TATblatt



"Angst macht die Menschen kaputt" (1)
Der weite Weg über Grenzen

Kein Mensch unterwirft sich grundlos der ungewissen Zukunft von Migration oder Auswanderung. Für Flüchtlinge und MigrantInnen gilt es dabei viele Hindernisse bereits im Vorhinein zu beseitigen. Manchmal ist das Zielland bei der Abreise noch unbestimmt.

TATblatt

Oft sind die Gefahren für das eigene Leben oder das der Kinder und FreundInnen die Motivation, alles zurückzulassen und in eine ungewisse Zukunft zu gehen. Die Gründe sind dabei wohl so zahlreich wie die Menschen, die unterwegs sind. Viele Menschen erreichen nie ihr Ziel, immer mehr finden den Tod(2). Abschottungswälle, wie sie in Europa gleich einer Festung gegen Osten und Süden oder in den USA an der Grenze zu Mexico errichtet werden, fordern klar kalkulierte Opfer: Jene, die es nicht schaffen, die Grenze lebend zu überqueren oder die den Auswirkungen der rassistischen Politik der jeweiligen Länder zum Opfer fallen. Doch nicht alle können aufgehalten werden. Brachen sie oft noch im Glauben auf, in einem demokratischen Land anzukommen, in dem Menschenrechte eingehalten werden, wird ihnen spätestens dort klar, daß dem für sie nicht gilt. Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit der Situation von Flüchtlingen und MigrantInnen, die versuchten, heimlich in Österreich (oder andere Ländern der EU) einzureisen. Dabei kommen einige von ihnen selbst zu Wort(3).

Anhand eines anonymisierten Fluchtberichts, der den Weg von Asien nach Europa aufzeigt, werden die Stationen der Reise beschrieben und die Gefahren aufgezeigt, die dabei überwunden werden müssen.
 
 
 


 

Ukraine
 
 

In der Ukraine, nach Rußland zweitgrößtes Land Europas, leben 52 Millionen Menschen. Viele Menschen, die aufgebrochen sind auf der Suche nach Zuflucht und einem besseren Leben, stranden dort. Die Lebensverhältnisse sind schlecht, ein funktionierendes Sozialsystem existiert so gut wie nicht. Der Lohn vieler Menschen reicht kaum zum Überleben. So sind viele gezwungen, sich über diverse Nebenverdienste oder Zweit- und Drittjobs das nötige Geld zum Überleben zu beschaffen. Eine weitreichende Schattenwirtschaft entstand, die mehr als die Hälfte der Produktion des Landes abdeckt. Die informelle Ökonomie, in welcher Menschen auch jenseits statistischer Zahlen ihr Überleben organisieren, besteht zum einen in der Verzahnung von alten Nomenklatur-Seilschaften mit neuen Elementen mafiöser Strukturen; zum anderen aus den Überlebensstrukturen derer, die aus dem offiziellen Erwerbsleben ausgesteuert sind und die von Sozialgeldern nicht leben können. Viele Menschen werden staatlich nicht erfaßt, das Meldewesen ist längst zusammengebrochen, was zur Folge hat, daß die Behörden Veränderungen in der Bevölkerung nicht überblicken können - ein Umstand, der vielen Menschen zugute kommt.

Reisenden, die die Ukraine durchqueren, fallen auf dem Land die DörflerInnen auf, die ihre kleinen Äcker von Hand pflügen und bestellen, in den Städten die Landfrauen, die auf ärmlichen Märkten Blumen, Obst und Käse verkaufen, Soldaten in alten sowjetischen Uniformen, denen mensch ein neues Hoheitszeichen aufgenäht hat, daneben Dollarprinzen, die ihre Westklamotten zur Schau tragen. Wohl nirgends sonst in Europa sieht mensch auf den Straßen so viele Alte in abgetragenen Mänteln, auf der Suche nach Eßbarem. RentnerInnen, die nicht von ihren Familien unterstützt werden oder auf den Ertrag eines Stückchens Land zurückgreifen können, gehören zu den VerliererInnen des Umbruchs, wie auch InvalidInnen, alleinstehende Mütter mit Kindern und alte Frauen. Die Hyperinflation der Jahre 1992 bis 1995 hat den Wert der Pensionen und Sozialrenten trotz mehrmaliger Anpassungen ausgehöhlt. Soziale Hilfen für Familien mit Kindern decken nur 15% des Mindestbedarfs an Lebensmitteln.
 
 
 

Die Situation in der Ukraine ermöglicht mit ihren zahlreichen Schlupflöchern vielen Menschen, heimlich im Land zu sein. ProfiteurInnen, die aus der rechtlosen Situation von Flüchtlingen und MigrantInnen Nutzen ziehen, gibt es genug: die Polizei, die bei ständigen Kontrollen Busgebühren oder Bestechungsgelder einhebt, VermieterInnen von Wohnungen, die sich einen zusätzlichen Verdienst sichern, auch wenn sie so riskieren, bestraft zu werden, oder gar Gefängnis droht. Eine Migrantin, die aus Asien über Osteuropa nach Österreich kam, berichtete uns, das es immer möglich sei, im Osten Hilfe zu bekommen, doch müsse für alles Geld bezahlt werden. Bezahlt wird meist in Dollar, da die Ostwährungen instabil sind.

So hat sich ein informeller Markt gebildet, der auf die Situation reagiert, daß viele Menschen in der Ukraine festsitzen. Ist es für viele Menschen noch möglich, legal in die Ukraine einzureisen, besteht ohne Fluchthilfe keine Möglichlichkeit, den Westen Europas zu erreichen, der für die meisten Menschen das Ziel darstellt.

In der Ukraine selbst den Status eines anerkannten Flüchtlings zu bekommen, ist kaum möglich. Die Flüchtlingsgesetzgebung knüpft Behördenentscheidungen an gänzlich unrealistische Bedingungen. So müssen Flüchtlinge, die heimlich die Grenze überschritten haben, innerhalb von 24 Stunden ihren Antrag gestellt haben, die übrigen innerhalb von drei Tagen. Viele wissen zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht, daß eine Weiterreise vorerst unmöglich ist.
 
 

unsicherer Zwischenstopp
 
 

Es werden noch Jahre vergehen, bis die Bevölkerung neu erfaßt und verdatet ist. Ebenso lange wird es dauern, bis die neuen gesellschaftlichen Verhältnisse juristisch kodifiziert sind und einer generellen Kontrolle unterworfen werden können. Dann erst werden die Flüchtlinge und MigrantInnen systematisch als Illegalisierte erfaßt. Wenn Flüchtlinge und MigrantInnen heutzutage von der Polizei identifiziert, kontrolliert und schikaniert werden, geschieht dies aufgrund rassistischer Stereotype, aufgrund ihres Aussehens, aufgrund ihrer Isolierbarkeit, aufgrund ihrer offensichtlichen Schutzlosigkeit.

Viele Flüchtlinge und MigrantInnen bleiben jahrelang in der Ukraine oder haben sich ohne Chance auf Weiterflucht auf Dauer eingerichtet. So gibt es beispielsweise eine große und gut organisierte afghanische Community in der Ukraine. Andere, insbesondere Flüchtlinge aus Afrika, versuchen die Ukraine auf dem Weg nach Westen möglichst schnell zu durchqueren. Sie sind in der Ukraine zwar vor Abschiebungen sicher, dafür kennzeichnen Unsicherheit und polizeiliche Verfolgung den Alltag der MigrantInnen; jeder Gang auf die Straße ist ein Risiko, jederzeit kann die Polizei Geld fordern oder verhaften. Neben dieser ständigen Gefahr zählen Einkommensbeschaffung, die besondere Kenntnisse und Verbindungen erfordert, und akute Wohnungsnot zu den größten Problemen der Flüchtlinge, die sie oft alleine oder mit Unterstützung der jeweiligen Community gezwungen sind, zu bewältigen.

Ein Mann aus Iranisch-Kurdistan, dem die Flucht nach Deutschland gelang, berichtete im März 1996 in einem Interview mit FFM:
 
 

Als iranischer Oppositioneller ist man in der Türkei in großer Gefahr. Wer von der Polizei kontrolliert und festgenommen wird - ich hatte keine Dokumente -, läuft Gefahr, an das iranische Regime ausgeliefert zu werden. Das passiert ständig und viele der ausgelieferten IranerInnen kommen dann gleich in Haft oder werden vom Mullah-Regime hingerichtet. Ich konnte daher nicht allzu lange in Istanbul bleiben und habe deshalb die Möglichkeit wahrgenommen, nach Kyiv weiterzureisen (...) und war wenigstens vor der Abschiebung in den Iran sicher.
 
