TATblatt
Die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbsarbeit ist in Österreich und anderen europäischen Ländern kein neues Phänomen. Gerade in Bereichen der Industrie und der Dienstleistung war immer ein sehr hoher Anteil der Beschäftigten rassistisch oder nationalistisch ausgegrenzt. Zum Beispiel wurde um 1900 im Süden von Wien eine Glasfabrik errichtet, in der zum großen Teil ArbeiterInnen aus der heutigen Tschechischen Republik arbeiteten. Zur Zeit des "Wirtschaftswunders" in den 60er und 70er Jahren wurden viele ErwerbsarbeiterInnen durch eigene Büros, die Österreich in anderen Ländern unterhielt, zur Erwerbsarbeit in Österreich angeworben. An dieser Situation hat sich einiges geändert. Menschen, die nach Österreich immigrieren wollen, um hier zu arbeiten, wird heute eine militärisch hochgerüstete und mit modernsten Mitteln zur Menschenjagd ausgerüstete Grenze entgegengehalten. Die Einreise nach Österreich ist dadurch oft nur über verschlungene bürokratische Wege möglich, oder unter Umgehung der Grenzkontrolle. Was sich seit Beginn der Arbeitsmigration nach Österreich nicht verändert hat, ist eine nach rassistischen Kriterien ausdifferenzierte Arbeitsteilung, die zur Folge hat, daß viele Menschen ohne gültige Papiere in extrem ausbeuterischen Verhältnissen erwerbsarbeiten müssen und gleichzeitig für MehrheitsösterreicherInnen erhebliche Vorteile entstehen.
So wie "klassische GastarbeiterInnen" nur einen sehr eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hatten und nur die sozial schlechter bewerteten Erwerbsarbeiten (die "Dreckarbeit") verrichten "durften", werden auch heute durch Arbeits- und Fremdengesetz rassistische Kriterien festgeschrieben. Beschäftigungsbewilligungen für AsylwerberInnen werden nur nach "Prüfung der Arbeitsmarktlage" (Ausländerbeschäftigungsgesetz §4) ausgestellt. Dies passiert nach rassistischen und ausgrenzenden Kriterien. ÖsterreicherInnen "gleichgestellt" sind nur Flüchtlinge, die nach der Genfer-Konvention als politische Flüchtlinge bereits anerkannt sind.
Im Kapitalismus ist Erwerbsarbeit ein wichtiges Kriterium der eigenen
Identität. Die Erwerbsarbeit wird zum sozialen Status und führt
zu Anerkennung innerhalb der Gesellschaft, wobei eine ganze Reihe von Jobs
kaum anerkannt sind. Eine dieser Erwerbsarbeiten ist die der/des ErntehelferIn
bei der Gemüse-, Obst- und Weinernte in Niederösterreich. Zu
einem großen Teil leisten diese Erwerbsarbeit Menschen aus der Tschechischen
Republik, der Slowakei und Polen. Das Hindernis ist hier in erster Linie
die Grenze, die diese Ordnung von Arm und Reich aufrechterhält - die
Außengrenze der EU. Menschen, die illegalisiert sind und in diesen
Bereichen nach Arbeit suchen, sind oft mit Arbeitsbedingungen konfrontiert,
die eher an südamerikanische Bananenplantagen erinnern, als an den
angeblich so "güldernen Westen". Eine gezielte Politik, die es nötig
macht, um ein "Recht auf Arbeit" zu kämpfen, und die genau festlegt,
wer dieses "Recht" wann in Anspruch nehmen "darf", forciert eine Differenzierung
zwischen MigrantInnen und Flüchtlingen je nach ihrem "Status". Gleichzeitig
wird mit dieser Politik Erwerbsarbeit zu einem Bedürfnis erhoben,
das den eigentlichen Charaktar der kapitalistischen Ausbeutung verschleiern
soll. "Arbeite fleißig, sonst geht es dir schlecht", wird damit suggeriert
und die Einzelnen für ihr "Schicksal" selbst verantwortlich gemacht.
