Zehn
Jahre
PKK-Verbot und kein
Ende ? |
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Vorwort
Rainer Ahues Prof. Dr. Andreas Buro Dr. Rolf Gössner Michael Heim Mark Holzberger Duran Kalkan Mehmet Demir Marei Pelzer Dr. Heinz Jürgen Schneider Monika Morres / Günther Böhm Dokumentation: Interview mit Engin Sönmez zum Prozess gegen Heyva Sor a Kurdistane erste Seite
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War da was?Das PKK-Verbot im Bundestag Von Mark Holzberger Im Deutschen Bundestag wurden in den letzten zehn Jahren alle zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten (Anfragen, Anträge, Anhörungen, Plenardebatten, aber auch das sogenannte Petitionsverfahren) genutzt, um entweder das PKK-Verbot aufheben oder um sich zumindest über dessen Folgen unterrichten zu lassen. Genutzt hat all dies freilich wenig. Wie ist das zu erklären? Das PKK-Verbot und seine Folgen waren häufig Gegenstand sogenannter Kleiner Anfragen. Diese wurden zum einen - wenn auch eher selten - von Unionsabgeordneten in der Absicht gestellt, sich von der Bundesregierung die Notwendigkeit bescheinigen zu lassen, das PKK-Verbot weiter aufrecht zu erhalten. Die mit Abstand meisten Fragen in dieser Angelegenheit hat das Büro der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke an die Bundesregierung gerichtet. Diese Anfragen lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:
In der vergangenen Wahlperiode versuchte zudem eine "Interessensgemeinschaft Friedensverhandlungen" aus Celle mithilfe einer Petition eine Aufhebung des PKK-Verbotes zu erreichen - ohne Erfolg. Der Ausschuss kam aufgrund einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zu der Auffassung, dass die PKK nach wie vor ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland darstelle. Dies gelte ungeachtet des von der PKK selbst so bezeichneten Friedenskurses, was der Petitionsausschuss u. a. mit ambivalenten Äußerungen des Bruders von Abdullah Öcalan sowie Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes begründete, wonach die von der PKK ausgehende Kriminalität weiterhin ein hohes Niveau aufweise. Nur einmal wurde von der damaligen PDS-Gruppe im Bundestag anlässlich des vierten Jahrestages des PKK-Verbotes der Antrag gestellt, "die Verbote kurdischer Vereine und Publikationen sowie das Betätigungsverbot für die PKK und ERNK in der Bundesrepublik Deutschland aufzuheben. Das im Zusammenhang mit diesen Verboten eingezogene Sach- und Geldvermögen wird an ihre Eigentümer zurückgegeben. Strafverfahren, die lediglich aufgrund der Verbote stattfanden, werden eingestellt, Inhaftierte und Strafgefangene unverzüglich unter Gewährung von Entschädigung entlassen." (Bundestagsdrucksache 13/9302 vom 28. 11. 2997) Bis heute hat über das PKK-Verbot im Deutschen Bundestag keine eigenständige Debatte stattgefunden. So wurde selbst der vorstehend erwähnte PDS-Antrag Anfang 1998 ohne erste Lesung an die Ausschüsse überwiesen, wo er bis zur Bundestagswahl wenige Monate später sang- und klanglos verschwand. Dennoch: Das PKK-Verbot wurde einige Male in Sitzungen des Plenums erwähnt, jedoch nur in Debatten, in denen der Schwerpunkt auf anderen Aspekten lag (u. a. deutsche Waffenhilfe für die Türkei, Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden). Hier lassen sich für die Fraktionen folgende Argumentations-Schemata unterscheiden:
Wie kommt's? Der unbefriedigende Nutzen der hier fast vollständig skizzierten parlamentarischen Initiativen in Sachen PKK-Verbot hat Ursachen: Das Petitionsverfahren z. B. ist im Wesentlichen nur in den seltenen Fällen des Erfolgs einer Eingabe für die Öffentlichkeitsarbeit nutzbar. Dass das Thema des PKK-Verbots in die erwähnte Anhörung des Innenausschuss "hineingeschmuggelt" wurde, fällt offenkundig nur Chronisten auf. Und wenn eine Fraktion ihre eigenen Anträge im Bundestag - wie geschehen - nicht zur Debatte stellt, ist das für eine Kampagne gegen das PKK-Verbot auch nicht gerade hilfreich. Und schließlich haben die vielen Anfragen des Büros von Ulla Jelpke nur dann eine Außenwirkung erzielt, wenn die (oftmals sperrig formulierten) Fragen und die Antworten der Bundesregierung in Artikeln analytisch ausgewertet wurden. Seitdem die PDS nicht mehr im Bundestag vertreten ist, werden derlei Anfragen bedauerlicherweise überhaupt nicht mehr gestellt. Die zentrale Frage aber lautet: Warum waren und sind Abgeordnete im Bundestag - auch solche, die sich intensiv für die Rechte von Kurd(inn)en eingesetzt haben - in der Regel nicht bereit, sich für eine Aufhebung des PKK-Verbotes einzusetzen? Dies ist ganz wesentlich auf ihre Erfahrungen mit den zum Teil gewalttätigen innerkurdischen Auseinandersetzungen (speziell Ende der 1980er-Jahre) zurückzuführen, an denen die PKK beteiligt war. Infolgedessen wurden und werden seitens dieser Politiker/innen Aktionen mit bzw. zugunsten der PKK konsequent abgelehnt. Fazit Jahrestage sind dann gute Anknüpfungspunkte für politische Aktionen, wenn die Initiatior(inn)en politisch etwas Neues anzubieten haben. In den vergangenen zehn Jahren hat sich bezüglich der Argumente, das PKK-Verbot aufrechtzuerhalten, eine Menge getan:
So gesehen könnte der 10. Jahrestag einen tragfähigen Anlass darstellen, die Aufhebung des PKK-Verbotes wieder auf die Tagesordnung auch der parlamentarischen Ebene zu setzen. Man mag es für unbefriedigend halten, dass die Berliner Politik die o. g. Entwicklungen innerhalb der PKK bzw. ihres politischen Umfeldes nicht zur Kenntnis nimmt (geschweige denn versucht, die der PKK nahestehenden politischen Kräfte auf dieser Grundlage offensiv politisch einzubinden). Aber, wer auch immer ernsthaft versucht, eine Kampagne gegen das PKK-Verbot zu lancieren, darf dies nicht an einer derart verfestigten Bewusstseinslage der für den Erfolg einer solchen Initiative relevanten Politiker/innen vorbei konzipieren und terminieren. Insofern käme es für die positive Wirkung einer solchen Kampagne nicht nur darauf an, Weiterentwicklungen innerhalb der PKK, sondern auch neue bündnispolitische Entwicklungen zu präsentieren. Daher wäre es ratsam, rechtzeitig folgende drei Punkte anzugehen:
Die vorliegende Broschüre ist hierfür ein ermutigender Schritt. |