 

Wenn Flüchtlinge von der ukrainischen Polizei verhaftet und ins Gefängnis geworfen werden, müssen sie mit 30 Tagen Haft rechnen. Menschen, die einen Paß haben, bekommen ein "Deportations-Visum" hineingestempelt und haben die Ukraine zu verlassen. Daß viele Menschen vor Abschiebungen sicher sind, hängt oft mit den fehlenden Geldern dafür zusammen. Einer ukrainischen Zeitung zufolge waren im Oktober 1997 2.713 Illegalisierte registriert, die sofort abgeschoben werden könnten, was in der Ukraine auch immer öfter geschieht. Viktor Palko, Polizeioberst für StaatsbürgerInnenschaft im Innenministerium gab an, daß im Zeitraum Jänner bis September 1996 413 Personen ausgewiesen, 2100 Personen in ihre Herkunftländer verbracht und 375 Personen nach Verwaltungsentscheidungen abgeschoben ("deported") wurden. Hintergrund bilden hier das System Kettenabschiebung und die Vorverlagerung des Ostwalles, auf die weiter unten noch genauer eingegangen werden soll.

Die Ukraine selbst kann nicht als sicheres Land bezeichnet werden. Erst im Juli 1997 hat das ukrainische Parlament die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert, die Genfer Flüchtlingskonvention wurde immer noch nicht unterzeichnet. PolitikerInnen und Grenzschutztruppen der weiter westlich gelegenen Länder haben sich hier die klare Anforderung gesetzt, auch die Ukraine zum sicheren Drittland zu machen, bzw. zu erklären. Eine federführende Rolle nimmt dabei die IOM(4) ein, aber auch der UNHCR und das deutsche Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) bemühen sich um den Ausbau der staatlichen Institutionen für Flüchtlingsfragen in der Ukraine. Der Domino-Effekt des westeuropäischen Abschiebesystems zeigt Wirkung.
 
 
 


 

Weiter Richtung Westen
 
 

Viele Flüchtlinge und MigrantInnen sind gezwungen, ihre Reise zu unterbrechen, um zu arbeiten und so das Geld für den weiteren Weg zu verdienen.

Ihr Weg führt sie von der Ukraine oft über Polen nach Deutschland. Die Bedingungen auf diesem Weg nach Westen haben sich in den letzten Jehren sehr verändert. Polen, das in wenigen Jahren der EU beitreten will, hat viele der Methoden der Schengenstaaten übernommen. Dies führte u.a. dazu, daß für Flüchtlinge aus Bangladesh, Pakistan, Sri Lanka, wie aus anderen asiatischen Staaten selbstorganisierte Reisen nach Westeuropa kaum mehr möglich sind. Zwar kann unter Umständen ein Visum für Rußland oder die Ukraine beschafft werden, die Weiterreise durch die angrenzenden osteuropäischen Staaten ist aber mit vielen Schwierigkeiten und Gefahren verbunden und wird massiv verfolgt. Folge ist eine vermehrte Nachfrage nach kommerziellen Fluchthilfeunternehmen, die über entsprechendendes Know-How verfügen, und auf die Menschen, denen der offizielle Zugang zur Festung Europa verwehrt wird, angewiesen sind. Dabei gibt es unterschiedliche Motive, die dazu bewegen, als FluchthelferIn tätig zu werden. Von einem Nebenverdienst, der eine bessere ökonomische Situation gewehrt, über politische bis hin zu humanistischen Gründen. Die Flüchtlinge und MigrantInnen müssen dabei viel Vertrauen für ihre Guides aufbringen, da sie nie wissen können, ob sie betrogen werden, ob sie an ein sicheres Reiseunternehmen, wie Fluchthilfeorganisationen bezeichnet werden können, geraten sind usw. Die ständige Gefahr, denunziert oder von der Polizei aufgegriffen zu werden, zwingt viele dazu, sich zu verstecken und oft Monate auf engstem Raum zu verbringen.

Haben es die heimlich Reisenden geschafft, die deutsche Grenze zu überwinden, ist ein schnelles Wegkommen aus dem Grenzbereich erforderlich. Werden sie innerhalb der 30-km Zone aufgegriffen, in der die Behörden über besondere Befugnisse verfügen, ist ihre Rückschiebung gewiß. Hier stellt die "sozialtechnische Überwachung" eine der effektivsten Methoden der Grenzüberwachung dar. Werden die "Schüblinge" - so die Bezeichnung durch den BGS - aufgegriffen, werden sie durchsucht, vorübergehend eingesperrt, verhöhrt und erkennungsdienstlich behandelt. Die Wertgegenstände werden ihnen abgenommen. Der Großteil des Geldes wird in der Regel von den BeamtInnen einbehalten und fließt dem deutschen Staat zu. Den Menschen wird so ein weiterer Versuch, die Grenze zu überwinden, erschwert, da sie ihrer Reisekasse beraubt sind und kaum Möglichkeiten vorfinden, Geld legal zu verdienen. So werden die heimlichen GrenzgängerInnen mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, nach Polen zurückgeschoben. Diese Politik, die aus Flüchtlingen "illegale" GrenzgängerInnen macht und sie kurze Zeit später in ein anderes Staatsgebiet abschiebt, führt zum Ausschluß jeder kritischen Öffentlichkeit, ohne soziale und rechtliche Betreuung der Flüchtlinge. Damit wird den BGS-BeamtInnen freie Hand gelassen.
 
 

Schengenreifes Polen
 
 

In Polen selbst wurde in den letzten Jahren die AusländerInnengesetzgebung an die europäischen Standards angenähert. Seit 1. Jänner 1998 ist ein Ausländergesetz nach Schengener Normen in Kraft. Die Einreise nach Polen wurde erschwert, Kontrollmöglichkeiten der Behörden erweitert, Listen "sicherer Herkunfts- und Drittstaaten" sollen vom Ministerium erstellt werden. Anträge zur Gewährung des Flüchtlingsstatus von Personen, die über ein "sicheres Drittland" eingereist sind, gelten als offensichtlich unbegründet usw. Die östlichen Nachbarstaaten Polens, die Ukraine, Weißrußland und Rußland, gelten vorläufig noch nicht als "sichere Drittstaaten", da in diesen die vorgegebenen formalen Standards noch nicht gegeben sind, die die Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention bei gleichzeitigem Aufbau einer Flüchtlings- und Asylverwaltung festlegen. Durch die neuen Regelungen sollen die heimlichen Einreise und der Transit durch Polen erschwert und eingeschränkt werden. Dies betrifft u.a. Sanktionen gegen Transportunternehmen, die Menschen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere nach Polen bringen.

Der Antrag auf Gewährung des Flüchtlingsstatus wurde eingeschränkt. War es früher für Flüchtlinge möglich, jederzeit einen Antrag bei der zuständigen Abteilung Migrations- und Flüchtlingsangelegenheiten zu stellen, muß dies nun direkt an der Grenze bei den Grenzschutzbehörden oder innerhalb der ersten 14 Tage des Aufenthalts in Polen geschehen. Gleichzeitig fällt aber der polnische Grenzschutz - im Falle des Nichtvorliegens einer Einreiseerlaubnis - die Entscheidung über die Gewährung der Einreise und damit indirekt über die Zulassung des Antrags. Diese Regelung soll auch verhindern, daß TransitmigrantInnen im Falle einer Verhaftung im Landesinneren einen Antrag stellen, um sich vor sofortiger Abschiebung zu schützen. Von Menschen, gegen die eine Ausreiseentscheidung vorliegt, werden Fingerabdrücke genommen. Gleichzeitig wurde aber auch die Einreise für Menschen aus Weißrußland, Rußland und der Ukraine erschwert, was besonders den Kleinhandel betrifft, der sich in den letzten Jahren zuvor zum Rückgrat insbesondere der ostpolnischen Grenzgebiete entwickelt hat.

1996 wurden rund ein Drittel der vom BGS nach Polen zurückgeschobenen Menschen in angrenzende osteuropäische Staaten oder direkt in Herkunftsländer zurückgeschoben. TransitmigrantInnen werden seit 1996 verstärkt aufgehalten und in Abschiebearreste, die zuvor mit finanzieller Unterstützung Deutschlands eingerichtet wurden, gesteckt, um anschließend deportiert zu werden.

Im September 1996 fanden erste großangelegte Hausdurchsuchungen in Warschauer Vorstädten statt, bei denen 400 Flüchtlinge verhaftet und in Schubgefängnisse gesperrt wurden. Seit diesem Zeitpunkt häufen sich die Meldungen über weitere Verhaftungen.