Illegalisierte Menschen ohne Zugang zum legalen Arbeitsmarkt werden in
Randbereiche abgedrängt. Tätigkeiten wie Handel mit verbotenen
Drogen, Sexarbeit und illegalisierte Erwerbsmöglichkeiten werden nötig,
um ein Überleben sichern zu können.
Interview mit Leuten aus dem Weinviertel/NÖ, die sich mit dem
Thema Erwerbsarbeit in Zusammenhang mit MigrantInnen beschäftigen.
TATblatt: Ihr habt erzählt, das ihr AsylwerberInnen in den Arbeitsmarkt integriert. Gibt es für AsylwerberInnen eine Möglichkeit legal zu arbeiten?
Franziska: Sie benötigen dazu eine Beschäftigungsbewilligung. D.h., das Arbeitsamt muß speziell für einen bestimmten Betrieb und Arbeitsplatz eine Bewilligung erteilen. Dazu gibt es eine Reihung (siehe Kasten - "Prüfung der Arbeitsmarktlage") je nachdem, in welcher Integrationsstufe die Leute sind. Dabei gibt es zwei zeitliche Perioden in Österreich: Wenn die Bundeshöchstzahl offen oder zu ist. 8 Prozent aller ArbeiterInnen in Österreich dürfen AusländerInnen sein. Im Sommer sind die 8 Prozent immer voll. Im Winter, wenn die Bauarbeiter in der Arbeitslose sind, werden die 8 Prozent nicht erreicht und die Bundeshöchstzahl ist offen. Je nachdem, ob diese Höchstzahl erreicht ist oder nicht, gibt es eine Reihung, also praktisch zwei verschiedene Zeiten. Die AsylwerberInnen sind dabei an neunter Stelle. Vorher kommen AusländerInnen, die fünf Jahre hier sind, AusländerInnen, die drei Jahre hier und zur Sicherung von EhegattInnen und minderjährigen Kindern zuständig sind. Dann gibt es noch AusländerInnen, die drei Jahre hier sind und bei denen das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, dann gibt es AusländerInnen, die acht Jahre hier sind, jugendliche AusländerInnen, die das letzte volle Schuljahr in Österreich besucht haben und deren Eltern drei Jahre rechtmäßig erwerbstätig sind. Weiters gibt es AusländerInnen, die noch Arbeitslosengeld beziehen, Leute, die einen Befreiungsschein haben, InländerInnen und Konventionsflüchtlinge. D.h., AsylwerberInnen bekommen dann die Arbeit, wenn es alle diese Leute gerade nicht gibt. Es ist total schwer.
TATblatt: Sind diese Arbeitsbewilligungen dann genau für einen Arbeitsplatz ausgestellt?
Franziska: Beim Wechseln eines Jobs müßte eine andere Firma einen eigenen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung machen. Erst wenn innerhalb von 14 Monaten 12 Monate Arbeit nachgewiesen werden können, erhält mensch die gelbe Karte, eine Arbeitserlaubnis für jeden Betrieb im jeweiligen Bundesland. Diese zwölf Monate sind die Menschen praktisch SklavInnen.
Bruno: Dazu muß noch gesagt werden, daß die Firmen das wissen und ausnutzen und in dieser Zeit die Leute durchaus zu Bedingungen zu arbeiten haben, wo andere sagen würden: Nein, ich geh' zu einer anderen Firma.
TATblatt: Wenn nun so ein Job zu haben ist, wie schaut dies dann finanziell für die Leute aus? Gibt es einen Unterschied im Gehalt zu österreichischen StaatsbürgerInnen?
Franziska: Offiziell, wenn der Betrieb den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung am Arbeitsamt macht, muß mindestens der Kollektivvertrag angegeben werden. Wenn ein Betrag unter dem Kollektivvertrag angegeben wird, ist dies ein Ablehnungsgrund. Wenn weniger bezahlt wird, gibt es meist keine Möglichkeit für die Leute, sich zu beschweren. Es gibt hier keinerlei Kontrollen und oft verlieren Leute, die sich um ihre Rechte kümmern, ihren Job und ihre Beschäftigungsbewilligung gleich mit.
Bruno: Das passiert allerdings nicht oft. Meist sind AsylwerberInnen mit Beschäftigungsbewilligung so froh, endlich einen Job zu haben, daß sie von sich aus bereit sind, sehr weit zu gehen.
