I. Arbeitspapier der Sektion III des Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der Bewertung der Auswirkungen des Asylgesetzes 1997 und des Fremdengesetzes 1997
"Fremdenpolizeibehörden.
Deren Arbeit wurde insoweit wesentlich erschwert, als bei langjährig in Österreich aufhältigen Fremden die Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen selbst bei Vorliegen von gerichtlichen Verurteilungen erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde. Dies verringerte die Zahl fremdenpolizeilicher Maßnahmen, die gesetzt werden konnten, erhöhte aber umgekehrt die Zahl der Verfahren und auch die Kompliziertheit der Verfahren insgesamt führte die Änderung dazu, daß bei größerem Arbeitsaufwand ein geringerer Effekt erreicht wurde
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Ein besonderes Problem stellen die Liberalisierungen beim Aufenthaltsrecht der Angehörigen österreichischer Staatsbürger dar. Hier muß aus den Erfahrungen des ersten Jahres im Vollzug der Schluß gezogen werden, daß die vielen Umgehungsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der Scheinehen ein deutliches Ansteigen illegaler Anwesenheiten nach sich gezogen haben
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Eine Lösungsmöglichkeit für dieses gravierende Problem würde nur dann bestehen, wenn man eine Zurückschiebung in das Land des vorherigen Aufenthalts dann, wenn es sich um einen sicheren Drittstaat handelt, unverzüglich nach der erstinstanzlichen Entscheidung durchführen könnte. Mit der Umsetzung der neuen Drittstaatsregelung wird sich hier unter Umständen eine gewisse Erleichterung ergeben, insgesamt ist das Problem jedoch weiterhin nicht gelöst. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich.
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Praktisch führt diese Regelung des Asylgesetzes dazu, daß
jedermann aus jedem Land der Welt ungehindert nach Österreich einreisen
kann, wenn er dies nur direkt aus seinem Heimatstaat per Flugzeug macht
und dann in Österreich nach der Landung einen Asylantrag stellt. Er
kann dann sicher sein, daß er unabhängig davon, ob er ein Visum
hat oder nicht, nach Österreich einreisen und hier bis zum Abschluß
des Asylverfahrens verbleiben kann. Angesichts dieses Befundes ist es eigentlich
schon unverständlich, weshalb sich Fremde überhaupt noch die
Mühe machen, für Flugreisen nach Österreich ein Visum zu
besorgen. Es geht wesentlich einfacher und kostengünstiger, wenn sie
sich einfach ein Flugticket besorgen und nach Österreich fliegen,
ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob sie ein Visum benötigen oder
nicht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich diese Möglichkeit
breit herumsprechen wird."
II. Strategie-Papier zum Thema Innere Sicherheit aus Anlass der österreichischen
EU-Präsidentschaft 1998
"Strategiepapier zur Migrations- und Asylpolitik
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14. Generell stehen heute nicht mehr so sehr Asylfragen und Probleme des temporären Schutzes, sonder vielmehr allgemeine Migrationsfragen, Probleme der Sleppereibekämpfung und Fragen im Kontext der Rückführung im Zentrum des politischen Interesses. Insofern sind heute die Schwerpunkte eines Gesamtkonzeptes anders als 1994 zu setzen. Im Licht des gestiegenen Anteils illegaler Zuwanderer und der hohen Professionalität von Schlepperorganisationen hat dieser Aspekt heute besondere Priorität. Eine weitere Priorität stellt wohl die Regelung des Status legaler Zuwanderer dar, die von der Gastgesellschaft integriert werden sollen.
18. Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (Vorschlag 13) stehen immer noch aus. Dieser Aspekt ist jedoch sowohl zur Reduzierung der Pull-Faktoren illegaler Migration als auch zur sozialen Stabilisierung der aufnehmenden Gesellschaften von immenser Bedeutung, die angesichts der Entwicklung der Arbeitslosigkeit noch wächst. Wenn sich die Union nun der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als einem prioritären Ziel zuwendet, wird auch ein Konzept gegen illegale Zuwanderung in diesem Kontext große Bedeutung haben müssen.