Im November 1998 starteten die ersten Charter-Flugzeuge mit Abgeschobenen aus Polen direkt nach Colombo (Sri Lanka) und Bukarest.

Ende Oktober 1998 führte die polnische Grenzpolizei im Rahmen der Akcja Obcy ("Aktion Fremde") großangelegte Razzien gegen Roma durch. In der Nähe von Katowice wurde ein Hotel von Grenzschutz, Polizei und Spezialeinheiten umstellt und 294 darin wohnende Roma, unter ihnen 126 Kinder, verhaftet. Sie wurden in einem zum Polizeigewahrsam umfunktionierten Sportstadium untergebracht und erkennungsdienstlich behandelt. Die meisten von ihnen wurden in der darauffolgenden Nacht mit Militärmaschinen nach Bukarest ausgeflogen. Dabei durften die Roma lädiglich 10 kg Reisegebäck pro Person mitnehmen. Nach Angaben der deportierten Roma beschlagnahmten Grenzschutz und Polizei ihr Hab und Gut, darunter auch umgerechnet mehrere tausend Mark und ungefähr 30 Autos.

Der Versuch, entsprechend der Vorgaben der westeuropäischen Staaten, die Einreise von Rußland oder Weißrußland nach Polen noch stärker zu kontrollieren, scheint vorerst gescheitert, da sich Polen aufgrund der Bedeutung des Grenzhandels für die Ökonomie vor allem im ostpolnischen Grenzgebiet weigert, weitere Erschwernisse einzuführen. Für StaatsbürgerInnen aus Rußland und Weißrußland wird über die Einführung eines eigenen Visums nachgedacht.

Dafür steigen die Restriktionen gegen Flüchtlinge und MigrantInnen weiter an. Abschiebehaft, Isolierung, ausgeweitete Befugnisse für Behörden und Rückschiebungen, basierend auf bilateralen Abkommen mit den entsprechenden Staaten, stehen auf der Tagesordnung.

Polen hat sich verpflichtet, Flüchtlinge, die heimlich die Grenze zu Deutschland unter Umgehung der Grenzkontrollen überqueren, zurückzunehmen. Ein Flüchtling berichtet über seine Verhaftung nach dem Grenzübertritt:

Die deutsche Zusammenarbeit mit der polnischen Polizei gestattet mittlerweile wesentlich mehr, als mit den meisten westeuropäischen Staaten, obwohl mit diesen eine seit Jahrzehnten gewachsene Verbindung besteht. Deutschland hat dafür bezahlt. Die deutsche Bundesregierung finanzierte mit Mitteln aus dem 120 Mio DM-Fonds des bilateralen Rückübernahmeabkommens nach 1993 migrationsbehindernde Maßnahmen zur Aufrüstung der polnischen Westgrenze; die technischen Geräte mußten in Deutschland gekauft werden, was zu einer weiteren Voraussetzung für eine bessere Vernetzung zählt. 1998 zahlte die Europäische Kommission über das Phare-Programm 25 Millionen DM für die Sicherung der polnischen Ostgrenze. Diese Gelder sind jedoch nur ein Teil dessen, was in Polen für die Aufrüstung der Abschottungsmaschinerie ausgegeben wird. Angekauft werden Kommunikationsgeräte, PC-Ausrüstungen, Wärmebildkameras usw.
 
 

Die polnische Ostgrenze
 
 

An der Grenze zur Ukraine kommen viele dieser technischen Hilfsmittel zum Einsatz. Zusätzlich sind militärische Spezialeinheiten im Einsatz, die neben der Standardausrüstung mit Kalaschnikow bewaffnet sind. Grenzabschnitte, die als besonders sensibel betrachtet werden, sind mit Magnetnetzen bestückt, die auf jede Berührung reagieren. An der Grenze selbst wurde in weiten Teilen eine Freifläche gerodet und gepflügt, die regelmäßig nach Spuren kontrolliert wird. Entdecken die Patroulien Spuren, wird sofort Alarm geschlagen. Die Grenzschutzpatroulien werden zusammengezogen und jagen mit Hunden nach den heimlichen GrenzgängerInnen. Manche Leute gehen deshalb rückwärts über die Grenze, um die Polizei mit Fußabdrücken in die andere Richtung zu täuschen, doch spüren die Hunde die richtige Richtung auf. Werden Personen in Grenznähe aufgegriffen, erfolgt eine Paßkontrolle. Heimliche GrenzgängerInnen werden auf eine Wachstube geführt, wo theoretisch ein Asylantrag gestellt werden kann. In der Praxis werden die Menschen jedoch zurückgeschickt. Geregelt wird dies über Abkommen zwischen Polen und der Ukraine, die auch bei Kettenabschiebungen für aus Deutschland deportierte Menschen angewendet werden. Die Rückschiebung erfolgt je nach Größe der Gruppe entweder mit angemieteten zivilen Kleinbussen oder Gefängnistransportern. Mit der sofortigen Abschiebung wird vermieden, daß die Leute lange in Haft sitzen. Die an die ukrainischen Grenzposten übergebenen Personen werden vermutlich wieder freigelassen. Alle Personen werden erkennungsdienstlich behandelt - Fingerabdrücke genommen und immer öfter fotographiert.

Die einzigen Abschnitte, in denen heimliche Grenzübertritte noch leichter möglich sind, befinden sich in Naturschutzgebieten, in denen der Grenzverlauf nicht eindeutig gekennzeichnet ist.
 
 

Die polnische Westgrenze
 
 

Doch wieder zurück an die polnisch-deutsche Grenze. Die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse sind auf beiden Seiten sehr unterschiedlich. Auf deutscher Seite haben PolitikerInnen und Medien flüchtlingsfeindliche, rassistische Kampagnen orchestriert, die mit rassistischen Übergriffen auf der Straße einhergingen und in diesem Zusammenhang zu Kompetenzerweiterungen für BGS und Länderpolizei geführt haben. In Polen sind Flüchtlingssituation und (Transit)Migration kein öffentlich besonders beachtetes Thema. Erst seit Herbst 1998 lenken die polnischen Medien unter offensichtlicher Beteiligung der Grenzpolizei mit Aktionen und Reportagen die Aufmerksamkeit auf die Anwesenheit von Menschen, die über keine Aufenthaltstitel verfügen. Sie werden in Anlehnung an den deutschen Sprachgebrauch "nielegalny" ("Illegale") genannt.

Die Neuausrichtung der Polizeiapparate auf Kontrollen von Minorisierten, besonders im Grenzgebiet, hängt mit dem gewünschten Beitritt zur EU zusammen. Voraussetzung dafür ist die Ratifizierung der Schengener Verträge, die sich insbesondere bei der Aufrüstung der Grenzen und deren Überwachung sowie der Konditionierung der polnischen BeamtInnen zeigt.

In der BRD band die Polizei in den letzten Jahren die Bevölkerung der Grenzregionen in die Fahndung ein und wandte sich der Überwachung des Grenzraumes, der Durchgangsstraßen und Verkehrsknotenpunkte zu. Nach Angaben des BGS erfolgen die meisten Personenkontrollen und Festnahmen nach Hinweisen aus der Bevölkerung. Der BGS, der in manchen Regionen zum größten Arbeitgeber geworden ist, betreibt intensive Öffentlichkeitsarbeit. Es wurden sog. BürgerInnentelefone eingerichtet, die in großangelegten Kampagnen beworben werden. Bei diesen soll die Bevölkerung denunzieren. Die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Polizei klappt gut und ist eine der Grundlagen der weitläufigen Kontrolle des Grenzgebietes auch in einigen Kilometern Entfernung. Die Dimensionen dieser Zusammenarbeit zeigt sich anhand der sog. BürgerInnenwehren, die sich in vielen Ortschaften zur Flüchtlingsjagd bildeten und inoffiziell mit dem BGS zusammenarbeiten, mit dem sie sich die zu überwachenden Grenzabschnitte aufteilen.

Auf polnischer Seite dagegen ist die Bevölkerung den polnischen GrenzschützerInnen und PolitikerInnen gegenüber eher feindlich eingestellt. Auch hier wurden sog. BürgerInnentelefone eingerichtet, doch ist der Erfolg bei weitem nicht mit jenem auf deutscher Seite vergleichbar. Als Bedrohung wird eher der deutsche Revanchismus empfunden - noch immer werden von diversen konservativen bis neonazistischen Kreisen Gebietsansprüche artikuliert. Während der DDR-Zeit forderten namhafte SED-PolitikerInnen die Rückgabe ehemals deutscher Gebiete.

