"Reuegesetz" - Amnestie
light - Förderung des Verrats
Der türkische
Staat, der seit 15 Jahren hartnäckig auf dem Kriegskurs rudert, reagierte
auf mehrere einseitige Schritte der PKK zu einer friedlichen Lösung
der Kurdenfrage, auf die Beendigung des Krieges und den Rückzug der
Guerilla-Einheiten mit einem von der Tageszeitung Özgür Politika
zu Recht als "Gesetz zum Verrat" bezeichneten "Reuegesetz".
Dies zeigt auch, dass die Türkei noch nicht gewillt ist, sich mit
Kurden und mit der PKK zu versöhnen. Die Völker und deren Staaten,
die immer auf das Schwert gesetzt haben und allem mit Krieg, Verwüstung
und Zerstörung begegneten, kennen in ihren Wörterbüchern
und Lexika keine Wörter wie 'Versöhnung' oder 'Aussöhnung'.
So verabschiedete das türkische Parlament am 26. August 1999 im Schatten
des Erdbebens, das nicht nur das Marmaragebiet erschütterte, sondern
auch die Menschen mit einem Schlag aus einem jahrzehntelangen Schlaf erweckte,
das sogenannte "Reuegesetz", das für die nächsten
6 Monate Gültigkeit hat. Berechtigt, davon Gebrauch zu machen, sind
nur jene Mitglieder der PKK, die die Waffen niederlegen, sich den Behörden
stellen, nicht an Kampfhandlungen beteiligt waren und Information über
die PKK preisgeben. Verantwortliche, leitende Funktionäre, aktive
Mitglieder und Kämpfer sind von der Maßnahme ausgeschlossen.
(100)
Obwohl die türkischen Regierungen seit 1985 fünf Mal (101)
solche Gesetze verabschiedeten und diese Gesetze jedes Mal fast "wirkungslos"
blieben, hat man dort anscheinend nichts dazu gelernt. Nach einer Meldung
von Milli Gazete wollten in den vergangenen 14 Jahren insgesamt 3.509
Personen von "Reuegesetzen" Gebrauch machen und stellten Anträge.
Nur 775 Personen wurden begünstigt, die anderen 2.734 Menschen haben
sich selber verraten, dennoch wollte der Staat ihnen nicht "verzeihen".
(102)
(100)FR, 28.8.99; taz, 28.8.99; ÖP,
29.8.99; Hürriyet, 30.8.99
(101)"Reuegesetze" wurde
in den Jahren 1985, 1988, 1992, 1995 und zuletzt 1999 erlassen.
(102) Milli Gazete, 27.9.99
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