TATblatt: Bei MehrheitsösterreicherInnen geht die Bezahlung in der Regel über den Kollektivvertrag hinaus?
Bruno: Es gibt durchaus Firmen, die mit den ArbeiterInnen zufrieden sind und nach einer gewissen Anlaufzeit auch Löhne über dem Kollektivvertrag zahlen.
Franziska: Wobei angemerkt werden muß, daß mensch meist für Jobs eine Bewilligung bekommt, die ohnehin so schlecht entlohnt sind, daß keinE MehrheitsösterreicherIn ihn machen würde. Z.B. kommen PferdepflegerInnen incl. Überstundenpauschale auf ATS 11.000 netto. Für 50 bis 55 Stunden. Das ist ohnehin schon so schlecht bezahlt, daß nicht mehr darunter gegangen werden kann.
TATblatt: Ihr habt erzählt, daß hier die meisten MigrantInnen, die Erwerbsarbeit suchen, als ErntehelferInnen kurzfristig Erwerbsarbeit finden können.
Franziska: Das Ausländerbeschäftigungsgesetz 1998 regelt, daß die Leute, die in Österreich leben und/oder Visa haben, bevorzugt sind gegenüber Arbeitskräften, die aus dem Ausland hereingeholt werden. Wobei das natürlich so ist, daß die Bauern Leute aus Tschechien oder Polen schon seit zehn Jahren haben und diese dann auch wieder wollen. Und hier das irgendwie zu verändern, ist ausgesprochen schwierig.
Bruno: Bei der Landarbeit muß auch gesagt werden, daß die Leute, die aus Tschechien kommen, schon jahrzehntelang in der Landwirtschaft - in einer Kolchose oder so - gearbeitet haben, sich für diese Zeit Urlaub nehmen und diesen hier in Form von Arbeit verbringen. Das sind Leute, die von der Materie absolute Ahnung haben und das geht sogar soweit, daß der Landwirt sagt, da ist das und das zu machen und die Leute alleine mit dem Traktor auf das Feld schickt und sie die Arbeit machen läßt. Die AsylwerberInnen, die hier leben, haben oft noch nie in der Landwirtschaft gearbeitet, in der Regel keinen Führerschein für einen Traktor, zum Teil nicht einmal einen PKW-Führerschein und da beginnen die Probleme.
TATblatt: Wie ist die Bezahlung und die Arbeitssituation für ErntehelferInnen?
Bruno: Brutto ATS 73,20 (lt. Kollektivvertrag einheitlicher Stundenlohn
für unständige DienstnehmerInnen über 18 Jahren, Anm.),
das sind netto etwa ATS 52,-. Bei der Erdbeerernte - oder noch schlimmer
ist es bei der Gurkenernte - stehen die Leute mehr als 8 Stunden gebückt
und pflücken die Früchte, müssen aber noch Abzüge von
diesem Lohn hinnehhmen, wenn sie Ware pflücken, die nicht verkaufbar
ist, oder wenn die Ernte beschädigt wird oder nicht gut eingeschlichtet
ist. Da kann es sehr rasch noch viel weniger werden.
Damit die Leute ErdbeerernterInnen sein können, müssen sie
in den jeweiligen Quartieren wohnen. Und dafür wird dann noch ein
Teil abgezogen, was ungefähr auf ATS 40,- hinausläuft, die übrig
bleiben. Die Leute können aber für die zwei Monate Erdbeerernte
ihre Wohnung nicht aufgeben, um sich dadurch etwas zu ersparen.
TATblatt: Hier scheint noch interessant, daß - es gibt ja diese Reihung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - die traditionellen Erntehilfskräfte, die zu billigen Löhnen gearbeitet haben, durch andere ersetzt werden sollen. Kann gesagt werden, daß die Leute mit einer gezielten Politik gegeneinander ausgespielt werden?
Bruno: Gezielt Politik betrieben wird insofern, daß mensch sagt, die Leute die da sind, und für die Sozialhilfe gezahlt wird, sollten eher beschäftigt werden - jetzt egal womit und wobei - als das für gewisse Arbeit extra Leute ins Land geholt werden, die dann wieder gehen.