Die Bevölkerung der westpolnischen Grenzregion wird nicht zu unrecht als wenig kooperativ mit Behörden eingeschätzt. Der Chef der Grenzkommandatur Lubusko beschrieb dies generalisierend: "Zu den kriminellen Aktivitäten der Grenzbewohner gehört auch ein ganzes Spektrum von Hilfsmaßnahmen und Leistungen, die dem illegalen Grenzübertritt dienen. Zu diesen gehören: 1. Die Vermietung von solchen Räumlichkeiten im Grenzgebiet wie Zimmer, Kammern,  Stübchen, Schuppen u.ä., die den Fremden die Möglichkeit geben, eine sich zum illegalen Grenzübertritt bietende Gelegenheit wahrzunehmen. 2. Die Heranführung der auf Beförderung über die Grenze wartenden Personen an einen Ort und zu einem Zeitpunkt, der das Risiko mindert, vom Grenzschutz gefaßt zu werden. 3. Der Transport von Ausländern aus weit von der Grenze entfernten Ortschaften und deren Heranführung in Grenznähe, um ihnen den illegalen Grenzübertritt zu ermöglichen." Auch der Schmuggel könne sich ungebremst ausbreiten, "weil sich unter den Einwohnern des grenznahen Raumes die Bereitschaft entwickelt hat, die Schmugglerbanden zu unterstützen." Und jugendlichen Diebesbanden, die sich für Kurztrips nach Berlin aufmachten, verfügten über "stillschweigende oder aktive Unterstützung der Grenzbevölkerung."(6)

Diese Hilfsleistungen, die gegen Bezahlung angeboten werden, sind Teil der informellen Armutsökonomie an der westpolnischen Grenze. Das Lohngefälle zum reichen Deutschland wird im Verhältnis 1:10 benannt.
 
 
 

Österreichs EU-Außengrenze
 
 

ist 1460 km lang, wobei 1259 km auf die Ostgrenze (Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien) enfallen. Die restlichen 201 km entfallen auf die Grenze zur Schweiz und Lichtenstein. Laut Schengener u.a. Verträge bzw. Abkommen ist die österreichische Regierung verpflichtet, diese Grenzen gegen unerwünschte Einwanderung zu "sichern". Die Methoden bestimmt die Regierung zum Teil selbst, zum Teil werden sie über die EU-Vereinbarungen vorgegeben. Noch bevor Österreich der EU beitrat, sandte die österreichische Bundesregierung das Bundesheer an die Grenze zu Ungarn. Vorbereitet wurde die Akzeptanz zu diesem verfassungswidrigen Einsatz durch die Propaganda von angeblich Millionen von Menschen, die nach der Öffnung des "Eisernen Vorhanges" nichts anderes im Sinn hätten, als Österreich und die EU zu "überfluten". Über diese Wortwahl wurde das Szenario einer Naturkatastrophe konstruiert: es sei nicht genug Platz für all diese Menschen. Desweiteren gäbe es nicht genug Arbeit; und außerdem sollten die "Asylanten", wie sie bezeichnet wurden, in "ihren" Ländern bleiben, dort arbeiten und sich selbst eine Existenz aufbauen - so wie es in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg geschehen sei. All jenen, die es tatsächlich in Erwägung zogen, gen Westen zu wandern um dort zu leben, wurde unterstellt, sie wollen nichts arbeiten und nur an "unserem" Reichtum teilhaben. Außerdem kämen ohnehin nur "die Kriminellen". Bei einer Migrations-Konferenz in Wien im Jänner 1991 depattierten die euopäischen Minister ausschließlich über die befürchtete "Flüchtlingsflut" aus der Sowjetunion. Der Einsatz des Bundesheeres an der Ostgrenze wurde als Sicherung gegen hinausposaunte Millionen Menschen aus der ehemaligen UdSSR - die in der Realität bis heute ausblieben - und als Sicherheit für die Bevölkerung verkauft und von vielen Menschen auch als solche wahrgenommen. Die zuvor konstruierten und geschürten Vorurteile griffen bei der latent rassistischen Mehrheitsbevölkerung Österreichs. Die Unsicherheit, die durch den Einsatz bewaffneter Truppen ausgeht, wird dabei bis heute totgeschwiegen: Rekruten, die in Wirtshäusern Ausweise kontrollieren und Schlägereien anzetteln sowie in Diskotheken Frauen anmachen; LandwirtInnen, die mitten auf dem Acker mit vorgehaltenem Sturmgewehr zur Ausweiskontrolle angehalten werden; oder getarnte Heeresfahrzeuge, die Bauern und Bäuerinnen auf dem Traktor verfolgen(7). Weiters wurde bekannt, daß übereifrige Soldaten Auszeichnungen für die "besten" Menschenjäger verteilten oder bei Übungen des Bundesheeres in Oberösterreich, bei denen den Rekruten der Grenzschutz beigebracht wird, einige Unteroffiziere und Offiziere in selbstangefertigten "Formularen" zum "Antrag auf österreichische Asyl" ihre rassistische Gesinnung deutlich zum Ausdruck brachten. So darf es kaum wundern, daß Grundwehrdiener nicht davor zurückschrecken, ihre Gefangenen mit offiziell nicht gestatteter Brutalität zu behandlen. Dies alles geschieht in einem rechtsfreien Raum, da das tatsächliche Vorgehen kaum dokumentiert wird und so nicht kontrollierbar ist.

Daß der Einsatz an der Grenze nicht ungefährlich ist, wird immer wieder betont. Die Gefahr geht jedoch nicht von den Menschen aus, die aufgegriffen werden. Vielmehr zeigen die zahlreichen Selbstmorde bzw. Selbstmordversuche unter Rekruten auf, daß nicht alle mit dem Einsatz einverstanden sind.

Ungarn ist mittlerweile zur Musterschülerin in Sachen Zusammenarbeit bei der Grenzsicherung geworden, ohne im eigenen Land die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen zu gewähren. Ein freier Zugang zum Asylverfahren ist nicht gewährleistet.
 
 

Ins Visier geraten...
 
 

An der Grenze zur ehemaligen Tschechoslowakei wurde vorerst kein Einsatz des Bundesheeres in Erwägung gezogen, doch die Rufe danach werden immer lauter.

Aufgrund der Entwicklungen in den Nachbarländern Österreichs, sowie verschiedener Konflikte in Europa und Asien, die von den westlichen Staaten mitgetragen und zum Teil produziert werden, hat sich eine Veränderung der Wanderbewegungen ergeben. So ist die Grenze im nördlichen und östlichen Niederösterreich immer mehr ins Blickfeld von Politik und Medien geraten. In den letzten Jahren wurden der Personalstand der Grenzgendarmerie in Niederösterreich stark erhöht und immer mehr und immer teureres technisches Gerät zur Unterstützung dieser angeschafft. Hubschrauber sind Tag und Nacht unterwegs, um nach heimlichen GrenzgängerInnen Ausschau zu halten. Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräte rauben den Schutz der Finsternis. An den Grenzübergängen werden mit CO2-Sonden LKWs nach versteckten Menschen durchsucht, mit verschiedensten technischen Methoden wird die Echtheit von Dokumenten geprüft. In europaweit vernetzten Datenbanken werden Beschreibungen und Fingerabdrücke von Menschen gespeichert, denen der Zutritt zur EU verwehrt wird (aber auch von der Mehrheitsbevölkerung der EU, die dadurch besser kontrolliert und überwacht werden kann). Einer der wichtigsten und bei kritischer Sicht oft vernachlässigter Aspekt ist die Einbindung der lokalen Bevölkerung bei der Jagd auf Menschen.

So wurde uns immer wieder berichtet, daß Menschen selbst die nichtigsten Vorfälle bei der Gendarmerie melden. Die Beteiligung an der Flüchtlingsjagd wird als Pflicht verstanden. Es ist die Ansicht vorherrschend, daß Menschen, die nicht legal über die Grenze kommen, etwas zu verbergen haben, eine Gefahr darstellen. Das Wort "illegal" wird immer wieder mit "kriminell" gleichgesetzt. Dazu trägt auch bei, daß jedes unbedeutende Delikt mit Illegalisierten in Zusammenhang gebracht wird, auch wenn sich später meist herausstellt, daß dies Unfug ist. Auf die Frage, ob mensch denn Beispiele nennen kann, die diese Beschuldigungen belegen, fällt keiner/m was ein. Die Pauschalverurteilung wird jedoch weiter vertreten.

