir Marei Pelzer Dr. Heinz Jürgen Schneider Monika Morres / Günther Böhm Dokumentation: Interview mit Engin Sönmez zum Prozess gegen Heyva Sor a Kurdistane |
VorwortSeit zehn Jahren besteht in Deutschland das Betätigungsverbot gegen die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), gegen bestimmte kurdische Organisationen und Vereine. Seit vier Jahren schweigen auf Initiative der kurdischen Freiheitsbewegung die Waffen im türkisch-kurdischen Konflikt. Ohne Gegenleistung beendete die PKK den Kriegszustand, um eine demokratische Lösung der kurdischen Frage zu ermöglichen. Mittlerweile ist die PKK Geschichte. Mit ihrer Selbstauflösung im April 2002 gründete sich der Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK), der die friedliche Konfliktlösung in sein Programm aufgenommen hat. Eine Lösung, die der kurdischen und türkischen Bevölkerung einen Weg eröffnet, einander im demokratischen Zusammenzuleben zu achten und gemeinsam eine Zivilgesellschaft aufzubauen. Diesen Weg wollen die Kurd(inn)en beschreiten. Er bedarf der Unterstützung aller demokratisch gesinnten Menschen. Transparenz und Dialog sollten hierfür Wegbereiter sein. Verbote jedoch gehören nicht dazu. Das noch geltende Verbot ignoriert den strategischen Wandel in der kurdischen Bewegung und behindert seine Umsetzung in der kurdischen Gesellschaft. Es ermutigt die rückwärtsgewandten Kräfte, die ihre Existenz im Fortbestand des türkisch-kurdischen Konfliktes sehen und von ihm profitieren und behindert die unverzichtbare Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft der Türkei. Dies darf nicht weiter geschehen. Die Aufhebung des längst überflüssigen Verbots der PKK sollte ein friedenspolitischer Schritt der Bundesrepublik Deutschland sein, um diesen Konflikt beenden zu helfen. Nur durch die Einbeziehung aller beteiligten gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen kann eine dauerhafte Lösung der kurdischen Frage erreicht werden. Ein solcher Schritt wäre aber auch ein Gewinn für die demokratische Kultur unseres Landes. Dagegen verhindern Verbote den freien Austausch und demokratischen Wettstreit der Meinungen. Auch Kurdinnen und Kurden in Deutschland wollen sich in einen demokratischen Umwandlungsprozess einbringen. Dies darf ihnen nicht verwehrt werden. Das anachronistische PKK-Verbot verwehrt ihnen demokratische Rechte und gefährdet letztlich auch den inneren Frieden, das Zusammenleben und gegenseitige Verstehen von Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Herkunft. Es grenzt sie aus dem gesellschaftlichen Diskurs aus und fördert die wachsende Ausländerfeindlichkeit in unserem Lande. Das Verbot ist ein Misstand, ein Demokratiedefizit. Das fortbestehende PKK-Verbot behindert die friedenspolitische Arbeit des KADEK und der kurdischen Vereine und Organisationen in Deutschland. Kurdische Politikerinnen und Politiker werden in zunehmendem Maße wegen ihrer ehemaligen Organisationszugehörigkeit kriminalisiert. Das Konstrukt der "kriminellen Vereinigung", in dem keine Einzelstraftat nachgewiesen werden muss, ist zum wichtigsten Unterdrückungsmittel gegen diesen Personenkreis der kurdischen Bewegung in Deutschland geworden. Das Vereinsgesetz wiederum dient der Einschüchterung und Desorientierung ihrer Mitglieder und findet nach wie vor breite strafrechtliche Anwendung. Zwar wurden gegen Aktivitäten des oder für den KADEK in Deutschland bislang keine Strafverfahren eingeleitet, doch lassen die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder sowie Äußerungen von Vertretern der Strafverfolgungsbehörden diese Möglichkeit ausdrücklich offen. Bundesinnenminister Schily hat sich mehrfach in dieser Hinsicht geäußert. Auch wird diese Drohung und die Warnung vor einer angeblich in der Zukunft zu erwartenden Gewaltbereitschaft regelmäßig in die Urteilssprüche der Gerichte aufgenommen. Wie die türkische Zeitung "Cumhuriyet" am 4. März 2003 berichtete, sei der KADEK nach Aussage von Bundesinnenminister Otto Schily anlässlich seines Besuches in der Türkei als "Nachfolger der terroristischen PKK" in der Bundesrepublik verboten. Wurde dies zwar bisher in Deutschland nicht bestätigt, so zeigt die Meldung doch das dringende Interesse der türkischen Regierung an einer Ausweitung des deutschen PKK-Verbotes auf den KADEK. Im Umfeld von nationalistisch und religiös geprägten Staaten und Organisationen im Nahen und Mittleren Orient folgt der KADEK als Einziger einer Perspektive des demokratischen und friedlichen Miteinanders aller Ethnien und Religionsgemeinschaften in den bestehenden Staatsgrenzen. Wenn die Demokratisierungsforderungen der Bundesregierung an die Türkei im Zuge ihrer geplanten Aufnahme in die Europäische Union ernst gemeint sind, so muss die PKK von der EU-Terrorliste gestrichen, in Deutschland das PKK-Verbot aufgehoben und die Arbeit des KADEK legalisiert werden. In den Beiträgen dieser Broschüre wird das PKK-Verbot aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Aus der Perspektive der kurdischen Bewegung und ihrer Führung, aus außen-, friedens-, rechts-, asyl- und innenpolitischer sowie aus parlamentarisch-taktischer Sicht werden teilweise auch divergierende Meinungen geäußert, die aber in eine gemeinsame Forderung münden: Das PKK-Verbot muss endlich aufgehoben werden! Die Herausgeber/innen |