TATblatt: Gibt es für Leute, die keine Beschäftigungsbewilligung haben eine Chance, in diesen Ernteeinsätzen erwersarbeiten zu können?
Franziska: Also, die Bewilligungen sind verhältnismäßig einfach zu bekommen, da es ein eigenes Kontingent für SaisonarbeiterInnen in der Landwirtschaft gibt. Voraussetzung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Nur ist es problematisch, da mensch mit diesen Saisonbewilligungen nie auf eine Arbeitsbewilligung (gelbe Karte) kommen kann. Das ist aussichtslos, da dies keine zwölf Monate dauert. Es geht, daß sich die Leute vielleicht eine Zeit lang die Versicherung und das eigene Einkommen checken und keine Sozialhilfe bekommen, aber sonst ist es zu nicht viel mehr gut, als daß die Leute zu arbeiten haben.
TATblatt: Werden in der Landwirtschaft auch SchwarzarbeiterInnen angestellt?
Bruno: Muß es wohl geben, sonst würde nicht das Arbeitsamt Mistelbach die Gendarmerie beauftragen, den Bereich Poysdorf in den Zeiten, in denen Wein geerntet wird, ganz besonders zu sortieren. Da fährt dann die Gendarmerie mit dem Auto in den Weingärten spazieren und schaut sich die Leute ganz genau an, bzw. fliegt mit dem Hubschrauber. Da werden gezielt Leute kontrolliert und es geht sogar so weit, daß sich die Bauern untereinander vernadern.
TATblatt: Hat das mit der direkten Grenznähe zu tun, oder hängt das von den jeweiligen Beamten ab? Werden von den BäuerInnen gezielt Leute aus dem Ausland geholt, um für diese Tätigkeiten billige ArbeiterInnen zu haben?
Bruno: Um überhaupt Arbeitskräfte zu haben. Um diesen Preis kommt sonst niemand. Und ich denke, nicht einmal wenn mehr bezahlt wird, macht diese Arbeit von hier noch jemand. Der zuständige Mensch am Arbeitsamt Korneuburg hat gesagt, was da zeitweise geschieht, ist schlichtweg Sklavenhandel. Leute, die für die Gurkenernte beschäftigt waren, haben ihm einiges erzählt. Bei der Gurkenernte liegen die Leute auf einem Wagerl, das hinter dem Traktor nachgezogen wird, und glauben mit den Händen von unten die Gurken auf. Der Traktor fährt mit seinem Tempo und die Leute müssen da die Gurken ernten. Die sind oft nicht einmal aufs WC gegangen, sondern haben ihre Notdurft im Liegen verrichtet, da sie sonst nicht nachkommen und das ja Akkordarbeit ist, bei der eine bestimmte kg-Menge geerntet werden muß. Wenn sie weniger zusammen bekommen, haben die ArbeiterInnen eine Fehlleistung, die ihnen wieder abgezogen wird.
TATblatt: Und wenn der Betrieb jetzt 300 Leute oder mehr einstellt, woher kommen die und wo übernachten die? Bleiben die hier oder pendeln sie, wenn sie aus Tschechien kommen?
Bruno: Die sind während der Erntekampagne da und haben ein fixes Quartier. In Maschinenhallen - oder wo auch immer - wird eine Miniküche mit fünf Elektrokochern und einer Wasserleitung aufgestellt, wo sich die Leute ihr Essen kochen können. Und halt eine Rinne mit Wasser, wo sie sich waschen können, und eine entsprechende Menge WCs. Dann werden noch einige Blechspinde aufgestellt und Stahlrohrbetten.
TATblatt: Wir danken für das Gespräch.
Zugang zum Erwerbsarbeitsmarkt
Für Flüchtlingsfrauen ist der Zugang zum Erwerbsarbeitsmarkt (im nördlichen Weinviertel) aufgrund des vorhandenen Angebots und der gesetzlichen Regelungen schwierig. Es gibt Betriebe, die dezitiert nur Männer einstellen und dies inoffiziell mit gesetzlich vorgeschriebenen fehlenden sanitären Anlagen begründen. Dazu kommt, daß es nur wenige sog. frauenspezifische Jobs gibt. Im Ernteeinsatz sind bei manchen Tätigkeiten Frauen sehr wohl erwünscht, wie z.B. bei der Erdbeerernte, die eine ständige gebückte Haltung erfordert. So sind unter den traditionellen ErntearbeiterInnen aus Rumänien und der Slowakei Frauen zu finden.