Daß diese Vorurteile mit Rassismus zu tun haben, wird oft selbst von kritischen BeobachterInnen bestritten. So bekamen wir auf die Frage: "Kann von einem rassistischen Konsens gesprochen werden?" von einem Menschen, der aus religiösen Gründen Flüchtlinge unterstützt, zur Antwort: "Ich würde weniger sagen rassistisch. Als Fremdenfeindlichkeit will ich es auch nicht bezeichnen, Xenophobie kann vielleicht als Beschreibung dienen. Fremd ist immer beängstigend." Obwohl den meisten Menschen klar ist, daß die in den Medien prophezeiten Flüchtlingsströme nicht der Realität entsprechen - bis heute sind sie ausgeblieben - wird immer wieder dieser Bezug hergestellt, wie im bereits vorhin erwähnten Interview: "Warum fürchten sich die Leute? Angst um ihr Eigentum, Angst vor Bedrohung, Angst um ihre Arbeit. Da entwickeln sich kriminelle Strukturen, damit die 'Illegalen' überleben können. Das ist wie Mafia. Aber ich glaube, das gibt es überall, nicht nur an der Grenze." Die lokale Bevölkerung weiß diese geschürten Ängste zu nutzen, da bei Einbrüchen prinzipiell immer davon ausgegangen wird, daß die TäterInnen aus dem Ausland kommen. "In Poysdorf haben Österreicher eingebrochen und tschechische Zigaretten hinterlassen, um die Spur auf Ausländer zu lenken."

Das SpitzelInnensystem, das sich mittlerweile etabliert hat, führt auch dazu, daß sich die Leute gegenseitig anzeigen, wenn sie z.B. SchwarzarbeiterInnen beschäftigen. Ein Bsp. von falsch verstandener Pflichterfüllung wurde uns in einem Interview folgendermaßen geschildert: "Wir haben von einer Frau erfahren, die auf der Gemeinde arbeitet, daß zwei Leute auf der Straße gegangen sind, die offensichtlich Ausländer waren. Sie geht, sieht die Personen und tut nichts. Hinter ihr geht ein anderer, sieht, daß sie nichts tut, geht auf die Gendarmerie und sagt: 'Da sind zwei Illegale gewesen, prüft die'. Und gleichzeitig: 'Hat die Frau M was getan? Hat die die Illegalen gemeldet?' Daraufhin wurde Frau M vorgeladen und gefragt, warum sie nichts gemeldet hat." Viele Menschen denken, daß es ihre Pflicht ist, jeden Hinweis auf heimliche GrenzgängerInnen zu melden, sie sich ansonsten strafbar machen. Unter diesen Voraussetzungen ist es schwer, öffentlich eine andere Meinung zu vertreten. Zwar ärgern sich viele über die ständigen Hubschraubereinsätze und die massive Polizeipräsenz, die auch als Eingriffe in die eigene Privatsphäre verstanden werden, doch regt sich öffentlich niemand darüber auf. Die Gendarmen wissen dies und haben so kein Problem, ein sehr dominantes Auftreten an den Tag zu legen. Ihr Beruf ist angesehen und viele - vorwiegend junge Männer - haben beim Grenzschutz einen gut bezahlten und sicheren Job gefunden.

Die Angst vor heimlichen GrenzgägnerInnen wird oft vermischt mit Vorurteilen gegenüber der Bevölkerung der Tschechischen Republik. Die Menschen dort werden als faul und rückständig wahrgenommen, immer bereit, den MehrheitsösterreicherInnen alles wegzunehmen. In einem Sprichwort in Niederösterreich heißt es: "Wenn ein Böhm zur Welt kommt, ist es ein Dieb oder ein Musiker." In der ORF-Sendung "Die verflixten Nachbarn" vertrat ein Mehrheitsösterreicher die Meinung: "Die plündern." Auf die Nachfrage, ob er denn schon bestohlen worden sei, seid die Grenze ofen ist, antwortete er schlicht "Nein!" und führte weiter aus: "Es kommen zu viele. Unsere Leute haben keine Arbeit." Unter welchen Verhältnissen und in welchen Jobs ArbeitsmigrantInnen im niederösterreichisczen Weinviertel arbeiten, ist im Beitrag "Arbeitsmigration nach Österreich" nachzulesen.
 
 

Revanchismus
 
 

Das Bild der "plündernder Tschechen" wird mit den Ereignissen nach 1945 erklärt, als die "Südmährer" vertrieben wurden. Über die Aktivitäten der Sudetendeutschen bekamen wir kaum Auskunft. Dieses Thema ist bei kritischen Fragen ein totales Tabu. Sehr wohl sind diese jedoch aktiv. Die Grenze zwischen Niederösterreich und Tschechien zieren zahlreiche Denkmäler. Ein Aussichtsturm in der Nähe von Haugsdorf ragt als drohendes Mahnmahl zur Erinnerung an das "Unrecht" der tschechoslowakischen Bevölkerung in die Höhe. In Kleinschweinbarth befindet sich der sog. Kreuzberg. Jährlich treffen sich dort die revanchistischen Kreise zum "Gedenken Erinnern Mahnen Verstehen". Als VeranstalterInnen treten der "AK Südmähren in Österreich" und die "Sudetendeutsche Jugend Österreichs" auf. Die Vertriebenenverbände genießen hohes Ansehen in der Bevölkerung und große finanzielle Unterstützung seitens der NÖ Landesregierung. Siegfried Ludwig, ehem. Landeshauptmann und selbst ein "Vertriebener", setzte sich für die Interessen dieser revanchistischen Organisationen ein, deren wichtigstes Anliegen eine sog. Wiedergutmachung ist. Am Kreuzberg befindet sich eine Gedenktafel, die in Richtung Tschechische Republik angebracht ist und auf der die "Volkstumsgrenze" eingezeichnet ist. Daß diese als die eigentliche Grenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik verstanden wird, fällt insofern auf, da sie viel deutlicher hervorgehoben ist, als die heute gültige Staatsgrenze. Ganz vergessen im völkischen Taumel wird dabei, daß 1938, als die Nazis in der Tschechoslowakei einmarschierten, diese Gegend erst "arisierten" und viele Menschen vor den Nazis fliehen mußten. Der Anteil an Nazis unter den Sudentendeutschen war sehr hoch. Die Vertreibungen nach 1945 waren eine Reaktion auf die Taten der Nazis - alle, die deutsch als Muttersprache hatten, wurden mit Nazis identifiziert. Daß kaum eineR Lust hatte, mit ihnen gemeinsam zu leben, kann nur verständlich sein.
 
 
 


 

Tschechische Republik
 
 

Über die Situation für Flüchtlinge und MigrantInnen in der Tschechischen Republik ist in Österreich und Deutschland (noch) wenig bekannt. In den letzten Monaten wurde von mehreren Seiten Recherchen durchgeführt (siehe Lieraturhinweise). Die folgenden Ausführungen stellen eine Zusammenfassung der uns bekannten Informationen dar.

Die EU-Kommission kritisierte Tschechien mehrmals, die Voraussetzungen für einen Beitritt zur EU nicht entsprechend zu verfolgen. Im jüngsten "Regelmäßigen Bericht der Kommission über die Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt" vom November 1998 wird speziell auf die Bereiche Justiz und Inneres verwiesen. Hier seien "keine echten Fortschritte zu verzeichnen". Weiters wird eine "effizientere Grenzverwaltung und (die) Annahme neuer Rechtsvorschriften in den Bereichen Asyl und Einwanderung, einschließlich der Angleichung der Visapolitik" gefordert.

Im Juli 1990 schuf die Regierung der Tschechoslowakei (deren Rechtsnachfolgerinnen Tschechische Republik und Slowakei diese Vereinbarungen 1995 übernommen haben, Anm.) die Möglichkeit, ein Asylverfahren entsprechend der Genfer Konvention durchzuführen. 1993 trat die Tschechische Republik der Genfer Konvention von 1951 bei. Ferner wurde der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten übernommen. Gemäß § 10 der tschechischen Verfassung sind von der Tschechischen Republik ratifizierte völkerrechtliche Verträge, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Gegenstand haben, direkt anwendbar und haben Vorrang gegenüber innerstaatlichem Recht (vgl. UNHCR).

Mit Österreich wurde 1991 ein Rückübernahmeabkommen für unerwünscht eingereiste Menschen abgeschlossen, das einen Bestandteil des Systems Kettenabschiebung darstellt(8).

Es wird allgemein angenommen, daß viele Flüchtlinge und MigrantInnen Tschechien als Transitstrecke nutzen, um über die österreichische oder deutsche Grenze in die Länder der EU zu gelangen. Milosch Mrkvica, Vize-Direktor der Fremden- und Grenzpolizei der Tschechischen Republik, vertrat im Interview mit FFM die Annahme, daß 90 Prozent derjenigen, die versuchen, heimlich die deutsche oder österreichische Grenze zu überqueren, legal in die Tschechische Republik eingereist sind.
 