19. Die Forcierung der freiwilligen Rückkehr illegaler Zuwanderer brachte ebensowenig einen durchschlagenden Erfolg wie die Schritte zur Einrichtung eines möglichst weit gespannten Netzes von Rücknahmevereinbarungen (Vorschlag 15 bis 17). Hier kam noch ein im Papier von 1994 kaum angesprochenes Phänomen hinzu, nämlich die zunehmende Weigerung einer wachsenden Zahl von Herkunftsstaaten, ihre eigenen Staatsangehörigen aus dem Land der illegalen Einreise zurückzunehmen.
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29. Schließlich stellt sich die Frage, wie groß die Push-Faktoren in den wichtigsten Auswanderungsstaaten und die sozialen und ökonomischen Pull-Faktoren in den Aufnahmeländern sind und in welchem Ausmaß es möglich scheint, diesen allein durch die traditionellen innerstaatlichen fremdenrechtlichen Migrationsstrategien von Zielländern - Grenzkontrolle, Visasystem, Quotenfestlegung, Fremdenpolizeiwesen etc. - entgegenzuwirken.
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III. Arbeitsprogramm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im
Bereich Inneres und Justiz (1999)
"Asyl und Migration
Der deutsche Vorsitz wird die bereits unter österreichischer Präsidentschaft begonnene Diskussion über Informationskampagnen in Herkunfts- und Transitländern über die rechtlichen Voraussetzungen für den Zuzug von Drittstaatsangehörigen in die Mitgliedsstaaten fortsetzen.
Der deutsche Vorsitz wird die unter österreichischer Präsidentschaft
begonnene Erarbeitung eines Musterentwurfs eines gemeinsamen Rückübernahmeabkommens
mit Drittstaaten fortsetzen. In diesem Zusammenhang werden auch die Aufnahme
von Rückübernahmeklauseln in Abkommen der Europäischen Gemeinschaft
und ihrer Mitgliedstaaten und die Verwendung des EU-Standardreisedokuments
weiter erörtert werden."
IV. ÖVP-Grundsatzpapier: Unser Standpunkt
"Die ÖVP bekennt sich mit Nachdruck dazu, daß Österreich den aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgten Menschen auch in Zukunft Schutz und Hilfe gewähren soll. Gleichzeitig muß aber dafür vorgesorgt werden, daß die explosionsartig wachsende Wanderbewegung in der Welt, die durch wirtschaftliche Mißstände in den Ursprungsländern ausgelöst wird, nicht zu unlösbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konflikten in den europäischen Ländern führt. Der Vollzug unvermeidlicher Ordnungsmaßnahmen muß auf der Grundlage von Menschenwürde und der Menschenrechte erfolgen.
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Das Leitbild der ÖVP-Forderungen setzt sich aus zwei Grundsätzen
zusammen, denen eine zentrale Stellung im neuen Fremdenrecht zukommt: Es
ging der Volkspartei einerseits darum, die Integration in Österreich
lebender Ausländer vor eine Neuzuwanderung zu stellen und andererseits
darum, die verbesserte Integration durch einen erleichterten Zugang zum
Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ergebnis des Fremdenpaketes war somit
eine zukunftsorientierte Fremdenpolitik: Die wesentliche Einschränkung
des Neuzuzugs zu Gunsten der bereits in Österreich aufhältigen
Fremden - unter Bedachtnahme des österreichischen Arbeitsmarktes.
Unverändert bleibt der Grundsatz, daß ein Zuzug nur im Rahmen
der von der Bundesregierung jährlich zu beschließenden Quotenverordnung
möglich sein wird.
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Asylrecht
Die wesentlichen Änderungen im Asylrecht hatten zum einen das Ziel,
das 1991 in Kraft getretene Gesetz den Veränderungen und neuen Verpflichtungen
Österreichs in Europa anzupassen. Zum anderen gilt es, den Zugang
zur Arbeitsmigration durch Asylmißbrauch zu beseitigen."
aus: TATblatt nr. +120/121/122/123 (12/13/14/15 1999)
vom oktober 1999
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