Flüchtlingsfrauen wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zugang zu jeglicher Erwerbsarbeit oft verwehrt, da sie die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen. Ein Grund dafür liegt in der Nichtanerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe. So ist es bei Familien üblich, daß Männer den Antrag auf Asyl, Frauen und Kinder jedoch lediglich einen sog. Erstreckungsantrag stellen. Wird dem Mann Asyl gewährt, erstreckt sich dieses dadurch automatsich auf die Familie. Personen, die sich im laufenden Asylverfahren - dazu zählt auch der Erstreckungsantrag -befinden, erhalten in der Regel ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, eine Voraussetzung für den Zugang zum offiziellen Erwerbsarbeitsmarkt. Wird der Antrag auf Asyl in zweiter Instanz vom Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) aberkannt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die vorläufige Aufenthaltsberechtigung entfällt. Es bleibt der Weg zum Verwaltungsgerichtshof, der jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist, sodaß diesen Weg normalerweise nur die Männer gehen und so wieder den Anspruch auf eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung erhalten. Für Frauen und Kinder, die über den Erstreckungsantrag auf Asyl angesucht haben, gilt diese nicht, da ihr Verfahren offiziell beendet ist. Der Abschiebeaufschub, den diese in der Regel erhalten, reicht nicht für den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wenn alle Instanzen negativ entscheiden, eine Abschiebung jedoch nicht
möglich ist, ist für alle Personen der Zugang zum legalen Erwerbsarbeitsmarkt
versperrt.
§ 4b (1) Die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes
(...) läßt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung
(...) für Saisonkräfte nur zu, wenn für den zu besetzenden
Arbeitsplatz keine Arbeitskräfte in folgender Reihenfolge vermittelt
werden können:
1. Inländer oder Flüchtlinge gemäß
1 Abs. 2
2. Befreiungsscheininhaber
3. Ausländer die einen Anspruch auf Leistungen aus
der Arbeitslosenversicherung ausschließlich durch Beschäftigungsverhältnisse
im Inland erworben haben.
4.a) jugendliche Ausländer, sofern sie das letzt
volle Schuljahr (...) in Österreich absolviert haben. b)Ausländer
die seit mind. acht Jahren in Österreich gem. dem Fremdengesetz niedergelassen
sind.
5. Ausländer die, sofern sie nicht bereits einer
der vorgenannten Personengruppen zuzurechnen sind, von einer Verordnung
gemäß 12a Abs. 2 erfaßt sind und für eine Vermittlung
in Betracht kommen.
6. Ausländer die nach mindestens dreijähriger
erlaubter Beschäftigung im Inland einen Leistungsanspruch erschöpft
haben und seitdem durchgehend beim Arbeitsmarktservice zur Vermittlung
vorgemerkt sind.
7. Ausländer die sich länger als drei jahre
erlaubt im Bundesgebiet aufhalten und deren Beschäftigung zur Sicherung
des Lebensunterhaltes von Ehegatten und minderjährige Kindern, die
von ihnen wirtschaftlich abhängig sind und sich ebensolang im Bundesgebiet
rechtmäßig aufhalten, notwendig ist.
8. Ausländer die sich länger als fünf
Jahre erlaubt im Bundesgebiet aufhalten und deren Vermittlung auf offene
Stellen nicht aussichtslos erscheint.
9. Asylwerber gem. den 7a und 8 des Asylgesetzes 1991,
BGBl Nr. 8/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 76/1997.
Fußnote:
1) Mit diesem treffenden Satz brachte eine Interviewpartnerin
die Situation von ArbeitsmigrantInnen/Saisoniers auf den Punkt
zurück
aus: TATblatt nr. +120/121/122/123 (12/13/14/15 1999)
vom oktober 1999
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