 

Asyl in der Tschechischen Republik
 
 

Asylsuchende müssen den (offiziellen) Flüchtlingsstatus zum Zeitpunkt des Grenzübertritts bei der Fremden- und Grenzpolizei beantragen und sich unverzüglich in das angegebene Flüchtlingsaufnahmezentrum begeben. Eine verspätete Antragstellung innerhalb des Landes ist nur nach Angabe von "objektiven Gründen" wie Krankheit möglich. Viele Flüchtlinge und MigrantInnen benutzen die Tschechische Republik wie andere mittel- und osteuropäische Staaten als Transitland. Sie geben ausdrücklich an, daß sie in Westeuropa Asyl suchen, und machen von der Möglichkeit des Asylgesuchs in Ländern wie der Tschechischen Repulik erst dann Gebrauch, wenn die Ausweisung droht oder die Weiterreise nicht möglich ist. Nach Angaben der tschechischen Behörden stellen die meisten Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl, wenn sie sich bereits auf tschechischem Gebiet - etwa in einem Flüchtlingszentrum - befinden. Diese Personen würden lt UNHCR in der Regel zum Asylverfahren zugelassen.

Ist es Flüchtlingen gelungen, einen Asylantrag bei der Fremden- und Grenzpolizei zu stellen, müssen sie sich innerhalb von 24 Stunden im sogenannten Reception Centre Vysni Lhoty in der Nähe der Stadt Ostrave in Nordmähren begeben, wo unter Verwendung des vorgesehenen Formblattes (das üblich nur in tschechischer Sprache aufliegt) ein Asylantrag gestellt werden muß. Dort angekommen, werden AsylwerberInnen für eine Periode von drei bis vier Wochen in "Quarantäne" genommen. Dies bedeutet, dass die AsylantragstellerInnen abgeschlossen von der Außenwelt in einem speziell gesicherten Lagerteil interniert werden. Die tschechischen Behörden begründen dies medizinisch - in dieser Zeit müßte untersucht werden, ob die AntragstellerInnen ansteckende Krankheiten mit brächten. Flüchtlinge, die ihre "Quarantänezeit" in Vysni Lhoty abgesessen haben, werden entweder in das Lager Bela Jezova in der Nähe der Stadt Mlada Boleslav oder in das Lager Zastavka nahe Brno gebracht. Auch dort sind sie einer strengen Kontrolle unterworfen, ihre Bewegungsfreiheit in den staatlichen Lagern unterliegt genauen Regelungen. Das Asylverfahren hat zwei Instanzen, die meisten Verfahren werden mit der zweiten Instanz entschieden, wobei die Wartezeit für die zweitinstanzliche Entscheidung ein bis zwei Jahre beträgt (vgl. FFM-Bericht).
 
 
 

Für Personen, die keine politischen Gründe für ihre Flucht angeben (können), oder die nicht vorhaben, einen Asylantrag in der Tschechischen Republik zu stellen und heimlich im Land bleiben, um auf eine günstige Gelegenheit zu warten, die Grenzen der EU zu überschreiten, ist die Situation nicht besonders gut. Es gibt kaum Unterstützung aus der Bevölkerung und nur wenige humanitäre Organisationen, die Flüchtlinge und MigrantInnen unterstützen und betreuen. Über Selbstorganisation von Flüchtlingen und MigrantInnen ist uns nur wenig bekannt. Erwähnt muß auf jeden Fall die relativ große vietnamesische Community werden. Hier ist ein relativ großer Organisationsgrad vorhanden, der es illegalisierten Menschen ermöglicht, ein Leben in der Czech Repubic zu führen.

Die ökonomische Situation bedingt, daß für fast jede Hilfe bezahlt werden muß. So gibt es in der Tschechischen Republik FluchthelferInnen, die manchmal mit der Grenzpolizei zusammenarbeiten. Wie überall, ist auch in der Tschechischen Republik die Polizei von strukturellem Rassismus durchsetzt, der sich allein aus der Funktion und Position der Polizei erklärt. Die PolizistInnen selbst befinden sich in einer ökonomisch relativ guten Situation, ihr Job genießt hohes Ansehen. Werden illegalisierte Menschen aufgegriffen, handelt es sich meist um legal in die Tschechische Republik eingereiste, deren erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wurde. Sie werden dann auf die Polizeistation mitgenommen, wo ein Protokoll angefertigt wird. In der Regel erhalten die betreffenden Personen eine Ausreiseaufforderung und ein Aufenthaltsverbot für zwei Jahre in den Paß gestempelt und müssen das Land verlassen, werden dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Abschiebungen selbst kommen relativ selten vor. In einzelnen Fällen werden die Personen zur polnischen oder slowakischen Grenze gebracht. Dies wird von der Fremden- und Grenzpolizei mit Bussen organisiert. Werden Menschen mehrmals aufgegriffen und befindet sich bereits eine Ausreiseaufforderung in ihrem Paß, müssen sie manchmal zahlen. Die Polizei darf lt. Gesetz eine Strafe einheben, doch landet das Geld meist in der Tasche der exekutierenden BeamtInnen. Bei mehrmaligen Kontrollen kann es zu einem Gefängnisaufenthalt kommen.
 
 

Rassismus in der Tschechischen Republik
 
 

Menschen sind aufgrund ihres Aussehens oder sozialen Status oft rassistischen Übergriffen ausgesetzt. Seit 1989 wurden mindestens 30 Personen ermordet. Unter den Opfern befanden sich Roma, Flüchtlinge, Schwarze(9), Punks und VietnamesInnen. Der letzte offiziell bekannt gewordene Mord ereignete sich vor ca. einem Jahr, das Opfer war ein Roma, der von einem Skinhead erschlagen wurde. Ein jüngerer Vorfall ereignete sich in Zusammenhang mit Flüchtlingen aus dem Kosov@. Viele von ihnen wurden verübergehend in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden untergebracht. In einem Fall in Morava im südlichen Teil der Czech Republic wurde im Juni eine Schule noch bevor die Menschen darin untergebracht werden konnten, von Leuten aus der Mehrheitsbevölkerung angezündet.

Ebenfalls stark vom Rassismus betroffen sind Roma. Zahlreiche Übergriffe in den letzten Jahren habe viele Roma dazu bewogen, das Land zu verlassen. Doch nicht alle gingen freiwillig. 1992/93 wurden mehrere hundert Roma in 10 bis 12 vom Innenministerium gebuchten Flugzeugen nach Rumänien ausgeflogen. Die nationalistische Partei Republická Strana, die eine ähnliche Politik verfolgt wie der französische Front National, forderte sogar die Deportation aller Roma. Bei den Parlamentswahlen von 1994 gelang es dieser Partei mit 6 Prozent der Stimmen ins Parlament einzuziehen. Bei den Wahlen von 1997 schaffte sie mit 4 Prozent den Einzug nicht mehr. Die Jugendorganisationen der Republická Strana haben Kontakte zur tschechischen Nazi-Skinheadszene, die ihrerseits gut organisiert ist. Am 1. Mai dieses Jahres fand in Prag ein Naziaufmarsch mit ca. 200 TeilnehmerInnen aus der Skin-Szene statt. Auffällig dabei ist, daß sich die tschechischen Naziskins als DemokratInnen darstellen wollen. So wollen sie z.B. nicht mit den Hammerskins, die über eine organisierte Struktur in mehreren europäischen Ländern verfügen, zusammengebracht werden. Der Widerstand gegen diese Entwicklung beschränkt sich zum Großteil auf die anarchistische und Antifaszene, die am 1. Mai eine Gegendemo mit ca. 500 TeilnehmerInnen organisierte. AnarchistInnen und Punks wurden in den letzten Jahren mehrmals von Nazi-Skins überfallen und zusammengeschlagen. Von Skinheads gingen und gehen zahlreiche rassistische Übergriffe aus.
 
 
 


 

Asylverfahren und Schubhaft in Österreich
 
 

Im Normalfall verfügen Flüchtlinge über keine gültigen Einreisepapiere nach Österreich. So sind sie gezwungen, direkt an der Grenze einen Antrag zu stellen, wobei hier aufgrund der "sicheren Drittstaaten", die Österreich umgeben, kaum eine Chance auf Zugang zum Asylverfahren besteht - in der Regel werden die Anträge als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen. Personen, die es trotzdem schaffen, in Österreich einzureisen, um einen Antrag auf Asylgewährung zu stellen, können dies beim Bundesasylamt (BAA), einer Sicherheitsbehörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes tun. Das Flüchtlingslager in Traiskirchen, in dem das BAA einen Außenstelle eingerichtet hat, ist der eigentliche Anlaufpunkt für Flüchtlinge. Wer es nicht schafft, von sich aus den Kontakt mit dem BAA oder den Sicherheitsbehörden herzustellen, der oder dem droht die Gefahr, in Schubhaft zu kommen - eingesperrt und ständig von der Abschiebung bedroht. Grundsätzlich sind alle AsylantragstellerInnen(10) als Flüchtlinge zu betrachten, bis in einem Verfahren über die Flüchtlingseigenschaft entschieden wird. Der aufenthaltsrechtliche Status ist dabei nicht gesichert. AsylwerberInnen, die unter Umgehung der Grenzkontrolle bzw. ohne Paß und Visum eingereist sind, erhalten nur dann eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung (vom Bundesasylamt zuerkannt), wenn ihr Asylantrag nicht "offensichtlich unbegründet" ist, oder sie in keinen "sicheren Drittstaat" zurückgewiesen werden können. Bei fehlendem Aufenthaltsrecht werden Flüchtlinge und MigrantInnen sehr oft in Schubhaft genommen. Dies trifft insbesondere Personen, die von Grenzschutz oder Polizei im Landesinneren "aufgeriffen" werden, bevor sie die Möglichkeit hatten, einen Asylantrag zu stellen.

Niederösterreich verfügt über keine eigenen Schubhaftplätze. Die Verteilung auf die einzelnen Schubhaftgebäude in Österreich erfolgt über eine bundesweite Koordination, die eine "Auslastung" gewährleisten soll. Da im Grenzraum zur Tschechischen Republik und der Slowakei immer mehr Menschen aufgegriffen werden, werden auch die Stimmen nach Schubhaftbauten in NÖ lauter. Mehr als 100 Mio. Schilling würde der Bau eines solchen Gefängnisses mit 128 Plätzen beim Flughafen Schwechat kosten. In Wien ist der Ausbau 100 weiterer Schubhaftplätze geplant. Der Ausbau der Schubhaft wird u.a. mit einer steigenden Zahl von AsylwerberInnen begründet. Auch die Zahl der aufgegriffenen heimlichen GrenzgängerInnen sei gestiegen. "In einigen Fällen müßten Festgenommene aufgrund von fehlenden Schubhaftplätzen gar auf 'freien Fuß' gesetzt werden", beklagen die NÖN vom 27.4.99.

Schubhaft wird mit Bezug auf die Menschenrechtskonvention damit gerechtfertigt, daß sie Betroffene daran hindern soll, sich einem gegen sie laufenden Ausweisungsverfahren zu entziehen. Sie stellt offiziell keine Strafe dar! Viele Flüchtlinge, die hierher kommen und Schutz suchen, kommen schon im laufenden Asylverfahren in Schubhaft, die wesentlich teurer ist als die Bundesbetreuung. Es erweckt den Anschein, daß Österreich Schubhaft zur Unterbringung von AsylwerberInnen anwendet, um eine sog. "abschreckende Wirkung" auf weitere ImmigrantInnen auszuüben(11). Nur ca. 30 Prozent der AsylwerberInnen werden in Bundesbetreuung aufgenommen. Viele müssen ohne finanzielle Unterstützung, Wohnung und Gesundheitsversorgung auf den Ausgang des Asylverfahrens warten und sind auf karitative Einrichtungen angewiesen. Sie verfügen über keinerlei rechtlichen Schutz und sind ständig Übergriffen seitens der Polizei ausgesetzt. Ohne Aufenthaltsberechtigung ist der Zugang zum offiziellen Erwerbsarbeitsmarkt versperrt. Was bleibt, ist die Möglichkeit der Schwarzarbeit.

Mit negativem Ausgang des Asylverfahrens in zweiter Instanz, dem Unabhängigen Bundesasylsenat, endet die vorläufige Aufenthaltsberechtigung. Es bleibt der Weg zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof, eine weitere Aufenthaltsbewilligung muß extra beantragt werden, bis dahin sind die AsylwerberInnen ohne Aufenthaltsrecht. Von zahlreichen Fällen ist bekannt, daß Menschen abgeschoben wurden, kurz bevor die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zuerkannt wurde.

Viele Menschen, deren Asylverfahren negativ ausgegangen ist, die aber nicht abgeschoben werden können, leben illegalisiert in Österreich. Sie verfügen zwar meist über einen sog. Abschiebungsaufschub, sind jedoch nicht zum Aufenthalt in Österreich berechtigt. Eine kuriose Situation, die dadurch verstärkt wird, daß viele Menschen, die bereits einige Jahre legal in Österreich lebten und arbeiteten, über verschiedenste Wege illegalisiert werden.
 
 
 


 

Rassistisches Österreich
 
 

In den letzten Monaten sind besonders Menschen mit dunkler Hautfarbe Angriffen seitens Polizei, Medien, PolitikerInnen aller Parteien und rechtsextremer Kreise, allen voran Jörg Haiders FPÖ, ausgesetzt. In großangelegten Kampagnen wurde nach dem Tode Marcus Omofumas während seiner Abschiebung diese rassistische Praxis zu rechtfertigen versucht. Das Konstrukt "Schwarze=Drogendealer" bildet dafür die Grundlage.

Im Nationalratswahlkampf setzen die Parteien, allen voran die FPÖ, gezielt die rassistische Keule ein. Auf Plakate der Freiheitlichen, die in großen Lettern den Slogan "Keine Gnade für Drogenhändler" trugen, folgten die Drohungen "Wir garantieren: Stopp der Überfremdung" und "Schluß mit dem Asylmißbrauch".

In sog. planmäßigen Schwerpunktaktionen seitens der Polizei wird dies zum Teil bereits in die Tat umgesetzt. So werden z.B. in Wiener U-Bahnen Menschen reihenweise aufgrund ihres Aussehens kontrolliert. Immer öfter ist zu hören, daß Menschen verprügelt werden, meist ohne Konsequenzen für die prügelnden PolizistInnen.

Offiziell heißen die neuen Kontrollen, die einen Teil des Schengener Abkommens darstellen, "Mobile Überwachung": "Von der österreichischen Exekutive wurde eine Reihe von polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen geschaffen, um den Wegfall der Grenzkontrolle (zu den Schengenstaaten, Anm. TATblatt) als Filter zu kompensieren. Dadurch sollen die Sicherheit erhöht und die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität sowie die illegale Migration wirksam bekämpft werden. (...) Die Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen durch die Polizei und Gendarmerie werden im gesamten Bundesgebiet intensiviert. es gibt verstärkte Streifen, gezielte Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen sowie verstärkte Anhaltungen im Rahmen der streifendienste aufgrund aktueller Lagebilder und Fahndungsraster." (Öffentliche Sicherheit 5/98)

Längst hat Österreich seinen Ruf als "Asylland" durch entsprechende gesetzliche Grundlagen begraben. Für Flüchtlinge ist es kaum mehr möglich, sich in Österreich niederzulassen. Diesen Veränderungen liegt ein rassitischer Konsens in der Bevölkerung zugrunde, der Parteien wie der FPÖ bis zu 30 Prozent der Stimmen bei Wahlen beschert.

Mit seinen Vorschlägen für eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa (siehe die diversen Strategiepapiere zur Migrations- und Asylpolitk), will der sozaildemokratische Innenminister Karl Schlögl Österreich zum Maßstab für die zukünftige Entwicklung innerhalb der EU machen.
 
 

Literaturhinweise/Quellen (nach Staaten geordnet):

Ukraine:

Forschungsstelle Flucht und Migration FFM (Hgin): Ukraine. Vor den Toren der Europa. Die Vorverlagerung der Abschottungspolitik, Berlin Göttingen 1997.

Polen:

FFM (Hgin): Die Grenze. Flüchtlingsjagd im Schengenland, Berlin Juli 1998. (Hierbei handelt es sich um eine Ausgabe von Flüchtlingsrat. Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen (Heft 55, Ausgabe 5/98), die vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat und Pro Asyl herausgegeben wird.)

Helmut Dietrich: Ausbau der Festung Europa, in: Mittelweg 36. Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozailforschung, April/Mai 1999.

FFM: Aus den Augen, aus dem Sinn. Zur Situation von Transitflüchtlingen in Polen, in Knapp/Langthaler (Hg): Menschenjagd.

Tschechische Republik:

UNHCR Genf: Hintergrundinformation zur Situation in der Tschechischen Republik im zusammenhang mit der Rückstellung von Asylsuchenden (Stand: Februar 1999).

Recherchebericht der FFM zur Situation von aus Deutschland rückgeschobenen Flüchtlingen und MigrantInnen in der Tschechischen Republik - Hintergrundbericht, Berlin 15.6.1999.

Evangelische StudentInnenorganisation in der BRD (Hgin): Tschechien: Export der "Festung Europa"?, ansätze-Sonderausgabe, Köln, September 1998.

UBAS-Bescheid von Balthasar, 208.195/11-II/04/99, 24.6.99 (behandelt die Situation von aus Österreich in die Tschechische Republik "rückgeschobene" Personen).

Österreich:

Anny Knapp, Herbert Langthaler (HgInnen): Menschenjagd. Schengenland in Österreich, Wien 1998.

Huber, Öllinger, Steiner: handbuch der flüchtlingsberatung, Wien 1998 (hg. von amnesty international).

Ecker, Kemmerling, Parnreiter: Achtung Staatsgrenze! Zeitbombe Migration? Europas Krieg gegen die Armen, Wien 1992.

Elisabeth T. Spira: Alltagsgeschichte. Die verflixten Nachbarn, ORF-Film, Wien 1992.

diverse Beiträge aus der bürgerlichen Presse, insbesondere der Grenzregion

weiters:

Beat Leuthardt: Festung Europa. Asyl, Drogen, 'Organisierte Kriminalität': Die 'Innere Sicherheit' der 80er und 90er Jahre und ihre Feindbilder, Zürich 1994.
 

Desweiteren liegen diesem Bericht zahlreiche Interviews mit der Mehrheitsbevölkerung an der österreichisch/tschechischen Grenze, Flüchtlingen und MigrantInnen, die diese Grenze überschritten haben, diversen Beratungsstellen und Hilfsorganisationen sowie politisch aktiven Menschen aus Prag und Polen zugrunde. Eindrücke über die Situation an der Grenze konnten bei mehreren "Lokalaugenscheinen" vor Ort gewonnen werden.
 
 

Kontaktadressen:
(geeignet für weitere Recherchen)

asylkoordination österreich
Schottengasse 3a/1/59
A-1010 Wien
Tel 01/532 12 91, Fax 01/533 77 52
email asylkoordination@t0.or.at
 
 

Forschungsstelle Flucht und Migration
Gneisenaustr. 2a, D-10961 Berlin
Tel 0049-30-693 56 70, Fax 693 83 18
 
 

Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Lessingstr. 1, D-31135 Hildesheim
Tel 0049-5121-15605, Fax 31609
 
 

Förderverien Pro Asyl e.V.
Postfach 101843
D-60018 Frankfurt/Main
 
 

UNHCR Wien
Wagramerstraße 5
Posfach 550
1400 Wien
Tel 01/213 45-4053, Fax 239514
 
 

UNHCR in Tschechischer Republik
Radhhouane Nouicer, Head of Liaison Offfice
BOC c. 505
111 21 Praha 1
 
 

UNHCR
Karolíny Svetlé 4
110 00 Praha 1
Tel 00420-2-268529 od. 24239023, Fax 24230574
email: hcrprag@terminal.cz
 
 

UNHCR in der Ukraine
Shovkovychna, 18-A, apt. 3
252024 Kyiv
Tel-Fax 00380-44-2934837
 
 

UNHCR Nifki
(Registrationsbüro, Anlaufstelle für Flüchtlinge)
Sherbakova 22
Kyiv
Tel 00380-44-4426341
 
 

Fußnoten:

1) Mit diesem Satz beschrieb eine Migrantin in einem Gespräch ihre Gefühle im laufenden Asylverfahren in Österreich.
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2) Die holländische Initiative United dokumentierte in den letzten Jahren weit mehr als 1000 Todesopfer der europäischen Abschottungspolitik. United ist ein europaweites Netzwerk verschiedener NGOs und antirassistischer Initiativen; die Homepage ist einen Blick wert und informiert über verschiedene interessante Termine und Ereignisse aus dem Bereich Antirassismus in Europa: www.united.non-profit.nl
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3) Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um ein Gespräch mit einer Asylwerberin, die in Wien lebt.
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4) Die International Organization for Migration (IOM) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die von ca. 60 Regierungen sowie privaten Organisationen und Sponsoren finanziert wird, ihr Hauhalt belief sich 1996 auf ca. 400 Millionen DM. Die IOM führt "Repatriierungen" - häufig eine Art "weicher" Abschiebungen - durch und erstellt Expertisen zur Migrationsentwicklung. Sie berät Regierungen in Mittel- und Osteuropa bei der Übernahme westlicher Vorgaben der Migrationspolitik und bringt in internationalen Konferenzen über "illegale Migration" RegierungsvertreterInnen und Grenzpolizeichefs mit Consulting-Firmen an einen Tisch.
Am 5. November 1998 wurde eine europaweite Arbeitsgruppe zur internationalen Koordinierung von Abschiebe- und Rückschiebeaktionen gegründet. Neben VertreterInnen der belgischen, französischen, deutschen und polnischen Regierung, sowie der Europäischen Kommission nahmen neben der IOM weitere sog. intergouvernementale Organisationen, die Inter-Gouvernment Consultations on Asylum, Refugee and Migration Policies in Europe, North America an Australia (IGC) und das International Center for Migration Policy Development (ICMPD) am ersten Treffen teil. Die Arbeitsgruppe stellt, so ist anzunehmen, die Voraussetzung für Abschiebeaktionen aus Mittel- und Osteuropa her: die Koordination des wirtschaftlichen und diplomatischen Drucks auf die Aufnahmestaaten sowie die Finanzierung der Flüge durch die westeuropäischen Staaten.
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5) zit. nach FFM (Hg.): Die Grenze, S. 40f
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6) zit. nach FFM (Hg.): Die Grenze, S. 71f
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7) vgl. Achtung Staatsgrenze, S. 30
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8) Österreich hat mit den Nachbarländern und vielen anderen Staaten Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Über derartige Vereinbarungen sollen die Staaten gegebenenfalls gezwungen werden, die Flüchtlinge und MigrantInnen zurückzunehmen. In Bezug auf das Schubabkommen mit Ungarn (vom 17. April 1997) ist in der Zeitschrift des BMI zu lesen: "Durch das Schubabkommen gibt es eine uneingeschränkte Rücknahmepflicht von Ausländern aus Drittstaaten, die illegal die Grenze nach Österreich passieren. Die von Österreich nach Ungarn abgeschobenen Personen sollen von dort in die Zielländer weitergebracht werden. Die österreichischen Behörden werden informiert, was mit den Abgeschobenen geschieht. Damit soll verhindert werden, daß Personen zwar nach Ungarn abgeschoben werden, aber erneut eine illegale Einreise nach Österreich versuchen." (Öffentliche Sicherheit 6/97)
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9) Der Begriff "Schwarze" in der groß geschriebenen Form steht als politischer Begriff für alle von Rassismus betroffenen Menschen. In dieser Aufzählung meint er - aufgrund mangelnder Ausdrucksfähigkeit seitens des Autors - Menschen, die aufgrund ihres Aussehens, insbesondere der Hautfarbe, diskriminiert bzw. ermordet werden.
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10) AsylwerberIn ist einE FremdeR ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Asylantrages bis zum rechtskräftigen Abschluß des Asylverfahrens. Vor Einbringung des Asylantrages ist die Person lt. Gesetz "gewöhnlicheR" FremdeR und unterliegt dem Regime des Fremdengesetzes von 1997.
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11) Daß durch derartige Maßnahmen Flucht und Migration nicht verhindert werden können, darauf geht der Artikel "Ist Wandern wirklich des Müllers Lust?" ein.
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aus: TATblatt nr. +120/121/122/123 (12/13/14/15 1999) vom oktober 1999
(c)TATblatt
alle rechte vorbehalten
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intro (2): andersartigkeit, paternalismus, normalzustand, ... und diese publikation
"ziel, grenzen zu übertreten" - interview mit fluchthelferInnen
was ist, wenn ... - mögliche rechtsfolgen der unterstützung migrierender menschen ohne aufenthaltstitel
ist wandern wirklich des müllers lust? - eine kommentierte tour durch die migrationsforschung
wie behörden migration sehen ... - ausgewählte quältexte
vertreibung durch den norden
politik der (un)sichtbarkeit - feministisches antirassistisches handeln im alltag
festung europa als "christliches abendland" - über die flüchtlingsabwehr in den köpfen und die festung europa als bollwerk gegen den islam
die erfindung der nationalen identität in form der staatsbürgerInnenschaft
"sie behandeln sie wie sklaven" - arbeitsmigration nach österreich
"angst macht die menschen kaputt" - der weite weg über grenzen
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